Beiträge von RaBau

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    Hallo Sicherheitsfuzzi,

    schau mal in die DGUV Information 5162.
    Die Mitarbeiter dürfen danach nur mit einer G28 arbeiten.
    Hier sind noch weitere Informationen für die Behörden "Handlungsanleitung für die Beurteilung von Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre für die Arbeitsschutzverwaltung der Länder LV 38.

    Zeitungsartikel mit dem Hinweis auf die SUVA.

    Dort stehen viele Informationen zu deinen Fragen.
    Messtechnik würde ich mich an Dräger wenden, die haben für fast alles Messgeräte und auch Fachpersonal das Fragen beantwortet.

    Du kannst aber auch die BG anrufen.

    Gruß RaBau

    Hallo Detlev.Schuberth,

    Mike hat alles zusammengefasst. :thumbup: .

    Zusätzlich kann ich nur sagen, dass du immer - auch wenn es nur Fremdfirmen in eigenen Haus auf diese Daten drängen solltest.
    Wobei ich auch feststelle, das es bei kleineren Firmen extrem schwierig ist so etwas alles zu bekommen.

    Ich versuche gerade einen ortsansässige Unternehmen davon zu überzeugen, dass eine Bestellung notwendig ist. ?(
    Man merkt, dass es immer wichtig ist die Unterstützung der Vorgesetzten zu haben und nicht abundan das Bauchgefühl des Vorgesetzten im Weg ist.

    Aber bald ist Generationswechsel, dann hoffe ich auch diese Nuss knacken zu können.

    DAher meine Empfehlung. Anforderungen wie oben genannt. Dann bist du auf der sicheren Seite.
    Führt Gespräche mit eueren ständig anwesenden Fremdfirmen.
    Lade die Sifa der entsprechenden Firmen zu einer gemeinsamen Befahrungen/Begehung ein.

    Gruß RaBau

    Guten Abend,

    komme frisch vom Seminar Maschinenrichtlinie.
    Dort waren viele Anwender, die Maschinen für Ihre Firmen intern bauen.

    Antwort auf die Eingangsfrage; Ja er muss, mit allen was dazu gehört.
    kurze Erläuterung:
    Um eine Maschine auf die betrieblichen Anforderungen zu gestalten muss ein gelebtes Lastenheft erstellt werden.
    Dort muss einfach eine Risikobeurteilung geschrieben werden.
    Diese lebt von der Weiterentwicklung und Lösen der Aufgaben bzw. auftretenden Gefährdungen und der zufindenden Technischen Maßnahmen bzw. Substitutionen.

    D. h. der Ingenieur der bei Euch die Maschine baut, hat die glorreiche Chance alle Anforderungen und so viele auftretenden Gefährdungen wie möglich während der Entwicklung zu eleminieren.

    So das für die GEfährdungsbeurteilung nur noch Fragmente übrig bleiben.

    Mein großes Ziel nach dem Seminar ist: Bleibe Betreiber es ist einfacher.

    Gruß RaBau

    Hallo Jürgen,

    schreibe doch einmal den Fachverband an, ob es dort eine Normung gibt oder schaue doch mal in folgende Norm
    DIN EN ISO 11148-5:2012-06
    Titel (Deutsch): Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 5: Schlagbohrmaschinen (ISO 11148-5:2011); Deutsche Fassung EN ISO 11148-5:2011
    vielleicht steht ja hier etwas unter den Punkten:
    - 4.2.5 Schutzeinrichtungen
    - 4.7.3 Aufnahme von Reaktionsdrehmomenten

    Gruß RaBau

    Hallo Safeworx

    folgende Dinge verlange ich von Fremden Firmen wenn sie bei uns arbeiten wollen:
    1) Ablaufpläne und Projektname
    2) Unterlagen der bestellen Aufsicht
    3) Liste mit Sicherheitsbeauftragte(n) mit Bild
    4) Liste Ersthelfer
    5) Kopie innerbetriebliche Führerscheine mit Mitarbeiterbestellung für Erdbaugeräte, Stapler, Hubarbeitsbühnen etc.
    6) Gefährdungsbeurteilung mit Zusatzblatt für mögliche Erweiterungen
    7) Unterweisungsunterlagen inkl. Unterschriftenblatt
    8) Ordner mit Ablaufplan bei Unfällen und mit Ausdruck Unfallanzeige,
    9) Hierachienblatt oder Auflistung der betrieblichen Struktur mit den notwendigen Namen und Telefonnummern inkl. unserer Ansprechpartner
    10) Befahrungs- oder Begehungsliste mit protokollierten Begehungen am besten Handschriftlich.

