Hallo Willi,
hier http://www.stbg.de/site.aspx?url=…rmen/index.html
noch einige Info zum Thema zusammengefasst.
Gruß Tanzderhexen
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Willi,
hier http://www.stbg.de/site.aspx?url=…rmen/index.html
noch einige Info zum Thema zusammengefasst.
Gruß Tanzderhexen
Hallo zusammen,
hier aus der Betriebssicherheitsverordnung Anh. I Nr. 2.8.
Arbeitsmittel müssen mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sein, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder welche die beweglichen Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen.
Die Schutzeinrichtungen
[list]
[*]
müssen stabil gebaut sein,
[*]
dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen,
[*]
dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können,
[*]
müssen ausreichend Abstand zum Gefahrenbereich haben,
[*]
dürfen die Beobachtung des Arbeitszyklus nicht mehr als notwendig einschränken und
[*]
müssen die für Einbau oder Austausch von Teilen sowie für die Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten erforderlichen Eingriffe möglichst ohne Demontage der Schutzeinrichtungen zulassen, wobei der Zugang auf den für die Arbeit notwendigen Bereich beschränkt sein muss.
Gruß Tanzderhexen
Speziell: Wartungstechniker von Kühlzellen/ Kühlanlagen in denen Lebensmittel gelagert werden?
Hallo ,
ich denke es geht um Wartungsarbeiten während des Betriebs.Die HACCP Gefahrenanalyse hat ergeben dass die Unterweisung auch für Techniker notwendig ist. Das Ziel der Schulung besteht darin die im Lebensmittelsektor Tätigen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene in einem Umfang zu schulen, welcher der ausführenden Tätigkeit entspricht. Hierzu gehören auch Techniker die im Lebensmittelbereich tätig werden.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Rotweismax,
was sagt die Gefährdungsbeurteilung? Schau mal hier
http://www.inglauer.de/sub_html/downl…zugsstellen.pdf
und als Anhang die Sicherheitsabstände nach EN 294
Gruß Tanzderhexen
dass selbige regelmäßig überprüft
Hallo tiefflieger,
danke für den Hinweis. Ich werde die Notduschen in den Überprüfungs und Wartungsplan integrieren und die Durchführung regelmäßig kontrollieren.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Seppl
hier nochmals als Ergänzung die Grundlage:
Der Gesetzger schreibt derzeit unterschiedliche Hygieneschulungen vor:
> Hygieneschulung für Mitarbeiter nach der VO (EG) 852/2004 - diese gilt für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich und muss einmal jährlich durchgeführt werden.
> § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Schulung - diese Schulung gilt für alle Mitarbeiter, die mit leichtverderblichen Lebensmitteln umgehen und keine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich besitzen. Diese Schulung muss im Gegensatz zu den anderen oben aufgeführten Schulungen nur einmalig durchgeführt werden
> Infektionsschutzbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz alle zwei Jahre
Die Fristen für die Folge-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden geändert. Der Zeitraum der Belehrung nach § 43 wurde von "jährlich" auf "alle zwei Jahre" geändert. Die Änderung ist zum 4.8.2011 in Kraft getreten.
Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben
Gruß Tanzderhexen
Hallo Seppl,
nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen, die meistens nach dem HACCP-Konzept und in der die Unterweisungen ( mindestens jährlich) gefordert werden. Sie betreffen alle MA ,auch Techniker,die dort arbeiten.
http://de.wikipedia.org/wiki/HACCP
durchgeführt.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Michael , im Board und
zur erfolgreichen Ausbildung in Reinhardsbrunn nehme ich an. War dort auch zur Ausbildung. Vielleicht sieht man sich ja mal zum ein oder anderen Fortbildungsseminar.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Herbert,
für die superschnelle Antwort. Konnte ich sehr gut als Argumentationsgrundlage gebrauchen um den Einbau von Notduschen durchzusetzen.
Gruß Tanzderhexen
Hallo zusammen,
kennt ihre eine konkrete Vorschrift bzw. genaue Angaben wie weit die Notfall und Körperduschen vom gefährdeten Bereich entfernt sein dürfen ?
