Beiträge von jeske

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    Die Feder ist wie beim Kugelschreiber auch als gespeicherte Energie zu sehen, da gebe ich dir Recht. Doch hast du auf jedem Kugelschreiber ein CE-Zeichen drauf? Eher nicht!

    Hallo Michael, was Du hier geschrieben hast, hat schon Hand und Fuß und gebe Dir recht.

    Der Vergleich von Mäusefälle und Kugelschreiber hinkt nur ein wenig. Die klassische Mäusefälle kann Tiere (fallen auch unterem CE-Schutzziel/ z.B.Nachbarskatze) und Menschen aufgrund der gespeicherte Energie verletzen. Der Druckkugelschreiber aufgrund der geringen Energie wohl jeher nicht. Aus der Ferne kann ich natürlich keine vollständige Risikobeurteilung machen, denke aber Aufgrund der Federenergie kann es bei einer laufenden Maschine zu Gefährdungen kommen.

    ch bin selber als Unternehmer nicht versichert bei der BG. Ich könnte mich freiwillig versichern, was ich noch am überlegen bin. Dann bist du auch der Meinung das ich nicht verpflichtet bin einen Staplerschein zu haben?

    Gruß

    Joachim

    Hallo Joachim,

    Du solltet dich auf jeden Fall BG versichern. Ist nicht teuer (billiger als bei privaten Versicherungsgesellschaften) und bist bestens versorgt. Wer schon mal ein BG Krankenhaus von innen erlebt hat, weiß wovon ich Rede.

    ch bin selber als Unternehmer nicht versichert bei der BG. Ich könnte mich freiwillig versichern, was ich noch am überlegen bin. Dann bist du auch der Meinung das ich nicht verpflichtet bin einen Staplerschein zu haben?

    Für den UN direkt gelten persönlich keine Vorschriften hierzu .Du darfst dich selber verletzen.

    Aber natürlich muss du die Vorschriften beachten, weil deine und fremde (Spedition- LKW Fahrer) Mitarbeiter dadurch gefährdet werden können. Also ist es egal, ob Du oder ein Mitarbeiter fährt.

    Wenn aber deine Gefährdungsbeurteilung aussagt, dass keine Gefährdung dadurch entsteht, das du unausgebildet fährst ,dann ist es o.k.( dieses Recht hast du, als UN--> Du bestimmt wer ,,befähigt,, ist).

    Im Schadenfall bist Du natürlich dann in Erklärungsnot. Weil eine Ausbildung /regelmäßige Unterweisung Stand der Technik ist.

    Nächster Punkt ist gegeben falls deine Betriebshaftpflicht. Falls du den LKW oder fremde Produkte beschädigst, könnte diese auch Dir eine Selbstbeteiligung aufbrummen. Solltest auch einen Blick in deine Versicherung werfen.

    da in Nfz- Werkstätten der Platz immer Mangelware ist, kann vielleicht die Kranbahn nützlich sein.

    Den Kran als Anschlagpukt für eine PSAgA nehmen. Zustieg auf das Dach erfolgte zu meiner aktiven Werkstattzeit eh meist über die Dachluken.

    Eine Kranbahn ist doch ein Hebelzeug ? Hebelzeuge und PSAgA dürfen nicht zusammen verwendet werden.

    Rechtlich ist es ein schwieriges Thema und ob ich es richtig bewerte, weiß ich auch nicht:

    Da der Mitarbeiter nicht verpflichtet ist die Eignungsuntersuchung durchführen zu lassen, ist es keine geeignete Maßnahme für ein Schutzziel in einer Gefährdungsbeurteilung.

    In der DGUV I 250-010 steht:

    Aus der bloßen Formulierung allgemeiner Eignungsanforderungen in Rechtstexten (z. B. in Unfallverhütungsvorschriften oder Dienstvorschriften) lässt sich hingegen keine Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen ableiten, da diese Vorschriften nicht hinreichend bestimmt die Durchführung einer Eignungsuntersuchung normieren, sondern lediglich vorschreiben, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nur geeignete Personen beschäftigen darf.

    Wenn du für deinen Betrieb ausbildest kannst du ja nicht eine extra Rechnung stellen.

    Kannst aber natürlich mit deinen Arbeitgeber eine Prämie aushandeln, z.B. eine Kopfprämie oder halt mehr Gehalt

    Habe ich laufende Kosten oder kann ich nach bestandener Prüfung so viele Personen ausbilden wie ich will?

    auf meine Weiterbildung zum Ausbilder für Flurförderfahrzeuge und Hubarbeitsbühnen zurück greifen möchte.

    Leider steht in deiner Frage recht wenig Anhaltspunkte über dich.

    Wie für alle Befähigte, Sachkundige- und Fachkundige Personen sind auch gewisse Rahmenbedingungen bei Ausbilder für Flurförderfahrzeuge und Hubarbeitsbediener vorhanden: Eine gewisse Ausbildung , eine berufliche zeitnahe Tätigkeit und entsprechende Fortbildung. Deshalb ist es schwer Dir pauschal einen Ratschlag zu geben.

    Aber vom Prinzip hast du keine laufende Kosten.

