Beiträge von Steph

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Hey Markus,

    ging mir genauso - eine Unmenge an Punkten mit Handlungsbedarf und die Frage wo anfangen, wo aufhören.

    Wie viele ich dann tatsächlich bearbeitet habe, kann ich gar nicht mehr sagen - letztendlich denke ich im Rahmen der Arbeit kannst Du Dich auf einzelne beschränken, solange Du kurz zwei Sätze dazu schreiben kannst, warum. Die anderen werden ja dann im Betrieb auf jeden Fall auch abgearbeitet, aber eben nicht im Bericht (außer vielleicht nochmal im Ausblick ;) ).

    Wenn Du es Deinem Betreuer gegenüber so darstellst, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein Problem gibt.

    Grüße nach Mannem

    Steph

    Da sehe ich kein Problem. Wer in einer Gaststätte als Installateur arbeiten muss, unterliegt nich der jeweiligen Landesverordnung, sondern den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, und die kennen kein 3G.

    Gruß Frank

    Das wäre natürlich schick. Dann muss ich mal in Erfahrung bringen, ob der Auftraggeber darauf hingewiesen hat, dass da 3G im allgemeinen gilt, oder ob es ein expliziter "Wunsch" an uns war.

    Danke schon mal an Euch, ich seh heute irgendwie den Wald nicht... :15:

    Ich stehe gerade auf dem Schlauch. In welchen Bereichen gelten denn für Beschäftigte 3G-Regeln und auf welcher Grundlage?

    Gruß Frank

    Für den Beschäftigten an sich nirgends - es ist nur eben so, dass ein paar davon in Gebäuden arbeiten sollen, für die gilt, dass jeder, der rein geht, eins der 3 Gs erfüllen muss. Und genau da fängt mein Problem an... :45:

    Sehe ich genauso...

    Ich stehe gerade akut vor dem Problem, Mitarbeiter arbeiten in Bereichen, in denen die 3G gelten, sind aber zum Teil weder geimpft noch genesen, und zumindest bezüglich Impfung bin ich nicht optimistisch, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird...

    Das Wissen ist natürlich nicht offiziell :40:

    Austauschen funktioniert aufgrund der fachlichen Anforderungen nur sehr begrenzt.

    Und nu? Privat würden sie die Bereiche natürlich jetzt einfach meiden, aber wir also die GL möchte ja, dass sie da ihrer Arbeit nachkommen, damit sie auch am Ende des Monats wieder ihr Geld bekommen.

    Lege ich ihnen einen täglichen Test nahe? Eventuelle Bußgelder treffen ja nur privat. Spendiere ich die Tests? Die Zeit? Wage ich eine Pflicht zum Test? Ignoriere ich alles, bis der erste konsequent kontrollierende Eigentümer/Betreiber mich fragt, ob ich mir eigentlich Gedanken gemacht habe, wen ich da auf die Baustelle schicke?

    Alles blöd...

    Hallo in die Runde,

    muss mich hier auch mal einklinken... bin hier in einer relativ breit aufgestellten Baufirma - das heisst wir haben grob mal die Bereiche Bauhof mit Werkstatt, Fuhrpark, Büro, Hochbau, Tiefbau, Rohrleitungsbau, Steinmetzarbeiten. Bauhof und Büro machen mir da jetzt kein großes Kopfzerbrechen, aber alles was die Baustellen selbst betrifft :45:

    Die Idee ist war, für jeden Bereich eine Art Basis-GBU zu haben, in der die meisten Maßnahmen als umgesetzt markiert sind, weil in der Firma so gearbeitet werden soll und entsprechend unterwiesen und geschult wird (irgendwann), so dass der jeweilige Bauleiter dann nur noch mal kontrolliert ob es auf der Baustelle tatsächlich so läuft. Und evtl. GBU für besondere Tätigkeiten ergänzt. Also von der Struktur her vergleichbar mit dem Ordnerbaum von Micha oben.

    Aber nachdem ich jetzt ein paar Baustellen mit den Bauleitern grob durchgespielt habe, sehe ich erschreckend viel weniger Überschneidungen als gehofft...Tätigkeiten auf der einen Hochbaustelle z.B. kommen bei der anderen nicht vor, und bei der dritten kommen sie vor, aber mit anderen Maßnahmen :28:

    Das heisst meine Basis-GBUs wären oft entweder nicht ausreichend oder zu umfangreich.