    Gruß RaBau

    Hallo Safeworx,

    ich gebe Argus recht.
    Was muss passieren, dass ein Beinahunfallmeldesystem akzeptiert wird.
    1) Die Führungsmannschaft möchte es fördern.
    2) Die Mitarbeiter müssen es akzeptieren
    3) es muss (meiner Meinung nach) ein Zeitfenster ein spezieller Zeitraum benannt werden, in dem die Mitarbeiter über die unsichere Handlung sprechen dürfen und müssen.

    und (meiner Meinung) noch viel wichtiger
    - es muss für den Mitarbeiter leicht umzusetzen sein
    - es darf für die oberen Führungsebenen keine allzugroße Zusatzarbeit sein (da wie Waldmeister schon schrieb - die meisten Unfälle Lokal auftreten) -> bedeutet für mich eine Stufensystem in der Abarbeitung
    - die oberen Führungsebenen und auch die Sifa -> dürfen keinen Orgasmus bekommen und Maßnahmen kreieren wie die Wahnsinnigen denn
    = das erschrickt die unteren Ebenen
    = führt zu einem (vielleicht) übertriebenen Arbeitsaufkommen z. B. durch überzogene Maßnahmen

    Für mich ist es bei solchen Systemen wichtiger, dass der Beinahunfall
    a) erfasst wird -> aber so einfach wie möglich
    b) die Arbeitsgruppe z. B. die Schicht, die Gruppe, die Arbeitsinsel u. s. w. eine eigene Lösung finden kann und auch Maßnahmen ergreifen kann.
    c) selber festlegen kann, ob die Maßnahmen ausreichend sind -> das schließt nicht aus, dass es nicht z. B. durch die Sifa kontrolliert werden darf und auch die Maßnahmen geprüft werden müssen.
    d) die Mitarbeitergruppe festlegt ob dieser Fall durch eine übergeordnete Gruppe (kleine Personenzahl) weiterbearbeitet werden muss.

    -> die Punkte a-d sind für mich (persönlich) die wichtigsten um ein Beinahunfallsystem zum Laufen zu bekommen.
    Grundvoraussetzung, dass ich über Beinahunfälle sprechen kann sind aber
    - eine hohe Arbeitsschutzakzeptanz bei den Mitarbeitern sowie bei den Führungskräften
    - dadurch auch das Wissen über das Thema Arbeitsschutz vorhanden ist um auch unsichere Handlungen erkennen zu können,
    - das Akzeptieren, dass eine Lösung nicht immer 100% ist sondern vielleicht auch nur mal 96% aber
    = wenn diese Lösung von den Mitarbeitern gefunden worden ist auch gelebt wird
    = die Mitarbeiter freiwillig an der Verbesserung mitwirken, wenn sie sehen das ihre Meinung gefragt, akzeptiert und zu einem Ergebnis führt.

    Gruß RaBau

    Hallo Nele,

    durchgeführt habe ich deine Umfrage.
    Ich muss aber feststellen, dass zwischen der ersten und der zweiten Studie der gleiche Punkt wieder auftaucht. Meiner Meinung nach ist von der ersten Studie entweder nichts umgesetzt worden oder die Auswertung wurde nicht umgesetzt.
    Beim ersten Mal war ein häufiger Tenor, nicht lustig und so nicht anzuwenden. Jetzt finde ich ähnliche Bilder schon wieder vor.
    Ausserdem macht es mir keinen Spaß, die gleichen Fragen vier mal oder sechs mal zu beantworten um festzustellen ob ich auch aufmerksam mitlese.

    Sexistisch muss nicht gleich lustig sein. Gerade bei Frauen kann man damit auch sehr stark in das Fettnäpfchen treten.

