Beiträge von Regelwerk

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    Ich würde jedem Unternehmer raten, zum Thema Drogen eine Betriebsvereinbarung mit den Beschäftigten zu schließen. Dann ist klar: wer nicht nüchtern ist, verstößt gegen den Arbeitsvertrag und fliegt raus. Ich würde ggf.* auch dazu raten, mit einem Juristen zu klären, ob man in der Betriebsvereinbarung die Möglichkeit von Tests verankern kann.

    *je nach Betriebsart und/oder Beschäftigtenstruktur.

    Ich zahle doch Mitgliedsbeiträge um mich abzusichern und meine Existenz zu sichern falls mir etwas passiert. ist doch besser als nicht. In meinen Tätigkeiten bin ich null abgesichert. Und bevor meine Ausbildung begonnen hat bin ich ja geprüft worden ob ich diese Ausbildung beginnen kann. In meinem Seminar waren so viele Selbstständige mit 1 Personenunternehmen. Glaube nicht das es nicht mehr möglich ist. In der obigen Situation ist es wohl schwer umsetzbar für Daniel. Realistischer Ansprechpartner ist wohl eher die BA.

    Ja, aber mit "Existenz ermöglichen" meinte ich etwas anderes: wenn ich als Sifa freiberuflich tätig sein möchte, ist es nicht Aufgabe der BG, mich dafür auszubilden. Ich weiß, dass sich freiwillig Versicherte zur Sifa haben ausbilden lassen, um damit dann Geld zu verdienen. Ich habe aber gehört, dass die BG das wohl nicht mehr macht. Ob´s stimmt, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist ja unproblematisch, dass bei der zuständigen BG zu erfragen. Zuständig wäre in diesem Fall wohl die VBG.

    Ich hoffe, der TE erfragt das und teilt uns die Antwort mit, mich interessiert das nämlich auch.

    Hallo Daniel,

    es gibt die Möglichkeit das Du Dich über einen Gewerbeschein "selbständig" machst. Dann bei der BG anmelden und mit deinem Beiträgen die Ausbildung absolvieren kannst.

    Ich habe damals meine Ausbildung so hinbekommen aber ich hatte damals einen ganz einfachen Job und konnte das dementsprechende Nervenkostüm was vorhanden war schonen.

    In der aktuellen Fasiausbildung bin ich raus arbeite aber nun als Vollzeitfasi in der Pyroproduktion (150Ma) und bin im Tarif eingebunden. Die Ausbildung ist anspruchsvoll und es ist schon ein sichereres Brett wenn Du eine andere Alternative suchst jedoch ist das ganze Arbeitsintensiv je nach Branche. Fortbildung ist elementar und nicht zu unterschätzen. Ich gehe in die Präsensphase in eine andere BG etc.

    Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung

    Ich habe mal gehört, dass das wohl nicht mehr möglich sein soll. Ist aber, wie gesagt, Hörensagen.

    Sinn würde es ergeben, denn die BG ist ja nicht dazu da, Selbständigen ihre Existenz zu ermöglichen, sondern ihnen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu helfen.

    Vor Aufnahme der Ausbildung erfolgt ein Beratungsgespräch; dabei wird das dann geklärt.

    Das LF 6 ist die branchenspezifische Ausbildung. Als Kommunikationswissenschaftler erfüllst Du nicht ansatzweise die Voraussetzungen nach dem AsiG, um später auch als Sifa bestellt zu werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann da eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn Du einen Betrieb findest, der Dich zur SiFa bestellen will. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Ebenso kann es Dir passieren, dass die zuständige BG Dich mangels Eingangsqualifikation nicht zum LF 6 zulässt.

    Dem Träger in Berlin ist das alles vermutlich erstmal schnuppe; der bietet die Ausbildung an, über die spätere Bestellung entscheiden andere.

    Da Du die Ausbildung vom Jobcenter bezahlt bekommst, müsste sich dort aber jemand mit all diesen Fragen befasst haben?

    Ist mir schon klar, habe es aber noch nie beobachtet, daß das jemand getan hat.

    JS

    Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:

    - kein Bedarf, da die Unterweisung ausreicht

    - die MA glauben, dass sie keinen Bedarf haben

    - die Leute wissen nicht, wo die BA ist

    - die Leute können sie nicht lesen

    - die BA taugt nicht (kommt durchaus regelmäßig vor)

    wie oben geschrieben, macht die BA durchaus Sinn, wenn sie halt sinnvoll ist. Existiert eine BA, nur weil sie vorgeschrieben ist, ist sie vermutlich nicht besonders gut gemacht.

    Ich würde hier genauer nach den Ursachen suchen.

    Durch entsprechende Arbeitsplatzgestaltung kann man durchaus ein wenig Dynamik in den Arbeitsalltag bringen. Einseitige dynamische Arbeit kann im Büro durchaus vorkommen.

    Ja, aber darum ging es hier doch nicht, falls ich das richtig verstanden habe.

    In der geschilderten Situation kann ich keine vielseitige dynamische Arbeit ermitteln und die Gestaltung des Arbeitssystems steht da ja erstmal noch nicht an.

    Mal ne Frage, was haltet ihr eigentlich von Betriebsanweisungen? Ich habe noch nie erlebt, daß da jemand reinschaut.

    Für mich ist das irgendwie "veraltet".

    Schön ist auch der Satz, den man oft liest: Bedienungsanleitung beachten. Betriebsanweisung 1 Seite, Bedienungsanleitung 87 Seiten.

    JS

    Betriebsanweisungen sind Grundlage der Unterweisung und machen absolut Sinn. Voraussetzung ist die Qualität und da hapert es nach meiner Erfahrung oft.

    Wo ist denn da "vielseitige dynamische Arbeit"?

    Wenn der Betrieb am WE ruht ist aus Arbeitsschutzsicht nichts zu veranlassen.

    Für eine weitere Betrachtung wäre es interessant, um was für einen Betrieb es sich handelt. Ein mehrstündiger Stromausfall am Sonntag hat für einen reinen Bürobetrieb sicher andere Relevanz, als für ein Kühlhaus....

    Eine Wirksamkeitskontrolle ist durchaus möglich! Das benötigte Zertifikat der Online-Sicherheitsunterweisung kann erst nach bestandener Erfolgskontrolle ausgedruckt werden.

    Aber nicht z.B. bei PSA Kategorie II und III. Stichwort "besondere Unterweisung", also mit praktischer Übung.

    Und: wie wird sichergestellt, dass der jeweilige MA die Unterweisung +Abfrage durchläuft und nicht ein Kollege das für eine andere Abteilung erledigt, z.B. weil er besser Deutsch kann (schon erlebt!) ?

    Pauschal kann man nur sagen: Das ist ist so nicht ausreichend, es fehlt die Wirksamkeitskontrolle nach §3 ArbSchG.

    Wie eine Unterweisung konkret auszusehen hat, hängt von den zu unterweisenden Themen ab.

    So ist z.B. bei der Verwendung von PSA der Kategorie II und III eine "besondere Unterweisung" vorgeschrieben (siehe DGUV Vorschrift 1, §31).

    Das hier beschriebene Verfahren gehört m.E. unverzüglich korrigiert. Zumindest wäre das meine Ansage an den Unternehmer.