Beiträge von harmi

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    :thumbup: so eine Möglichkeit hatte ich noch gar nicht bedacht.
    Da wir hier mit den Gefährdungsbeurteilungen erst starten 8| , möchte ich eine Vorlage erstellen, die nicht alle Nase lang erweitert werden muss. Der Gegenwind ist schon groß genug.

    P.S. Habt ihr alle die "gesetzlichen" Grundlagen mit in der GBU? Hab ich bisher immer gemacht, dachte aber jetzt, dass das Erscheinungsbild dadurch noch komplexer wird.

    Wenn du Excel oder Access nutzt, hast du die simple Möglichkeit, Zeilen oder Spalten für Präsentation oder Ausdruck zu verbergen. Also für eine kurze Präsentation oder einen Ausdruck für eine Unterweisung kannst du dann z. B. die Spalten ausblenden, die für den Teilnehmerkreis vielleicht gerade nicht wichtig sind (z. B. Gefährdungsfaktor, STOP, Nohl-Bewertung etc.) Und dann reicht auch DIN A4 :)

    Zur Dokumentation der Verantwortlichkeit für die Umsetzung von Maßnahmen wurde jetzt ja einiges gesagt. :thumbup:
    Ursprüngliche Idee dieses Threads war es Ideen für den Aufbau der Gefährdungsbeurteilungen zu bekommen, so wie im Post vor mir von Martin!
    Neben der Gestaltung bin ich mir auch noch unsicher, ob ich Word oder Excel nutze. Eine Lösung über eine andere Software ist nicht gewünscht.

    Dann auf jeden Fall Excel, um die Filterfunktion und bedingte Formatierungen nutzen zu können

    Als selbstständiger Freiberufler habe ich mein Bürothermometer auf der Fensterbank fest im Blick, öffne das Fenster, lasse die Sonne rein und mache alles, um die 35 Grad recht zügig zu erreichen :D

    Da ich in einem anderen Büro zur Miete bin, gebe ich heute Mittag für alle Mitleidenden ein Eis aus. Alle Anwesenden waren heute schon um 6:00 Uhr vor Ort, man wird hier die Gleitzeitregelung temporär einführen.

    Die Jungs in der Ziegelei haben immer noch die Rolltore offen, um die kühlere Luft reinzulassen, die fleischverarbeitenden Betriebe haben eh kein Problem, alle Anderen haben kein Thermometer...... ;)

    Ansonsten kenne ich zwei Betriebe, die tatächlich ihre Produktivität herunterfahren, hitzefrei geben und die Fehlzeiten über Stundenkonten abgleichen, bzw. dann die Möglichkeit geben, mal an einem Wochenende wieder auszugleichen.

    Der Betriebsrat ist ja "nur" teilnahmeberechtigt an der ASA. Die ASA ist Forderung aus dem ASIG und die Art und Weise wird dort nicht festgelegt. Wenn sie nun aber "online" durchgeführt werden soll, kann es sein, dass aus betrieblichen Gründen Einwände des Betriebsrates bestehen. Man sollte ihn dann lieber bei der Planung mit ins Boot holen....
    Man könnte dementsprechend einen ASA-Beschluss fassen, der die "Online-ASA" beschließt (nicht beschießt), dann ist der BR automatisch dabei.

    Es gibt Unternehmen, die eine Geschäftsordnung für die ASA gemacht haben, in der festgelegt ist, dass auch Schwerbehindertenvertreter, Datenschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte oder sonstige Fachleute teilnehmen können, sollen oder müsssen. In diesem Fall geht so etwas häufig vom Betriebstrat aus.

    Edit: lebensrettenden Buchstaben eingefügt :rolleyes:

    Nein!! Dann muss die Arschbacken zusammenkneifen und die Maßnahmen bzw. die Verantwortlichen anpassen. Das ist bei uns nicht anderst. Egal welche Formen von Datenbanken oder Software genutzt wird. Du musst immer und immer wieder Arbeit reinstecken. Vor allem aber on-track bleiben.


