Beiträge von jeske

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    30 ct reichen für fast kein Auto als eigene Kosten

    Dieses kann man von 2 Seiten sehen:

    (1) Wenn ich sowieso ein Auto habe:

    Habe ich den Wagen eh in der Garage stehen. Steuer, Versicherung und Wertverlust ist sowieso da. Also bisschen mehr Versicherung, Wertverlust und Reparaturen plus Treibstoff. Dann mache ich bei 30 Cent Gewinn.

    Rechenbeispiel( über ADAC https://www.adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokosten) :

    Golf Variant Diesel 1,6 TDI Neuanschaffung :30000 Euro/ 5 Jahre Haltung:

    Private Fahrten im Jahr 10000 Km: also bin ich bei 574 Euro im Monat btw. 69 Cent je km Kosten.

    Jetzt kommen 20000 km dienstlich dazu:

    Insgesamt 30000 km im Jahr. Bin ich bei 843 Euro im Monat.

    Differenz ist 843 €- 574 € = 269 Euro im Monat---> ca. 3300 € Mehrkosten im Jahr

    Bei Erstattung von 30 Cent pro Km bekomme ich vom Arbeitgeber 6000 €..Also habe ich ein Plus

    (2) Wenn ich mir ein 2. Auto kaufen muss nur dafür( Auto 1 braucht ja Frau) , dann mache ich natürlich bei dem Beispiel neuer Golf Verlust.

    Der Elektriker Kennzeichnet den Gefahrenbereich mit Absperrband oder Schild.

    Ein Absperrband ist keine Lösung. Schild auf alle Fälle alleine auch nicht. Es gibt im Fachhandel Zäune zum absperren. Oder ihr fertig selber feste mobile Zäune für sowas an.

    Grundsätzlich muss für diesen Fall auch eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Es gibt auch Alternativen z.B. 2.Lichtschranke als Redundanz. Des weiteren muss sicher gestellt werden , dass niemand in Gefahrenbereich kommt. Kann auch durch ein anderes Unglück geschehen. Mitarbeiter rutscht aus( z,B feuchten Untergrund) und fällt in die laufende Maschine. Also Abstand weit genug absperren. Und dann die Leute schriftlich unterweisen.

    Gerade bei Wikipedia tue ich mich manchmal ein bisschen schwer mit der Aktualität von Informationen.

    Sehe ich ähnlich. Obwohl Wikipedia eine gute Plattform ist, tue ich mir ein bisschen schwer die Informationen beruflich zu nutzen. Mein alter Prof. würde jetzt sagen: in Wikipedia zu schauen wäre,, keine "Ingenieursmäßige Arbeitsweise". Da fühle ich mich viel sicherer, wenn ich genau weiß, wer es hier im Forum geschrieben hat...Zitat Dr. Cox (Serie Scrubs):,, "ist schön, dass du jemanden vertraust, der gleichseitig über Medizin und Kampfstern Galactica schreibt "

    Würde deshalb auch ein gemeinsames Lexikon befürworten. --> "Keiner ist so Klug , wie wir alle zusammen".

    die Ausbildung sollte für Neulinge zwei Tage und für Mitarbeiter die Erfahrung mit dem fahren haben einen Tag dauern, so hat es unser Staplerdienst mitgeteilt.

    Die Ausbildung sollte gemäß DGUV Grundsatz 308-01 mindestens 20 Lehreinheiten a 45 Minuten (15 Stunden) betragen. Also Minimum 2 Tage Ausbildung. Bei unerfahrene Fahrern dementsprechend länger.

    Tree723

    Neben der BetrSichV gibt es auch die TRBS 1203.

    https://www.baua.de/ TRBS 1203

    Desweiten gibt es die DIN EN 12915, diese sollte auch beachtet werden.

    Grundsätzlich halte ich einfache Arbeitsmitteln für selber prüfbar, ohne teure Lehrgänge zu besuchen. Aber man sollte schon die Mitarbeiter vernünftig schulen und einweisen. Einfach eine Checkliste erstellen und sagen ,,mach mal,, ist in meinen Augen nicht ausreichend.

    Da hier eine Menge Fachleute und Externe Sifas unter den ForumsTN gibt, könntest du ja eine Anfrage im Marktplatz setzen,

    Vielleicht gibt es ja ein Jemand in deiner Nähe , der dies durchführen kann.

    Sonst einfach mal eure Staplerfirma (der kann dann auch auf ,,eure,, Stapler schulen) anrufen, der bietet es bestimmt auch an.

    Ich habe mit online-Unterweisungen e Learning keine guten Erfahrungen gemacht.

    Ich leider auch nicht, bei einen Kunden erhalte ich das Zertifikat ohne das ich es selber gemacht habe. Er lässt es von seinen Azubi machen. Und glaube es ist kein Einzelfall.

