Beiträge von Volkini

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    Hallo Admiral,

    Unterweisungsterminals sind im Prinzip Bildschirmarbeitsplätze oder Säulen mit einem Bildschirm wie am Flughafen, oder auf Messen, auf dem man sich Informationen abrufen kann, z.B. eine Erstunformation, oder auch die Unterweisung zum Thema XYZ.

    Da gibts verschiedene Anbieter, die zu vielen Themen die entsprechende Software anbieten.

    Der neue MA, oder Fremdarbeiter kann sich dann jederzeit seine Unterweisung am Terminal oder irgendeinem Bildschirmarbeitsplatz vorknöpfen. Er gibt seine Daten ein und legt los. Anschließend gibt´s eine Lernzielkontrolle über die (vorher festzulegenden) Inhalte, so kann auch gleichzeitig dokumentiert werden, daß er die Unterweisung erhalten und auch die Inhalte verstanden hat.
    Die Themen können mit dem Anbieter festgelegt oder auch selbst erstellt werden, im Prinzip wie eine intreaktive Powerpoint-Präsentation.

    Kann sinnvoll sein, aber es dürfen nicht alle Unterweisungen so stattfinden, so ist z.B. die Gefahrstoffunterweisung lt. TRGS 555 stets mündlich durchzuführen!!!
    Die elektronische Form ist aber vorbereitend durchaus geeignet. Die MA können Zeit und Ort selbst wählen, die Durchführung wird nebst Inhalten und LZK dokumentiert.

    Wir sollen sowas auch einführen.
    Ich kann mich aber noch nicht richtig damit anfreunden. Weil dann die tollen Diskussionen in einer großen Unterweisung mit mehreren Mitarbeitern wegfallen. Diese Synergien bringen Allen Teilnehmern etwas und machen das Ganze ,für Alle, wertvoll.

    Außerdem verkomme ich dann wieder etwas mehr in Richtung Programmierer. :(

    Zu den potentiellen Anbietern kann ich später noch was schreiben.

    Gruß,
    Volkini

    Warum füllt ihr aus 10 l Fässern um in 100 l Fässer?

    Wenn ihr mehr Menge braucht, kauft doch einmal ein großes Fass -
    und die Umfüllerei entfällt.
    Beim Umfüllen kann jederzeit statische Aufladung entstehen, egal ob Du den Trichter verlängerst oder nicht.
    Ich gehe mal davon aus, daß es sich dabei nicht um einen geerdeten Metalltrichter handelt.

    Von da her halte ich das an der Fasswand runterlaufen lassen , auch nicht für der Weisheit letzten Schluss. Im Faß liegt dann bereits - vom ersten Schluck an - eine Menge Gefahrenpotential vor.
    Beispiel.: 1 Esslöffel Benzin erzeugt 200 Liter ex-fähíge Atmosphäre.

    Selbst wenn Du da eine Absaugung hast, ich würde versuchen den gesamten Ablauf dahingehend zu verändern, daß der Arbeitsschritt wegfällt.


    Gr.
    Volkini

    ein herzliches Willkommen hier auf der SiFaPage.

    Für Deine weitere Ausbildung viel Erfolg. Sicherlich wird Dir die
    Page das eine oder andere Mal weiterhelfen und auch Du kannst
    dem Einen oder Anderen mit Deinem Wissen weiterhelfen.

    Bin selbst noch in Ausbildung,
    hier gibts jede Menge netter Leute, phantastischen Gedankenaustausch, anregende Diskussionen, die gehörige Portion Humor und Anteilnahme, kurz - Alles was man braucht.

    Viel Spass..

    Gr.
    Volkini

    @ blacksock

    Auszug aus der BGR132

    Ruhren und Mischen von Flussigkeiten
    Ruhren und Mischen verschiedener Flussigkeiten oder von Flussigkeiten mit Feststoffen
    sind oft stark ladungserzeugende Prozesse, die leicht zu gefahrlichen Aufladungen fuhren konnen.
    Ladungen werden beim Ruhren und Mischen erzeugt, wenn mindestens
    eine Flussigkeit eine niedrige Leitfahigkeit aufweist. Die Ladungen werden in diesem Fall insbesondere auf den in der kontinuierlichen Phase suspendierten Flussigkeiten oder Feststoffen sowie auf isolierten Metallgegenstanden
    angesammelt.


