Beiträge von Volkini

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    @ rigesa,

    das mag schon sein, dennoch enthalten sie wertvolle Informationen.
    Von da her denke ich, kann Sibevio ruhig mal darin nachsehen.

    Viele BGR´en sind heute zurückgezogen, weil die UVV´en immer mehr aufgeweicht werden und dafür die Gefährdungsbeurteilung herhalten muss.
    Das heißt aber nicht, dass das was darin steht, oder stand, heute nicht mehr sinnvoll ist.

    Alte BGR´en werden sehr gerne von Gerichten und Anwälten herangezogen, weil sie sehr detailliert sind. Und dann schlagen die Mir mit Vergnügen die Alten Dinger um die Ohren, weil ich es in der GB evtl. gar nicht betrachtet habe.

    Das war reinweg als Informationsquelle für Sibvio gedacht ....Hmm


    Gruss,
    Volkini

    [quote]Original von Martina111
    nun ja..., da man bei einem Unfall unter Alkohol, Vorsatz zu Grunde legt, endet das sowie vor Gericht. Da allgemeingültige Grundsätze zu formulieren, ist da so eine ganz eigene Sache.
    [quote]

    Das sehe ich auch so,
    selbst wenn ein angetrunkener,
    oder mit Restalkohol Beteiligter - o h n e eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt wird, wird er aufgrund der Tatsache, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls Alkohol im Blut hatte, sicherlich immer eine Teilschuld erhalten.


    Gr.
    Volkini

    Hallo Frank,

    die Klammern haben damals nicht richtig gehalten, das Band ist gerissen und einem Mitarbeiter ins Gesicht geschlagen. Einem anderen hat es durch den Handschuh mehrere Sehnen zerschnitten, Hand steif.

    Wie gesagt, es kann sein, dass das damals reine Vorsorge von uns war und kein Verbot. Aber das bekomme ich ggf. noch raus.

    Du würdest Dich wundern was die Bänder aushalten, wir verzurren damit ebenfalls mehrere Hundert Kilos auf Palette bis 2,40 m Ladehöhe, waren anfangs skeptisch und haben gedacht, das hält nicht.

    Aber egal.

    Hier ist ein Link zu einem Händler , der das Stahlband samt Zubehör anbietet:
    http://www.ktf-verpackung.de/Deutsch/Liefer…ifungsband.html

    Vielleicht kann man Dir da weiterhelfen in Bezug auf eine BA.

    Gr.
    Volkini

    Hallo Frank,

    Nein eine BA habe ich leider nicht dazu.
    Sind die Dinger nicht mittlerweile verboten?
    Wir mussten vor 4 Jahren etwa alle Metallumreifungsgeräte aus dem Verkehr ziehen.
    Allerdings weiß ich nicht mehr auf welcher Grundlage das damals gemacht wurde, oder ob das rein präventiv war.
    Ich versuche das mal rauszufinden.

    Könnt Ihr die Sch....Dinger nicht gegen Kunststoffband ersetzen? Wir haben wirklich ekelhafte Verletzungen damit gehabt und sogar einen Rentenfall.
    Die Kunststoffgeräte waren zwar anfangs nervig (mangelnde Erfahrung) aber seit der Einführung haben wir nicht eine Verletzung mehr gehabt.
    Nüscht... :P und heute ist Jeder froh darüber.

    Gr.
    Volkini

    Hallo Heike,

    tolles Thema.

    Nach der BGI 578 ist die Erstellung von BA eine allgemeine Pflicht des Unternehmers. Enthalten in :
    §4 Arbeitsschutzgesetz
    §9, Abs.1 Arbeitsschutzgesetz
    §12, Abs.1 Arbeitsschutzgesetz
    § 9, Betriebssicherheitsverordnung
    §14, Gefahrstsoffverordnung
    §2, Abs.1 UVV (BGVA1)

    Da steht zwar nirgends was von Deinem Fall, aber das sind jede Menge Argumente -vielleicht- doch lieber eine BA zu erstellen.

    Wenn Ihr da auf der sicheren Seite bleiben wollt, ist es sicher besser eine BA zu erstellen, bevor das Zeug runter in die Produktion geht.

    a.r.n.i. hatte das auch schon mal so geantwortet, daß es ohne BA nicht geht.

    Wir haben dasselbe Dilemma wie Ihr, aber damit sind wir noch nie negativ bei einem Audit aufgefallen, eher im Gegenteil.

    Wenn sich der zuständige Mitarbeiter sträubt, sollte der Chef ihm mal (zunächst freundlich) auf die Beine helfen. Der Mitarbeiter steht ja nicht Alleine dadran, er kann ja durchaus die Mithilfe des Betriebsarztes, der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsrates in Anspruch nehmen.

    Eine Unterweisung der Mitarbeiter nur anhand des Sicherheitsdatenblattes bekommt vielleicht ein Profi oder Chemiker hin, aber sicher nicht jeder Vorgesetzte.

    Gruß,
    Volkini

    Hallo axel,

    herzlich Willkommen hier.

    Viel Spass auf diesen Seiten, als Alter Hase in Sachen Brandschutz bist Du den Grünschnabel sicher ganz schnell los.
    Der Titel hat auch nicht unbedingt mit der Erfahrung als Sifa zu tun, sondern gibt auch den anderen Benutzern eine Aussage wie lang man schon im Forum aktiv ist.

    Alles nette Leute hier,

    Gruss,

    Volkini

    Hallo toni,

    ich werde vorerst mal abwarten und mich noch nicht impfen lassen, bin also leider erst mal einer derjenigen, die aktiv (durch ihr passives Verhalten) dazu beitragen, daß dieser Virus mutieren kann.

