Beiträge von Micha_K

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    Wir haben die Erste-Hilfe-Einrichtungen an unseren Standorten selbst überprüft, wobei ich einschränken muss, dass die Standorte personalmäßig < 50 Personen haben.

    Erste-Hilfe-Kästen sind versiegelt (Siegelaufkleber, beschreibbar) , für Bagatellverletzungen steht ein Pflasterspender bereit. Steriles Material haben das gleiche MHD.
    Fixierpflaster wird jährlich getauscht. (Oh... Da muss ich mal bei mir im Auto nachschauen...)

    Vollständigkeitsüberprüfung bei Siegelbruch.

    Bei uns prüfen das die Standortleitungen und lösen auch die (Nach-) Bestellungen aus.

    Es wäre aber eine Möglichkeit die Aufgabe an SiBe'n oder betriebliche Ersthelfer zu delegieren, welche die zu bestellenden Inhalte dann weitermelden.

    Edit: Auf dem Siegel wird Vermerkt wann die letzte Prüfung war (jährlich) und wann die sterilen Inhalte ablaufen.

    Ich habe letztens Peperoni geschnitten und mir ne halbe Stunde später mein juckendes Auge gerieben. Danach hat´s nicht mehr gejuckt, dafür teuflisch gebrannt und getränt ;(

    "Lernen durch Schmerz" :saint:

    Ist mir auch schonmal passiert...
    Im Gegenzug war die (heftige) Migräneattacke weg!

    Hallo Zusammen,

    auch ich bin relativ neu in der Sifa 3.0 Ausbildung (seit September 2023) und wollte mal "Hallo" in die Runde sagen.

    Wir sind gerade kurz vor SOL 4-3 mit der Komplexen Arbeitssituation. Ich bin schon gespannt, was hier auf die mittlere Arbeitssituation noch oben drauf kommt .

    Freue mich, dass ich dieses Forum hier gefunden habe. Habe auch schon einige interessante Sachen rausgelesen und hoffe, dass ich das ein oder andere mal auch einen Ratschlag geben kann. :)

    Hallo Marion,

    herzlich :515: in der Anstalt im Forum und weiterhin viel Erfolg bei der Ausbildung!

    Einzig elektrische Betriebsräume sind aus meiner Sicht gesondert zu betrachten. Hier kann ggf. ein CO2-Löscher Sinn machen (z.B. zum Schutz der restlichen EDV in Serverräumen oder als geeignetes Löschmittel beim brennenden Schaltschrank).

    Unser "Serverraum" hat keinen eigenen Löscher. Der davor stehende ist AB-Schaum. - Wir haben auch nur diese. Einzige Ausnahme: Küche mit ABF-Löschmittel.

    Ich sehe CO2-Löscher aus zwei Gründen kritisch:

    1) Erstickungsgefahr - Wobei bei uns erschwerend dazu kommt, das wir unter Niveau arbeiten.
    (Das nehmen einige Kollegen sogar wörtlich :cursing: :cursing: :cursing:)

    2) Was nützt Dir das tolle, rückstandsfreie Löschmittel, wenn man die ganze Elektronik wegwerfen kannst, weil der Ruß überall eingedrungen ist?

    (Da kann man dann auch gleich Pulver nehmen.... :Lach: :Lach: :44: :44: )

    Und wenn ich die Tür vom Serverschrank nicht mehr aufbekomme, weil zu heiß oder so, dann heißt es für den Brandhelfer: "Kehrtmarsch! Tür vom Raum zu! Eilgang!"

    Mick1204

    Wie andere schon sagten: Die überwiegende Brandlast zählt.

    Hallo Dennis,

    zuallererst einmal:
    Ja, das ist möglich. Wird aber an bestimmte Bedingungen - z.B. Lehrgangsbesuche - geknüpft sein.
    Bedenke: Deutschland ist der einzige Staat, der staatliche Organe (z.B. Arbeitsschutzbehörde) und "private" (BG'n und UK'n) besitzt.

    Auf Seiten der baua habe ich dieses dazu gefunden:
    https://www.baua.de/DE/Themen/Arbe…FAQ/FAQ-18.html

    Hier Kontaktdaten zur Nachfrage bei der DGUV, auf deren Seite ich nichts dazu gefunden habe:

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.

    Geschäftsstelle Anerkennung Sifa-Lehrgänge

    Hauptabteilung SiGe, Referat Qualifizierung

    Alte Heerstraße 111

    53757 Sankt Augustin

    Was passiert eigentlich, wenn die Kollegin jetzt hergeht und geht den AG an wegen nicht gestreuter Verkehrswege?

