Beiträge von Thorsten S.

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    Aber vielleicht habt ihr ja recht ....
    immer alles schriftlich zu machen ist ein Problem.....

    Doch leider, möchten in diesem Fall die Führungskräfte hier, genau das

    Hi...
    das deutet für mich (aber vielleicht interpretiere ich da auch zu viel hinein) auf ein Problem der Führungskraft / des Vorgesetzten hin...
    getreu dem Motto: "ich kann den Beschäftigten nicht im Gespräch von seiner Verpflichtung übeerzeugen, also brauchg ich was schriftliches, damit ich ihm hinterher einen reinwürgen kann..."

    Wie sagte ein Ex-Kollege von mir immer so schön:
    Es gibt Führungskräfte und es gibt Vorgesetzte.
    Führungskräfte können führen, die Vorgesetzten werden den Kollegen vorgesetzt...

    nd nun bin ich am Überlegen, wie man das nicht nur in der Unterweisung bekannt gibt sondern noch in schriftlicher Form Plakat, BA, Flyer ....was auch immer

    Hi...
    sorry Kelte... schriftlich, Plakat, Flyer macht gerade bei solchen Kollegen keine Unterschied...
    Es gibt immer wieder einzelne Kollegen, die auf Ideen kommen, die wir uns nicht mal ansatzweise vorstellen können.

    Da halte ich es eher mit einem persönlichen Gespräch...
    Erst mit dem Kollegen selbst, dem ich erkläre was und warum da gerade was falsch läuft und dann aber auch mit dem Vorgesetzten!
    Von dem erwarte ich, dass er das erkennen und auch unterbinden kann (spätestens nachdem ich mit ihm darüber geredet habe) und muss!

    Hi Kelte...

    schwieriges aber wichtiges Thema...
    Okay, Lüftungslöcher in Sicherheitsschuhe bohren kenne ich jetzt nicht (bei uns werden auch "Sicherheitssandalen" eingeseztzt, wenn die GBU das zulässt).
    Aber das Thema Einlagen in Sicherheitsschuhen kommt ja auch immer mal wieder hoch...

    Umgang mit Chemikalienschutzhandschuhen ist ja wieder ein ganz anderes Thema, je nachdem welche und wie viele unterschiedliche Gefahrstoffe zum Einsatz kommen.

    An die Unterweisung nach DGUV - R 190 denken die meisten ja, aufgrund der Kat. 3 PSA, aber bei so "trivialen" Punkten wie Handschuhe und normale Schuhe hört es eben auf...

    (Nebenbei: Mein Highlight zu dem Thema war ein Kollege, der einen Chemiehandschuh auf "links" gedreht trug, weil er ja nur mit der einen Hand mit Chemie arbeitet, und er so den anderen Handschuh auch an der Hand tragen konnte... Mein Gesichtsausdruck als ich das gesehen habe, war sichere Gold wert...)

    Hi MeDi,

    ich gehe einmal davon aus, dass das Amt euch nicht den Kopf abreisst, wenn ihr das Thema bis zum Ablauf der Frist nicht zu 100% mustergültig abgearbeitet habt.
    Oftmals sind die Herrschaften schon zufrieden, wenn ihr darlegen könnt, wie ihr plant, mit dem Thema umzugehen.

    Dann melden die sich zu einer neuen Tasse Kaffee an und ihr könnt nach einer angemessenen Frist zeigen, was sie sehen wollen.

    Hi...

    nein eine Entfernung dazu ist nicht vorgeschrieben. Wichtiger ist ja auch, dass sie regelmässig unterwiesen wird (das steht in den jeweiligen Gesetzlichen Regelungen, wie der Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung).

    Dass es, leider, gängige Praxis ist, den Kollegen zu sagen: "hier hängt die BA, lies sie dir durch und unterschreib hier" ändert daran aber nix.
    Theoretisch darf eine BA auch elektronisch abgelegt sein, und muss damit letztlich überhaupt nicht ausgedruckt und aufgehangen werden.

    Hi...

    kurzer Hinweis zur Struktur der Gefährdungsbeurteilung (einmal unabhängig von dem, was du in der SiFa - Ausbildung beigebracht bekommen hast):
    Welche "Rechtsgebiete" willst / musst du Abdecken? Je nachdem was da herauskommt, können sich Gefahren, Schutzmaßnahmen, Umfang etc. von einander relevant unterscheiden!

