Hallo, würde mir jemand vielleicht mal seinen Praktikumsbericht überlassen, ich würde gern mal eine lesen um eine guten aufzubauen.
Wozu? Einfach machen, wie man meint. Vom "Lernbegleiter" gibt´s dann ein umfassendes Feedback.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo, würde mir jemand vielleicht mal seinen Praktikumsbericht überlassen, ich würde gern mal eine lesen um eine guten aufzubauen.
Wozu? Einfach machen, wie man meint. Vom "Lernbegleiter" gibt´s dann ein umfassendes Feedback.
Hallo SiFas,
Hat jemand von euch schon mit der GBU für Raumlufttechnischen Anlagen zu tun gehabt? Ich stehe auf dem schlauch. Wie waren eure Ansätze?
Wichtig wäre zu wissen:
a) Baujahr
b) Nutzung des Gebäudes
Ich würde jedem Unternehmer raten, zum Thema Drogen eine Betriebsvereinbarung mit den Beschäftigten zu schließen. Dann ist klar: wer nicht nüchtern ist, verstößt gegen den Arbeitsvertrag und fliegt raus. Ich würde ggf.* auch dazu raten, mit einem Juristen zu klären, ob man in der Betriebsvereinbarung die Möglichkeit von Tests verankern kann.
*je nach Betriebsart und/oder Beschäftigtenstruktur.
Ich zahle doch Mitgliedsbeiträge um mich abzusichern und meine Existenz zu sichern falls mir etwas passiert. ist doch besser als nicht. In meinen Tätigkeiten bin ich null abgesichert. Und bevor meine Ausbildung begonnen hat bin ich ja geprüft worden ob ich diese Ausbildung beginnen kann. In meinem Seminar waren so viele Selbstständige mit 1 Personenunternehmen. Glaube nicht das es nicht mehr möglich ist. In der obigen Situation ist es wohl schwer umsetzbar für Daniel. Realistischer Ansprechpartner ist wohl eher die BA.
Ja, aber mit "Existenz ermöglichen" meinte ich etwas anderes: wenn ich als Sifa freiberuflich tätig sein möchte, ist es nicht Aufgabe der BG, mich dafür auszubilden. Ich weiß, dass sich freiwillig Versicherte zur Sifa haben ausbilden lassen, um damit dann Geld zu verdienen. Ich habe aber gehört, dass die BG das wohl nicht mehr macht. Ob´s stimmt, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist ja unproblematisch, dass bei der zuständigen BG zu erfragen. Zuständig wäre in diesem Fall wohl die VBG.
Ich hoffe, der TE erfragt das und teilt uns die Antwort mit, mich interessiert das nämlich auch.
Hallo Daniel,
es gibt die Möglichkeit das Du Dich über einen Gewerbeschein "selbständig" machst. Dann bei der BG anmelden und mit deinem Beiträgen die Ausbildung absolvieren kannst.
Ich habe damals meine Ausbildung so hinbekommen aber ich hatte damals einen ganz einfachen Job und konnte das dementsprechende Nervenkostüm was vorhanden war schonen.
In der aktuellen Fasiausbildung bin ich raus arbeite aber nun als Vollzeitfasi in der Pyroproduktion (150Ma) und bin im Tarif eingebunden. Die Ausbildung ist anspruchsvoll und es ist schon ein sichereres Brett wenn Du eine andere Alternative suchst jedoch ist das ganze Arbeitsintensiv je nach Branche. Fortbildung ist elementar und nicht zu unterschätzen. Ich gehe in die Präsensphase in eine andere BG etc.
Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung
Ich habe mal gehört, dass das wohl nicht mehr möglich sein soll. Ist aber, wie gesagt, Hörensagen.
Sinn würde es ergeben, denn die BG ist ja nicht dazu da, Selbständigen ihre Existenz zu ermöglichen, sondern ihnen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu helfen.
Solange Du den Termin bei der Agentur für Arbeit nicht hattest, ist das doch Glaskugelleserei.
Vor 15 Jahren hätte ich da noch gut über die Fördermöglichkeiten Bescheid gewusst (die waren in deinem Fall damals nahe Null), aber heute gelten ggf. ganz andere Regeln.
Hallo Regelwerk,
zu 95% reden wir von Flachdächern. Von daher minimiert sich zumindest die Gefahr des Abrutschens.
Gruß Andy
Abstand der PV zur Dachkante?
