Hallo zusammen,
der letzte Beitrag ist zwar schon länger her, doch ich hatte die letzte Präsenzveranstaltung meiner Ausbildung und da gab es für mich einen neuen Impuls zu diesem Thema.
Der Dozent wies auf den Straftatbestand des unterlassenen Handelns hin. Da schaue ich in §13 des StGB Absatz 1.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html
ZitatWer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
Wenn der Unternehmer es unterlässt, seinen Pflichten auf zum Tragen der Arbeitsschutzschuhe nachzukommen und es passiert ein Unfall, gilt das dann schon als Straftat?
Mir fällt es gerade schwer vorzustellen, daß das schon als Straftat gelten soll. Wenn dem aber so ist und es vielleicht schon irgendwelche gerichtlichen Urteile dazu gab, dann hätte ich ein gutes Druckmittel!!!
Ich habe auch ein Beispiel im Netz gefunden, aber nicht genau für meinen Fall treffend
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3666
Bei mir ist es so, daß Unterweisung gemacht wird, Mängel werden festgestellt, Maßnahmen zum Tragen der Schuhe werden nicht durchgesetzt und wenn was passiert, dann wird so getan als hätte man keine Mängel festgestellt und man hätte ja die Unterweisung gemacht. Es wird also stets ein Weg gesucht, so wenig wie möglich Aufwand zu betreiben (nur notwendige gesetzliche Vorschriften) und im Ernstfall versucht man sich aus der Verantwortung zu stehlen.