    Hast Du Gefahrstoffe im Einsatz, geht der Schwerpunkt in Richtung Expositionsabschätzung, chemische / physikalische Gefährdungen und alles was man sonst aus der "Literatur" bekommt (SDB´s , GefStoffV, TRGS´sen etc.) und natürlich der Schutz der Beschäftigten.
    Geht es um Arbeits- / Betriebsmittel sind die Gefahren der Maschine / Anlage, die damit verbundenen Schutzmaßnahmen und regelmäßigen Prüfungen ein Thema. Dann geht es halt um die Betirebssicherheitsverordnung, TRBS´sen und eventuell vorhandene C-Normen.
    Generell für die Arbeitsplätze kommen die ganzen Sachen aus der Sifa-Ausbildung auf den Tisch. Vom Arbeitsstättenrecht, Klima / Lüftung und und und...

    Für uns interessant (um Dir zu helfen) wären Infos zu deinem Betrieb und dir selbst (Stichwort: Vorstellungs - Threat ;) )
    PS: das ist natürlich nur die Kurzfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit

    Hallo Siggi,

    2 Möglichkeiten:
    Du bleibst mit deiner Messmethodik mit deinem Maximalwert unterhalb der unteren Auslöseschwelle => alles gut! Wenn du zwischendurch niedrigere Läremwerte hast, ist die Gesamtexposition noch niedriger und du kannst davon ausgehen, dass "alles Gut ist".

    Was machst Du aber, wenn du einen Max-Wert > 80 oder soger > 85 dB(A) hast?
    Du weißt nicht, ober der Wert 30 Sekunden, 5 Minuten, 50 Minuten oder 5 Stunden anstand, wenn du nicht daben stehen bleibst.... und einen Peak > 85 dB(A) hast du schnell zusammen (Blöd gesagt muss nur jemand mit entsprechender Lautstärke in der Nähe niesen). Dann bist du keinen Schritt weiter...

    Fazit: ohne ein Gerät, dass die Gesamtexposition über den Zeitraum erfasst, misst du schlimmstenfalls Hausnummern, ausser du stellst dich 8 Stunden daneben und hälst jeden Wert inklusive Uhrzeit händisch fest.

    Hi,

    ich darf mich ja zu einem der glücklichen Gewinner dieses guten Stücks zählen.
    Was gibt es da zu erzählen, sie tut, wozu sie gebaut wurde: Je nach eingestellten Werten (die gan man einfach justieren) leuchtet der entsprechende Smiley.

    Von der Größe her ist das Modell hier eher für kleinere Bereiche geeignet. Die Smileys haben einen Durchmesser von knapp 100 mm. Da kann man sich ausrechnen, aus welcher Distanz die gut zu sehen sind.

    Der Rest ist natürlich ein Stück weit eine Frage der Schulung dahinter.

    Insbesondere:
    "In Bereichen der Zone 0 und in Bereichen, in denen mit einer Sauerstoffanreicherung oder mit dem Auftreten von Stoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.
    Die ableitfähige Eigenschaft der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln."

    Wobei man sagenmuss, dass Arbeitsbereiche mit Zone 0 nun definitiv die Ausnahme sind!
    Klar ist: die Sachen sollten betriebsmäßig nicht zur Zündquelle werden!

    Aus meiner Zeit in der chemischen Industrie kann ich nur fo,.gende Erfahrung mit einbringen:
    Wie hatten damals Arbeitskleidung auf "Nomex" (Polyaramid-Faser) umgestellt mit dem Hintergedanken:
    Wenn es schon zum "Knall" kommen kann,wäre es gut,wenn die Arbeitskleidung ein Mindestmaß an Schutz bieten könnte.Sprich sie sollte nicht dirket mit in Flammen aufgehen, sondern im Gegenteil eher flammhemmend sein. Dabei sollte sie aber dennoch ein wenig komfortabel sein. Die Erfahrung später hat gezeigt, dass das tatsächlich funktioniert hat.
    Ob die Bekleidung als ESD zertifiziert war, weiß ich aus dem Kopf heraus aber nicht mehr.

    Hi...

    klassische Antwort:
    Das kommt drauf an!

    1. nicht jeder Gefahrstoff brennt, ist brandfördernd oder selbstentzündlich. Die machem im Brandfall oftmals nix, ausser dass der Behälter platzt, wenn er irgendwann zu heiß ist. Diese Zeit kann man mittels Brandbekämpfung vor Ort verzögern.
    2. wenn ich einen Entstehungsbrand (und für nix anderes ist ein handelsüblicher Feuerlöscher vorgesehen) rechtzeitig bemerke, kann ich mit einem Feuerlöscher viele Sekundärschäden (beispielsweise die erwähnten platzenden Behälter o.ä. bis die Feuerwehr da ist) verhindern
    3. ist es auch eine Frage der Größe der Einzelgebinde (20L Kanister, 200L Faß odeer 1000L IBC?)
    und 4 -> Ganz wichtig: wie gut sind die Kollegen vor Ort geschult? Gut ausgebildet, sollten sie in der Lage sein, abzuschätzen, bis wann ein entstehender Brand noch mit Hausmitteln bekämnpft werden kann und ab wann der Rückzu angesagt ist, und man das Feld der Feuerwehr überläßt.