Grundsätzlich ist hier eine technische Lösung zu installieren; sprich: Geländer
Was sind das für Dächer (Größe, Neigung, Material, Lichtkuppeln ö.ä.,....). Wie liegt die PV?
Das Problem ist häufig, dass die Planer die Arbeiten für den Unterhalt vergessen. Gilt ja für fast alle Neubaumaßnahmen. ....
Alles anzeigenHallo liebe Mitstreiter,
wir würden einen Mitarbeiter welcher in einer meisterähnlichen Tätigkeit bei uns angestellt ist, auch gerne zur Sifa ausbilden lassen.
Hat hier jemand Erfahrung, ob dies überhaupt praktiziert wird? Es gibt ja Schulungsanbieter, welche das so bewerben. Kann der Kollege die Skopes der BG‘n anschließend auch erwerben?
Über ein paar Infos wäre ich sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
Stefan
Vor Aufnahme der Ausbildung erfolgt ein Beratungsgespräch; dabei wird das dann geklärt.
Alles anzeigenGuten Morgen zusammen,
ich wende mich vertrauensvoll an Euch mit der Bitte um Rat. Ich komme ursprünglich aus dem kaufmännischen Bereich, Presse, Verlag, Journalismus und Design. Bin diplomierter Kommunikationsdesigner und 47J alt - wohnhaft in Hamburg.
Über die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) werde ich die SIFA 3.0 Ausbildung am 7.März 2024 beginnen und
über einen Träger QC in Berlin absolvieren können - Ja, etwas umständlich, aber die Bildungseinrichtung in Hamburg hat hierfür noch nicht die nötige Zertifizierung erlangt.
Problem: Lernfeld 1-5 kann ich über den Träger absolvieren. Lernfeld 6 leider nicht, da das Unternehmen nur Fachpersonal zur Durchführung des Lernfeldes 6 hat aus der Holz und Metallverarbeitung. Darüber hinaus gibt es während der Ausbildung 4 Praxisphasen, für welche ich ein Unternehmen suche - welche mir diese Praxisphasen im Betrieb ermöglichen könnte.
Kann mir jemand hier vielleicht sagen was ich tun kann, um für mein Problem eine adäquate Lösung zu finden?
Ein Mitarbeiter vom BAD gab mir den Tipp es hier im Board zu versuchen.
Ich bin Mittlerweile seit Monaten hinterher und etwas am Ratlos.
Vielen Dank für jeden Tipp und jede noch so kleine Hilfestellung.
Lieben Gruß
Lukas
Ihr erreicht mich am besten telefonisch unter 0176-577 07 011
Das LF 6 ist die branchenspezifische Ausbildung. Als Kommunikationswissenschaftler erfüllst Du nicht ansatzweise die Voraussetzungen nach dem AsiG, um später auch als Sifa bestellt zu werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann da eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn Du einen Betrieb findest, der Dich zur SiFa bestellen will. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Ebenso kann es Dir passieren, dass die zuständige BG Dich mangels Eingangsqualifikation nicht zum LF 6 zulässt.
Dem Träger in Berlin ist das alles vermutlich erstmal schnuppe; der bietet die Ausbildung an, über die spätere Bestellung entscheiden andere.
Da Du die Ausbildung vom Jobcenter bezahlt bekommst, müsste sich dort aber jemand mit all diesen Fragen befasst haben?
Ist mir schon klar, habe es aber noch nie beobachtet, daß das jemand getan hat.
JS
Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:
- kein Bedarf, da die Unterweisung ausreicht
- die MA glauben, dass sie keinen Bedarf haben
- die Leute wissen nicht, wo die BA ist
- die Leute können sie nicht lesen
- die BA taugt nicht (kommt durchaus regelmäßig vor)
wie oben geschrieben, macht die BA durchaus Sinn, wenn sie halt sinnvoll ist. Existiert eine BA, nur weil sie vorgeschrieben ist, ist sie vermutlich nicht besonders gut gemacht.
Ich würde hier genauer nach den Ursachen suchen.
Durch entsprechende Arbeitsplatzgestaltung kann man durchaus ein wenig Dynamik in den Arbeitsalltag bringen. Einseitige dynamische Arbeit kann im Büro durchaus vorkommen.
Ja, aber darum ging es hier doch nicht, falls ich das richtig verstanden habe.
In der geschilderten Situation kann ich keine vielseitige dynamische Arbeit ermitteln und die Gestaltung des Arbeitssystems steht da ja erstmal noch nicht an.
