Beiträge von baiMENTO

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    Servus!

    Konnte mir im September 2019 einen sehr interessanten VDSI Vortrag von Linde Gase zu "Gefährdungsbeurteilung für den sicheren Umgang mit Gasen. Grundsätze und Systematik." bei uns anhören.

    So als Idee, vielleicht mal den Lieferanten einbeziehen und den sein 'Expertenwissen' anzapfen.

    Und in dem Vortrag wurde auch mehrfach die die TRGS 400 & 407 herangezogen.

    vG

    Servus Schorsch!

    Oh welch Überraschung - hast natürlich recht! Leider habe ich bisher nur einmal erlebt, das eine FASI die von dir richtige Differenzierung auch gemacht hat. Ist ja auch nicht verwunderlich, den bei meiner FASI Ausbildung wurde kein Wort über Datenschutz 'verloren' bzw. war der Unterschied bekannt. Daher auch mein Hinweis bzw. meine Warnung. Damit 'man' auf der sicheren Seite ist.

    viele Grüsse

    Geht mir so wie meine Vorschreiber. Habe bisher noch keines gefunden, das mich unterstützt hätte bzw. soviel Mehrnutzen gebracht hätte, damit sich der Mehraufwand (Einarbeitung, Intransparenz, etc.) amortisiert hätte. Möchte mich mit der Lösung von Problemen befassen und nicht mit SW und deren Tücken bzw. deren Mängeln. Um dann doch wieder einen Teil ausserhalb auf Papier/XLS machen zu müssen.

    Zumal fast bei allen Progs die Wirksamkeitskontrolle schwach ist, und Folgemaßnahmen fast nie abbildbar sind. Von der Historie ganz zu schweigen.

    Das Thema Risiko gehört für mich nicht in eine GBU! Führt nur zu Komplikationen. Zumal die genannten Risikoeinschätzungen fast beliebig sind und (von anderen Personen) nicht klar reproduziert werden können. Wenn ich die Risikoeinschätzung zur Priorisierung nutze, dann brauche ich diese nicht. Mache halt eine Prio-Einteilung - habe fertig! Die meisten Risikoeinschätzungen, die ich gesehen habe, möchte ich fast in Richtung Pseudo-Wissenschaftlichkeit schieben. Sorry für die harten Worte. Ausserdem suche ich immer noch, wo das genau (Gesetz, VO; keine Regel od. Info von BGs) gefordert wird.

    Habe manchmal den Eindruck - im Speziellen in DE - dass man glaubt, dass man einen guten Fachmann/-frau durch SW mit 'Angelernten' ersetzen kann. Gleiches gilt für mich auch bei Checklisten, die von 'Angelernten' abgearbeitet werden. CL die nicht 100% passen und von Spezialisten abgearbeitet werden, sind m.E.n. eher eine zusätzliche Gefährdung (versteckte, übersehene Risiken, Aktualität, etc.), als eine wirkliche Hilfe. Wenn was passiert ist, dann kann man halt sagen haben das und das abgearbeitet! Das so was passiert, kann ja keiner ahnen. Dem Opfer hilft das nix. Und dann heisst es bringt eh nix und kostet nur.

    Kein Wunder sag ich da nur. Leider hat sich das epidemisch verbreitet. "Das rechte Maß an Mittelmäßgkeit würde ich mir wünschen!" (BK a.D. Helmut Schmidt)

    Mit Daten werde ich mit der Zeit immer vorsichtiger.
    Die BG ist keine Aufsichtsbehörde!

    Eine Aufsichtsbehörde ist eine staatliche Organisation.

    Grüße
    Flügelschraube

    Servus!

    Möchte mich hier anschliessen. Und darauf hinweisen, dass bei 'Cloud-Lösungen' die DGSVO zu berücksichtigen ist. Also die Lösung ins Verarbeitungsverzeichnis aufgenommen werden muss, und ein

    schriftlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) mit dem Anbieter (hier die BGHW) zu schliessen ist. Die Wirksamkeitskontrolle ist regelmässig vom Nutzer zu kontrollieren (z.B. durch Zertifikate; Busgelder).

    Würde mich mal interessieren:

    1. wer da schon mal bei der BGHW angefragt hat,
    2. was die Stellungnahme war, bzw.
    3. wer einen Vertrag in Händen hält.

    Danke!

    Servus!

    Vielleicht kann ich als Pilot mit meiner SPL etwas weiter helfen.

    Eine Drohne - Quadrokopter etc. ist ein Luftfahrzeug und unterliegt wie bereits genannt, der LuftVO. Damit ist das Luftfahrtbundesamt (LBA) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) zuständig. In München u.a. auch das Luftfahrtamt Südbayern. Auf europäischer Ebene regelt das der europäischen Rat.

    Grundsätzlich gilt:

    Gewichtsabhängig ist eine Kennzeichnungspflicht (>0,25kg), ein Kenntnisnachweis (>2 kg) bzw. eine Erlaubnispflicht (>5kg). Alles unterhalb 100m. Oberhalb von 100m Kenntnisnachweis & Erlaubnispflicht.

