Umgang mit Fremdfirmen

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  • Hallo zusammen,


    wir haben gelegentlich Fremdfirmen im Betrieb. Nun möchte ich den Umgang mit dem Thema verbessern.


    Meine Frage:


    Wie gehe ich das am besten an. Reicht hier ein Unterweisungsblatt was die Fremdfirma dann unterschreibt, oder worauf
    muss ich da achten?


    Und in welchem Umfang haften wir für die Fremdfirma wenn was passiert?


    Gruß Oliver

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  • Hi,


    wenn die Mitarbeiter der Fremdfirma immer von einem eurer Beschäftigten begleitet werden ist keine Unterweisung erforderlich.


    Sind die Mitarbeiter der Fremdfirma ohne Begleitung auf dem Firmengelände bzw. im Betrieb unterwegs, so muss jeder Fremdfirmenmitarbeiter
    1. vor Aufnahme der Tätigkeit und
    2. danach mindestens einmal jährlich sowie bei sicherheitsrelevanten Änderungen im Betrieb
    unterwiesen werden. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.


    In der Praxis ist es empfehlenswert, zuerst die Unterweisungsinhalte festzulegen (was ist für Fremdfirmenmitarbeiter relevant und muss diesen bekannt gemacht werden). Hier hat sich ein Unterweisungsblatt oder Flyer als Merkhilfe bezahlt gemacht, damit nichts vergessen wird. Anschließend ist festzulegen, wer die Unterweisung durchzuführen hat und zu guter Letzt ist noch zu regeln, wo und wie die schriftliche Dokumentation der Unterweisung aufbewahrt wird.


    Die Haftungsfrage hängt von der Schuldfrage ab. Wenn ihr euren Pflichten nicht nachgekommen seid, könnt ihr selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden (z.B. fehlende oder mangelhafte Unterweisung, fehlender Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, nicht gesicherte Absturzkante, unter Strom stehender Handlauf wegen Installationsfehler eures Betriebselektrikers...). Wenn die Fremdfirma alleine die Schuld trägt, seid ihr fein raus.


    schöne Grüße

  • Moin Oliver,


    sieh Dir BGI 865 (Einsatz von Fremdfirmen....) an. Ich finde die Infos gut verständlich dargestellt. Daraufhin habe ich einen Fremdfiremenkooperationsvertrag /Broschüre erstellt -hier werden dann alle Infos eingetragen (Unterweisungsnachweis, lokale Besonderheiten, Ansprechpartner...). Nach Möglichkeit bereits bei Vertragsabschluss.


    Grüße
    Holger

  • Hallo Oliver,


    hier findest Du die angesprochene BGI jetzt DGUV Info.


    https://www.bghm.de/fileadmin/…Informationen/215_830.pdf

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wie gehe ich das am besten an. Reicht hier ein Unterweisungsblatt was die Fremdfirma dann unterschreibt, oder worauf
    muss ich da achten?

    Am besten regelt ihr das in einer Fremdfirmenordnung . Hier ein Beispiel der BAuA


    https://www.baua.de/DE/Die-BAu…_blob=publicationFile&v=1

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo MrH,

    wenn die Mitarbeiter der Fremdfirma immer von einem eurer Beschäftigten begleitet werden ist keine Unterweisung erforderlich.

    da widerspreche ich. Eine Unterweisung ist immer erforderlich.
    Zu entscheiden ist nur, wie umfangreich diese sein muss. Und da ist jeder Betrieb bzw. Standort anders.
    Die Regelungen zu Notfällen, z.B. Evakuierung und Erste Hilfe, müssen als Minimum immer vermittelt werden.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,


    wir handhaben das einmal über eine Fremdfirmenregelung, die an die Firmen geschickt wird und wir erwarten diese unterschrieben zurück.
    Firmen, die das nicht machen, werden nicht mehr beauftragt.


    Wenn die Firma bei uns ist, bekommen die Mitarbeiter noch einen Flyer für Fremdfirmen, in dem die wichtigsten Dinge beschrieben sind.


    Der Erhalt und das der Inhalt verstanden wurde, werden dokumentiert.


    Erst dann dürfen die Mitarbeiter mit dem Koordinator auf das Gelände.

    Stephan aus HG

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Vielen Dank schonmal für die super Informationen. Ich denke damit bin ich einen großen Schritt weiter :)


    Ich bin noch nicht so lange im Arbeitsschutz tätig. Da kann das alles schon einmal etwas viel werden.


    Aber ich denke das kennt ihr auch zu genüge ;)

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  • Hi Niko,


    darfst gerne widersprechen, habe allerdings entsprechende Fremdfirmenordnungen bei diversen Unternehmen verschiedener Unfallversicherungsträger und bis jetzt war jeder Unfallversicherungsträger mit diesem Vorgehen einverstanden (keine Einweisung / Unterweisung, keine Dokumentation wenn ein Beschäftiger die Fremdfirmenmitarbeiter immer begleitet, im Gegenzug weist dieser bei Bedarf die Fremdfirmenmitarbeiter bei Bedarf auf betriebsspezifische Gefahren hin und führt sie z.B. bei Feueralarm zum Sammelplatz).


    schöne Grüße

  • Ich werde auf jeden Fall eine Unterweisung für Fremdfirmen einführen, da ich nicht komplet
    sicherstellen kann, dass Diese immer und permanent begleitet werden.


    Damit fühle ich mich auf jeden Fall sicherer.


