Beiträge von jeske

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    Auf die schnelle fällt mir die Maschinenrichtlinie 2006-42 EG ein:

    1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN

    1.3.7. Risiken durch bewegliche Teile

    Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind; falls Risiken dennoch bestehen, müssen die beweglichen Teile mit trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein.

    @ Niko hat es schon gut erklärt

    Am Beispiel der Handbohrmaschine zeige ich auch schnell auf, warum es auch Sinn macht zu unterweisen:

    Schutzbrille beim Bohren (wer trägt dies sonst ohne Unterweisung?)

    Arbeiten auf Leitern mit Handbohrmaschine (eine Hand gehört am Holm)

    Gefahr elektrischer Schlag ( defektes Kabel usw.)

    Schnittgefahr am Bohrer

    usw.

    Sprich: eine Gefährdungsbeurteilung sollte erstellt werden und dann kommt man automatisch zu Unterweisungen.

    meine Vorschreiber haben recht:

    Du als FASI kannst ja in keinster Weise die Verantwortung übernehmen. Du weißt ja gar nicht, was in den Abteilungen passiert, deshalb ist der Abteilungsleiter (meistens) verantwortlich:

    Mein Beispiel immer hierzu:

    Wie kann ich es richtig beurteilen? Ich bin an der Nordsee bei Ebbe, alles gut. Fahre nach hause , und nachmittags kommt die Flut und es ertrinken Mitarbeiter. Klar kann man Dinge ( Ebbe und Flut wohl schon ;) ) vorausschauen, aber leider nicht alles.(Instandhaltung, Störungen, Fehlverhalten usw.). Man ist ja auch schließlich nicht ein Fachvorgesetzter.

    Der Unternehmer sagt, dass wir das Ereignis nicht weiterleiten müssen, da der MA erst nach 4 Tagen zum Arzt gegangen ist.

    Ich sehe das anders.

    Siehst du richtig. Sobald ein Mitarbeiter durch einen Arbeitsunfall länger (voraussichtlich) als 3 Tage arbeitsunfähig ist, ist er meldepflichtig. Ist auch im Interesse des Mitarbeiters, zwecks Beweislast gegenüber der BG bei Folgeschäden.

    Danke an alle, ich bin gerade dabei was zu erstellen.

    eine BA muss erstellt werden. Siehe dazu DGUV208-019 Seite 56:

    Organisatorische Maßnahmen: – Durchführung einer speziellen Ge-fährdungsbeurteilung (schriftlich) – Erstellung einer Betriebsanweisung für das Aussteigen – Ausstieg in angehobenem Zustand unter Auswahl eines geeigneten Verbindungsmittels (z. B. Y-Verbin-dungsmittel nach EN 354) – Besondere Unterweisung der Beauf-tragten Personen für diese Situation – Eine zweite Person verbleibt in der Arbeitsbühne und überwacht die Arbeiten

    Hört sich alles schlüssig an...bitte ,,Rettung aus Höhen ,, auch beachten.

    Testen darf man ein Jahr lang, DANACH gelten die Regeln, die Du oben zitierst.

    Man kann Testsysteme bis zu 5 Jahre verlängern, bis die Behörde genug hat! Fakt (persönliche Erfahrung).

    Das ich Test- oder Probebetrieb ohne Konformität machen kann ist natürlich richtig (auch beim Kunden). Danke auch für Mitteilung deiner persönlichen Erfahrung. Ich hinterfrage bloß die Allgemeingültigkeit dieser Jahresfrist , die du beschrieben hast. Quellenangabe gibt es nicht ? Erfahrung anderer User?

    orry das ist Blödsinn.

    Ich fahre einen Dienstwagen, Ich darf den Privat nutzen.
    Wenn ich Privat jeden Tag nach Feierabend nach Hamburg zu IKEA fahre darf mich niemand abmahnen.
    Ich darf auch die ganze Nacht durchfeiern, oder Games Online spielen.

    Das ArbZG verbietet nur meinem ARBEITGEBER mich betrieblich zu beschäftigen. Ich als Privatperson darf sogar nachts lange wach bleiben.

    Die Hauptpflicht eines Arbeitnehmers ist gemäß BGB § 611 die Erbringung seiner Arbeitsleistung. Die schuldet er den Arbeitgeber und muss sie voll ausschöpfen. Der Arbeitgeber hat als Nebenpflicht die Fürsorgepflicht.

