Beiträge von Tarantula

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    Eigentlich sollten die Gefährdungen alle in der Bedienungsanleitung stehen, oder?

    Muss da wirklich der Hydraulikschlauch aufgewickelt werden? Ist der wirklich so lange?

    Ich denke das was aufgewickelt werden muss ist der Stromanschluss 🤔

    Ich würde auf alle Fälle noch erwähnen dass bei Auffälligkeiten am Gerät der Vorgesetzte zu verständigen ist.

    Hallo Schmandhoff,

    unsere hochentwickelte Gesellschaft reibt immer neue Blüten. Und so wird das "Backpulver" nun mal nicht mehr nur zum Backen verwendet sondern auch zum Baden, ALS FUNGIZID UND INSEKTIZID... und nicht mehr nur in der privaten Küche sondern eben auch in den Unternehmen. :/

    Und da stellt sich mir die Frage, sollen wir das Thema "fallen lassen" oder gibt es wirkliche Gefährdungen?

    VG Reinhard

    ...und als Inhalt in Pulverlöschern findet´s auch noch Verwendung ;)

    Wie bekommt ihr denn die Lauge geliefert? Rohrleitung, Fass, Container?

    Bei drucklosem Handling würde ich max. eine Ärmelschürze mit Handschuhen, Schutzbrille und Visier empfehlen. normalerweise reicht dann aber sogar eine normale Chemieschürze. Bei der richtigen Auswahl des Materials helfen dir die Hersteller (z. B. Ansell, KCL, etc.)

    Bei Kontakt mit Gefahrstoffen läuft ab dem ersten Spritzer die Zeit der Permeation. Dann ist das "kontaminierte" Teil zu entsorgen.

    Eine Schürze ist auch günstiger wie ein kompletter Anzuzg!

    Warum willst du das Teil reinigen? Da musst du einen Reinigungsloop aufbauen, das wird sich bei dir nicht rechnen, wenn du diese PSA selten nutzt.

    Statte lieber jeden einmalig aus, dann kannst du bei sorgsamem Umgang die Schürze (oder was auch immer) bis zum MHD (ja das gibt´s da!) verwenden.

    Voraussetzung dafür ist aber, dass der offene Umgang so gestaltet wird, dass im Normalfall kein Kontakt stattfinden kann.

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    Also, wir hatten bei Brandschäden auf alle Fälle immer die Thematik mit Dioxinen.

    Dazu habe ich mal die VDS 2357 gefunden (hat ja nur 66 Seiten🙄) die auch auf die TRGS 524 und BGR 128 verweist (Kontaminierte Bereiche) -> ASI Plan!

    ...

    Aber was schreibe ich hier die VDS sagt dir das eh alles.

    Vielleicht übergibt man die Beseituigung der Brandschäden einer Brandsanierungsfirma, auch die hatten wir schon vorort. Die sollten sich da bestens auskennen. Das ist halt eine Geldsache.

    Viel Erfolg und gute Nerven wünsche ich dir, das ist keine einfache Sache. :thumbup:

    Sehe ich das richtig, dass dann zusätzlich auch einer davon noch eine Ersthelfer-Ausbildung haben müsste?

    Wird das tatsächlich in der Praxis praktiziert?

    Viele Grüße,

    Olli

    Das haben wir bei uns sicher auch nicht. Aber wir haben auch Notfallsanitäter und Feuerwehr am Standort...

    Warum sollte man speziell dafür einen Ersthelfer brauchen?

    Kann der dann der Hebebühne bei ihrem Problem helfen? :Lach:

    Das wird wohl der Hauptgrund sein, warum man einen Notablass benötigt.

    Hallo,

    definitv nicht allein. Die Hubsteiger haben, i.d.R. keinen Notabstieg. Es muss immer einer die Notbedienung "bedienen" können. Daher musst du mindestens zu zweit sein.

    Gruß

    dwein112

    Ja, genau, der DGUV Grundsatz 308-008 (Pkt. 3.2.6) beschreibt sogar dass der Bediener 3. Personen die Notablasseinrichtung erklären können muss.

    Die Notablasseinrichtung kann entfallen wenn die Arbeitsbühne mittels Leiter verlassen werden kann, (So steht´s im Regelwerk) aber das ist eher selten der Fall...

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    Ein Song für Mike144 :Lach:

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    Lange nix neues mehr gehört ;)

    Hm...wenn die Gabelzinken des Staplers, breit genug auseinander stehen, dürfte es zu so einem Unfall eigentlich nicht kommen ! ? :/

    Genau, das sehe ich auch so! Es gibt ja auch Kommissionier-Wägen, die sind dafür sogar gebaut.

    Ich sehe nicht warum man dafür Mitgänger FFZ nicht verwenden dürfte.

    Zitat von Safety-Officer

    Ich habe die Herstellerunterlagen unserer FFZ (Linde, Jungheinrich) auf diese Fragestellung hin überprüft ... Nüchts.

    Demzufolge ist das keine bestimmungsgemäße Verwendung - denn was das ist, legt grundsätzlich der Hersteller fest.

    Es ist in den Unterlagen aber auch nicht untersagt, oder? ;)

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    SiFa-Motto :rock2:

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    Da had Volker D. schon Recht, sie lösen aber nicht dein Problem ;)

    Wenn ich jetzt mal so ins Blaue hinein überlege gäbe da schon Möglichkeiten die man anwenden könnte:

    Technisch: Maulkorb

    Organisatorisch: Zeitfenster festlegen

    Persönlich: ??

    Es muss halt auch der Hausmeister einsichtig sein, sonnst wird´s eher schwierig...

    VG

    TiTo