Möchte das Thema Mobiles Arbeiten/Telearbeit/HomeOffice noch mal aufgreifen.
Meine Frage: könnte ein Mitarbeiter, der die ganze Zeit im "mobilen Arbeiten" ist, darauf pochen, daß es eigentlich "Telearbeit" i.S. der ASVO? Wenn er eh nur zuhause sitzt, praktisch keine Dienstreisen hat usw. Dann hätte er ein Anrecht auf Einrichtung usw.
Wäre eine spannende Klage.
Dazu noch gefunden: KomNet - Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"? (nrw.de)
"Begrenzt sich die „mobile Arbeit“ allein auf die Ausübung von Tätigkeiten im privaten häuslichen Bereich, sollte geprüft werden, ob es sich nicht um Telearbeitsplätze gemäß ArbStättV handelt mit den Anforderungen an Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. In diesem Fall erfolgt keine weitere mobile Arbeit wie z.B. Arbeiten mit dem Laptop im Zug."
Das würde wohl schon zu einer Klage reichen :
JS