Beiträge von jeske

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    Klare Ansage: mach den Bachelor (B.Sc, B.Ing)!

    (Fernstudium, A-Backen zusammenkneifen)

    Ist aber ein steiniger Weg. Über 30 Jahre, fällt nicht mehr unter Studenten-Satus bei der Krankenkasse (oder hat sich was geändert?). Da er schon eine DQR 6 Ausbildung hat, hat er wohl auch keinen Anspruch auf BAföG? Also Teilzeitstudium mit doppelter Regelzeit

    Ob sich dann ein Studium für einen 30 Jährigen Meister noch finanziell lohnt ist auch fraglich, da ich keinen extrem großen Mehrwert sehe.

    Habe wegen Regalen gegooglet. 4xx Eur, ein Tag bei Dekra.

    Der Aufwand ist nach einer Rehaprüfung schon im Positiven.

    Mit Verdienstausfall, Fahrtkosten und eventuellen Übernachtungskosten sind wir aber auch schnell im vierstelligen Bereich.

    Bei meinen Seminar ( Beim Mitbewerber der Dekra) waren hauptsächlich Teilnehmer die zum ersten mal an so einer Arbeitsschutzveranstaltung teilgenommen haben, dem entsprechend waren ihre Fragen. Der Dozent arbeitsschutztechnisch auch nicht voll auf der Höhe. 2 Tage Schulung, was ich mir selber in 1- 2 Stunden anlesen könnte. Zumindest aber ein Zertifikat was ich voller Stolz überall rum zeigen kann und die 3 blauen Buchstaben auf dem Zertifikat kennt, mag und vertraut ja auch jeder.

    Warum willst Du dann das Geld für ein Seminar ausgeben? Ist man eine befähigte Person, weil man ein Seminar besucht hat? Oder mit schriftlicher Bestellung? Das hat mich mal ein TAP gefragt.

    Habe früher Regalprüfung ohne Besuch eines Seminars gemacht und mir einfach die DIN EN 15635 gekauft. Hatte dann Streit beim Kunden mit einen Auditor darüber. Kunde hat sich auf Seite des Auditor geschlagen und ich habe dann das Seminar besucht. Wir Deutschen stehen halt auf Zertifikate und Stempel.

    Aus meiner Sicht dürfte ich die Dienstleistung nicht anbieten, da ich lediglich den Weiterbildungskurs durchgeführt hätte und mir die zeitnahe berufliche Tätigkeit fehlen würde.

    Siehst du eine Gefährdung dadurch, dass Du die Inspektion durchführst ?. Ich glaube Du kannst eine gerissene Schweißnaht erkennen oder wenn Stützen beschädigt sind usw. Der Kunde will (wenn überhaupt !!!) nur ein Zertifikat sehen.

    Wir haben für unsere Baustellenleitern Einhängetritte geordert, diese sind bei den Kollegen gut angekommen und erleichtern das Stehen auf der Leiter ungemein. (so was hier z.B.)

    Leider haben diese Einhängetritte ungemein schnell Beine bekommen auf der Baustelle, das ist leider der negative Beigeschmack an diesen Teilen ...

    Kannst du auch eine Erfahrung geben, ob Sie wirklich von der Masse der MA benutzt worden? Wäre nicht das erste mal, das Mitarbeiter selber was entsorgen.

    Meiner Meinung nach ist die Sache somit demokratisch legitimiert. Wer das nicht möchte, kann sich ja einen anderen Job oder ein anderes Land suchen, wo es diese Vorgaben nicht gibt.

    Lieber Axel, es geht hierbei jetzt mal nicht um Impfzwang oder meine persönliche Meinung zu impfen. Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, ich bin auch für eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen. ( weil ich hier Allgemeine Rechte über persönliche sehe.)

    Aber es muss niemand, weil er anderst denkt, sich ein neues Land suchen. Obwohl es bestimmt einige dies gerne hätten und Andersdenkende ausweisen möchten. Er hat die gleiche Rechte wie Du und dies schließt auch ein , sich über (neue) Gesetzte sich aufzuregen, rechtliche und politische Schritte dagegen einzuleiten und die Gesetze in Frage zu stellen. So was ist, glaube ich auch irgendwie Bestandteil einer Demokratie.

    Mutmaßung: Impfgegner am Pflegearbeitsplatz.

    Was auch hier gutes Recht ist, für Sie zählt auch der Artikel 2 des GG und Sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und nach Artikel 5 Recht auf freie Meinungsäußerung. Natürlich zählt Allgemeinwohl mehr als die Grundrechte von einzelne Personen, aber ein bitterer Beigeschmack bleibt bei Impfzwängen.

    Das beste was man mit LKW Fahrer tun kann , Ihnen den Fahrzeugschlüssel abnehmen (Selbstschutz für eure Mitarbeiter--> wäre nicht das erste mal das ein Gabelstapler von der Rampe fährt, weil in dem Augenblick der LKW los fährt) und Ihn irgendwo sicher hinzusetzen (Kantine oder abgetrennten Bereich).

    iner unserer Dozenten hat explizit darauf hingewiesen, das ein SiGeKo, der mit der Baustelle nichts zu tun hatte, verknackt wurde, weil er auf dem täglichen Arbeits-/Heimweg (per Pedes) an einem unsicheren Gerüst vorbeikam auf dem sich dann ein tödlicher Unfall ereignet hat: "Aufgrund seiner Fach- und Sachkenntniss hätte er einschreiten müssen"

    Die Geschichte auch schon mal auf Lehrgängen gehört. Ist in meinen Augen nur ein Mythos. Wie ZZZ schon bemerkte, viel potenziellen Unterstellungen

    Ein Winkelschleifer hat nach meinem Kenntnisstand keinen Wiederanlaufschutz, oder? Den würde aber der Not-Halt abdecken, zumindest solange er gedrückt ist

    Natürlich muss ein Winkelschleifer gegen Wiederanlauf gesichert werden. Im Anhang 1.2.1 der MRL muss eine Maschine gegen Wiederanlauf geschützt werden. Leider sind noch diverse Winkelschleifer (und andere handgeführte Maschinen) im Bestand, wo es nicht der Fall ist. Eine Aufgabe der GFB.

    Wenn der Hersteller mit der Konformitätserklärung erklärt, dass sein Produkt den einschlägig betrachteten Richtlinien und Vorschriften entspricht und daher ein bspw. CE nach Maschinenrichtlinie ausspricht und ich als Betreiber die Flex anderweitig einsetze, dann verliert die Erklärung ihre Gültigkeit. Kann man auf den Meisten Konformitätserklärungen auch so nachlesen.

    Trotzdem ist er weiter für sein Produkt verantwortlich. Wenn ich bei einem Winkelschleifer die Schutzhaube entferne und dann flexe und ich mich schneide bin ich in der Verantwortung. Wenn ich aber einen elektrischen Schlag am Gehäuse bekomme, weil der Hersteller Fehler beim indirekten Berühren des Gehäuses gemacht hat, ist er verantwortlich, weil mein Umbau darauf keinen Einfluss hatte.