    Gibt es vielleicht noch jemanden, bei dem es ähnlich gelagert ist? Wie handhabt Ihr das? Ich bin da grade echt etwas lost. Individuell für jede Baustelle quasi bei 0 anfangen ist kein Thema, wenn die Baustelle 1 oder 2 Jahre dauert, aber oft geht es auch nur um Tage oder ein paar Wochen, da brauche ich was standardisiertes.

    Umsetzen wollte ich das ganze ursprünglich mit der Vorlage der BG Bau, aber je mehr ich hier stöbere und drüber nachdenke, desto mehr neige ich auch zu einer Excel-Lösung, wie sie ja wohl auch viele von Euch verwenden.

    Bin dankbar für jeden Hinweis zum Sortieren :30:

    Sonnige Grüße aus Franken

    (jetzt fang ich auch schon damit an :29:)

    Steph

    Guten Morgen,

    mir bereitet das Thema enorme Bauchschmerzen. Wie sage ich das jetzt... von unserem Stand zum aktuellen Stand in Sachen Arbeitssicherheit sind es Quantensprünge, was deswegen oft dazu führt, dass auf meine Ausführungen zu "da müssen wir dringend hin" erstmal ein "das kann überhaupt nicht sein" folgt.

    Im Moment sieht es so aus: mir fällt ein Thema auf, ich fuchse mich rein (bin ja auch noch Anfängerin ;)), dabei stolpere ich regelmäßig über andere Themen, und was mir gestern noch Sorgen gemacht hat, kann heute schon erstmal so gut wie egal sein, weil sowas wie das mit den Baumaschinen aufpoppt.

    Mein Ziel in der Sache ist klar - aber es zum Ziel der Entscheider zu machen ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht so ohne, und da hilft es mir enorm, wenn ich hier von Euch bestätigt bekomme, dass ich richtig liege :48: Denn offen gestanden, die Entfernungen (um im Bild zu bleiben) schocken mich immer wieder, und im stillen Kämmerlein frage ich mich dann manchmal haareraufend selbst: (wie) kann das sein???

    Hey,

    und gleich die nächste Frage... :29:

    Wir sind am Bau, also die neue Vorschrift 38 gilt. Es geht mir um §7 Absatz 2... mobile selbstfahrende Arbeitsmittel.

    Etwas nennen wir es betagtere Maschinen sind im Einsatz, noch ohne Spiegel oder ähnliches. Der Sichtcheck ergibt, dass der Fahrer keine ausreichende Sicht hat, Beschäftigte im Arbeits- und Fahrbereich sind nicht auszuschließen.

    Bisher galt ja dann wohl, technische Lösung wie Spiegel oder Kamera träumenswert, aber Einweiser möglich.

    Und jetzt? Einweiser nur noch übergangsweise, bis technische Maßnahmen getroffen sind - unabhängig vom Alter/Inbetriebnahme/Kaufdatum des Baggers beispielsweise? Also de facto Pflicht zum Nachrüsten?

    Oder seh ich das was falsch?

    Danke schon mal!

    :29:

    Vielen Dank! Also, meine ganz persönliche Tour hat in OBERfranken gestartet, und da bin ich jetzt auch wieder gelandet, aber dazwischen war ich Harz, Pfalz, Oberpfalz und noch so einige andere Ecken... auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache, aber schön is doch überall :40:

    Hallo zusammen,

    bin die Steph, seit 15 Jahren in einer ziemlich breit aufgestellten mittelständischen Baufirma angestellt, und seit Anfang des Jahres die SiFa hier... habe seitdem mit vielen Themen zu tun, die so im Detail Neuland für mich sind, und hoffe hier auf den einen oder anderen hilfreichen Tipp (bekommt man ja schon beim reinen Mitlesen :48:). Bestenfalls kommt der Tag, an dem ich auch was hilfreiches beisteuern kann :5:

    Freu mich auf den Austausch mit Euch!

    Hey zusammen!

    Bin auf der Suche nach einer BA für die Verwendung eines Blasensetzgerätes in der öffentlichen Gasversorgung... Gas war bisher eher nicht so mein Thema, lese mich zwar schon fleissig ein, aber wenn hier jemand nen Tipp hätte bezüglich BA oder was vergleichbares als Ausgangspunkt, oder gerne auch was zur Gefährdungsbeurteilung... das wäre :18:

    Sonnige Grüße