    Aber dennoch danke für den Beitrag ;)

  • da widerspreche ich. Eine Unterweisung ist immer erforderlich.
    Zu entscheiden ist nur, wie umfangreich diese sein muss. Und da ist jeder Betrieb bzw. Standort anders.
    Die Regelungen zu Notfällen, z.B. Evakuierung und Erste Hilfe, müssen als Minimum immer vermittelt werden.

    Und da widerspreche ich. ;)
    Es kommt darauf an, was die Fremdfirma macht und welche Gefährdungen dabei auftreten. Einen Paketboten, der ein Päckchen an der Pforte abgibt, werde ich bestimmt nicht in Evakuierung und Erster Hilfe unterweisen. Bei einem Installateur, der in den Katakomben einer Chemieanlage neue Leitungen verlegt, werde ich dagegen einige Dinge erklären und regeln müssen.
    Wie bereits erwähnt, kann man dies über Fremdfirmenordnungen festlegen, sofern sie sinnvoll gestaltet werden. Bei uns wird gerade ein Fremdfirmenhandbuch erstellt, allerdings von einer Person, deren fachliche Eignung ich für dieses Projekt nicht erkennen kann. :S

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Hallo,


    bei uns ist die Regelung so, dass Besucher einen Flyer in die Hand bekommen. In der Besucherliste unterschreiben sie dann, dass sie diese zur Kenntnis genommen haben.
    Personen, die sich alleine im Haus bewegen (Elektriker, Putzkolonne, Handwerker) erhalten eine Einweisung -Unterweisung meines Wissens nur für eigene Angestellte.


    Entscheidung bei uns also über in Begleitung oder alleine unterwegs.


    Grüße,
    Holger

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  • Mahlzeit


    da wir im Winter immer mit vielen Fremdunternehmern arbeiten wird immer vor der Saison eine Unterweisung der Firmeninhaber und Verantwortlichen durch uns durchgeführt und dokumentiert.
    Zu den Einsätzen (Winterdienst) werden beim Beginn die Mitarbeiter der Fremdfirmen Stichprobenartig kontrolliert / befragt.
    GGF erfolgt eine Kurzunterweisung durch die Einsatzleiter / Zentrale .


    Nach den ersten 2-3 Einsätzen wird dann der Fremdunternehmer bei Beanstandungen nochmals auf die notwendigen Bereiche hingewiesen.


    Dies hat sich als Grundgedanke bewährt.


    Grüße , :) Stoni

  • Hallo,

    Einen Paketboten, der ein Päckchen an der Pforte abgibt, werde ich bestimmt nicht in Evakuierung und Erster Hilfe unterweisen.

    Damit ist aber auch keine Person einer Fremdfirma IM Betrieb. Die Pforte ist hier die Schnittstelle und üblicherweise die Betriebsgrenze.
    Anders ist es bei Paketboten, die Pakete bis ins Büro bringen/verteilen. Oder auch Pizzaboten, die die Pizza in der Nachtschicht ins Meisterbüro bringen. :D


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Darf man fragen wie groß Ihre Firma ist?
    Sowas sollte eigentlich als Arbeitsanweisung existieren.
    Haben Sie ein Managementsystem mit den ganzen Prozessen und den Prozesseignern?
    Ohne Geschäftsführung / leitung würde ich selbstständig nichts einführen!

  • Darf man fragen wie groß Ihre Firma ist?
    Sowas sollte eigentlich als Arbeitsanweisung existieren.
    Haben Sie ein Managementsystem mit den ganzen Prozessen und den Prozesseignern?
    Ohne Geschäftsführung / leitung würde ich selbstständig nichts einführen!


    Wir haben je nach Leiharbeiterbedarf ca 150 - 170 Mitarbeiter.
    Und natürlich werde ich das vorher mit dem Chef abklären.

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  • Guten Morgen,


    das Thema Fremdfirmen ist wie ich an der Diskussion seheschon an sich komplex, bei uns kommen hier noch 2 weitere Faktoren hinzu (solte sich die Geschäftsleitung entscheiden Fremdfirmenzur Verstärkung zu holen)


    Da wir im Bereich des Tiefbaus mit wechselnden Baustellen sind ist die Unterweisung eines Sub`s gar nicht so einfach. Erschwerend kommt hinzu dass viele Mitarbeiter der Subunternehmen wenig deutsch sprechen.


    Da bei uns das Thema noch nicht entschieden ist , wollte ich aber mal nach Erfahrungen aus ähnlichen Betriebn fragen bzw. gibt es Dinge die noch bedacht werden sollten die bei Euch erst im Nachhinein aufgetaucht sind .

  • Bei uns ist es so, dass wir vorab eine Checkliste für Fremdfirmen wegschicken. Dabei ist auch schon eine kleine Gefährdungsbeurteilung ob das Risiko klein, mittel oder groß ist.
    Bei mittel / groß wird eine Projektbezogene Gefährdungsbeurteilung gemacht und anhand dieser die Mitarbeiter der Fremdfirma unterwiesen werden, wenn sie auf das Betriebsgelände kommen.
    Ansonsten bekommen sie nur einen Flyer ausgehändigt.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Hallo Zusammen,


    aus meiner Sicht ist als erstes zu prüfen welche Vertragsgrundlage besteht, handelt es sich um einen Werkvertrag oder gar eine Arbeitnehmerüberlassung. Bei Arbeitsnehmerüberlassung werden die Fremdfirmenmitarbeiter in die eigenen Unterweisungen mit eingebunden.


    Handelt es sich um einen Werkvertrag, dann wird es kompliziert. Hab mal dazu ein aus meiner Sicht sehr gut verständlichen Artikel beigelegt.