    Meine Bedenken, meinen Körper mit etwas fremdem (dem Impfstoff und dann auch noch von der Pharmaindustrie....) zu belasten, überwiegen im Moment einfach noch.

    Sollte der Virus mutieren, w ü r d e ich mich impfen lassen. Dann wäre es aber evtl. schon zu spät, stünde ggf. kein geeigneter Impfstoff zur Verfgg., der dem mutierten Virus ebenbürtig ist.
    Also auch wieder Schlecht, Dilemma, Schei...

    Ich kann Alle verstehen und respektiere Alle, die sich impfen lassen, aber auch die, die sich nicht impfen lassen, aus welchen Beweggründen auch immer sie das tun..

    Gr.
    Volkini

    Tja, auf der einen Seite steht man im Interessenkonflikt, dass die eigene Ware rechtzeitig (ein neuer LKW muss ja erst mal verfügbar und da sein) und Sicher (der andere Fahrer macht ggf. den gleichen Terz) beim Kunden ankommen soll.
    Auf der anderen Seite sind die Fahrer oft genug g a n z arme Säue, die aufgrund des Ärgers ihren Job verlieren und einem leid tun können.
    Manchmal haben die weder die Mittel, noch das nötige Wissen. Ein Hausverbot macht m.E. auch nur gegen den Spediteur Sinn.

    Aber ich muss für mich selbst und Andere da irgendwo eine Grenze ziehen. Sonst ist es vorbei mit der Glaubhaftigkeit, mit Allem wofür ich jahrelang gekämpft habe und für das, wofür wir unser Rechtsystem steht.

    Von daher ist der Anruf bei der Polizei für mich das kleinere Übel. Die Polizei hätte ihn auch jederzeit irgendwoanders in Deutschland "rausziehen" und dann abstrafen können.
    So spricht sich vielleicht - wenn auch langsam - herum, daß hier gewisse Regeln zu beachten sind.

    Wir müssen ja selbst auch noch Viel dazulernen und das, wenn es geht, ohne dass vorher jemand zu Schaden kam.


    Gr.
    Volkini


    Tja, das Problem haben wir leider auch immer wieder, wenn LKW´s anrücken, deren Ladeflächen total verrottet sind, oder die hier im Winter mit blanken Reifen rumfahren. Da machen wir es mittlerweile tatsächlich so, daß wir die Polizei zu Hilfe rufen.
    Gott sei Dank ist es da noch nicht zu Gerichtsterminen gekommen.
    (Irgendwie krieg´ ich das mit den Zitaten noch nich´ hin) X(

    Gr.
    Volkini

    Hallo A.r.n.i.

    Zitat von Dir:
    Durch diesen Umstand der Fachkenntnis seid Ihr im Zuständigkeitsbereich des Strafgesetzbuches ... und das ist nicht gerade zimperlich (Stichwort "unterlassene Hilfeleistung";),

    da gebe ich Dir vollkommen Recht, das wäre auch ein Gewissenskonflikt in dem ich mich da sehen würde.

    Zitat:
    Original von TommyB
    Aufgrund eurer Fachkenntnis, habt ihr aber eine gewisse Sorgfaltspflicht, das heißt ihr solltet Ihn nich ohne weiteres vom Hof lassen, ohne das er seine Ladung ordnungsgemäß gesichert hat.

    In der Beziehung stimme ich Tommy auch zu, das ist nur immer schwierig, wenn der Fahrer sich nicht mit uns verständigen kann, oder auch nicht will.

    Aber ich denke, wir werden uns in Zukunft noch mehr Gedanken darum machen müssen, Danke für den Tipp.

    Gr.

    Volkini

    Hallo,

    meínes Wissens müsstet Ihr nicht nachsichern, da es dabei nicht um von Euch versendete Ware handelt.
    Bei "Annahme verweigert" (da ja ggf. beschädigt, also auch mit gutem Grund verweigert), liegt die Verantwortung weiterhin beim eigentlichen Versender, der ja leider nur unzureichend gesichert hat.
    Anders sähe die Sache aus, wenn ihr die Ladung schon einmal von der Ladefläche heruntergezogen hättet. Dann würde es in den Augen der Polizei -und auch der Richter-, so aussehen, als wenn Ihr der Versender wäret.
    So habe ich es beim letzten Seminar gelernt.

    Aber trotzdem, es liegt viel daran, wie es der jeweilige Polizeibeamte gerade vorfindet und endet dann u. U. vor Gericht, weil es tasächlich eine Grauzone ist.

    Selbst die Fachleute streiten sich da, was jetzt Formschluß bildet und was nicht. Die ordnungsgemäße LaSi ist leider auch für die Polizei nicht immer klar zu definieren.

    Wir tendieren immer mehr dazu, speziell bei kleinen Liefermengen, Fotos von der Ladungsicherung, beim Verlassen der Firma anzufertigen. Da der LKW-Fahrer ja u.U. noch zulädt und die Sicherung wieder verändert , oder sogar entfernt.
    Da auch der Versender Punkte bekommt, können wir da nicht sicher genug gehen.

    Gr.
    Volkini

    Schade daß der Werkstatt der Auftrag "flöten" gegangen ist.

    Es gibt mit Sicherheit technische Lösungen.
    Aber wenn die Kosten dann unterm Strich zu hoch sind, oder zuwenig Zeit zur Entwicklung und Umsetzung einer Lösung zur Verfügung steht, reagiert die GL schon mal so.

    Echt Schade.


    Gr.
    Volkini