Beiträge von Niko

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    Das Produkt wird nicht auf dem Markt bereitgestellt, sondern nur intern verwendet.

    Hallo Snooze,

    für die "Bereitstellung auf dem Markt" ist es nicht entscheidend, wer das Produkt benutzt. Sondern nur, ob es durch Andere benutzt werden kann.

    Die Maschinenrichtlinie definiert:

    ...

    h) „Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung;

    ...

    ich gehe davon aus, dass andere Vorschriften eine vergleichbare Definition haben.

    Gruß, Niko

    Hallo,

    für diejenigen, die der englischen Sprache mächtig sind, hier ein Link zu einer aktuellen Studie des Imperial College London.

    Vielleicht erschließt sich dem einen oder der anderen ja, warum

    - Fallisolierung

    - häusliche Quarantäne

    - Abstand (soziale Distanzierung)

    - Schul- und Universitätsschließungen

    als Maßnahmen wichtig sind und umgesetzt werden.

    Imperial College Study

    Gruß. Und bleibt so lange es geht gesund,

    Niko

    Hallo,

    Der Versicherer ist der falsche Ansprechpartner.

    Für uns ist das der entscheidende Ansprechpartner. Wir sind aber auch bei FM Global. Und wie Schmandhoff schon geschrieben hat, kommen da die VdS-Richtlinien erst an zweiter Stelle.

    Der Errichter der Anlage gibt die Rahmenbedingungen vor, unter denen die Anlage den gewünschten Schutz bietet.

    Der Versicherer gibt die Rahmenbedingungen vor. Z.B. Anzahl und Typ der Sprinklerköpfe; maximale Lager-/Stapelhöhe der Brandlasten; Abstand Sprinklerköpfe zu Lagergut und Einbauten; usw.

    So hat es z.B. drei Jahre gedauert, bis wir eine Spezifikation für die Besprinklerung eines Papierlagers bekommen haben. Wohlgemerkt: Spezifikation des Versicherers.

    Vorher war er nicht bereit, das Risiko zu übernehmen.

    Entscheidend sind somit die Herstellervorgaben zum erforderlichen Freiraum rund um jeden Sprinklerkopf.

    Siehe oben. Herstellerangaben sind eine erste Orientierung und dürfen nicht unterschritten werden. Unser Versicherer verlangt deutlich mehr.

    Gruß,

    Niko

    Hallo DKM,

    Wie handhabt Ihr das mit den Löschwasserschotten und Flucht- und Rettungswegen?

    wir haben zur Rückhaltung von Flüssigkeiten (bei uns Chemikalien, funktioniert aber auch bei Löschwasser) feste Barrieren mit Rampen beidseitig der Barrieren installiert. Wenn der Anstellwinkel nicht zu groß ist, kommen auch Rollstuhlfahrer oder Flurförderzeuge problemlos über die Barrieren.

    Mit festen Barrieren und Rampen erspart ihr euch auch die Sicherstellung der Installation der beweglichen Schieber im Alarmfall.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Die Dose sollten schon leer sein.

    Wie stellst du das sicher? Durch Zerstören sicherlich nicht.

    Die Dose sollten schon leer sein. Die Restmenge an Druckgas entweicht in der Halle.

    Das Gas ist u.U. (Flüssiggas) schwerer als Luft und verbleibt in Hohlräumen. Z.B. auch in den beliebten blauen Sammeltonnen.
    Und dann kommt noch der Zündfunke durch das Anstechen der Sprühdosen dazu... Eure Sachversicherung wird diese Vorgehensweise wahrscheinlich nicht mehr als Leichtsinn behandeln.

    Gruß, Niko

    Hallo,

    die GGAV 20 (Ausnahme 20 (B, E, S): Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle; früher TR Abfälle 002) fordert:

    ...
    11. Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), bei denen die Schutzkappe fehlt oder die eingedrückt aber noch dicht sind, dürfen nur in Fässern, Kanistern oder Kisten aus Pappe (z. B. „4GW“) mit inerten Füllstoffen verpackt werden. Teilentleerte und nicht funktionsfähige Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), der Klasse 2 Ziffer 5F, die entzündbare Gase enthalten, können auch unter folgenden Bedingungen befördert werden:
    – Die Druckgaspackungen sind in Pappkisten einzusetzen, daß eine Bewegung der Druckgaspackungen und eine Belastung der Ventile vermieden wird.
    – Die Pappkisten müssen nach Anhang A.5 der Anlage A zum ADR bauartgeprüft, -zugelassen und gekennzeichnet sein. Es gelten die Anforderungen der Verpackungsgruppe II.
    ...
    TR Abfälle 002

    Und, wie Michael schon geschrieben hat, das Risiko bei einer gewaltsamen Öffnung der Druckgaspackung akzeptiere ich für unsere Betriebe nicht.
    Abgesehen davon, dass eine vollständige Entleerung damit auch nicht sicher gestellt werden kann.
    Was passiert bei euch mit der Restmenge an Druckgas und Inhaltstoffen?