    Flugverbot gilt über:

    Behörden, CTR Flugplätzen (s.a. Landeplätze), Industrieanlagen, Wohngebäuden/Ansiedlungen, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen, Polizei und Rettung.

    Insgesamt kann ich nur anraten, sich vor Einsatz bzw. Beauftragung sehr genau mit dem Thema auseinander zu setzen. Es wird sehr schnell, sehr komplex. Und die Lufthoheit über dem eigenen Grundstück liegt nicht beim Eigentümer des Grundes, sondern bei den Behörden.

    Hier noch ein paar Links - für die ersten Infos:

    Drohnen 1x1 (Luftraum)

    DrohnenVO

    Drohnenregeln

    Nachrichten für Luftfahrer

    Wenn spezielle Fragen sind, bitte direkt bei mir melden.

    Viele Grüsse

    Servus!

    Wenn ich mich recht erinnere, wurde doch vor einiger Zeit an der DGUV V2 'rumgebastelt'.

    Stichwort Zentrumsmodel etc. (s.a. DGUV). Gilt das Zieldatum 2020 noch? Oder ist das nur nett zu lesen.

    Hat da jemand aktuelle/neue Infos zu? Oder ist das 'wieder' in den Mühlen der DGUV & BGen versandet? Und wenn ja - warum?

    Danke und schönes WE

    vG

    Hallo,

    mein Unternehmer, den ich nebenberuflich betreue, hatte letztens Besuch von der BG. Was macht der? Zeigt dem BG Menschen die völlig veralteten, handschriftlichen GB'en und hatte nicht alle Betriebsanweisungen unterschrieben, nicht ausgehängt.....blablabla.

    Ich komme in die Werkstatt und was passiert? Wir haben einen Begehung durch die BG gehabt. Wir sind durchgefallen. Bericht von der BG gelesen. Ich bin aus allen Wolekn gefallen. Völlig aufgebracht den BG Menschen angerufen. Ja Herr......., das ist ja nix, was Sie da machen.

    Dann musste ich den Menschen mal aufklären. Ergebnis steht noch aus...........

    Servus!

    Scheint mir ein Paradebeispiel von Fehl-Kommunikation (Link) zu sein!

    Ausserdem habe ich mich in solchen Fällen, immer gefragt. Warum hat mein Kunde (mit oder ohne meiner Anwesenheit) eigentlich die 'alten GBs' rausgezogen, und nicht auf die BAs mit Unterschrift hingewiesen? Vergessen, nervös, etc.? Ich ziehe die Vorversionen immer ein bzw. kennzeichne diese mit einem Marker inkl. Text 'ALT' etc. (QM: Doku-Lenkung).

    Tja und der Stand der Kenntnisse ist halt nicht nur bei den FASIs statistisch normal verteilt, sondern auch bei den BG'lern. Drum 'keep cool' jeder hat mal einen nicht so guten Tag. Schuldzuweisungen haben bei mir seltenst was gebracht. Zumal irgend wann trifft es auch mich. Jeder hat noch seinen Meister gefunden. :thumbup: Auch ich! :wacko:

    vG

    Alles gesagt...........

    Allerdings frage ich mich gerade, ob die Ursache nicht sein könnte, das es eigentlich Probleme mit der Statik der Halle bzw. des Daches gibt.
    Und alles unter dem Gesichtspunkt 'Sicherungs-Abstüzung' zu betrachten ist. :Lach:

    (ACHTUNG... dieser Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten....)

    >>> Ein nicht ganz ernst gemeinter Beitrag <<<

    Viele Grüsse

    Jepp, kann nur Zustimmen. Und kommt öfters vor, als man (ich) glauben möchte.

    Hat vielleicht den Grund, das nur das absolut Minimalste gemacht werden soll. Damit blos keine weiteren Kosten entstehen. Man aber auf den ersten Blick sagen können möchte "haben wir", "ist erledigt", "wir halten uns an alle Regeln" (Compliance). Vielleicht kommt man ja mit dem Bluff durch. Und die Arbeit hat dann erst mal die ext. SIFA, die dazu Stellung nehmen muss.

    Noch ein Tipp von mir: Achte bei derartigen Kunden immer darauf dass, die Rechnungen zeitnah beglichen werden. Habe (leider) feststellen müssen, das die Liquidität nicht die Beste ist. Bzw. die Insolvenz nicht lange auf sich warten lässt.

    Viele Grüsse

    Stefan

    Und wollen wir bitte gar nicht erst von Kugelschreibern sprechen.

    Hat das jemand in der Gefährdungsbeurteilung?

    Aber klar doch - zwar nicht in der überspitzt formulierten Art und Weise, aber bei z.B. 8h sitzender Haltung (Zwangshaltung) im Büro, Labor, QS, etc. (s.a. Leitmerkalmmethode LMM-KH und baua F2333). Und anderen Studien die als Ergebnis eine 40-15-5 Regel empfehlen, um Muskel-Skelett-Erkrankungen bzw. Stoffwechselkrankheiten zu vermeiden. Oder gelten bei bei euch Arbeiten im Büro als Arbeit ohne Belastung/Gefährdung?

