Beiträge von Thorsten S.

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    Was das Thema Brandschutz betrifft ist es richtig dass hier ein Brandschutzbeauftragter/Brandschutzsachverständigen einschreiten müsste. Haben wir aber nicht.
    Es bleibt bei der FASI liegen.

    Dann kannst Du mit deinem Rechtskataster schon mal anfangen und die Arbeit ablehnen, da du nicht die notwendige Qualifikation zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts nach Landesbauordnung besitz.

    Hi...

    kann man zusammenfassend sagen, dass diese Aufgabe in Bezug auf deine Aussage:

    "Aber aus anderen Rechtsgebieten ergben sich Prüfpflichten, Unterweisungen und und und....

    Dann muss man wissen welche Rechtsnormen für das eigene Unternehem relevant sind."

    weit über meine Fähigkeiten und Kompetenzen hinausgehen?

    ich würde mich hüten, so eine Aussage über dich zu treffen, da ich dich nicht kenne ;)

    Ich sag es einmal so: Prinzipiell ist es kein Hexenwerk sondern eher eine Fleißarbeit.
    Es gibt genug Seiten im Netz, bei denen man nach Rechtsnormen schauen und diese herunterladen kann.
    Man muss sich einmal die Mühe machen, herauszusuchen, was für den Betrieb bzw. das eigene Themengebiet relevant ist und anfangen, erst einmal die Gesetzestxte zu sammeln.
    Im nächsten Schritt gilt es, die Pflichten und Aufgaben daraus zu ermitteln, zuzuordnen und die entsprechenden Personen zu informieren.

    Bei einem Audit / einer Zertifizierung wird ja auch zunächst erst einmal nur der Prozess beurteilt - wenn das Rechtskataster in Ansätzen da ist, aber noch einzelne Normen fehlen ist das in der Regel auch kein Beinbruch.

    Ach und noch ein Nachtrag:
    Ein Brandschutzkonzept ist ja eigentlich auch eher die Aufgabe eine Brandschutzsachverständigen - klar ist man als Brandschutzbeauftragter zumindest mit im Boot, aber die Hauptlast solte doch eher bei ersterem liegen.
    (Dann hättest Du auch mehr Zeit fürs Rechtskatster ;) )

    Hi...

    noch eine Ergänzung zu Christians Aussagen:
    Für den Arbeitgeber ergeben sich aus verschiedenen Rechtsnormen ja auch unterschiedliche Verpflichtungen.
    (der Klassiker: die Unterweisung nach §14 Gefahrstoffverordnung)
    Aber aus anderen Rechtsgebieten ergben sich Prüfpflichten, Unterweisungen und und und....
    Dann muss man wissen welche Rechtsnormen für das eigene Unternehem relevant sind.

    Die Problematik ist weniger aus den bereits bekannten Rechtsnormen die Pflichten herauszulesen sondern eher alle Rechtsnormen vollständig abzudecken.

    Hallo,

    an die Person der FaSi ist die Erstellung und Pflege rein rechtlich gesehen natürlich nicht verknüpft.
    Der Arbeitgeber / Dienstherr kann aber natürlich derartige Aufgaben delegieren. Dass Rechtsfragen des Arbeitsschutzes bei der FaSi ganz gut aufgehoben sein können, ist für diesen Personenkreis dann selbstverständlich.

    Wichtig sind letztlich 2 Fragen:
    - Wie umfassend soll das Rechtskataster sein? Nur für den Arbeitsschutz oder sollen auch andere Rechtsgebiete (Umweltschutz, Arbeitsrecht usw.) abgebildet werden?
    - Die 2. Frage hat du schon fast selbst beantwortet: Hast du im Rahmen deiner Tätigkeiten überhaupt die Kapazität und auch die Kenntnisse, um das Thema fachgerecht bearbeiten zu können?

    Ihr stellt doch jetzt nicht etwa die geradzu göttlich Unfehlbarkeit und Allwissenheit eines Auditors in Frage??? Das grenzt ja schon an Blasphemie... (/ironie aus ;) )

    Aber ernsthaft... bei manchen Auditoren fragt man sich wirklich wo und bei wem die ihr "Handwerk" gelernt haben.
    Den umgekehrten Fall gibt es natürlich auch - der Auditor der mit Scheuklappen durch Betriebe läuft und ja keine Abweichungen sehen will - wei dann würde es sich ja bei seinem "Kunden" unbeliebt machen.

