Beiträge von Wolf_T

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    Neuer Fall :

    Ein Bekannter hatte heute früh einen Unfall und liegt im Krankenhaus.
    Er arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und durch die derzeitige irtschaftslage auch nicht regelmäßig zu tun.

    Die Firma wollte ihn anrufen um ihn die Arbeitszeiten für die Woche durch zugeben, was sie aber nicht gemacht hatte.Also ist er heute früh auf Arbeit gefahren.

    Auf den Weg dort hin hat sein Auto Probleme gemacht und er hat in der Firma angerufen um zu sagen das es etwas später wird, da er auf der Landstraße steht und sein Auto nicht so recht wolle.Da hat man ihn am Telefon gesagt das er heute nicht kommen braucht, da nicht all zu viel zu tun sein und er sich um die Reparatur von sein Auto kümmern soll.

    Also drehte er wieder um und auf den Rückweg rutsche er aus der Kurve und gegen einen Baum.

    Nun zu der Frage, handelt es sich dabei um einen Wegeunfall oder nicht. Die Leiharbeitsfirma meint nein, weil es seine eigene Schuld sei, nach dem Motto „er wäre ja nicht auf Arbeit gewesen“ bzw. „sie hätten ihn ja an dem Tag nicht gebraucht“

    Hat einer von euch Ahnung was nun genau richtig ist ?

    BGI 847
    Aufgaben, Qualifikation
    und Ausbildung
    von Brandschutzbeauftragten

    3 Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
    3.1 Allgemeine Voraussetzung
    Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung sein.
    3.2 Dauer der Ausbildung
    Die Dauer der Ausbildung sollte mindestens betragen:
    • Für Sicherheitsfachkräfte:
    o 1 Woche - 32 Lehreinheiten,
    wobei diese Lehreinheiten in die Fortbildung der Sicherheitsfachkräfte integriert werden können.

    Wer bietet eine solche Fortbildung an ?

    Wir haben hier in der Firma noch alte Vinyl-Asbest-Beläge.

    Ab den 50er und 60er Jahren kamen Kunststoffbodenbeläge in verschiedenster Ausführung in Mode. Sie mögen für die damalige Zeit durchaus attraktiv ausgesehen haben, vor allem aber waren sie auch für praktisch jedermann erschwinglich. Für diese Boden- und Wandbeläge sprachen eine Vielzahl von vorteilhaften Eigenschaften. Sie waren gegen eine breite Palette von Einflussmedien weitestgehend resistent, wie zum Beispiel Öle, Fette, Säuren oder andere Chemikalien. Durch die dichte, homogene und geschlossene Oberfläche konnte das Eindringen von Staub und Schmutz vermieden werden.

    Durch die übliche Nutzung des Vinyl-Asbest-Belages kanneine Faserfreisetzung stattfinden, wenn hierzu auch relativ extreme Nutzungsbedingungen erforderlich sind. Beispielsweise durch kleine Steine und Sandkörner, aber auch andere scharfe Partikel (z. B. Späne), die in Schuhsohlen eingetreten sein können, wird bei der Begehung eine kratzende und scherende Wirkung an der Oberfläche verursacht.

    Also was tun ? Die Mitarbeiter fühlen sich nicht mehr wohl seit dem sie was von Asbest gehört haben ...

    Die Führung ist nicht gewillt den Boden austauschen zu lassen, das es sich ja um "fest gebundenes" Asbest handelt. Messungen wurden durchgeführt, waren aber negativ.

    Bei Betriebsbegehungen an Bildschirmarbeitsplätzen (BGI 650) stelle ich immer wieder die gleichen Mängel fest:

    - Falsch Aufstellung (Blickrichtung nicht par. zur Fensterfront, direkt zum Fenster)
    - falsche Arbeitstische (geringe Tiefe, zu hoch, zu schmal ...)


    Wie haltet ihr das ? Auf Abstellung der Mängel bestehen oder nicht ?
    Nur Empfehlungen geben ?

    Habe in der Sifa - Ausbildung mal den Ausbilder gefragt, der sagte:

    "Wenn die Mitarbeiter mit dem Bildschirmarbeitsplatz zufrieden sind , dann bloß nichts ändern"

    Wegeunfall

    Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:

    * um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
    * bei Fahrgemeinschaften
    * bei Umleitungen
    * weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

    Wie seht Ihr folgenden Fall:

    Ein Arbeitnehmer stopt auf dem Weg zur Arbeit an einem Einkaufszentrum, um Besorgungen für das Büro zu machen. Auf dem Parkplatz kommt es zu einem Unfall. Eine Straßenlaterne explodiert und der Mitarbeiter erleidet ein Knalltrauma.

    (tatsächlich passiert)

    Ist das noch eine Wegeunfall ?

    Bei Conrad:

    Digitales Schallpegel-Messgerät SL-200

    Das Schallpegel-Messgerät SL-200 entspricht, trotz seines sehr günstigen Preises, der Norm EN 60651 Class 2 sowie EN 61672 und ist somit auch für Feldmessungen und professionelle Messungen geeignet. Um eine ausreichende Mess-Genauigkeit auch unter extremen Einsatz-Bedingungen zu erzielen, ist das SL-200 mit einem Schallpegel-Kalibrator abgleichbar.

    Artikel-Nr.: 100679 - 6T
    103,00 EUR


    aber:

    BGV B3

    Der Unternehmer hat die im Betrieb vorhandenen Lärmbereiche fachkundig
    zu ermitteln ....

    Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    § 5 Fachkunde

    Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von
    fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über
    die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige
    Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die
    über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen.

    Ob die Sifa fachkundig für Messungen ist, würde mich auch interessiern...

    Kurs z.B. hier:

    http://www.chemie.de/events/d/13276