Beiträge von RaBau

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    Man kann wenn man möchte auch Begehungen und Befahrungen von Arbeitsplätze machen.

    Das habe ich in einem Bereich 2 Jahre auch gemacht.
    War eine Interessante Sache und dazu auch effektiv.

    Gruß RaBau

    Bei der BGFE habe ich einen Maschinenlehrgang besucht, einer der Referenten war einer der Väter des CE kennzeichens der hat sich Stundenlang über Maschinen in Reihe und ähnliches ausgelassen.

    Seine Aussage die ich mir als Kernsatz gemerkt habe:

    Baue ich eine Maschine in einer Fertigungsreihe aus oder neu ein oder etwas zusätzlich dabei -> dann muss man die Anlage neu CE Zertifizieren.
    Natürlich über eine Gefährdungsbeurteilung :)

    Gruß RaBAu

    UBmedia ist immer auf dem aktullen Stand man kann da sehr viele Informationen bekommen.

    Es gibt sehr viele Unterbereiche die man kaufen kann. Vorteil ist die Auflistung und das Anzeigen von Gesetzesänderungen und ganz besonders das Auflisten der geänderten Pharagrapfen.

    Nachteil: Ohne das richtige Suchwort bist du verlassen.

    Andere verwende ich im Augenblick nicht.

    Zitat

    Original von Danielski
    Hi Leute!

    Sagt mal, kennt jemand eine BGV, BGR, BGI oder sonst irgendein Gesetz oder eine Verordnung die sich mit Sicherheit bzw. Sicherheitseinrichtungen an Tischkreissägen befasst? Habe da bisher nichts befriedigendes gefunden. Die VBG 7n gibt zwar einiges her, aber leider ist sie ausser Kraft.

    Wir haben da so ein Uraltding das in keinster weise mehr als sicher bezeichnet werden darf.
    Jetzt ist im Gespräch Sicherheitseinrichtungen zu montieren. NUR WELCHE?? Und was muss ich beachten bei der Auswahl. Ich meine wenn wir das machen, sollten wir das schon richtig machen.

    Kann mir da jemand helfen??

    Kommt es da nicht billiger wenn du eine Gegenrechnung aufmachst mit Anbauteilen Anpassen an die BetrSichV ohne weitere Garantie zu einer neuen Maschinen mit Garantie und mit den neuesten ERrungenschaften??

    Gruß RaBau

    Zitat

    Original von ramilus
    liebe kollegen,
    kurzer abriss der situation, wir sind eine anerkannte WfBM und sind der BGW angelschlossen, wir haben unterschiedliche arbeitsbereiche z.b. gartenbau, tischlerei. montage, kfz pflege also sehr umfassend.
    jetzt haben wir einen zweigbetrieb eröffnet, mit gastronomie und küche, verkaufsladen, und einer ebay agentur.
    es tauchte die frage auf ob nicht die küche mit gastronomie betrieb eine eigene BG haben muß oder ob da es sich ja um WfBM plätze handelt auch bei der BGW bleiben kann.
    ich hätte gerne eure meinung dazu gewusst.

    danke ramilus

    Hiho,

    ich würde sagen das hängt von den Kosten ab.
    Was kommt billiger bei der gleichen BG bleiben oder ist es billiger den Teilbereich bei der anderen BG zu versichern.

    Das ist für mich der einzige Bezugspunkt, jeder Betrieb sieht doch auf die Kosten.

    Warum sonst sind ganz viele KFZ Werkstätten oder Zeitarbeitsfirmen bei der VBG versichert?

    Gruß RaBau

    Hallo Sabine,

    erst einmal herzlich willkommen.

    Danach kommen statt Antworten ersteinmal fragen von mir?
    Mit was für einem Messgerät hat euer Elektriker gemessen?
    Ist euer Elektriker für Lärmmessungen ausgebildet?

    Wo hat der Elektriker die Lärmmessung vorgenommen:

    • Direkt an der Wand?
    • Auf den Schreibtischen?
    • Am Kopf der einzelnen Mitarbeiter?

    Wie lange dauerte die Messung und hast du die Messergebnisse abgespeichert ausgewertet und bei dir vorliegen?

    Antworten zu deinen Fragen:
    Habe dB im Büro messen lassen, weil sich die Mitarbeiter beschwert haben , das oft das Telefonieren nur eingeschränkt möglich ist. Die Messung die der Elektriker machte ergab eine dB belastung von 53dB.

    -> siehe BGV B3 §8
    Ausserdem was wird in diesem Büro durchgeführt?
    Normale Büroarbeiten darf ein Pegel bis 70 dB (A) vorhanden sein.
    siehe Arbeitsstättenverordnung $15
    Arbeitsstättenverordnung

    oder VDI 2058 Blatt 3
    Auszug VDI 2058 Blatt3


    eine weiter QuelleLärm die zweite

    1)
    Der Kühlmaschinen raum der den Lärm verursacht und an dieses Büro angrenzt, ist ziemlich gross. Und 87db laut.
    Eine Kapselung für den Kühlmaschinenraum halte ich aus Kostengründen für nicht wirtschaftlich. Aber eine Schallisolierung des Büros wäre sicher machbar.