    Die verwendeten Bilder finde ich nicht oder nur sehr eingeschränkt für den Arbeitsschutz zu verwenden, da ich dort keine Verknüpfung zum Thema AS finde.
    Ein Beispiel die sich nicht auf deine verwendeten Unterlagen beziehen.
    Heute schon gebumst -> als Überschrift und als Bild Zwei Stapler im roten Dreieck wobei der eine vom anderen aufgespießt wurde, sagt einiges aus. Ist nicht sexistisch und daher nicht angreifbar vom Betriebsrat oder der weiblichen Belegschaft.

    Das gleiche Bild mit Männlein und Weiblein, macht möglicherweise große Probleme.

    Gruß RaBau

    Moin,

    habe mir gerade mal die Kapitel durchgelesen/überflogen.
    Wenn ich das richtig verstehe müsse also zukünftig, neben der GB für Tätigkeiten (Arbeitsmittel) und Gefahrstoffe, auch zusätzliche GBs für Arbeitsplätze erstellt werden?
    Klärt mich auf, wenn ich da etwas falsch verstanden haben ...

    Gruß
    Carsten

    Ich würde sagen nein.
    Du solltest sowieso den/die Örtlichkeiten in deiner GefBeurt. betrachtet haben, ansonsten hast du aus meiner Sicht ein Problem.

    Gruß RaBau

    Guten Morgen PeRo,

    Es muss eine Aufsichtspflicht vorhanden sein. Ob du diese über einen dritten Meister in der Nachtschicht regelst oder ob für die Nachtschicht die Aufsicht eines Qualifizierten Vorarbeiters mit erweiterten Befugnissen vorhanden ist, darüber sagt die Gesetzgebung nichts.
    - Aufsichtspflicht
    - Verantwortung für die Arbeitssicherheit
    - Entscheidungsträger zum Thema Arbeitssicherheit

    Wichtig ist halt nur, dass der Betroffene und der Betroffene Personenkreis geschult ist, über seine Kompetenzen mittels Bestellschreiben aufgeklärt ist, die wichtigsten Prozeßinformationen in einem Übergabegespräch von Spät auf die Nachtschicht übergeben werden.
    Die Organisation muss entsprechend aufgestellt sein und die Personen sollten auf die entsprechenden Laufwerke zugreifen können.

    Nicht zu vergessen, jemand der mehr Verantwortung hat sollte sich auch über einen kleinen Bonus in seinem Klingelbeutel erfreuen.

    Gruß RaBau

    Wenn das so funktioniert, dann übe das mit deinen Mitarbeitern und der Feuerwehr.
    Dann spricht einer Schulung in dieser Form in Theorie und Praxis ja nichts entgegen.

    Bzw. ich würde diese Maßnahmen vor dem Schulen noch einmal mit der Feuerwehr durchsprechen. Man erlebt zwischendurch Überraschungen die man eingentlich nicht erleben wollte.

    Mit dem Löschschaum kläre mit der Feuerwehr womit Sie so einen Brand löschen würden.

    Gruß RaBau

    Was mir noch fehlt ist der Störfall
    - wenn rufen die an, wenn was sein sollte 112?
    - Leitstelle?
    Da steh ich auf dem Schlauch.

    Wie habt ihr das geregelt?

    Welche Löschmittel setzt du ein? Sind die Schaummittel Schwerschäume und bleiben liegen oder benötigt ihr auch noch einen Leichtschaum?
    Ist die Feuerwehr überhaupt in der Lage zu unterstützten.
    Wie ist die Feuerwehr eingebunden für weitere Löschmaßnahmen.
    Wo werden die brennbaren Flüssigkeiten abgeleitet vom Dach.

    Das zu Löschen ist nicht einfach zu handhaben.

    Habt ihr ein Räumungskonzept?

    Gruß RaBau

    Stimmt Gudjsee,

    habe meinen Satz nicht zu Ende gedacht und nicht zu Ende geschrieben.

    Das Montagekonzept würde mich auch interessieren.
    Wieso ich bei der Version noch meine Finger dazwischen legen muss. Es geht manchmal nicht anders, dass ist mir vollkommen bewußt.

    Aber bei der Version in der Höhe gibt es garantiert eine Technische Lösung bzw. hoffe ich auf die deutsche Ingenieur und Technikerzunft. Das es jetzt ein Lösung geben wird.
    Interessante Master Thesis.

    Gruß RaBau