    Die Beweislast liegt natürlich beim Arbeitgeber, gegeben falls kann ich als AG nichts machen.

    Hier sehe ich aber ein Extremfall.. 16 Stunden ,, Arbeit,, sprechen schon vieles dafür, dass der Mitarbeiter nicht voll seine Arbeitsleistung erbringen kann. Vielleicht sieht ein Richter dieses anderes, und sieht eher die Persönlichkeitsrechte des AN.

    Trotzdem muss ich doch als Arbeitgeber/ Fasi meinen Weg verfolgen. Wer von euch behauptet das nach man Ihn nach 16 Stunden tagtäglich genauso gut einsetzen kann, ist in der Arbeitssicherheit nicht gut aufgehoben.

    Als Arbeitgeber sollte ich mir einige Gedanken machen: Schutz meiner Mitarbeiter, Schutz fremder Mitarbeiter, Schutz der Verkehrsteilnehmer und Schutz meines Betriebsvermögens. Schlimmster Fall. der Mitarbeiter macht einen Verkehrsunfall...egal wir gehen ja davon ja nicht aus , er fährt ja gut (Als richtiger Mann kannst du ja 8 Stunden arbeiten und noch 1000 Km fahren!!). Aber schon alleine ein Burnout kostet dich als Arbeitgeber ein kleines Vermögen...also Schutz deines Betriebsvermögens.

    Also hast du mehrende Möglichkeiten, auch eine Abmahnung. Was passiert dann im schlimmsten Fall( außer vielleicht die Kündigung des AN): das Gericht kassiert deine Abmahnung ein. Aber dann ist man auf der sichere Seite, beim Unfall und zeigt das Urteil. Man kann beruhigt schlafen. Kosten sind auch kaum entstanden: Erste Instanz beim Arbeitsgericht, zahlt jeder seine,, eigene,, Anwaltskosten.

    Also lacht der Anwalt vom Arbeitnehmer, aber nicht der Arbeitnehmer.

    Abmahnung? Wegen was bitte?

    a) darf er mit seinem Dienstwagen Privat fahren.
    b) gibt es eine Dienstanweisung ab 150 km ein Hotel zu nehmen
    Wenn er schlau ist, nimmt er sich das Hotel und fährt dennoch Heim. :)
    Eine Abmahnung wäre sehr Lustig und nicht nur rechtlich völlig nutzlos. Man kann den Wagen wegnehmen, bahn fahren lassen oder km begrenzen.

    Dann ist er aber weg UND das Problem ist nicht gelöst. Oder er und sein anwalt lachen sich Tot.
    Ja ich muss 11 Stunden ARBEITSFREIE Zeit haben. Arbeitszeit wäre es ja nur wenn er die Stunden aufschreibt....

    Was häufig verwechselt wird:

    Es geht nicht um eine arbeitsfreie Zeit, sondern das ArbZG spricht in §5 von einer 11 stündigen ,,Ruhezeit,,. Wenn der Arbeitnehmer jeden Tag Privat 8 Stunden fährt, dann kann ich als Arbeitgeber davon ausgehen, dass er nicht ausgeruht zur Arbeit erscheint (ist aber die Pflicht des Arbeitnehmers). Deshalb kann ich ihn guten Gewissen nicht arbeiten lassen. Des weiteren muss man sich überlegen, ob man ihn am Straßenverkehr teilnehmen lassen kann- Ähnlich wie einen Besoffener, ist jemand, der mit Arbeit und Fahrt 18 Stunden tagtäglich auf den Beinen ist, eine Gefahr für sich und andere.

    Deshalb ist die Abmahnung mehr als angebracht

    Dabei ist es völlig egal, wie ich das gemeint habe.

    Am Ende muss das jeder für sich beantworten, an welchen Seminaren man teilnimmt oder bei welchen Anbietern man bucht.

    Man sollte in meinen Augen nur Dinge weiter geben, für die man einen Mehrwert/Wert sieht. Alles andere ich nur Zeitverschwendung für mich und dem Empfänger. Kennst Du den besagten Anbieter und kannst ihn empfehlen?

