Das ist genau das was ich meine. Keine klare Regelung, "soll", "in Zweifelsfällen", "nach Möglichkeit" "möglicherweise"...
Beiträge von Bash-D
-
-
Der Arebitsschutzstandard COVID-19 ist FUD, weil die BG für Erkrankte nicht einsteht, also ist es kein Arbeitsschutz.
Euer Bundesland schreibt verbindliche Infektionsschutz-Regeln vor. Wenn sie für Euch gültig sind, müsst Ihr sie umsetzen. Der BR hat NICHTS zu melden (da es sich nicht um Entscheidungen des Unternehmens handelt, und schon gar nicht um Arbeitsschutz).
Wie ich lese, hat sich der BR zu einer Risikobewertung der Maßnahmen der Behörden erdreistet. OK - aber der Adressat ist die Landesregierung, nicht die Firma.
Naja, die Verordnung vom Land schreibt nur Regelungen für Einzelhandel, Schulen, Universitäten usw. vor. Für "normale" Betriebe zählt diese nicht, hier wird auf die Gefährdungsbeurteilung und auf allgemeine Pandemiepläne verwiesen.
-
Du weisst es noch nicht - aber ich vertrete den Standpunkt, dass ich nichts dazu beizutragen habe: die Vorgabe kommt von den Behörden gegen Allgemeingefährdungen. (allgemeine Infektionsgefährdung)
Insofern sind die Vorgaben umzusetzen - Ende Gelände.
Die Vorgabe gilt, wenn Abstände unter 1.5 m zwischen Mitarbeitern vorkommen können (und nicht erst dann, wenn der Abstand unterschritten wurde).
Von daher: umsetzen oder beim Erwischtwerden Strafe zahlen.
Was Euch NICHT droht: die BG im Haus oder Erhöhung der BG-Beiträge, falls Ihr Corona verbreitet, Es handelt sich ja auch nicht um Arbeitsschutz,
Also im Arbeitsschutzstandard COVID-19 (10 Regeln...) vom BMAS gilt nur die 1,5 m Abstandsregel in Unternehmen. Bei Nichteinhalten sollten "wirksame Alternativen" entwickelt werden, von Mund-Nasen-Schutz steht hier nichts...
Hintergrund ist, dass unser BR die Maskenpflicht ablehnt (O-Ton:"Es weiß ja niemand ob das was bringt"), deswegen die Frage wie das bei euch gehandhabt wird.
-
Wurde in euren Betrieben evtl. auch eine Maskenpflicht eingeführt? Was sagt euer Betriebsrat dazu wenn ihr einen habt?
Schreibt allgemein mal bitte, wie ihr aktuell zur Maskenpflicht im Unternehmen steht.
-
Unsere TAP kündigt sich per Brief mit sechs Wochen Vorlaufzeit an oder kommt nach einer Einladung.
Genau das meine ich
-
Alles vom RKI in dieser Richtung ist auch hilfreich.
-
Es gibt vom Robert Koch Institut auch gute Handlungsempfehlungen. Wir bedienen uns auch immer gerne an Postern und Aufklebern von der BZgA.
-
Aber anscheinend wirds ja gekauft
Ich finde das wirklich bedenklich wie doof die Leute mittlerweile sind...
-
Gibts überhaupt noch unangemeldete Kontrollen? Unsere TAP besucht uns immer nur nachdem wir sie eingeladen haben...
-
-
DAS allein ist relevant.
Naja, das was in der Gefährdungsbeurteilung steht sollte dann auch der Wahrheit entsprechen nicht wahr. Wenn schon mit "nicht genau hinsehen" argumentiert wird, sollte bei der Gefährdungsbeurteilung aber ganz genau hingeschaut werden.
-
Servus zusammen,
ich bin der neue und komme jetzt öfters. Ich arbeite bei einem Online-Versandhändler in der Logistik und sitze aktuell an meiner Praktikumsarbeit für die BGHW. Um möglichst viel Input aufzunehmen habe ich mich nun auch hier registriert, nachdem ich schon einige Zeit unregistriert hier rumgeschwirrt bin.
Aber erstmal Danke an die Macher und diejenigen, die solch ein Forum aufrechterhalten!
Viele Grüße
Sebastian
-
Die Vorab-Bestellung kann man schon machen, würde das aber auch nicht empfehlen, bzw. am Anfang vielleicht Unterstützung von einer externen SiFa einholen.
-
Natürlich ist das möglich, aber für eine Praktikumsarbeit dann doch eher unüblich, denn das Praktikum wird ja vorgeplant und dabei auch das Thema festgelegt. Die rückschauende GBU sollte ja zeitnah zum Ereignis stattfinden, also in der Regel mit der Unfallnachbearbeitung erfolgen.
Genau, mein Betreuer hat mir auch davon abgeraten eine rückschauende Gefährdungsbeurteilung im Praktikum durchzuführen. Immer schön an das Skript halten