    Spritzlackieren, Pulverbeschichten und Beflocken:

    Beim Verspritzen oder Verspruhen von Flussiglacken oder Pulverlacken sowie beim Beflocken werden Spruhwolken von Tropfchen oder Feststoffteilchen erzeugt, welche
    oft hoch elektrostatisch aufgeladen sind.
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Spruhwolken durch Hochspannung oder triboelektrisch
    gebildet werden. Da die Spruhwolken oft brennbar sind, besteht Zundgefahr infolge elektrostatischer Aufladungen und die folgenden Maßnahmen sind erforderlich:
    • Alle leitfahigen Gegenstande im Arbeitsbereich, z.B. Spritzpistolen, Werkstucke,
    Metallobjekte in der Nahe, sind zu erden.
    • Der Lackierer muss wahrend des Beschichtens und bei der Reinigung geerdet sein, z.B. uber leitfahige Handgriffe der Lackierpistolen und ableitfahiges Schuhwerk.
    Werden Handschuhe verwendet, mussen diese mindestens ableitfahig sein. Weitere
    Personen, die sich im Arbeitsbereich aufhalten, mussen ebenfalls geerdet sein.
    • Werden Werkstucke mittels einer Forderanlage transportiert, ist uber leitfahige Aufnahmevorrichtungen,
    z.B. Haken, Osen, Auflagen oder Mitnehmer, eine dauerhafte
    Erdung wahrend des gesamten Transportes sicherzustellen, z.B. durch regelmaßiges
    Reinigen der Aufnahmevorrichtungen.
    • Beim elektrostatischen Beschichten mit Flussiglacken sollen nur Spritzkabinen,
    Spritzwande oder Spritzstande aus ableitfahigem oder geerdetem leitfahigen
    Material eingesetzt werden. Isolierende Materialien durfen nur dann verwendet
    werden, wenn gefahrliche Aufladungen, z.B. durch Wasserberieselung, ausgeschlossen
    sind.
    • Beim Pulverbeschichten sollen leitfahig hinterlegte Kabinenwande aus isolierendem
    Material nur dann eingesetzt werden, wenn ihre Wandstarke 9 mm oder die
    Durchbruchsspannung 4 kV ist.

    Du kannst Dir die BGR 132 ja mal runterladen, steht jede Menge Input drin,

    Gr.
    Volkini

    @ blacksock,

    zum Airless-Verfahren kann ich Dir leider auch nicht genaues sagen. Ich kenne nur diese Airless-Pistolen für Heimwerker und die haben sicher keine Atex-Zulassung.
    Gemäß EN 60079-14 und EN 61241-14 müssen alle im Ex-Bereich verwendeten Geräte und Arbeitsmittel, eine Atex-Zulassung haben.

    Ich will noch mal auf die elektrostatische Erdung hinaus.
    Es reicht da nicht, sich vom Elektriker eine grüngelbe Strippe mit zwei Klemmen machen zu lassen (das ist zwar sicher immer noch besser als gar keine Erdung, das sehe ich ja auch so) aber es ist nicht zulässig und kann mächtigen Ärger geben.
    Die antistatische Arbeitsbekleidung + Schuhe sind auch ganz wichtig.
    Blecheimer mit Deckel für Putzlappen mit Lösemitteln ( Diverse Arbeitsschutzanbieter, Denio*, Krosc_ke, usw.) es muss halt Alles zugelassen und leitfähig sein, keine Plastikeimer.
    Keine Handys in der Hosentasche ;)

    Gr.

    Volkini


    hallo j 1964

    die Liegendlagerung finde ich schon aufgrund der Stolpergefahr nicht OK, wie gehts dann am Tag danach weiter, bleiben die immer noch liegen? Das ist meiner Meinung nach besser zu lösen, indem leere Flaschen in ein separates Flaschengestell mit Hinweisschild "LEER", gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. Die Gestelle gibt beim freundlichen Gasversorger, ihr habt ja scheinbar größere Verbrauchsmengen.
    Zum Torpedo können ja eigentlich nur Flaschen werden, die liegend gelagert, an denen die Verschlusskappe nicht wieder angebracht und das Entnahmeventil abgeschlagen wurde.
    Das geht bei angebrachter Verschlusskappe und liegender Flasche, sicher nur mit einem Bagger, bei einer stehenden Flasche wahrscheinlich überhaupt nicht.
    Ich kann Dir keine Grundlagen dazu nennen, aber zunächst würde ich versuchen die Liegendlagerung im Einvernehmen mit den betroffenen Mitarbeitern (aufklären und überzeugen) abzuschaffen.