    Ich kneife gar nix zusammen, das führt nur zu Verstopfung. :D

    Ich bleibe dabei. Wenn in der GFB steht, dass Müller verantwortlich ist, obwohl er es organisatorisch gar nicht mehr sein kann, ist Müller NICHT verantwortlich. Viele "Müllers" wissen übrigens gar nicht, dass sie in irgendeiner GFB namentlich als "verantwortlich" geführt werden....

    Mein Kunde hat als Unternehmer ein sauberes Organigramm zu führen. Und wenn er Namen in die GFB reinschreiben will, soll er es machen. Wenn die Namen aus oben genannten Gründen nicht stimmen, ist es sein Problem, wenn sein Organigramm nicht stimmt, ebenfalls und wenn er vergessen hat, die Unternehmerpflichten sauber zu übertragen, ebenfalls. Da renne ich nicht hinterher, ich gebe nur notorisch bei jeder ASA einen freundlichen Hinweis.....

    " Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemanden an." --> von Guudsje

    Wir machen das, wie oben beschrieben. Ich habe dies auch in anderen Disziplinen gelernt, dass eine Funktion juristisch nie verantwortlich ist. Nur die Person.


    Stimmt, ist aber anzweifelbar. Wenn Müller vom Lager nicht mehr Abteilungsleiter ist, weil er gekündigt hat, runter- oder hochbefördert wurde, in eine andere Abteilung oder gar Filiale umgesetzt oder dem Arbeitsmarkt, der Rentenkasse oder der Bestatterzunft zur Verfügung gestellt wurde, ist Müller definitiv nicht mehr verantwortlich. Dann beginnt das Organisationsverschulden......

    Danke, gute Hinweise

    Auf die Problematik bin ich auch schon von mehr als einem Juristen hingewiesen worden. Ebenfalls auf die Sache mit kurz-, mittel- und langfristig.
    In meinem Beispiel wird aber der Ausdruck "Abteilungsleitung" durch den Namen der Leitung und stellv. Leitung ausgetauscht.

    Bei mir ist immer die Abteilungsleitung für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich. Entweder sie kann die Maßnahme selber umsetzen (Unterweisung) oder muss die Umsetzung organisieren (DGUV Vorschrift 4 Prüfungen). Früher habe ich die Maßnahmen auch immer verteilt. Heute gebe ich nur noch Hinweise mit wem dies in Rücksprache zu erfolgen hat.

    Die Abteilungsleitung / Verantwortlichkeit wird namentlich durch das Organigramm festgelegt und nicht durch die GFB. Es gibt Firmen, da wechselt die Abteilungsleitung nahezu halbjährlich aufgrund von Unfähigkeit, Fluktuation oder anderen Dingen. Da wird dann gerne mal vergessen, das namentlich in der GFB zu ändern. Und wieviel Wert hat dann ein Name?

    Die "stellvertretende Leitung" ist wann verantwortlich? Immer? Nur wenn sie "stellvertritt"?

    Wann ist sie denn Stellvertreter? Wenn die Abteilungsleitung

    • Räumlich nicht in der Abteilung ist? (wie groß die auch immer ist, kann es auch schon eine Anlage / Maschine sein)
    • Räumlich nicht im Gebäude ist?
    • Räumlich nicht auf dem Werksgelände ist?
    • Immer?
    • Nie?

    Auch das ist im Organigramm festzulegen.

    Hier ist mal ein aktueller Entwurf von mir. Orientiert sich an verschiedenen Vorlagen aus dem Internet.
    Vielleicht hat ja noch jemand Anregungen zum Aufbau bzw. was macht ihr anders?

    GBU.JPG


    Ich habe es mir abgewöhnt, offene Maßnahmen in eine GFB zu übernehmen. Die schreibe ich in ein Begehungsprotokoll oder Mängelprotokoll. Ansonsten müsste die GFB ja alle drei Wochen wieder geändert werden, weil eine Maßnahme erledigt ist.

    Ein Kunde wollte auch gerne mal das Risiko vor und nach der Maßnahme mit in der GFB haben. Er hat dann irgendwann selbst gemerkt, dass weniger meistens mehr ist.....