Interpretation ist in der Ausbildung immer so ne Sache, leider
Ja, leider. Ein Großteil der Motivation verpufft in der Frage: "Was soll ich jetzt machen?" und in seltsamen/falschen Formulierungen der Aufgabenstellungen. Auch bei der fachlich korrekten Begriffsverwendung ist da hier und dort Luft nach oben...
Mal ne Frage, was haltet ihr eigentlich von Betriebsanweisungen? Ich habe noch nie erlebt, daß da jemand reinschaut.
Für mich ist das irgendwie "veraltet".
Schön ist auch der Satz, den man oft liest: Bedienungsanleitung beachten. Betriebsanweisung 1 Seite, Bedienungsanleitung 87 Seiten.
JS
Betriebsanweisungen sind Grundlage der Unterweisung und machen absolut Sinn. Voraussetzung ist die Qualität und da hapert es nach meiner Erfahrung oft.
Das habe ich mich auch gefragt, aber es wird in der Arbeitsaufgabe der Komplexen Arbeitssituation gefordert.
In dem Großraumbüro kann ich keine vielseitige dynamische Arbeit ermitteln. Die Aufgabenstellungen sind ja nicht nur an dieser Stelle...äh... sagen wir "interpretationswürdig".
Alles anzeigenHallo Zusammen,
jetzt stecke ich etwas fest beim SOL 4-3 (Gruppenbüro). Ich muss bei Frau Kern die Gefährdungen und Belastungen ermitteln.
Einwirkungen durch physische Faktoren- vielseitige dynamische Arbeit
Einwirkungen durch psychische Faktoren - Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung.
Vielleicht kann mir einer von euch hier etwas unter die Arme greifen.
Danke euch schon mal im Voraus
Wo ist denn da "vielseitige dynamische Arbeit"?
Wenn der Betrieb am WE ruht ist aus Arbeitsschutzsicht nichts zu veranlassen.
Für eine weitere Betrachtung wäre es interessant, um was für einen Betrieb es sich handelt. Ein mehrstündiger Stromausfall am Sonntag hat für einen reinen Bürobetrieb sicher andere Relevanz, als für ein Kühlhaus....
Eine Wirksamkeitskontrolle ist durchaus möglich! Das benötigte Zertifikat der Online-Sicherheitsunterweisung kann erst nach bestandener Erfolgskontrolle ausgedruckt werden.
Aber nicht z.B. bei PSA Kategorie II und III. Stichwort "besondere Unterweisung", also mit praktischer Übung.
Und: wie wird sichergestellt, dass der jeweilige MA die Unterweisung +Abfrage durchläuft und nicht ein Kollege das für eine andere Abteilung erledigt, z.B. weil er besser Deutsch kann (schon erlebt!) ?
Alles anzeigenHallo zusammen, vielleicht hat jemand einen Tipp für mich bei folgendem Problem :
Unsere jährliche DGUV Schulung machen wir über eine Powerpointpräsentation die auf dem Server abliegt und jeder, der sie sich durchgelesen hat, unterschreibt auf einem ausligenden Blatt dass er dies getan hat.
Also soweit praktisch und gut.Diese Schulung haben vor Corona auch alles schon mal in einer Präsenzveranstaltung mitgemacht.
Unsere QM Abteilung benötigt aber eine Wirksamkeitskontrolle dieser Vorgehensweise die man bei einer Präsenzschulung durch die Abschlussfrage hätte ob noch jemand Fragen hätte oder ähnlich .
Jetzt überlegt man ob man ein paar Pseudofragen als Test austeilen soll oder reicht es wenn der Abteilungsleiter seine Mitarbeiter fragt ob es zu dem Thema noch Fragen gibt oder etwas ungeklärt ist.
Ich hoffe ihr könnt mein Anliegen vertsehn.
Sonnige Grüße aus Aachen von Stephan
Pauschal kann man nur sagen: Das ist ist so nicht ausreichend, es fehlt die Wirksamkeitskontrolle nach §3 ArbSchG.
Wie eine Unterweisung konkret auszusehen hat, hängt von den zu unterweisenden Themen ab.
So ist z.B. bei der Verwendung von PSA der Kategorie II und III eine "besondere Unterweisung" vorgeschrieben (siehe DGUV Vorschrift 1, §31).
Das hier beschriebene Verfahren gehört m.E. unverzüglich korrigiert. Zumindest wäre das meine Ansage an den Unternehmer.