    Gr.
    Volkini

    Zitat a.r.n.i. :Wenn ein Unternehmen, das Erdgas fördert, in seinem Verwaltungsgebäude weit weg vom Fördergebiet, Malerarbeiten (mit nicht-lösemittelhaltigen Farben und Lacken) durchführen lassen möchte, dann ist für mich nicht einzusehen, dass das Malerunternehmen nachweisen muss, dass sich die Mitarbeiter in Ex-Atmosphäre bewegen können und eine Vorsorgeuntersuchung gemäß G 26.2 haben ...
    Im Interesse meiner Auftraggeber geht es mir (neben dem nicht nur notwendigen Arbeitsschutz) um das "Augenmaß" und damit der Toleranz der Arbeitsschutzforderungen


    Hmmm, wer zwingt denn das beauftragende Unternehmen (Erdgas, jetzt selbst beispw. nach SCC zertifiziert) mit Haus im Grünen, ein ausführendes Unternehmen auszuwählen, welches diese Kriterien erfüllt?
    Ich verstehe hier was noch nicht. Der Anstreicher muss doch dafür sicher nicht zertifiziert sein, da gebe ich Dir recht. (Kanonen+Spatzen)

    Ist das eine Art Selbstverpflichtung des beauftragenden Unternehmens, wenn sie selbst nach ... zertifiziert sind, nur Auftragnehmer auszuwählen, die ebenfalls nach ... zertifiziert sind auszuwählen? Von mir aus auch Vorgabe von AMS-Handbuch?

    Oder meinst Du damit, wenn das beauftragende Unternehmen, diese Zertifizierung willkürlich einfordert, d.h. ohne jede vernünftige Grundlage?
    Das würde sich doch sicher auch entsprechend in den Kosten niederschlagen.

    Ich frage deshalb, weil wir ebenfalls demnächst AMS einführen sollen.

    Gr.
    Volkini

    @ Martina:
    "So muss ich das Amt für Arbeitsschutz (oder wie auch immer die Behörde heißt) zu jeder Zeit ins Haus lassen - die BG möchte sich bitte anmelden... (dann darf sie natürlich auch rein )"

    wenn Du da mal nicht auf dem Holzweg bist:
    Die BG`en melden sich i.d.R. an, im Sinne einer guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Mitgliedsbetrieben.
    Sie haben aber auch jederzeit das Recht, ohne vorherige Ankündigung aufzutauchen.
    "Wir hatten gerade in der Nähe zu tun..." heisst es dann und das ist auch ganz gut so. Bei begründetem Verdacht auf Verstösse, oder Hinweisen durch versicherte Mitglieder macht es keinen Sinn sich anzukündigen.
    Das ist sicherlich die Ausnahme, aber es kommt durchaus vor.

    Gr.
    Volkini

    Genau so sieht´s aus.

    Allerdings muss man auch dabei sagen, dass es vielleicht im Zweifel sinnvoller ist, eine Zone eher als Zone1 zu definieren - als sie als Zone 2 zu definieren, wenn man sich über das zeitliche und räumliche Ausmaß des Vorhandenseins explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher ist.

    Nochmal zur Zone 0, Behälterinneres.
    D.h. expl-fähige Atmosphäre ist ständig oder über längeren Zeitraum vorhanden. So z.B. auch die Spritzkabine oder ein Auftragswerk.
    Interessant auch für Euch der Einsatz der Filter in Atemschutzgeräten, da gibt es den A2B2E2K2-Filter für org. Dämpfe, sowie den AX-Filter für den Einsatz bei Niedrigsiedern. Kommt auf den Siedepunkt des von Euch eingesetzten Lösemittels an.
    Aber vielleicht habt ihr ja auch eine Absaugung in der Kabine, wo die Dämpfe nach unten abgesaugt werden und der MA ohne Maske arbeiten kann. Dann brauchts die Maske nur für Reinigungsarbeiten.

    Ach ja, und keine ex-geschützten Mobiltelefone in Zone 0 !! Es gibt nämlich nur Geräte ab Zone 1.

    So denn, das hat mir noch unter Nägeln gebrannt.

    Gr.
    Volkini

    Hallo,

    unter : http://www.ecom-ex.com/home.html?&L=1 findest Du fast Alles was Du brauchst.
    Die Zoneneinteilung ist in den Europäischen (Atex-) Richtlinien geregelt.

    Kurz. -
    Zone 0: im Behälterinneren
    Zone 1: gelegentlich auftretende expl-fähige Atmosphäre
    Zone 2: selten und nur kurzzeitig auftretende expl-fähige Atmosphäre

    Aber genaueres findest Du in den Richtlinien.