    Sekunde gegoogelt:

    de.reclabox.com/vnr-verlag-fuer-die-deutsche-wirtschaft

    https://meine-kuendigung.de//vnr-verlag-fuer-die-deutsche-wirtschaft

    https://www.tellows.de/num/02289550499

    Wie zuverlässig und seriös meine genannten Links und Meinungen sind (Leute sind ja teilweise zu doof etwas zu lesen und klicken blind was an), kann ich leider nicht beurteilen. Kann und soll sich jeder seine eigene Meinung darüber bilden.

    Lese andauernd neidvoll vom Südtreffen. Leider ist es für ein Lübecker schwer, dorthin zu schaffen. Wie sieht es aus mit einen Nordtreffen?

    Würde auch Planung hierfür übernehmen:

    Denke Gebiet Schleswig-Holstein ,Niedersachsen; Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und dann Treffen irgendwo in der Mitte.

    Könnt ja mal die nächsten 4 Wochen (also bis ca. 20.08.2020) hier Rückmeldung geben.

    Danke im Voraus

    Mit Verlaub - der Kerl ist nicht knusprig im Kopf. Der hat ganz andere Probleme, als dass er gerne Auto fährt.

    Doofe Frage: Hat jemand schon mal nach kontrolliert( z.B. Tankquittungen/Tachostand) , ob er wirklich die Strecke fährt?

    Wenn ich einfach so jeden Tag 6-10 Stunden Heimfahrt abrechnen könnte, würde ich privat ein Zimmer für 40 € suchen und 8 Stunden Fahrzeit abrechnen

    .

    Eine direkte Selbstzertifizierung halte ich für falsch. Wo ist denn deine Redundanz/ Kontrollfunktion dabei? Du kannst dich bedingt ja nur selber kontrollieren. Wenn dein Nachbar mir ein Zertifikat mit deiner Unterschrift vorlegt, dann würde ich es akzeptieren, eine Selbstzertifizierung ist aber in meinen Augen nicht tragbar.

    Es gibt ja nicht umsonst etliche Ausbildungen/Weiterbildungen von zertifizierten Stellen.

    Was ist den in deinen Augen eine zertifizierte Stelle? Klar, wenn du vom TÜV, Dekra usw.( auch in deinen Fall vom Hersteller) ein Zertifikat dem Richter gibst, hat es eine Aussagekraft. Aber zertifizierte Stellen sind sie nicht.

    Das ganze System mit Befähigten, Sachkundige- und, Fachkundige hinkt einfach.

    Jetzt die Extremen:

    Firma A holt sich einen Suffkopf mit einer Kochlehre von der Straße und lässt ihn den Tageslehrgang machen. Der prüft bei Dir und du bist glücklich, weil du ein Zertifikat siehst.

    Firma B schickt Dir einen ZZZ vorbei. Dieser hat eine Dekade Erfahrung Arbeitssicherheit, ist Ingenieur , Fachkraft für Arbeitssicherheit, Facharbeiter(?) hat diverse Lehrgänge , aber kein Leiter-Zertifikat.

    Aber es gibt Firmen die beauftragen halt dann Firma A.

    Der B.Sc oder B.Ing ist hart - ja, wegen der VÖLLIG unnötigen Mathe und Physik (E-Tchnik, Technische Mechanik usw. geht auch auswendig) - ABER der Master drauf ist im Vergleich ein Kinderspiel. Geht alles sehr gut berufsbegleitend - mit 40 startet man dann voll durch, und in 27-29 Jahren erarbeitet man sich ein respektables Auskommen. Je nach Initiatiative, Führungskraft und Fleiß kommt man auch locker in den 100 K++ Bereich.

    Ist bestimmt ein Selbstläufer wenn man mit 40 Frisch einen Master hat und konkurrieren muss mit 25 Jährige die auch einen haben. :/

    Ich sage nicht, das es sich nicht finanziell lohnen kann ein Studium. Aber unser junge Freund geht jetzt von 50000 Euro / Jahr aus.

    Also wird ihn der Master Brutto 250.000 kosten plus AG Anteile Rentenversicherung und ein Erfolgsgarantie auf Abschluss ist bei einen Ingenieurausbildung leider auch nicht gegeben. Du hast gut erkannt das Physik und Mathematik im technischen Studium stark gefordert sind (ein Grund, warum viele abbrechen). In meinen Studium hatten es Meister, die selber kein schulisches Abitur/ Fachhochschulreife hatten, es extrem schwer, aufgrund der fehlenden Mathe und Physikkenntnisse.