Sicherheit an Hochregal Lager

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  • Hallo,

    bei uns soll in Kürze ein Hochregallager Ca. 8 Meter hoch, entstehen.

    Nun wurde ich als angehende SiFa beratend gefragt, ob den unbedingt am Ein und Auslauf Rollenband eine Lichtschranke oder ein Schutzzaun gebaut werden muss.


    Hintergrund ist natürlich die Kosten, die zu hoch sind.


    Die Lagerung der Waren ist durch Zäune verriegelt, und ein automatisches Förderband befördert Paletten, mit ca. 1-2,2 Meter Höhe, bis zu 800Kg schwer, in und aus dem Lager.

    Auch wenn dort kein dauerhafter Arbeitsplatz ist, können dort Mitarbeiter eingreifen, oder sich Verletzten. Quetschen, Stoßen usw.

    Natürlich kann es auch sein, das eine Palette sich verdreht, und gegen den Ein oder Auslauf fährt, dann muss ein Techniker den Fehler beheben.

    Ich sehe hier die Gefahr am Ein und Auslaufbereich als Kritisch an.

    Anhand einer Gefährdungsbeurteilung würde ich hier einen Eingreifschutz vorschlagen.

    Der Vorgesetzte will aber nur eine Unterweisung..das würde reichen...


    Was meint ihr dazu?


    Gruss

    Michael

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  • T-O-P sagt Dir was?


    Wenn man schon einen entsprechenden Aufwand für das Lager betreibt, sollte man nicht gerade an der Schnittstelle Mitarbeiter-Maschine sparen, sondern gerade dort für sichere Verhältnisse sorgen. Unterweisung bietet da den schwächsten Schutz und ist meiner Meinung nach und aus der Ferne, ohne das System konkret zu kennen, nicht ausreichend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    die Antwort hast du doch schon selbst gegeben:

    Irgendwo sind da Menschen - Punkt. Damit sind die Schutzmassnahmen zu treffen. Ein Helm nützt nichts, wenn 5kg aus 8m Höhe runterfallen.


    Ein Zaun hat den smarten Vorteil, er ist eine reale Grenze. Irgendwelche Linien sehen zwar toll aus, doch wie schnell geht man "mal eben" darüber.


    Ich mache es an solchen Stellen (Geld und teuer) immer so, ich überlasse die Entscheidung den Entscheidungsträgern. Sollen jetzt 2% einer Summe den Kohl fettmachen? Sollen die vielleicht über Leben oder Sterben entscheiden? Wer trägt die Verantwortung? Wer ist im Falle x verantwortlich? Wer geht u.U. vor ein Gericht und weiter? Und wer, hat ein Gewissen und kann u.U. mit einem Schwerstverletzten oder Toten leben. Denn davon reden wir. Das Risiko ist einfach hoch. Dazu immer wieder Salz in die Wunden streuen.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich wiederhole mich glaube ich......


    DU, als weisungsfrei SiFa, empfehlst einen Eigriffschutz etc.
    Das dokumentierst Du, ob in einer GBU oder in einem 3 Zeiler....völlig Latte.

    Das bekommen dann die Vorgesetzten (ggf. eine höhere Ebene in cc) schriftlich und eine Kopie für deine Unterlagen.


    Wenn der Vorgesetzte meint, er kommt mit einer Unterweisung aus, dann ist das sein verdammtes Problem wenn was passiert.


    Ich habe mir in den 20 Jahre SiFa abgewöhnt, beratungsressistente "Vorgesetzte" bekehren zu wollen.
    Wer nicht will der hat schon!
    Dann kommen die ganzen Sachen eben wieder und wieder und wieder ins Protokoll.
    Job done!

    Meine 50 Cent

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  • danke für Eure Ideen und Ratschläge..


    eigentlich habe ich es genau so gesehen.

    Werde eine kleine Gef.Beurtl schreiben, mit Maßnahmen nach dem S TOP V Prinzip, die ich empfehle.

    Welche Maßnahmen von den Verantwortlichen und oder Vorgesetzten gewählt werden, ist dann Ihre Entscheidung.


    Gruss

    Michael

  • easyrider


    Nicht ganz.


    Die Gefährdungsbeurteilung schreibt der Unternehmer, Du berätst nur.


    Und: Du präsentierst EINE Lösung. Die Diskussion der Alternativen hat davor schon stattgefunden.


    Der Unternehmer weicht dann von der Lösung ab (evtl), dadurch lautet Deine Beratung, dass das Risiko erhöht ist (und nicht zwingend, dass die Lösung falsch ist).


    Weiterhin weist Du auf die Möglichkeit der Reduzierung des Risikos regelmäßig hin (wie von Dir ausgearbeitet), inkl. Hinweis auf den § im ArbSchG, dass technische Lösungen Vorrang haben.


    Dann bist Du (vor Gott und auf hoher See evtl.) abgesichert, und auch nicht in einer Konfliktsituation mit dem Scheff. Der hat aber mit Deiner Dokumentation ein brutales Damoklesschwert über sich. Viele Scheffs knicken so von sich aus ein.

  • Wenn der Vorgesetzte meint, er kommt mit einer Unterweisung aus, dann ist das sein verdammtes Problem wenn was passiert.


    Ich habe mir in den 20 Jahre SiFa abgewöhnt, beratungsressistente "Vorgesetzte" bekehren zu wollen.
    Wer nicht will der hat schon!

    Bin absolut Deiner Meinung, nur leider ist das dann auch das Problem bzw. der Schaden des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.

    Die FK ist aber sicherlich der Meinung davon gibt es ja genug. :cursing: Hier steigert der Zorn den Blutdruck.


    Trotzdem schöne Restwoche!

  • Habe mit dem Projektleiter eine Muster Gefährdungsbeurteilung besprochen, und nach der Risikomatrix die Beurteilung aufgezeigt, um anschließend Maßnahmen zu ergreifen.

    Parallel habe ich dem PL die rechtlichen Grundlagen erklärt.

    Nun kann er die Infos an den Verantwortlichen der Abteilung weitergeben.

    Hinzu kommt noch, das bei uns ( 700MA Betrieb) viele Vorgesetzte gar nicht wissen was es mit der Verantwortung auf sich hat....erst beim Unterschreiben der GBU kommt dann die Erleuchtung.


    Nun gut..ich habe beraten, und verschiedene Strukturen erklärt.

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