    Nächste Frage: Was sagt denn das (sofern vorhandene) Brandschutzkonzept dazu? Wenn Feuerlöscher darin aufgeführt sind, unterstelle ich dem entsprechenden Sachverständigen, dass er sich dazu Gedanken gemacht hat...

    Hi...

    also
    1. Kran:
    Wie schon meine Vorredner sagten: unbedingt GF darauf aufmerksam machen. Ggf. noch mal genauer in den Bericht schauen, ob ein Weiterbetrieb bis zur Abstellung der wesentlichen Mängel überhaupt bzw. unter welchen Bedingungen möglich ist.

    2. Amt: Mehrere Möglichkeiten, warum die Kollegen zu Besuch kommen:
    - Unfall (Meldungen an die BG gehen in der Regel in Kopie an das Amt für Arbeitsschutz. Je nach Unfallherrgang nehmen die das schon mal als Anlass)
    - neuer Sachbearbeiter, der sich die Betriebe in seinem Zuständigkeitsbereich anschauen will (schon so in der Form gehabt)
    - Routinebesuch (vor allem auch für die GDA - Fragebögen)
    - Hinweis von Außen (Nachbarn, [Ex]-Mitarbeiter oder, oder, oder)

    In jedem Fall gilt, nicht Bange machen lassen. Wenn man Glück hat, sind die Herrschaften einigermaßen aus der Praxis und wissen, dass es 1000% ige Konformität mit allen Regelwerken praktisch nirgends gibt.
    Manchmal gibt es sogar gute Hinweise, was man wo und wie noch verbessern kann.
    Man kann natürlich auch Pech haben und wird von einem "Rosinenpupser" besucht, der nur seine Paragraphen kennt...

    Hallo nj 1964,

    Wie behandelt Ihr solche Unfälle bei Eurer Unfallstatistik und -Analyse - unabhängig von einer Anerkenntnis durch die BG? (Falls Ihr aus dem Nähkästchen plaudern wollt/dürft)

    So lange der Fall noch nicht entschieden ist und BG oder Richter sich damit befassen, ist es für mich noch ein Arbeitsunfall.
    Erst wenn rechtswirksam feststeht, dass Verletzungen aus innerer URsache aufgetreten sind, und die BG die Kosten nocht mehr trägt, ist es kein Arbeitsunfall mehr und wird aus der Statistik genommen.

    Ich muss aber eingestehen, dass ich in der Praxis beisher noch keinen derartigen Fall hatte (auch wenn sie mir aus meinem Umfeld bekannt sind). Ich würde in der Statistik wahrscheinlich auch noch einen Vermerk hinzufügen: "Entscheidung steht noch aus" oder so ähnlich...

    Noch eine paar Sachen:

    - Unterweisung, mindestens Jährlich durch Sachkundigen nach GUV - R 190
    - eine Dichtheitsprüfung dabei nicht vergessen
    - wie sieht es mit Arbeitskleidung / schwarz-weiß - Trennung aus? Staubanzüge? etc...
    - Dann mal schauen mit den Tätigkeiten... "Kehren" ist inzwischen definitiv nicht mehr Stand der Technik... Besser Staubsauger einsetzen oder Staub feucht binden, sofern möglich
    - Abblasen hast du ja schon selbst genannt

    Welche Stáubfraktion wurde denn als zu hoch bemessen? Nur A, nur E oder beide Fraktionen zu hoch?
    Kennt Ihr die Quelle der Staubentsteheung? Dann sollte man da vielleicht auch noch einmal schauen? (Kenne Gießereien leider nicht aus der Praxis)
    Zum Thema Tragezeitbegrenzung:
    Wenn das im Betrieb ein Problem ist, sollte man mal einen Blick auf Gebläseunterstützte Geräte werfen... Dabei Atmen die Kollegen ja nicht gegen den Widerstand des Filters an, sondern die gereinigte Atemluft wird in Haube / Helm aktiv hineingeblasen (falls Du die Geräte noch nicht kennst)

    Vielleicht fällt mir später auch noch mehr dazu ein...

    Viel Erfolg