    Mit Access arbeite ich erst seit kurzem. Klingt aber nach einen interessanten Ansatz. Können die Vorgesetzten selber ihre Gefährdungsbeurteilungen überarbeiten?

    Ja, können sie, sie bekommen dann eine Version, in der sie über ein Formblatt die notwendigen Eingaben machen und Berichte erstellen / ausdrucken können, aber die einzelnen Datenbanktabellen nicht bearbeiten / löschen können.

    Überall, wo in der Eingabemaske in den Eingabefeldern ein Pfeil rechts ist, greift die Datenbank dann auf schon mal eingegebene Texte zurück, es kann aber auch jederzeit eigener Text eingegeben werden, der dann auch in der Datenbank gespreichert wird.

    Wenn sich Dinge pro Abteilung wiederholen, setzt man oben ein Häkchen und sie erscheinen dann jeweils im betreffenden Bericht. Die Anzahl der Abteilungen muss ich derzeit bei neu zu erstellenden GFBs noch händisch erweitern, aber meine Muster-GFB hat jetzt 8 Felder, das reicht meistens.

    Wenn ich mit optimieren fertig bin, stelle ich mal ein Muster zur freien Nutzung hier ein.

    Der nächste Plan ist, Betriebsanweisungen auch im Access-Format zu erstellen und mit den GFBs zu verknüpfen. So kann man vereinfacht eine BA aus einer GFB mit gleichlautenden Texten erstellen. Aber das dauert noch.....


    Screen_Deckblatt.JPGScreen_GFB.JPG

    Bei Kommissionierungen ist oftmals viel Handarbeit notwendig. Dabei kann es zu körperlichen Belastungen kommen, Haltung, Häufigkeit, Gewicht, etc.

    Ich habe in solchen Fällen mehrfach die Leitmerkmalmethode angewendet. Da kommen manchmal ganz erstaunliche Werte raus.

    Leitmerkmalmethode bei der BAUA

    Weitere Gefährdungen sind dort oft in der Umgebung zu finden, also nicht bei der Tätigkeit selbst. An- und abfahrender Hubwagen- oder Staplerverkehr, Förderanlagen, Zugluft durch Tore der Verladung usw.

    Dinge gibt's

    Anruf einer urologischen Praxis: "Machen Sie Arbeitssicherheit?"
    Harmi: "Ich berate zumindest in diesem Thema"
    Praxis: "Wir brauchen eine Arbeitssicherheitsbetreuung hat uns die Berufsgenossenschaft geschrieben"
    Harmi: "Das kann ich Ihnen anbieten, soll ich mal unverbindlich vorbeikommen und den Aufwand abzuschätzen?"
    Praxis: "Ja gerne"

    Besuch vor Ort, Herr Doktor schimpft auf die BG.
    Harmi: "ich schlage dann eine Grundbetreuung mit vorerst 4 Terminen im Jahr vor. Kostenfaktor: xxxx,- €"
    Doktor: Aber das zahlt doch die BG, die haben Sie doch hierhin geschickt.....
    Harmi: "Nein, die haben nur gefordert, dass sie sicherheitstechnisch betreut werden"
    Doktor: "Ach, Geld kriegen Sie von uns auch noch? Muss ich dann keine BG-Beiträge mehr zahlen?
    Harmi: "Doch"
    Doktor: "Das muss ich mal mit erst den Kollegen besprechen, wie die das handhaben."
    Harmi: "Gerne. Ich schicken Ihnen dann schon mal ein Angebot...."

    8|

    Es wird gerne mal versucht, über ein "gutes" Brandschutzkonzept mit Abweichungen oder "versehentlich" falschen Deklarationen von Räumen bauliche Vorgaben für die Baugenehmigung auszuhebeln. Und ruckzuck ist ein Jahr später aus dem Archiv doch ein Büro geworden, "weil wir noch so viele Mitarbeiter einstellen mussten"...
    Da sind die Behörden sehr vorsichtig geworden, weil in der letzten Zeit zu viel passiert ist. Und das ist gut so.