    Umsonst wird nicht 'zu wenige Bewegung bei der Arbeit' als das neue Rauchen bezeichnet.

    habe ein Kriseninterventionteam vom Rot Kreuz an der Seite,die mir Unterstützung angeboten haben

    Denke bist auf einem guten Weg.

    Habe da einen Kollegen, der sich mit dem Thema hauptsächlich beschäftigt. Und der hat vor ca. einem Jahr einen sehr guten VDSI-Vortrag zur Notfallpsychologie (KIT) gehalten. Dabei ging es um die Erfahrungen (u.a. wie man als Führungskraft erkennt, ob jemand (selbst) damit zurecht kommt oder ob externe Hilfe sinnvoll ist) und 'Goldenen' Regeln bzw. den Einsatz eines Notfallkoffers (inkl. den Inhalt).

    Für jemanden der von Psychologie nicht viel Ahnung hat, war das sehr spannend und hilfreich, da praktische und umsetzbare Tipps vermittelt wurden.

    Der Kollege ist im ganzen DACH-Raum unterwegs. Wenn gewünscht, lasse ich gerne nähere Infos zukommen, bzw. stelle den Kontakt her.

    NEIN!!!!! Wie kommst du denn darauf? Auditoren sind allwissend.

    ...

    Aber nein... den Herren Auditoren 14001 reichte das nicht aus. Wir sollen es nochmals prüfen. Und begründen tun sie das mit: Einhaltung der gesetzlichen Regelungen....

    Noch Fragen?


    Manchmal könnte ich meine "Kollegen"... aber lassen wir das.

    Also wenn man - oder ich - jetzt gemein und und zu dem Zeitpunkt nicht gut drauf gewesen wäre, dann hätte ich ...

    ... die GB hergenommen und bei der Gefährdung Schweißrauche, daneben geschrieben (wenn es im Abschlussgespräch nochmal erwähnt würde)

    geprüft: am <Dat.>; i.O.; mein Kurzzeichen und lauthals verkündet: ERLEDIGT! :Lach:

    Versteht sich von selbst, dass das nur geht, wenn sonst nix zu bemängeln ist.Vielleicht merkt sich der Auditor das dann,

    Manchmal könnte ich meine Auditoren"kollegen" echt... naja. Lassen wir das.

    Stimme Mike144 absolut zu. Und nachdem ich selber auch Auditor u.a. für Managementsysteme (ISO 45001, etc.) bin, glaube ich zu wissen,wo da das Problem ist. Denke es ist eine gewisse Unsicherheit (um nicht zu sagen Ahnungslosigkeit) des Auditors. Leider gibt es Auditoren (hab ich selber erlebst - leider), die auch nach einer 'Entwicklungszeit' von zwei bis drei Jahren noch keinen nennenswerten Erfahrungsgewinn zu verzeichnen haben. Sind halt auch 'nur' Menschen, die eine akkred. Stelle beschäftigt/beschäftigen muss, und andere Auditoren schickt/schicken muss um das Gröbste wieder gerade zu rücken.

    Und nach dem Auditoren-Basching :thumbdown: gleich noch hinterher - wenn ich schon dabei bin - bei mancher FASI hab ich aber die selben Schwierigkeiten ('Wo steht das, bin ich dazu auch wirklich verpflichtet?'; 'Wie kann ich da vermeiden, das mir ein Strick draus gedreht wird?', etc.). Ist nur die andere Seite der Medaille.

    So genug der schlechten Stimmung, gehe mal das WE vorbereiten. Wünsche erholsames und heiteres WE. :thumbup:

    Hmmm, irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht ganz. Sowohl vom 'Auditor' als auch von uns. Wenn was passiert (ist), können auch 12 Monate/ 1x jährlich als zu kurz betrachtet werden. Also eigentlich vollkommen egal.

    Bei einem Vorfall schaue ich nicht nur die Formalie (Zeitraum), sondern vor allen Dingen, den Inhalt und die Wirksamkeitskontrolle bzw. die anlassbezg. Maßnahmen der FK an (siehe PDCA & Methode 8D-Bericht). Leider kassiere ich dabei fast immer die FK. Und die Verpflichtung ist meistens nicht mal bewusst bzw. wird abgelehnt. Wobei wir dann bei der Auswahl und Eignungsprüfung der FK durch die GF wären.

    Wenn der Vorgesetzte meint, er kommt mit einer Unterweisung aus, dann ist das sein verdammtes Problem wenn was passiert.

    Ich habe mir in den 20 Jahre SiFa abgewöhnt, beratungsressistente "Vorgesetzte" bekehren zu wollen.
    Wer nicht will der hat schon!

    Bin absolut Deiner Meinung, nur leider ist das dann auch das Problem bzw. der Schaden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.

    Die FK ist aber sicherlich der Meinung davon gibt es ja genug. :cursing: Hier steigert der Zorn den Blutdruck.

    Trotzdem schöne Restwoche!