    2) Warum ist es billiger das Büro abzugrenzen.
    Erst einmal an der Quelle. Ausserdem musst du das Büro teilräumen wenn du Pech hast geht viel Arbeitszeit verloren in der die Firma bzw. die Kollegen sinnvolleres hätten erledigen können.

    Lärm

    Lärmminderungsprogramme

    Hinweise zur Kapselung einfacher Art

    Wie kann ich eine solche Schallisolierung anbringen lassen? Welche baurechtlichen Vorschriften gibt es zu beachten? Welche brandschutzrechtlichen Vorschriften gilt es zu beachten?

    3) WElches Bundesland? Jedes Bundesland hat andere Bestimmung! Auf den Internetseiten des Bauministeriums deines Bundeslandes wirst du garantiert informationen finden!


    Wieviel Schall können solche Isolierungen überhaupt schlucken?
    4) Für solche Arbeiten solltet ihr einen Fachmann beauftragen und auch beratschlagen lassen. Vielleicht die BG?

    @gladis
    stimme dir im Großen und Ganzen zu.
    Aber, Handys sind auch auf den Markt und ob die gefährlich oder ungefährlich sind ;) 8o !
    wird ja gerade geklärt.


    ---------------------------------------------------------------

    So die CD habe ich nicht mehr bei mir liegen scheint nach dem letzten Umzug doch verschwunden zu sein.
    Sorry.

    Zitat

    Original von Thiry
    Hallo HEB,

    Hast Du es schon einmal mit dünnen Gummi -bzw. Nitrillhandschuhen versucht?

    Sonst würde ich es ebenfals mit einem Hautschutzplan versuchen.

    Gruß Thiry

    Hallo Heb,

    bedenke beim Umgang mit Handschuhen das in der GefStoffV einen Abschnitt gibt wo auf eine Tragdauerbeschränkung gibt.

    Weil beim Tragen der Handschuhkondome die Haut ziemlich leidet und die Haut aufquillt.

    Gruß RaBau

    Wir haben einen solchen Stolperpacour auch in unserem Bereich auch eingesetzt.

    Das Ergebnis war im darauffolgenden Unfalljahr doppelt soviele Stolper und Umknickunfälle wie in den Jahren Zuvor.

    Zitat

    Hallo! Hierzu eine kleine Anekdote: Wir hatten hier (ganz kurz) mal einen solchen Parcours stehen. Dann tauchte die Frage auf: "Was passiert eigentlich, wenn sich bei einer solch gezielt ungünstig gestalteten Strecke jemand die Haxen bricht?" Wie gesagt, er stand nur kurz....

    Bevor man die Mitarbeiter in einen solchen Parcour betreten läßt sollte man diese auf das richtige Schuhwerk unterweisen und auch einmal vorzeigen lassen.
    Ausserdem werden diese so senbilisiert das Sie garantiert nicht im Parcour umknicken sondern wenn sie den Parcour verlassen haben und zurück zur Gruppe gehen

    Zitat

    Original von gladis
    hier!..ich!!.. *lach* :25:

    was es alles gibt..
    allerdings gebe ich zu..mir ist das Thema derart suspekt, dass ich da eine tatsächliche *Bewertung* immer einem Fachmann überlassen würde.

    Gruß
    gladis:-)

    Die CD war eigentlich ganz gut aufgebaut.

    Die BGFE ist mit ihrer Messtelle sehr viel auf Reisen gewesen.

    Das wäre auch noch eine Möglichkeit über euere BG die FE einzuladen.

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    Bei uns gab es kaum Elektromagnetische Felder obwohl wir sehr viele große Anlagen haben.

    Die BGFE hat eine CD für den sogenannten Elektro Magnetischen Felder.

    Der EMF-Messdienst Mini-Disk (2003) kostet 5 €
    Ich besitze vielleicht noch ein Exemplar, dann hast du aber Glück.
    Falls Interesse besteht. Gehe ich auf die Suche!

    Gruß RaBau

    Bei uns wird erst einmal jeder Unfall akzeptiert, wenn auch mit häufigen Zähneknirschen.. Dann schreiben wir inzwischen häufig auf die Unfallanzeige das der Unfall bitte von der Fachabteilung der BG zu untersuchen ist. Da vom Unternehmen bedenken vorhanden sind.
    Die BG untersuchen diese und entscheiden dann
    [list=a]
    [*]Kein Arbeitsunfall
    [*]Arbeitsunfall aber die Ausfallzeit wird nicht anerkannt aus - medizinischen Gründen
    [*]Anerkannter Arbeitsunfall
    [*]Anerkannt und untersuchung durch den zuständigen TAB
    [/list=a]
    Denn auch unsere Bgen sind sehr daran interessiert nicht zu hohe Kosten aufkommen zu lassen.