Gruß Tanzderhexen
Drück auch ganz feste
Gruß Tanzderhexen
Das das doch ne ganze Menge an Infos ist, die im Rahmen der Ausbildung auf mich einwirken, hoffe ich hier bisl Hilfe zu erhalten um das ganze Wissen zu sortieren und damit anwenden zu können. Soll nämlich meinen Kollegen beerben und ab 2014 als Fasie Tätig sein. Vielleicht ist hier sogar jemand aus meiner Nähe angemeldet?
Hallo Thomas
im Board und viel Spaß und Erfolg bei der Ausbildung.
Hilfe findest du hier im Board zur Ausbildung eine ganze Menge
Gruß Tanzderhexen
Hallo zusammen,
hier der Sicherheits und Gesundheitsbericht der BAuA von 2010.
http://www.baua.de/de/Publikation…/Suga-2010.html
bedenklich dass in 2010 erstmals wieder eine Zunahme der tödlichen Arbeitsunfälle zu verzeichnen ist. Die psychische Erkrankungen nehmen ebenfalls zu.
Gruß Tanzderhexen
Hallo ToBi,
kennst Du diese Seite http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/jobs/S…sfachkraft-Sifa
vielleicht was für Dich dabei.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Seebecky,
im Board und viel Spaß und Erfolg bei deiner weiteren Ausbildung
Gruß Tanzderhexen
Hallo hbdfan,
habe ich gerade auch gelesen. Ich bemerke auch bei mir im Unternehmen, dass der demografische Wandel schon eingesetzt hat und wir verstärkt auf ältere Arbeitnehmer bauen müssen. Im Bereich der Produktion,wo es immer noch sehr viele einseitige monotone Arbeitsplätze gibt nicht immer ganz einfach umzusetzen bzw. die Arbeitsplätze so zu gestalten dass alle Beteiligte zufrieden sind. Da wird die nächsten Jahre noch viel Arbeit nötig sein.
Gruß Tanzderhexen
Hallo zusammen,
hier http://www.dguv.de/inhalt/presse/2012/Q1/psa/index.jsp
nochmals von der DGUV der Hinweis dass die Kosten für die PSA für alle MA, das gilt auch für Mini-Jobber, Teilzeitbeschäftigte, Zeitarbeitnehmer und andere " atypische Beschäftigte", von den jeweiligen Arbeitgebern zu tragen sind.Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt auch für die PSA.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Uwe,
für die Info.
Gruß Tanzderhexen
Das Angebot der Untersuchung ist jedem MA entsprechend seiner Gefährdung persönlich und schriftlich zu unterbreiten - und möglichst noch mit definierten Inhalten. Macht ihr das bisher alle so?
Wir führen die erforderlichen Pflichtuntersuchungen ( Lärm, Atemschutz etc.) durch und führen Angebotsuntersuchungen entsprechend der Gefährdung durch. Allerdings hat sich der Zeitraum( z.Bsp. vorher alle 2 Jahre, jetzt alle 3 Jahre) verändert. Bisher wurden die MA per Aushang in den einzelnen Abteilungen informiert. Eine persönliche Einladung fand bisher nicht statt. Der Arbeitgeber wird sicherlich versuchen die Anzahl der Untersuchungen auf das benötigte Mindestmaß zu reduzieren. Das Problem mit den fehlenden Arbeitsmediziner gibt es sicherlich bundesweit. Bei uns arbeitet ein BA der in Rente ist und die Tätigkeit als Nebenjob ( aufgrund fehlender Ärzte verlängert er jedes Jahr) durchführt. Zur DGUV 2 wurde schon in seperaten Forenbeiträgen sehr viel diskutiert.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Dieter,
keine Bange was die Ausbildung in Reinhardsbrunn betrifft. Ich war dort selbst vor einiger Zeit zur Ausbildung und bin jetzt noch regelmäßig zu diversen Veranstaltungen dort. Es ist ein tolles Ausbildungszentrum ( Unterkunft, Essen, Angebote etc.). und die Dozenten haben sich dem Niveau angepasst.Ich wünsche Dir viel Spaß und Erfolg bei deiner Ausbildung
Gruß Tanzderhexen