    Solche Lehrgänge bieten die BGn auch für Mitgliedsbetriebe kostenlos an. Dauert in der Regel 2 Tage und man darf Leitern prüfen

    Leider sind die Lehrgänge bei dem BG meistens schnell ausgebucht und mit Hin- und Abreise sind es dann 3 Tage. Zumindest bei der BG ETEM ist es so. Deshalb kann es schon Sinn machen, einen Termin vom Fremddienstleister in Anspruch zu nehmen. Dort ist man dann mit Reise und Lehrgang mit einen Tag durch.

    Ich mache momentan neben meiner Tätigkeit als FaSi ein Studium und es fällt mir schwer kurz und verständlich meinen Kommilitonen meinen eigentlichen Job zu erklären :/

    Das schlimme ist, das ich beim Ende meines Studium die Zahl Pi ausrechnen könnte so genau wie ich es wollte. Taylorreihen Berechnungen könnte (hat mir im wirklichen Berufsleben was gebracht)., aber so einfache Dinge, wie was eine Fasi ist, nicht gelernt habe.

    Selbst über die CE-Kennzeichnung war es nur eine minimale Info ( ca.20 Minuten) und die Hälfte war noch falsch war.

    War Übrigens Maschinenbau

    Zudem fordert der DGUV Grundsatz 312-001 vom Ausbildenden auch die Vorstellung von entsprechenden Exponaten (Fundus). Also nicht nur ein paar Karabiner, sondern auch Gurttypen, einkürzbare Verbindungsmittel, Höhensicherungs- und Rettungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte, Seile usw.

    Wo steht das in der DGUV G 312-001?

    Unter 5.2.Durchführung von Übungen steht:

    es müssen Systeme und Komponenten zum Üben und Begutachten zur Verfügung stehen, die im späteren Einsatz zur Anwendung kommen.

    Sehe hier Klärungsbedarf

    Vielleicht (?) schreiben wir an einander vorbei?

    Sehe ich auch so. Die Fragestellung ging speziell um die DGUV G 312-001 und nicht um eine deiner Unterweisungen auf Baustellen.

    Ich kann Dich auch trösten... Dir vielleicht ein kleines niedliches Einhorn schenken? Oder vllt Sandförmchen?

    Müssen wir uns auf so ein Niveau herab lassen ? Denke als seriöser Sachverständiger kannst du auch anders schreiben.

    Gebe Dir aber fachlich recht. Die Unterweisung gemäß DGUV G 312-001 sollte von Speziallisten durchgeführt werden und übersteigt die Fähigkeit einer gewöhnlichen SiFa.

    Die Sprossen sind doch eingebördelt oder eingeschweißt?. Wie willst du diese den austauschen ?

    Lass einfach die Finger von sowas. Erstmal kosten Leitern nicht die Welt, zweitens übernimmst du dann die Herstellerverantwortung.

    Du kannst die Leiter vielleicht kürzen, oder schmeiß Sie einfach weg.

    Auch nicht verschenken (jemand sagt , prima die ist ja besser wie meine zuhause!).

    Quer durchsägen lassen (heißt die Sprossen durchsägen) und ab in den Metallcontainer.

    im Hinblick auf die Begründung des OVG rechne ich aufgrund der klar definierten Begrifflichkeiten aktuell andernorts mit keinem anderen Urteil. Die Juristen sind da doch sehr fixiert auf die Formulierungen in den Rechtstexten

    @ MrH ….Ohje….wenn Du selber kein Jurist bist, bitte zurückhalten. Die Juristen, in meiner Bekanntenkreis, wären hierbei auch zurückhaltender. Würden jetzt irgendwelche Beispiele nennen, dass Urteile nicht eins zu eins übernommen werden können.

    ABER: selten haben Leitern die selben Eigenschaften, meist kann man sie anhand der Beschreibung unterscheiden. Wenn doch nicht, auch egal, denn geprüft ist geprüft, ob doppelte Nummer oder nicht. Nummer korrigieren == Drops gelutscht.

    Habe dazu eine andere Einstellung. Wozu Nummern verteilen, wenn man nicht an der Nummer, dass dazugehörige Betriebsmittel dadurch identifizieren kann? Reelle Zahlen gibt es genügend.

    Im Endeffekt sind die Nummern nicht die Rettung vor Absturz von der defekten Leiter, aber wenn ICH prüfe, ist mir bequemer, eine schöne, lückenlose Zahlenreihe zu haben.

    Gebe Dir aber hierbei 100% recht, solange ein System funktioniert ,mach einfach weiter so.

    Leiternummern nur ein mal vergeben. Wenn Leiter X kaputt ist, kriegt die Ersatzleiter wieder die Nummer X, da fange ich nicht an, neue Namen zu suchen.

    Ich mache eine fortlaufende Nummerierung und vergebe keine Nummern, die schon mal vergeben würden. Habe schon erlebt

    ,, ja die Leiter Nr. 18 war defekt und wir haben sie entsorgt,,. Also eine neue Leiter die Nummer 18 gegeben. Jahr später hatte ich dann 2 Leitern mit der 18 . Die Neue und die andere war im Jahr vorher, im letzten Winkel versteckt.