    Hi...

    Maximalwerte werden nicht festgelegt.

    Aber in Punkt 5.3 der ASR steht:

    Zitat von ASR 3.4

    Störende Blendung oder Reflexionen sind zu minimieren. Blendung, die zu Unfällen führen kann, muss vermieden werden.

    Der weitere Text erleutert das. Also darüber mit dem Auftragnehmer noch einmal reden...

    Hi MeDi...

    na viel Glück kann man da nur sagen...
    Bei so einer Geschäftsführung sind die Zeichen der Zeit wohl noch nicht angekommen. Meine Empfehlung: Fange einmal an Gerichtsurteile gegen Geschäftsführer zu sammeln und lege ihm das bei der nächsten Gelegenheit vor.
    Vielleicht fällt dann der Groschen.

    Alternativ: Gespräch mit Gewerbeaufsicht und / oder BG und Geschäftsführer organisieren (und ganz ehrlich: dein nächstes Gespräch mit der Behörde würde ich an deiner Stelle nicht ohne Geschäftsführung machen).
    Dann kann die Behörde ja mal den Bussgeldkatalog aufmachen und schon mal darüber sprechen, ab wann sie mit Betriebsstillegung kommen kann.

    mal ganz was anderes aus Deutschland: Knorkator

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    So... wie versprochen, wenn auch etwas verspätet, hier einmal eine kleine Umfrage zum Thema West-Treffen...
    Wie zuletzt gilt, auswählen wann Ihr teilnehmen könnt oder möchtet, Mehrfachantworten sind möglich.

    Habt bitte für mich mit ein Auge auf die Umfrage, damit wir für den favorisierten Termin rechtzeitig einen Tisch reservieren... :rolleyes:

    Hi lenny,
    Also um das Besorgen der SDBs kommst du nicht herum. Die brauchst du schon von Gesetzes wegen.
    Danach musst du mal schauen, ob und wie du sortieren und zusammenfassen kannst.
    Und dann für jeweils eine Gruppe GBU und Paragraph 14 BAs zusammenfassen so gut es geht.

    Hi...

    wie schon gesagt ist es eigentlich am besten, sich "selbst was zu stricken" und das aus verschiedenen Gründen:
    1. Basis für die Anweisung sollte immer die Gefährdungsbeurteilung sein
    2. auch die sollte nicht aus der Ferne mit irgendeiner vorbereiteten Software erstellt werden, sondern die Gegebenheiten vor Ort einbeziehen
    3. Auch das Wissen der Kollegen, die die Tätigkeiten durchführen sollte Berücksichtigung finden

    Wenn man die 3 Punkt beherzigt, muss man an den vorgefertigten Dokumenten so viel herumbasteln, dass es keinen Sinn mehr macht, Geld dafür auszugeben.

    Was Vorlagen und Piktogramme angeht, wird man doch auch gerade hier im Download - Bereich des Forums fündig und brauch erst recht kein Geld auszugeben!

    Hi QUASI,

    ich hab den umgekehrten Weg hinter mir ;)
    RCI hat halt den Chemie - Bezug. Sprich das Thema Gefahrstoffe / Ex-Schutz ist ein Schwerpunkt.
    Wenn du chemisch einigermaßen "bewandert" bist, dürfte es Dir leicht fallen. Wenn Chemie für Dich ein Buch mit 7 Siegeln ist, macht es Sinn sich etwas vorzubereiten.

    Wobei ich sagen muss, mein Abschluss bei der RCI ist inzwischen auch schon knapp 10 Jahre her...

    Hi...

    die Handschueh kenne ich nicht... aber ich persönlich würde einen anderen Ansatz wählen:

    Gibt es keine Möglichkeit das Werkstück so am Bohrer zu fixieren, dass die Finger nicht im Gefahrenbereich sind? Dann wäre die Thematik technisch gelöst.

    Unabhängig davon habe ich die Sorge, dass der Schnittzschutz im Bereich der "Soll-Rissstelle" nicht mehr so gut ist, wie er es vielleicht sein sollte...