Beiträge von Micha_K

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    Meine Präsentation hatte glaube ich 12 Folien, inkl. Begrüßeung und Verabschiedung.

    Die 10 Folien Inhalt bestanden aus einer Auswahl an vorher/nacher-Bildern, wobei in den "Vorher-Bildern" animiert auf die Sachverhalte in dem Bild gegedeutet wurde.

    Den Text, also was ich sagen will, hatte ich in Word geschrieben und mit Stoppuhr zur Übung "Probepräsentiert". Angefangen bei 16 Minuten habe ich das peu à peu auf 09'30" eingedampft.

    Das viele "Üben" hat, ganz nebenbei, dazu geführt, dass ich den Text auswendig konnte.

    In der Präsentation hab ich dann mit 9'58" eine Punktlandung hingelegt. :)

    Bei 10'30" wurden die Präsentationen übrigens vom Prüfungsausschuß abgebrochen!

    Mindestzeit war 9'30".

    Einer meiner Kommilitonen hatte (wenn ich mich recht erinnere) 37 Folien und wurde bereits nach 2 (!) Minuten auf das nahe Ende hingewiesen... Das erinnerte danach an ein Daumenkino, wobei er etliche Seiten mit "Brauchen wir nicht." übersprungen hat...
    Er kam mit der Zeit nicht hin

    Der schnellste war nach ~ 7 Minuten fertig.

    Bestanden? 2 x :118:

    Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.11.2022
    - 2 A 460/22 -

    Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt

    COVID-19-Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung

    Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

    Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren - dem Land Niedersachsen - angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.

    Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.

    Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

    Das gab es damals auch schon...

    Er hat auch einen dicken Einlauf bekommen. "Mein" Geselle war SiBe und hat ihn sich "auf Augenhöhe" zur Brust genommen... Danach konnte er aufrecht unterm Teppich langlaufen.

    Der hat öfter Sachen falsch gemacht, die ein Azubi im ersten Lehrjahr lernt. Keine Ahnung auf welcher Kirmes der seinen Gesellenbrief geschossen hatte...

    Du hast eine Gefährdung bewertet ---> WIE?

    blablabla ... Maßnahme umgesetzt ...

    Kontrolle der Wirksamkeit:

    Du bewertest die Gefährdung nun erneut und zwar mit der gleichen Methode "WIE?" beim ersten mal und vergleichst die Ergebnisse.

    Bei uns steht heute in der Zeitung eine dazu passende Schlagzeile:"Aufwertung der Beamtenbezüge im Land wohl zu gering".

    Die Erhöhung beruht wohl auf einem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichts. Es wird dann auch betont, dass der ÖD dadurch attraktiver wird, nur dass es im ÖD ja auch Angestellte gibt, das wird nicht erwähnt

    Warum auch, wenn es um Beamtenbezüge geht?

    Eigentlich sollte es einen solchen Plan doch schon vor der Errichtung der Anlage geben oder basteln bei Euch Elektriker einfach so was an die Decke?

    Wir sind kein Eigentümer sondern Mieter. Unser Vermieter arbeitet ausschließlich mit einer Firma zsuammen, die das Objekt seit Baubeginn betreut.

    Da sind alle Elektropläne vorhanden. - Ob so ein Plan wie angefragt existiert, ist mir nicht bekannt.

    Wenn ich aber an die eine oder andere Firma in meiner beruflichen Vergangenheit denke...

    In meiner Ausbildung (Betriebsschlosser) wäre ich fast von 400V/64A gegrillt worden, weil der Elektriker einfach irgendwelche Sicherungen, von denen er GLAUBTE das sie zur Anlage gehören, entfernt hat.
    Das Vrsogungskabel hat er dann (natürlich unter Spannung) abgeklemmt und die blanken Kabelenden frei im Raum stehen lassen. Finde DIE Fehler!

    Als wir dann die Anlage verrückten, kmaen die Kabel direkt vor mir mit (dort blanken) Tragrahmen in Verbindung. ich habe mich einfach nur nach hinten Fallen lassen.
    Mein Geselle dachte ich bin tot...

    Ist mir nichts bekannt.

    Allerdings spricht auch nichts dagegen. Der Grundriss des Flucht- und Rettungsplans wäre die Vorlage.

    Dort kann man alle elektrischen BS-Komponenten eintragen: Lampen, Melder, Signalgeber etc. und dann optimalerweise mit den jeweiligen "Kreisen", denen sie angehören wie auch dem Kabellauf.
    Ich denke, das könnte der Traum eines jeden Elektrikers werden, der da dran arbeiten muss.

    Wäre aber natürlich nichts zum Aushängen!

    Bedeutet aber auch Aufwand...

    Danke für die Info.

    Die TRGS 401 wurde komplett überarbeitet und im Oktober 2022 veröffentlicht.

    Das ausschließliche Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zählt demnach nicht mehr zur Feuchtarbeit, es sei denn es wechselt sich mit häufigem Händewaschen oder desinfizieren ab.

    Warum habe ich grade Pippi in den Ohren?

    "Ich mach' mir die Welt , widdewidde wie sie mir gefällt"

    Anmerkung:

    Hat die Steckdosenleiste einen Schalter? - Wenn ja, dann prüfe bitte, ob der Schalter einphasig oder zweiphasig trennt.

    Bei Neuanschaffungen auf zweiphasige Trennung achten.

    (Ich bin der Meinung, irgendwo etas gelesen zu haben, das zweiphasige Trennung jetzt verpflichtend sei, kann das aber nicht wiederfinden :cursing: - Ich kann auch nicht sagen, ob das nur für neuverkaufte Produkte gelten würde)