Hallo Heinz,
Wir haben hier eine "Schleifmaschine" und ein "Absauganlage mit Filtersystem".
Die Filteranlage ist hinter der Schleifmaschine mittels Absaugrohren verbunden und saugen den Schleifstaub während des Schleifens ab.
Damit habt ihr zuerst einmal zwei Maschinen. Diese müssen jeweils eine Konformitätsbescheinigung haben. Evtl. auch nur eine Einbauerklärung, wenn der Hersteller seine Maschine, z. B. die Absauganlage, zum Zusammenbau in einer Anlage vorgesehen hat.
Falls ihr zwei Konformitätsbescheinigungen habt und diese Maschinen werden gemeinsam betrieben, müsst ihr prüfen, ob eine Verkettung vorliegt. Eine Verkettung liegt dann vor, wenn
1. eine produktionstechnische Verknüpfung existiert und
2. eine steuerungstechnische Verknüpfung existiert oder
3. eine sicherheitstechnische Verknüpfung existiert.
Die sicherheitstechnische Verknüpfung kann z.B. sein, dass die Schleifmaschine nur betrieben werden darf, wenn die Absaugung in Betrieb ist.
Wenn diese Verknüpfung vorliegt, so muss zu den vorhandenen Erklärungen der Einzelmaschinen auch ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtmaschine durchgeführt werden.
Falls eine der Maschinen eine Einbauerklärung hat, muss immer eine Gesamt-Konformität betrachtet werden.
kann ich vom Chef doch nicht erwarten, dass dieser Geld ausgibt für eine "unnütze" Gesamt-Konformitätserklärung !?
Die Beantwortung der Frage, ob nützlich oder unnütz, ändert sich immer ganz schnell, wenn etwas passiert ist und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.
Bei der Schleifmaschine unterstelle ich einmal, da fallen gefährliche Stäube an. Da mir nicht bekannt ist was geschliffen wird und wie (nass/trocken), kann ich diese kaum bewerten, das ist Deine Aufgabe.
Das ist aber eine Frage der Betriebssicherheit und nicht direkt der Maschinensicherheit. Das muss im Vorfeld geklärt sein. Stichwort: Gefährdungsbeurteilung.
Gruß, Niko.