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Frage an die OHSA-Experten. Ist dies ein OHSA-Fall?

    Ja. Ist nach OSHA-Regeln meldepflichtig.

    Aus Gesichtspunkt des Betriebes haben wir alles getan damit so etwas nichtpassiert. Die Schuld liegt somit zu 99% beim Verunfallten.

    Nein. Sicherlich nicht. Und die Schuld schon gar nicht beim Verunfallten.
    War es ein Fehler oder ein Versagen des Verunfallten? Heißt, hat er es bewußt oder unbewußt gemacht? Wollte er sich verletzen?

    Wenn Ihr US-Kompatibel sein wollt, musst ihr wohl nun Unterweisung und (Androhung von) Sanktionen verschärfen.

    Warum? Erschließt sich mir nicht.
    Ich kenne keine OSHA-Regelung, die dies erwartet.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Wird denn der ausführende MA im Notfall auch zur Rechenschaft gezogen oder kann er sich auf den Auftrag beziehen ?

    Hm. Wer kommt denn in Frage, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen?
    - BG/UK: Siehe Link von kelte
    - Gewerbeaufsicht/Amt für Arbeitsschutz: Möglich, wird sich aber eher gegen den "Unternehmer" richten.
    - Staatsanwalt/Strafrecht: Willkommen im Club. Da ist jeder dabei.
    - Sachversicherer: den letzten beißen die Hunde...
    [Sarkasmus aus]

    Natürlich wird jeder Beteiligte zur Rechenschaft gezogen werden können. Mir stellt sich da nur die Frage "Rechenschaft für was?" und "Wie kann sich jeder Beteiligte dagegen absichern?".
    Der Verweis zum Chef hilft, schützt aber voraussichtlich nicht gegen Strafe.
    Wobei...
    die Wahrscheinlichkeit einer Strafe...
    tendiert gegen 0.

    So bleibt der Betriebsfrieden erhalten

    Welcher Betriebsfrieden?
    Wie definierst du Betriebsfrieden? Für mich ist das mehr wir nur die Abwesenheit von Krach und Zoff.

    - tun, was der Vorgesetzte sagt,

    Ist das nicht schon Vorsatz?
    Zitat Wikipedia:
    Im deutschen Zivilrecht findet der Vorsatzbegriff beispielsweise in § 276 BGB Verwendung. Dort bezeichnet er das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der durch das Handeln indizierten Rechtswidrigkeit.
    Wissen -> Der Mitarbeiter weiß, dass die Handlung gegen Vorschriften verstößt.
    Wollen -> Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Personenkreis, die nicht "Herr ihres eigenen Willens" sind.

    Gruß, Niko.

    Guten Morgen Stephan,

    wir sehen so etwas als Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Sowohl des Vorgesetzten als auch des Mitarbeiters.
    Und damit als Grund, disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.

    Dreh doch mal den Spieß um:
    Was würde im schlimmsten Fall passieren?
    Wer würde zur Rechenschaft gezogen werden, falls es im Schadensfall zu einem Gerichtsverfahren kommen wird?

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    hat wohl eine Firma etwas falsch angeschlossen

    Es gibt keinen 100%igen Schutz!!!

    Das kann, auch wenn es nicht soll/darf, überall und zu jeder Zeit passieren.

    Da stimme ich zu. So etwas lässt sich nicht wirklich verhindern.
    Und Elektriker-Handschuhe für den Gas-Wasser-Installateur? Das kommt bei mir in die Schublade: Schön - aber unrealistisch.

    Deswegen wäre meine Empfehlung an die Geschäftsleitung, Strafanzeige zu stellen. Dann wird vielleicht diese Firma diesen Fehler nicht mehr machen.
    Und ein paar schwarze Schafe werden vom Markt verschwinden...

    Gruß, Niko

    Hallo,

    danke.

    Kann man so nicht sagen, dazu wären weitere Daten zum auslösenden Stoff notwendig. Besitzt der Stoff einen AGW? Mit Schwangerschaftsgruppe?