    Du meinst Schmerzensgeld o.ä.?

    Dazu hier ein Urteil des BGA:

    Az. 43/19 - Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/ersatz-eines-personenschadens-haftungsprivileg-des-%c2%a7-104-abs-1-satz-1-sgb-vii/

    Mein persönliches Rechtsgefühl geht da mal wieder in eine andere Richtung.

    Aber auch hier gilt: Gerichtsurteile sind immer Einzelfallurteile.

    Danke.

    Recht unspezifisch steht es in der DGUV Information 215-510S. 25 Pkt. 4.

    In dem Dokument ist immer nur vom Prüfen die Rede.
    Ausgenommen Luftfilter, diese sind mindestens jährlich zu wechseln.

    In dem von Dir angeführten Dokument ist unter auf S. 25 Punkt 3 die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma oder befähigte Person angesprochen.
    Im Rahmen dieser Wartungstätigkeit kann dann auch die Verschmutzung ermittelt werden,
    wie Mick1204 schon sagte.
    Sind die Wartungsintervalle der Fachfirma > 3 Monate, dann sollte es z.B. machbar sein, einen internen MA (Schlosser o.ä.) schulen zu lassen, der die Verschmutzung dann selbständig in vorzugebenden Zeitabständen prüft und darüber berichtet.

    Findet heraus, was die lauteste Maschine ist und startet dann dort mit den Minderungsmaßnahmen.

    Wenn es um Schallausbreitung geht sollten auch alle schallharten Flächen, also Glas, Beton, Metall betrachtet werden. Bei Räumen hat man oft den höchsten Effekt, wenn man die Ecken betrachtet, also sowohl Übergänge Wand zur Decke, als auch zwischen den Wänden und dort entsprechende Absorber anbringt.

    ... und dabei bitte nicht den Brandschutz vergessen!
    Stichworte: Brandverhalten, Rauchentwicklung im Brandfall

    Und wenn jemand fragen sollte, wo das steht:

    SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung -, §2 Abs. 1 Punkt 13 a)

    Hallo xoykn,

    zunächst einmal möchte ich dem beipflichten, was guudsje gesagt hat. Das ist der richtige Weg.

    Anmerkung am Rande:
    Du sagst leider nicht, ob es sich um eine konventionelle oder CNC-Drehmaschine handelt. Denn auch im Regelbetrieb (=Produktion, Fertigung) wird ja das (gleiche) KSS eingesetzt. Die Gefährdungen unterscheiden sich jedoch: Tropfen und Spritzer bei einer konventionellen Drehbank, Bei einer CNC-Maschine sind es aerosole. Auch hierbei entstehen Gefährdungen.

    Es ist nicht Zielführend einfach hinzugehen und zu sagen: KSS = PSA tragen, da das STOP-Prinzip anzuwenden ist:

    Substitution (des Gefahrstoffes)

    Technische Maßnahmen

    Organisatorische Maßnahmen

    Persönlich Maßnahmen

    Der erste Schritt ist also, zu überprüfen, ob es ein KSS mit geringerem Gefahrenpotential gibt.
    Das kann man nur vor Ort beurteilen, dazu fehlen zu viele Informationen.

    Dabei den Regelbetrieb, dem der MA ja bei weitem Häufiger ausgesetzt ist (sein sollte) nicht vergessen: z.B. Absaugung der Aerosole bei CNC Maschinen.

    Das gleich gilt für den Reiniger, grade hier kann ich mir eine mögliche Substitution vorstellen.
    KSS sind manchmal nur bedingt substituierbar.

    Es gibt das "Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" (EMKG), das Dir einen Einblick verschaffen kann.
    https://www.baua.de/DE/Themen/Chem…-EMKG_node.html

    Trotzdem empfehle auch ich Dir, fachliche Beratung einzuholen.

    Am Beispiel des Mutterschutzes würde ich dann auch sehen, daß die personenbezogene GBU nur solange vorliegt, wie sie benötigt wird, also bis der Verarbeitungszweck entfällt. Danach wird sie datenschutzkonform archiviert und/oder vernichtet.

    Äh, mag ja sein das ich grade auf dem Schlauch stehe aber werdende oder stillende Mütter berücksichtige ich in einer tätigkeitsbezogenen GBU, denn es ist egal ob das zarte Lieschen Müller oder Frau Mustermann, Landesmeisterin im Hammerwerfen, grade ein bischen schwanger ist.

    Da benötige ich keine personenbezogenen Daten.

    (Allergiehinweis: Das Posting kann Spuren von Humor enthalten)