Beiträge von Bully82

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    Hallo

    Danke für die Informationen und Sorry für die späte Antwort.

    Holger: Danke für die Hinweise.

    @ E.weline: Ja leider müssen die Kollegen da rein. Die Dauer ist abhängig von der Qualität der Oberfläche. Wenn bei der Formherstellung und dann beim gießen keine Fehler auftreten, ist es theoretisch möglich das garnicht geschliffen werden muss. Aber Theorie und Praxis :( Wir gehen davon aus das die Kollegen ca. 60 Minuten benötigen. Aber nicht am Stück sondern in Summe.

    Die Fehler die vorhanden sein können müssen sind leider nur mechanisch zu beseitigen.

    Hallo liebe Kollegen,

    ich komme nicht so richtig weiter und brauch mal eure Hilfe.

    Wir stellen ein Gussteil her, bei dem vom Kunden gefordert wird das der Inneraum ohne irgendwelche Mängel ist. Beim Herstellungsprozess kann es aber dazu kommen das dort Unebenheiten, Grate oder Anhaftungen entstehen die dann weggeschliffen werden müssen.

    Der Innenraum den die Kollegen aus der Putzerei dann bearbeiten müssen ist sehr eng. Ein MA liegt dann im Teil und hält irgenwie das Schleifgerät fest und bearbeitet es. Die Verantwortlichen haben dann, berechtigter Weise, bedenken hinsichtlich des Arbeitsschutzes angemeldet.

    Wir haben den Kunden kontaktiert wie er das mit seinen MA macht, wir haben die Vorschriften eingesehen usw.. Die Kollegen haben einen Atemschutz mit Luftzuführung (3M Adflo), PSA für Putzer, die Leuchten haben Kleinspannung 42 V nach (SELV).

    Ich bin mir nicht sicher was ich den Vorgestzten jetzt raten soll. Es sind schon eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und die Bereiche der Herstellung sind exra angehalten sauber und genau zu arbeiten, dass so wenig wie möglich geputzt werden muss.

    Ich habe mal ein Bild angehangen. Ihr müsst euch das so vorstellen, das es wie ein U geformt ist.


    Gussteil zum schleifen.jpg

    Die Kollegen wollen mehr odeer weniger konkrete Vorschläge, ich habe aber keine Idee bzw. Ansätze mehr.

    Hi,

    Ein Anbaukran ist kein Autokran.

    nein aber ein mobiler Kran. Evtl. ist ein abstützen des Fahrzeuges notwendig bzw. es ist nicht auszuschließen, das Fahrzeug kann auf verschiedenen Untergründen stehen. Da gehören bei der Unterweisung dann Berechnungen dazu die bei einer Unterweisung eines Brückenkranes irrelevant sind. Deshalb muss der "Ausbilder" ja auch die Erfahrung darin haben.

    Das mit der Prüfung sehe ich etwas anders denn, wie prüfe ich denn praktisch das der MA bspw. verstanden hat wie das mit der Fliehkraft ist. Er soll ja nicht mit einer Last in meiner Halle rum fahren und popbieren wie sich das verhält. Oder was passiert wenn ich eine Last losreise, auch das soll der Kollege nicht ausprobieren sonder wissen was passieren kann.

    Ich bilde selber aus und möchte mich da nicht in die Nesseln setzen. Es wird eine Prüfung geschrieben und praktisch eine durchgeführt und wenn der MA das alles ordentlich macht bekommt er einen Schein, wenn nicht dann nicht.

    Und ich bin rechtlich abgesichert, das würde (und mache ich) dem Chef auch so mitteilen.

    Hallo mika2013,

    Der Autokran wird wie ein mobiler Kran gesehen. Derjenige der die Unterweisung vornimmt muss selbst eine Ausbildung und mehrjährige Erfahrung mit mobilen Kranen haben. Sonst darf er nicht ausbilden.

    Nach DGUV Grundsatz 309-003 ist gefordert:

    "4.1 Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten

    Der Kranführer hat nach der Unterweisung seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten durch eine Prüfung nachzuweisen."

    sowie

    "5. Befähigungsnachweis

    Über die bestandene Prüfung wird dem Kranführer ein Befähigungsnachweis ausgestellt; siehe Anhang 2.

    Als Befähigungsnachweis gilt die schriftliche Bestätigung über das Erreichen des Unterweisungszieles unter Angabe der Kranarten, für die die Befähigung erworben worden ist."

    Dieser Nachweis kann der Kranschein sein.

    Mit einer einfachen Einweisung ist es nicht getan. Sollte es zu einem Unfall kommen muss der Unternehmer nachweisen das er den Kranführer geprüft hat und wie macht er das wenn er keine Dokumentation hat?

    Ich hoffe das hilft dir.

    Hallo Bully82,

    bei der Laserklasse 2 wird ja hinsichtlich der "Ungefährlichkeit" der Lidschlussreflex zu Grunde gelegt, der die ...

    Hallo Kiter,

    danke für den Hinweis, das werde ich gleich mal bei meinem Vorgesetzten ansprechen. Wenn der Messzweck damit auch erfüllt wird sollte dem ja nichts entgegenstehen.

    |?

    Guten Morgen und Danke für die Antworten.

    Ich habe jetzt mehrere Informationen, Grundsätze und Regeln recherchiert und nirgends einen Hinweis auf eine Brille gefunden (nicht Laserschutzbrille). Nur auf die oben genannten Sammelnden Instrumente (Fernglas usw.).

    Danach sind die Laserklassen 1+2 ungegährlich wenn nicht direkt in den Laser geschaut wird. Das werde ich in der GBU betrachten und auch die Betriebsanleitungen noch einmel studieren.

    Besten Dank

    Hallo liebe SIFA-Kollegen,

    ich wurde bei uns von einem Kollegen, in der GQ, zum Thema Laserstrahlen angesprochen.

    In dem Bereich wird Messtechnik mit Lasern der Klassen1+2 eingesetzt. Der Kollege trägt eine Schutzbrille mit Korrektur.

    Nun hat dieser Kollege bedenken, dass durch die Brille evtl. die Strahlung verstärkt wird und dies eine Schädigung der Augen nach sich ziehen kann.

    Nach der TROS "Allgemein" und "Teil 3" ist die Klasse 1ungefährlich und die Klasse 2 bis zu einer Expositionsdauer von 0,25 s auch. Ich finde aber keinen Bezug auf eine Brille. Es wird in den Hinweisen auf "optisch sammelnde Instrumente" wie bspw. Teleskope oder Ferngläser hingewiesen.

    Meine Frage ist jetzt.

    Hat jemand Erfahrung damit und kann mir sagen ob die Brille auswirkungen auf die Strahlung hat? Wo kann ich noch Informationen abrufen.

    Besten Dank schon einmal.

    Mahlzeit,

    die BG ist mindestens 2 Wochen vorher darüber zu informieren.

    Nach DGUV Regel 101-005:

    4.3.7 Lasthaken müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Aushängen der Personenaufnahmemittel ausgerüstet sein.

    Mit C-Haken für Coils nicht zulässig.