    Zusammenfassend gilt zu sagen: Ich schließe mich Gladis Meinung an.
    Denn wer von uns ist den ein FAcharzt und kann bewerten ob es ein Unfall war oder nicht.
    Unseren Mitarbeitern erzählen wir regelmäßig das sie bei einem Ereignis ihre Vorgesetzen zumindestens mündlich - kurz berichten was passiert ist. Dann kann man diesen auch nach 1 Woche immer noch als Zeugen zitiern.

    Gruß RaBau

    Bei uns im Unternehmen sollen Auflagerböcke selbst gebaut werden. Damit die teilweise sehr sperrigen, schweren und großen Bauteile optimal zur Instandsetzung abgelegt werden können.

    Folgende Frage ist dabei aufgekommen:
    Müssen diese Böcke entsprechend CE-Zertifiziert werden?
    Ich sehe den Auflagerbock als Technische Arbeitsmittel an laut Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Ist diese Zuordnung korrekt?

    Zitat

    Original von MichaelD
    Tach zusammen,

    ...ich bin ja nicht immer up to date, aber meines Wissens gilt die Verpflichtung zur Beistellung eines Sicherheitsdatenblattes nicht für die Abgabe an private Endverbraucher bzw. Abgabe über den Einzelhandel (s. §6 (3,4) GefStoffV)...

    MfG
    Der Michael

    Falls deine Mitarbeiter aber in einem Baumarkt Einkaufen gehen, dann sollte er die SDB bekommen. Der Vertreiber ist laut Gefahrstoffverordnung verpflichtet das SDB zu stellen.
    Aber :D man könnte den Baumärkten ja sagen das sie nur noch an die Privatkunden verkaufen dürfen. -> Das gäbe ein Protestgeschrei!

    Wenn ich so sehe wo unsere Fremdfirmen einkaufen gehen sind es sehr sehr häufig die Baumärkte in der Umgebung.

    Daher immer schön nerven. Aus privaten Vergnügen frage ich schon einmal häufiger nach SDB und manchmal bin ich positiv überrascht.
    z.B.


    Achtung Schleichwerbung


    im Hagebaumarkt war ich bis jetzt häufig positiv überrascht und manche Knauber Filiale hatte es auch schon.


    Gruß RaBau

    Zitat

    Original von totti
    Ach ja: Auch der Putzmittelraum (wo sich noch nie einer Gedanken gemacht hat ) wurde von mir durchstöbert.
    Die meisten Datenblätter für Reinigungschemie habe ich hier gefunden:

    Für Reinigungsmittel kann ich dir einen Schadstoffreien Hersteller empfehlen.

    Simple Green

    Denn brauchst du in kein Gefahrstoffkataster mehr aufzunehmen. :D

    Hallo totti,

    Bei euch im Gefahrstoffkataster muss - nicht sollte - jeder Stoff benannt sein.
    Das heißt auch die Dose Farbe aus dem Baumarkt. Ein gutgeführter Baumarkt hat die SDB vor Ort oder kommt innerhalb kürzester Zeit an diese. Der zweite WEg ist ein Telefonanruf bei der Fa. diese schicken auch innerhalb kürzester Zeit die SDB zu.

    Zur zweiten Frage:
    Schreibt Ihr wirklich die Sprühfarbe die der Hausmeister vom Baumarkt holt um sein Rasentrecker zu verschönern ins Kataster ? oder steht dann da Sprühfarbe als Sammelbegriff ?

    Ich Stimme Gladis da uneingeschränkt zu.
    Wenn man von einigen Stoffen aber nur sehr geringe Mengen im Jahr hat, kann man diese in Schutzstufe 1 setzen und dafür eine SAmmelbetriebsanweisung erstellen.

    Geringe Menge heißt: > = 1 Liter oder Kilogramm. Ausserdem dürfen nur gewisse R-Sätze auftauchen.
    z.B. nicht höher als leichtentzündlich oder reizend der Stoff darf z.B. keinen R40 haben: Verdacht auf krebserregend.

    Gruß RaBau

    Zitat

    Original von HEB
    Servus Totti,

    ich hab mir auch eine Excelliste erstellt (steht hier auf der Page zum Download). Es würde mich interessieren wie Deine Liste ausschaut, kannst Du die evtl. zur Verfügung stellen?
    Wie hälst Du es mit dem Unterschreiben? "Meine" GFB´s hab ich alle in unserem Intranet abgelegt und da schauts schlecht mit dem Unterschreiben aus.

    Gruß

    Hermann

    Im Notfall Einscannen und als PDF hinterlegen dann sind auch die Unterschriften da!