    Einzig eine Sache deiner GBU. Vom Prinzip spricht nichts dagegen. Mögliche Grunde gegen kurze Hosen: scharfkantiges Material oder Kisten, Mitarbeiter müssen durch andere Bereiche ( z.B. Werkstatt ) gehen, wenn Materiallager im Freien ist --> Schutz vor UV Strahlung usw.

    Aus eigener Erfahrung halte ich nichts von einer Lockerung der Bekleidungsordnung. Bringt nur Missgunst unter den Beschäftigen. ,,Die Im Lager dürfen kurze Hosen tragen, und wir nicht ,,

    @ MrH

    RaMo-Bremen : Nein, das altbekannte und bewährte Verbandbuch verstößt nicht gegen den Datenschutz! Man muss nur die seit Jahrzehnten bereits gültigen Vorgaben aus dem Datenschutz beim Umgang mit dem Verbandbuch einhalten (wurde hier im Forum auch schon diskutiert und an den Rechtsgrundlagen hat sich seit den Beiträgen dort nichts geändert). Das Verbandbuch darf nur nicht so offen im Betrieb herumliegen, dass jeder Besucher (nicht dem Betrieb angehörige) im Vorbeigehen die Einträge sehen und lesen kann. Auch der Hinweis der BG ETEM ist Unfug und weder sinnvoll, noch notwendig. Jeder gesetzliche Unfallversicherungsträger stellt seinen Mitgliedsbetrieben weiterhin kostenlos Verbandbücher zur Verfügung und aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es die Umsetzung der Datenschutzvorgaben bei der Dokumentation in Papierform leichter als bei elektronischen Lösungen. Den geringsten Aufwand zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen habe ich mit dem Verbandbuch auch im Vergleich zum Meldeblock oder einzelnen Meldezetteln.

    schöne Grüße vom u.a. Datenschutzbeauftragten

    Danke für die Richtigstellung, leider höre ich in diesem Bereich eine Menge unterschiedlichen Meinungen. Hast du ein Rechtsquelle für mich, wo ich es selber nachlesen kann?

    Rein rechtlich macht Ihr NICHTS falsch, wenn Ihr in ran lässt

    Mit der kleinen Einschränkung, dass Ihr natürlich eine Fürsorgepflicht habt. Sobald Ihr, das Gefühl habt, das seine Genesung dadurch beeinträchtig wird , oder er dadurch andere gefährdet ,ihn zuhause lassen. Sehe jetzt im euren Fall zwar kaum ein Problem ( einzig vielleicht Autofahren/ Gips ), aber zumindest das für den nächsten Fall im Kopf behalten.

    Denkt bitte daran, dass ein Verbandbuch in der alten herkömmlichen Papier gebundenen Form gegen den Datenschutz verstößt

    Bei BG ETEM Lehrgänge gab es den Hinweis, ohne Name (mit Personalnummer ) ins Verband es einzutragen. Halte es zwar selber nicht für besonders sinnvoll, aber vielleicht gefällt es jemanden von euch.

    Natürlich trägt das Opfer faktisch Mitschuld.

    Bist Du Dir sicher?
    1. Wir wissen nicht, was genau passiert ist. Die 2 Zeitungsartikel lassen viel Spielraum. Kann ja sogar sein , dass Ihn ein Vorarbeiter reingeschickt hat (ist aber auch nur eine Möglichkeit)
    2. Das Opfer war einfach nicht geeignet dieses Job durchzuführen. Er hat die Gefahr unterschätzt. Man erlebt häufiger Personen, die einen Gefahrenbereich betreten, weil Sie denken --> kann ja nichts passieren --> Anlage läuft ja nicht, weil Tür auf.
    Eindeutig Unternehmerverantwortung

    Wie ermutigt / motiviert Ihr eure Mitarbeiter in diese Richtung ?

    Bietest Du es auch anonym an? Ich als Mitarbeiter, überlege mir auch 2 mal etwas zu melden, wenn mein Name dabei auftaucht.

    Frank_Fasibe hat mit dem ,, Gerade wenn das Schriftliche für viele ein Problem darstellt, würden einige es gerade deshalb nicht machen.,, recht. Das schreckt auch viele ab. Abhilfe durch Vertrauenspersonen (wie z.B BA), die die Sachen ausfüllen.

    Als Interner bleibt nur die Gespräche suchen und Vertrauen aufbauen. Gerade in der Jahresunterweisung kann man durch eine offene Gesprächsrunde einiges erfahren.

    Eine andere Möglichkeit ist, wenn bei Dir Möglichkeit und Budget besteht regelmäßig Preise auslösen. Können ja auch Werbegeschenke (ich weiß, wird auch immer weniger) sein, die die Firma erhält.