Ich werde mal in unserer Brückenwerkstatt nachfragen, ob die außer Fachschulungen auch ein Zertifikat von den ganzen Herstellern bekommen haben.
Beiträge von Hafensifa
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Ich hoffe doch, damit meinst du nicht deine "übergeordnete externe SiFa"
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Aus der Erfahrung kann ich nur raten, dass man nicht alle Gefährdungsbeurteilungen selber schreibt. Man wird da in den Köpfen der Leute zu dem Verantwortlichen.
Das haben die Meisten in dem Beruf so kennen gelernt.
Aus der Nummer kommt man dann nur mit viel Aufwand wieder raus, weil man ja "den Willen dazu" gezeigt hat.
Durch die Vermischung mit anderen Beauftragungen kommt da schnell mal die "Ist doch eh alles deine Aufgabe"-Karte.
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Es ist immer erst mal eine Umstellung, wenn jemand Neues mal ganz anders an die Sache rangeht. Da muss man sich erst einmal mit vertraut machen.
Es wurden inzwischen ja auch Muster-GB eingearbeitet, die ein Thema ganz global erfasst haben, die man dann nur noch auf den Betrieb einarbeiten muss.
Wie die LMM und die Methoden der Psychischen Gefährdungen in die Gefährdungsfaktoren einfließen, ist derzeit ja auch noch individuell gehalten.
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Dann warte doch einfach mal, bis er sich schlau gemacht hat. Vielleicht wird es dann ja das neue Modell.
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Da bin ich auch eher bei dem anderen Kollegen, denn eine "allgemeine" Gefährdungsbeurteilung geht da schnell mal den Weg alles zu gleich zu betrachten. Nun soll aber die Gefährdungsbeurteilung ja im Betrieb individuell angepasst sein.
Du könntest besser eine Basisbetrachtung vornehmen, die auf dem Betriebsgelände von allen Personen (Mitarbeiter, Besucher, Kunden) die Gefährdungen und die Maßnahmen betrachtet. Darauf aufbauend geht es weiter in die Gebäude und dann in die Werkstätten.
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Na ja, Osha, bei uns würden die Geländer wegen der Windlast nicht durchkommen. Aber für solche Einzelfallbetrachtung sind wir als SiFa ja da. Wenn nicht wie im Text, dann zumindest auf andere Art und Weise die Sicherheit herstellen
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Eine Präsentaion zum Durchlesen wird bei einer Überprüfung nicht standhalten. Dazu vergleichbar wurden auch schon Ordner mit den Betriebsanweisungen samt Unterschriftenliste rumgeschickt, bei denen man der Meinung war, dem Gesetz genüge getan zu haben.
Bislang wird schon eine "geführte" Veranstaltung als Unterweisung vorausgesetzt. Eigenstudium hat da keinen Bestand.
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Die Pflasterboxen haben bei uns auch drastisch den Schwund von Pflaster aus dem Kasten reduziert. Am Anfang verschwand dann auch schon mal eine ganze Spenderfüllung... aber auch das ließ sich regeln.
Nebenbei, die Siegel nutzen wir auch. Interner läuft mit, so dass nichts überflüssiges geordert wird.
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Wenn da mal nicht CE wieder "China Export" heißen soll!
Alleine das dieses Teil die "Enddüse" eines Schweißgerätes darstellt, bereitet einem Gänsehaut.
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Dabei hängt die Definition ja eher an "Pause" und nicht am "Rauchen gehen".
Bei der Pause mit möglicherweise Essenaufnahme ist die Regelung "Essen Privat", also nicht versichert, und "Weg hin zu zurück" versichert.
Beim Rauchen wird dort ausgestempelt und man ist zum Rauchen weg. Ist keine betriebliche Pause, da sie ja aus der Arbeitszeit ausgekoppelt wird.
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Normal solltest du schauen, ob du Betriebe betreuen willst, die zu einer anderen BG gehören, Cartman. Darüber gibt es dann auch wieder Mitgleidsnummern und man kommt besser an den betriebsspezifischen Teil ran.
Nur mal so aus Laune bringt schnell die Frage auf, ob man zu viel Zeit hat
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Also, eine generelle Pflicht zum Tragen von Gehörschutz in der Werkstatt habe ich noch nirgendwo gelesen oder erlebt. Das kenne ich nur für den Lärmbereich ab 85dB(A).
Es kann vom Hersteller für den Betrieb von Standgeräten eine Vorgabe existieren, da gab es sonst auch die Schutzbox mit Gehörschutz am Gerät. Dabei sollte dann auch eine BA vorhanden sein, der man den Einsatz entnehmen kann.
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Eine Mobil-App hat da nur orientierenden Charakter, da für die Beurteilung der dB(A)-Wert benötigt wird, um mit dem unteren und /oder oberen Lärmgrenzwert abgleichen zu können.
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Bei Mitarbeitern im Technischen Dienst würde ich eher vom "Blaumann" ausgehen, der keine zusätzlichen Normschutzfähigkeiten hat. Dann wären wir auch aus dem Thema PSA raus. Aber dass es nun ein geldwerter Vorteil ist, wenn man in Arbeitskleidung nach Hause geht... In Hafen lassen viele ihre Arbeitsklamotten an und gehen so nach Hause. Wird zwar nicht unbedingt gern gesehen, aber eine BV haben sie deswegen nicht aufgestellt.
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Für bestimmte Berufsgruppen wurde 2018 schon mal mit persönlichen UV-Buttons die Tagesbelastung aufgenommen, dazu gibt es auch eine Auswertung. Im Hafen waren wir auch dabei und hatten dann über den gemessenen Wert eine Belastung von 230 Sonnenbränden per Anno.
Die DWD-UV-Warnung spiegeln wir rein, um noch mal auf Einhaltung der Schutzmaßnahmen hinzuweisen.