Hygieneunterweisung wann?

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  • Hallo Seppl,

    nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen, die meistens nach dem HACCP-Konzept und in der die Unterweisungen ( mindestens jährlich) gefordert werden. Sie betreffen alle MA ,auch Techniker,die dort arbeiten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/HACCP

    durchgeführt.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Seppl

    hier nochmals als Ergänzung die Grundlage:

    Der Gesetzger schreibt derzeit unterschiedliche Hygieneschulungen vor:

    > Hygieneschulung für Mitarbeiter nach der VO (EG) 852/2004 - diese gilt für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich und muss einmal jährlich durchgeführt werden.

    > § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung Schulung - diese Schulung gilt für alle Mitarbeiter, die mit leichtverderblichen Lebensmitteln umgehen und keine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich besitzen. Diese Schulung muss im Gegensatz zu den anderen oben aufgeführten Schulungen nur einmalig durchgeführt werden

    > Infektionsschutzbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz alle zwei Jahre

    Die Fristen für die Folge-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden geändert. Der Zeitraum der Belehrung nach § 43 wurde von "jährlich" auf "alle zwei Jahre" geändert. Die Änderung ist zum 4.8.2011 in Kraft getreten.

    Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • hmmm ... ?(

    Es geht laut TE um Wartungstechniker von Kühlzellen.

    Da diese Wartungstechniker weder mit Lebensmitteln umgehen, noch diese verarbeiten, gehören sie IMHO nicht zum Adressatenkreis der nach 852/2004/EG bzw. LmHV zu unterweisenden Personen.
    Die Wartungsarbeiten stellen IMHO aber einen CCP dar, so das der Unternehmer über technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen muss, das keine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel stattfinden kann - sprich also die zu wartende Kühlzelle für die Dauer der Wartungsarbeiten z.B. ausräumen zu lassen oder die Lebensmittel so abdecken zu lassen, das keine nachteilige Beeinflussung stattfinden kann.

    Warum also die Wartungstechniker im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene unterweisen?

    IMHO ist es deutlich sinnvoller, klare Verhaltensregeln (BA !) für die Wartungsarbeiten festzulegen, damit z.B. Lebensmittel nicht durch Montagemittel verunreinigt werden können.
    (Und so kenne ich es auch aus der Praxis.)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Speziell: Wartungstechniker von Kühlzellen/ Kühlanlagen in denen Lebensmittel gelagert werden?


    Hallo ,

    ich denke es geht um Wartungsarbeiten während des Betriebs.Die HACCP Gefahrenanalyse hat ergeben dass die Unterweisung auch für Techniker notwendig ist. Das Ziel der Schulung besteht darin die im Lebensmittelsektor Tätigen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene in einem Umfang zu schulen, welcher der ausführenden Tätigkeit entspricht. Hierzu gehören auch Techniker die im Lebensmittelbereich tätig werden.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.