...
Würde im übertragenem Sinne auch heißen: wenn Schlosser, Schreiner, Bildhauer usw. - alle selbständig/freiberuflich - sich zusammenschließen, um einen Freizeitpark oder eine Burg zu bauen, den Zugang für Dritte wirksam blockieren, können die sich austoben wie sie wollen.
...
Meinen Beitrag hast Du leider übersehen:
Zitat von A_BZitat aus der BetrSichV
Arbeitgeber ist, wer nach § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes als solcher bestimmt ist. Dem Arbeitgeber steht gleich,
- 1.wer, ohne Arbeitgeber zu sein, zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken eine überwachungsbedürftige Anlage verwendet,
Daraus läßt sich schließen, dass für dich die Gesetze und Vorschriften gelten, auch ohne das Du Personen beschäftigst.