orry das ist Blödsinn.
Ich fahre einen Dienstwagen, Ich darf den Privat nutzen.
Wenn ich Privat jeden Tag nach Feierabend nach Hamburg zu IKEA fahre darf mich niemand abmahnen.
Ich darf auch die ganze Nacht durchfeiern, oder Games Online spielen.
Das ArbZG verbietet nur meinem ARBEITGEBER mich betrieblich zu beschäftigen. Ich als Privatperson darf sogar nachts lange wach bleiben.
Die Hauptpflicht eines Arbeitnehmers ist gemäß BGB § 611 die Erbringung seiner Arbeitsleistung. Die schuldet er den Arbeitgeber und muss sie voll ausschöpfen. Der Arbeitgeber hat als Nebenpflicht die Fürsorgepflicht.
Die Beweislast liegt natürlich beim Arbeitgeber, gegeben falls kann ich als AG nichts machen.
Hier sehe ich aber ein Extremfall.. 16 Stunden ,, Arbeit,, sprechen schon vieles dafür, dass der Mitarbeiter nicht voll seine Arbeitsleistung erbringen kann. Vielleicht sieht ein Richter dieses anderes, und sieht eher die Persönlichkeitsrechte des AN.
Trotzdem muss ich doch als Arbeitgeber/ Fasi meinen Weg verfolgen. Wer von euch behauptet das nach man Ihn nach 16 Stunden tagtäglich genauso gut einsetzen kann, ist in der Arbeitssicherheit nicht gut aufgehoben.
Als Arbeitgeber sollte ich mir einige Gedanken machen: Schutz meiner Mitarbeiter, Schutz fremder Mitarbeiter, Schutz der Verkehrsteilnehmer und Schutz meines Betriebsvermögens. Schlimmster Fall. der Mitarbeiter macht einen Verkehrsunfall...egal wir gehen ja davon ja nicht aus , er fährt ja gut (Als richtiger Mann kannst du ja 8 Stunden arbeiten und noch 1000 Km fahren!!). Aber schon alleine ein Burnout kostet dich als Arbeitgeber ein kleines Vermögen...also Schutz deines Betriebsvermögens.
Also hast du mehrende Möglichkeiten, auch eine Abmahnung. Was passiert dann im schlimmsten Fall( außer vielleicht die Kündigung des AN): das Gericht kassiert deine Abmahnung ein. Aber dann ist man auf der sichere Seite, beim Unfall und zeigt das Urteil. Man kann beruhigt schlafen. Kosten sind auch kaum entstanden: Erste Instanz beim Arbeitsgericht, zahlt jeder seine,, eigene,, Anwaltskosten.
Also lacht der Anwalt vom Arbeitnehmer, aber nicht der Arbeitnehmer.