    Die auslösenden Stoffe sind:
    CAS: 119313-12-1
    ELINCS: 404-360-3
    Reg.nr.: 01-2119485011-49-xxxx
    2-Benzyl-2-dimethylamino-4-morpholinobutyrophenone
    Repr. 1B, H360D; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
    ≥1-<2.5%
    Dermal DNEL workers 0.8 mg/kg bw/d (human) (chronic; systemic)
    Inhalative DNEL workers 2.3 mg/m3 (human) (chronic; systemic)


    CAS: 119344-86-4
    Reg.nr.: 01–212005З282–5–000
    1-butanone, 2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(4-morpholinyl)phenyl]-
    Repr. 2, H361d
    1-2.5%

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    ich bearbeite zur Zeit das Thema "UV Druckfarben", da die REACh-Agentur in Helsinki eine geänderte Einstufung von Inhaltsstoffen umgesetzt hat.
    Wir haben jetzt
    - H315 Causes skin Irritation
    - H319 Causes serious eye Irritation
    - H317 May cause an allergic skin reaction
    - H360D May damage the unborn child
    - H411 Toxic to aquatic life with long lasting effects
    zu beachten.


    Meine Fragen:
    - Kann man für die "normale" Produktion eine gute hygienische Praxis (Arbeitskleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe, Ordnung und Sauberkeit) als ausreichend ansehen?
    - Reicht das Beschäftigungsverbot (an der Druckmaschine) für schwangere Frauen aus oder macht es Sinn, dieses auf alle Frauen (evtl. <50) auszudehnen?
    - Welche Schutzklasse muss Schutzkleidung beim direkten Umgang (Instandhaltung, Reinigung) haben?
    - Sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen vorzusehen (Cremen und Salben hilft allenthalben)?
    - Gibt es geeignete präventive Maßnahmen, z.B. Allergietests?
    - ...


    Leider gibt es von den Lieferanten im Moment noch nicht viel Spezifisches zum Umgang mit diesen Farben, da auch diese von der geänderten Einstufung "überrascht" wurden und nun mit Hochdruck an einer Substitution einiger Stoffe arbeiten.


    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Es ist schon sehr seltsam......

    Sagt man zu seinen Kollegen "Pass auf, Du könntest dich verletzen" interessiert es weniger Mitarbeiter,
    als wenn man zu Ihnen sagt "Hast du am Ende des Monats keinen Arbeitsunfall bekommst Du 15 Euro".

    ..... traurig

    Da das so ist, setzt BBS (Verhaltensbasierte Sicherheit) genau da an.
    Ein Hauptproblem bei der Belohnung für Unfallfreiheit ist, das es sich um eine reaktive Maßnahme und keine proaktive Maßnahme handelt (lagging versus leading).

    An Gerald:
    Hier eine Auswahl an Aktivitäten, für die eine Auszeichnung möglich ist. Wobei ich noch ergänzen muss, dass die Auszeichnung nur erfolgen darf, wenn die Aktivität NICHT zur eigenen Tätigkeitsbeschreibung gehört. Z.B. zählt eine Staplerinspektion nicht für Staplerfahrer. Jedoch z.B. für die Qualitätsprüfer.

    - Meldung über Beschädigungen Maschinen/Anlagen/Einrichtung
    - Beteiligung an Audit
    - Durchführung einer Beobachtung für VerhaltensbasierteSicherheit
    - Durchführung einer Unterweisung
    - Beteiligung an einer Gefährdungsbeurteilung
    - Beteiligung an Inspektion / Rundgang
    - Proband für Sicherheitsequipment
    - Sicherheitscheck Arbeitsplatz
    - Sicherheitscheck Firmenwagen
    - Behebung Sicherheitsmangel
    - Beteiligung an einer Unfalluntersuchung
    - Vorfallsmeldung
    - Kontrolle Heißarbeiten
    - Kontrolle Feuerlöscher
    - Kontrolle Brandschutztüren
    - Kontrolle Leitern
    - Kontrolle Anschlagmittel
    - Kontrolle Erste Hilfe Kasten / Augenspülflaschen
    - Einarbeitung neuer Mitarbeiter als Pate in Bezug aufArbeitssicherheit
    - Unterweisung Besucher / Fremdfirmen
    - Organisieren einer Räumungsübung


    Gruß, Niko.