    Ich hoffe der Link funktioniert, ansonsten kopier ihn bitte in deinen Browser.
    Da wird Dir erst mal geholfen bei vielen grundsätzlichen Fragen zum Explosionsschutz.

    Gruß,
    Volkini

    Hallo Akira,

    da ist´s ja auch r e l a t i v gehalten.
    Das ist ganz dünnes Eis für den der glaubt, dass er als Sifa besonderen Kündigungsschutz geniesst - außerhalb seiner Tätigkeit - als Sifa.

    In der Tätigkeit als Sifa ja, Benachteiligungsverbot. Da sehen das die Arbeitsgerichte genauso.
    Aber bei einer Kündigung die sich nicht auf die Tätigkeit als Sifa bezieht, hast Du auch keinen besonderen Kündihungsschutz.

    Da würden sich die Herren Anwälte vorm Arbeitsgericht trefflich streiten.
    Würde ich nicht durchexerzieren, wenn ich keine gute Arbeitsrechtschutzversicherung hätte. Das wird teuer.

    Gr.
    Volkini

    Hallo NJ,

    das hört sich doch gut an.

    Ich würde an Eurer Stelle trotzdem speziell noch einmal versuchen die MA nacheinander zu schulen, auch wenn´s viele sind.

    Gerade die Tätigkeiten auf dem Bau sind mit einer Kettensäge extrem gefährlich. Der Junge Bauherr hat´s am eigenen Leib erfahren. (Auf dessen Kommentar wäre ich mal gespannt)
    Wie gesagt, auf gar keinen Fall Überkopfarbeiten.
    Und ich würde mal an Deiner Stelle schauen, dass ein Fachmann der mit Kettensägen zu tun hat, Eure Sägen auf die Sicherheitsfunktionen überprüft.
    Das kostet nicht viel Geld, beim Händler Eures Vertrauens ggf. sogar umsonst.

    Kettenstopp, Rückschlagsicherung, usw. all das kann Leben retten, aber nur wenn´s auch dran ist und funktioniert.
    Ich habe schon viele Sägen mit defekter Kettenbremse gesehen, äußerlich siehst Du denen das nicht an.

    Gr.
    Volkini

    Hallo Martina,

    vielen Dank für die Einladung, leider kann ich aus verschiedenen Gründen nicht teilnehmen.

    Ich werde mich darauf beschränken müssen, den Einen oder Anderen von Euch, z.B. auf der A+A , oder einer Weiterbildung zu treffen.

    Trotzdem finde ich die Idee sehr gut.


    Gr.

    Volkini

    Also in der Gefahrstoffliste war er (N2) nicht beschrieben, wohl aufgeführt, aber nicht beschrieben.
    Ich sehe mal, ob ich das heute noch irgendwie wiederfinde.

    Danke für den Link mit der Diskussion,
    das ist wenigstens schon mal eine Aussage.
    Auch wenn wir da jetzt noch nicht die richtige Basis haben.
    Das wär ja auch ein Ding, wenn N2 nicht als Gefahrstoff gelistet wär.

    Gr.
    Volkini

    Hallo Michael,


    leider werden die Themen für meinen Geschmack, viel zu schnell nach unten verschoben, bzw. nach links in die Kategorien.
    Bist Du da weitergekommen bei LINDE, oder brauchst Du noch was?

    Schieeeb.
    Vielleicht haben andere ja noch was wertvolles zum beitragen, bei so einem heiklen Thema.

    Gr.
    Volker

    Hallo Michael,


    ich habe Dir hier einen Link eingefügt, hoffe der funktioniert auch, weil ich so etwas noch nicht gemacht habe.
    Die Linde AG, hat da gutes Material zum Thema.

    [URL=http://www.linde-gas.de/international/web/lg/de/like35lgde.nsf/45fa4bbb3ee6d5df4125680300370717/3a34dc1422bc3ae8c1256d2d005192b9/$FILE/sauerstoffmangel.ppt#256,1,Folie 1]sauerstoffmangel[/URL]

    Ob N2 jetzt nach der Gefahrstoffverordnung als Gefahrstoff eingestuft ist, kann ich Dir so aus dem Stehgreif nicht sagen.
    So weit ich weiss, ist es als verdichtetes Gas klassifiziert.

    Habt ihr nur N2 oder ggf. auch Co2 im Einsatz? Co2 wird auch stellenweise zur Inertisierung eingesetzt.
    Erstickungsgefahr besteht bei beiden.

    Vielleicht kommst Du damit weiter.

    Gr.
    Volkini