Meine Frage geht hier auch in die Richtung der Kettenhandschuhe, Kettenärmel, Kettenhemden und dergleichen: Werden diese bei Euch nicht verwendet?
Beiträge von KaMich
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In einer sehr (!) aktuellen einschlägigen DGUV Information sind die Maßnahmen nach einem Unfall zwar nicht in einem Flowchart aber doch kurz und prägnant zusammengefasst. (Recherchezeit < 5 min).
Wenn Du schon diesen Text verfasst, dann kannst Du doch gleich die Fundstelle mit rein schreiben. Ansonsten ist Dein Beitrag für ein solches Forum wenig Hilfreich...
DGUV INFO204-007
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Servus und
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Leider wieder ein tödlicher Arbeitsunfall:
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pres…5628/index.html
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Servus,
zeig ihm doch das ASiG, hier den §11. Er hat den Ausschuß zu bilden und teilzunehmen (oder eben Stellv.). Du kannst ausserdem ja mal auch die Frage an Deine zuständige Aufsichtsbehörde (bei uns hier das Gewerbeaufsichtsamt) stellen. Die sind da sicher auch Auskunftsfreudig und Interessiert
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Hallo Alexandra,
schau mal in diesen Thread nach:Tragetest Protokoll
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Keine Angst, das ist ein Vorgang der BG`s,d er normal ist. Ich habe auch keinen Meister, aber ich habe ebenfalls als Vorarbeiter gearbeitet. Und hier ist genau der Punkt. Die BG rechnet einen Vorarbeiter als meisterähnliche Tätigkeit an: siehe DGUV V2 §2 Bestellung:
Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens
vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und
einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten
Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversiche
rungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ver
anstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. -
Der Kranhersteller sollte hier doch auch Infos geben können und daher auch eine erste Anlaufstelle sein.
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Der Hersteller kann mir aber eine Verwendung nicht verbieten. Ich habe die Eignung nur über die GBU festzustellen. Wenn ich ein Gerät ähnlich verwende wie in einem Privathaushalt, kann ich auch gewerblich relativ problemlos ein solches Gerät verwenden, welches nicht für den gewerblichen Bereich vorgesehen ist.
Der Hersteller verbietet es ja nicht, sondern gibt dadurch an, das die Maschine für eine Dauerbelastung und den Auswirkungen aus gewerblicher Verwendung nicht ausgelegt ist. Hier geht es aber auch um Regress- und Gewährleistungsansprüche. Natürlich ist die GBU das Zauberwort, da gebe ich Dir recht. Aber dennoch sind aus meiner Sicht nur Geräte zu verwenden, die der Hersteller auch für diese Zwecke (hier gewerblich) auf dem Markt bereit stellt.
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Ist eine solche Zulassung notwendig?
Wenn der Hersteller den Hinweis " Dieses Gerät ist nicht zur gewerblichen Nutzung geeignet." gibt, ist die Maschine eben nur für Hobby oder Hausgebrauch. Und eben nicht in einem Labor, Werkstätte oder sonstigen gewerblichen Einrichtungen zu verwenden.
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Holt Euch doch, wenn es anders nicht unter Kontrolle zu bringen ist, Putzlappen im Tauschverfahren von Bekleidungsreinigungen, bei uns ist das M*WA, aber da gibts sicher noch andere.
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Mich würde mal Interessieren, Was hält Dich den persönlich momentan ab eine Betriebsanweisung zu erstellen?
Für mich sind ja unter 3.2 Gefahren zu erkennen, auch der betriebliche Aspekt, den Mattes14 mit einbringt, ist für mich ein Grund eine BA zu erstellen.
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Servus, und
viel Spaß in Sennfeld... Irgendwo im Nirgendwo, da sollen sich sogar die Jogger schon verlaufen haben und nicht mehr zur Unterkunft zurück gefunden haben
Die Bildungsstätte wurde erst letztes Jahr umgebaut. Essen ist Top, Wein- und Bierstube ebenfalls :doppelthumbsup:
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Ein Team von Wissenschaftler schloss fünf Affen in einen Käfig. In der Mitte war eine Leiter mit Bananen am oberen Ende. Jedes Mal, wenn ein Affe die Leiter hinauf kletterte, wurden die restlichen Affen mit kaltem Wasser bespritzt. Nach einiger Zeit schlugen die anderen Affen den Affen, der versuchte die Leiter hochzuklettern. Von nun an versuchte keiner der Affen mehr hochzuklettern. Die Wissenschaftler beschlossen einen der Affen auszutauschen. Das erste, was der ausgewechselte Affe versuchte, war die Leiter hochzuklettern. Die anderen Affen schlugen ihn direkt und nach einigen Schlägen, lernte der neue Affe, dass er die Leiter nicht hoch klettern durfte, obwohl er nicht wusste warum. Ein weiterer Affe wurde ausgewechselt und dasselbe Szenario passierte. Der erste ausgewechselte Affe beteiligte sich an dem Schlagen des zweiten Affen. Nun wurde ein dritter Affe ausgetauscht und alles wiederholte sich. Dann wurde der vierte Affe ausgetauscht und zum Schluss der fünfte Affe. Was übrig geblieben war, war eine Gruppe von fünf Affen, die, obwohl sie nie eine kalte Dusche bekommen hatten, jeden zusammen schlugen, der es wagte die Leiter hinaufzuklettern. Wenn es möglich wäre, die Affen zu fragen, warum sie jeden schlugen, der die Leiter hinauf kletterte, würden sie wahrscheinlich antworten:" Ich weiß nicht, so wird es hier einfach gemacht." Kommt euch das bekannt vor? :doppelthumbsup:
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Betriebsart für die du suchst?
ich habe eine für eine Klinik ...
Ich bin in der Industrie Maschinenbau tätig. Vielleicht kannst Sie mir mal trotzdem als Hilfestellung zukommen lassen?
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Servus zusammen,
ich versuche gerade eine GBU Brandschutz zu erstellen, nur fehlt mir dazu die "Kreativität" wie ich diese aufbauen könnte. Hat schon mal jemand eine solche GBU erstellt, also die sich nur mit den ganzen betrieblichen Brandschutzthemen befasst? Über Euren Input und Eure Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.
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Solltest Du die Frage nicht an dem Dienstleister der VBG bzw. an die VBG direkt stellen?
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Habadere und
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Die wichtigste Regel ist eigentlich: "Verhalte Dich so bei der Arbeit, wie Du Dich auch zu Hause verhältst"
Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Und hier ist bei vielen das Verständnis noch nicht da:
"Bei meinem AG muss ich das ganze ja nicht bezahlen" über "was geht mich das an, das ist dem Chef sein Problem" bis "Zuhause mach ich das auch nicht, bei mir kommt alles in die Mülltonne, soll sich doch die Müllabfuhr darum kümmern. Dafür bezahl ich auch!" Hab ich leider alles schon gehört...