    Hallo Gerald,

    in unserem Konzern ist ein entsprechendes System für Mitarbeiter (nicht für Gruppen von Mitarbeitern) eingeführt.
    Eckpunkte:
    - Jeder Mitarbeiter kann einem anderen Mitarbeiter eine Auszeichnung aussprechen
    - Es gibt eine Liste der Aktivitäten, für die eine Auszeichnung ausgesprochen werden kann
    - Die Auszeichnung muss vom ausstellenden Mitarbeiter dokumentiert werden
    - Die Sifa führt eine Liste der Auszeichnungen
    - Die Auszeichnungen können entsprechend einer Liste in eine Belohnung umgesetzt werden
    - Die Einlösung setzt die Anzahl der Auszeichnungen für diesen Mitarbeiter entsprechend zurück

    Typische Belohnungen:
    - 3 Auszeichnungen ergeben ein Frühstück in der Kantine
    - 5 Auszeichnungen ergeben einen Einkaufsgutschein im Supermarkt
    - 10 Auszeichnungen ergeben einen Gutschein für ein Essen in einem Restaurant nach Wahl
    - 10 Auszeichnungen ergeben einen zusätzlichen Urlaubstag
    - 50 Auszeichnungen ergeben ein IPhone

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    Einen Paketboten, der ein Päckchen an der Pforte abgibt, werde ich bestimmt nicht in Evakuierung und Erster Hilfe unterweisen.

    Damit ist aber auch keine Person einer Fremdfirma IM Betrieb. Die Pforte ist hier die Schnittstelle und üblicherweise die Betriebsgrenze.
    Anders ist es bei Paketboten, die Pakete bis ins Büro bringen/verteilen. Oder auch Pizzaboten, die die Pizza in der Nachtschicht ins Meisterbüro bringen. :D

    Gruß, Niko.

    Hallo MrH,

    wenn die Mitarbeiter der Fremdfirma immer von einem eurer Beschäftigten begleitet werden ist keine Unterweisung erforderlich.

    da widerspreche ich. Eine Unterweisung ist immer erforderlich.
    Zu entscheiden ist nur, wie umfangreich diese sein muss. Und da ist jeder Betrieb bzw. Standort anders.
    Die Regelungen zu Notfällen, z.B. Evakuierung und Erste Hilfe, müssen als Minimum immer vermittelt werden.

    Gruß, Niko.

    Hallo Heinz,

    Wir haben hier eine "Schleifmaschine" und ein "Absauganlage mit Filtersystem".
    Die Filteranlage ist hinter der Schleifmaschine mittels Absaugrohren verbunden und saugen den Schleifstaub während des Schleifens ab.

    Damit habt ihr zuerst einmal zwei Maschinen. Diese müssen jeweils eine Konformitätsbescheinigung haben. Evtl. auch nur eine Einbauerklärung, wenn der Hersteller seine Maschine, z. B. die Absauganlage, zum Zusammenbau in einer Anlage vorgesehen hat.

    Falls ihr zwei Konformitätsbescheinigungen habt und diese Maschinen werden gemeinsam betrieben, müsst ihr prüfen, ob eine Verkettung vorliegt. Eine Verkettung liegt dann vor, wenn
    1. eine produktionstechnische Verknüpfung existiert und
    2. eine steuerungstechnische Verknüpfung existiert oder
    3. eine sicherheitstechnische Verknüpfung existiert.
    Die sicherheitstechnische Verknüpfung kann z.B. sein, dass die Schleifmaschine nur betrieben werden darf, wenn die Absaugung in Betrieb ist.
    Wenn diese Verknüpfung vorliegt, so muss zu den vorhandenen Erklärungen der Einzelmaschinen auch ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtmaschine durchgeführt werden.

    Falls eine der Maschinen eine Einbauerklärung hat, muss immer eine Gesamt-Konformität betrachtet werden.

    kann ich vom Chef doch nicht erwarten, dass dieser Geld ausgibt für eine "unnütze" Gesamt-Konformitätserklärung !?

    Die Beantwortung der Frage, ob nützlich oder unnütz, ändert sich immer ganz schnell, wenn etwas passiert ist und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt. ;)

    Bei der Schleifmaschine unterstelle ich einmal, da fallen gefährliche Stäube an. Da mir nicht bekannt ist was geschliffen wird und wie (nass/trocken), kann ich diese kaum bewerten, das ist Deine Aufgabe.

    Das ist aber eine Frage der Betriebssicherheit und nicht direkt der Maschinensicherheit. Das muss im Vorfeld geklärt sein. Stichwort: Gefährdungsbeurteilung.

    Gruß, Niko.