Beiträge von Ramona

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    Hallo Michael,
    ich habe in meinen Ausbildungsunterlagen Fachkraft für Arbeitssicherheit beim Bundesverband der Unfallkassen eine Lektion mit dem Thema "Bäder", allerdings nicht als Datei vorliegen. Die Unterlagen sind neu überarbeitet erst im Jan. 2005 rausgekommen.
    solltest du interessiert sein, sende mit bitte deine Adresse als PN und ich werde dir die Unterlagen zusenden.
    Gruß Ramona

    Hallo Lothar;
    die Symbolbezeichnungen beruhen auf der EG-Richtlinie 67/548/EWG und sind wie die R-Sätze (risk=Gefahr) und S-Sätze (save=Sicherheit) aus den englischen.
    Gruß Ramona

    Eine Begehung muss nicht immer bürokratisch trocken sein. Hier erlebt man selbst als FASI oftmals Geschichten die lustig sind:

    Im März diesen Jahres begingen unsere Betriebsärztin (die Betonung liegt auf –in!) und ich (auch weiblich) den Gewahrsamsbereich (Außenstehende sagen dazu auch Knast) einer Dienststelle der Bundespolizei an der Grenze.

    Zu den örtlichen Gegebenheiten:
    Der Gewahrsamsbereich ist nach den neuesten Richtlinien eingerichtet und mit allen möglichen Überwachungs- und Kommunikationseinrichtungen ausgestattet. Bei Belegung wird mit dem Einschalten des Lichtes auch gleichzeitig die Lüftung in Betrieb genommen und die Leitstellen erhält ein Signal „Zelle x belegt“. Die Toiletten sind in einem abgetrennten Raum direkt neben jeder Zelle, ohne Fenster mit einer Fläche von ca. 1,5 m2. Auch hier wird bei Einschalten des Lichtes die Be- und Entlüftung mit eingeschaltet und in der Leitstelle leuchtet ein Lämpchen auf, das sagt „WC x besetzt“ Die Tür des WC-Raumes lässt sich nicht vom innen verriegeln, schließt aber bei heranziehen der Tür und kann dann nur noch von außen geöffnet werden. Die Spülung befindet sich außerhalb des Raumes – ist so Vorschrift.

    Und nun die angekündigte!! Begehung:
    Nach der Besichtigung der ersten Zelle, öffnete Frau Dr. die Tür zum Klo, die leicht angelehnt war und sah einen Polizisten, der im Halbdunkeln mit der Bildzeitung bewaffnet dort sein Geschäft verrichtete. Vor Schreck schlug sie die Tür zu …! Und für ihn wurde es dunkel
    Minuten später bei der weiteren Kontrolle erzählte sie mir von dem Vorfall. Wir reagierten erst mal nicht und machten weiter mit der Begehung …
    Nach ca. 45 Minuten waren wir fertig und saßen mit dem Vorgesetzten in einem Beratungsraum neben dem Gewahrsamsbereich und werten die Begehung aus …
    Dann klopfte es – das leise Klopfen kam aus dem Raum, den Frau Dr. zuvor zugeschlagen hatte. Der Vorgesetzte öffnete die Tür und befreite den Polizisten mit seiner Bildzeitung.
    Mit gesenkten Haupt schlich er an uns vor bei und meinte „Frauen sind wenn sie in die Dienststelle kommen über die Kloordnung zu belehren!“

    Der Vorgesetzte erklärte uns, die Toiletten für die Bediensteten seien eine Etage höher.

    Hallo Rowe,
    nach der TRBS 1203 allgemeiner Teil sollte das nur von Elektrofachkräften (Sachkundigen) gemacht werden. Bei uns dürfen z.B. die Staubsauger der Raumschießanlagen auch nur von diesen Leuten geprüft werden.
    ich hänge die Dateien mal mit ran, vielleicht hilft es dir


    Gruß Ramona

    Hallo Matti und Toni;
    zuerst einmal tausend mal Danke.
    Die Entsorgung (sprich zur Sprengung bringen) dieser Geräte ist für uns kein Problem, da wir hier einen extra ausgebildeten Mitarbeiter haben der auch für die Raumschießanlagen zuständig ist und regelmäßig den dort anfallenden Kehrricht (Treibladungspulverreste) zur kontrollierten Sprengung bringt.
    Das Problem das anstand ist, wenn wir (also unsere Polizisten) diese Geräte feststellen, die ja auch nicht verpackt sind sondern einfach lose im Kofferraum liegen, können diese einfach so aus dem Kofferraum von unseren Leuten raus genommen werden?
    Bei jeder Feststellung, die ja auch nicht immer während der normalen Arbeitszeit lag wurde ich angerufen und gefragt: wie damit umgehen?
    Meine Antwort war dann immer: Nicht anfassen holt euch jemanden der die anfassen darf (eine berechtigte Person). Seit letzter Woche hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschgaltet und will dass unsere Leute die Geräte ausladen sollen - und da mache ich nicht ganz mit.
    Darum brauche ich jetzt auch die richtigen Argumente um dieses noch zu untermauern. Und bis jetzt habe ich noch keine Lücke im Gesetz (Ausnahmeregelung) gefunden das es zuläßt, dass nichtberechtigte Personen die Geräte anfassen müssen und ich denke auch ein Staatsanwalt kann sich darüber nicht hinwegsetzen.
    und das was ich auch von euch bekommen habe beweist das auch nochmal
    Also danke nochmals
    viele Grüße Ramona

    Hallo,

    hat jemand Infos, wie mit Airbags, die aus PKW´s ausgebaut wurden umzugehen ist? Wie müssen diese transportiert und gelagert werden. Wir haben hier im Bereich manchmal Personen, die diese - "erworben" wo auch immer - lose in ihrem PKW versuchen über die Grenze bringen. Da Airbags und Gurtstraffersysteme dem Sprengstoffgesetz unterliegen und nur von befähigten Personen in Spezialbehältern transportiert werden dürfen, werden diese dann bei einer Feststellung am Grenzübergeng einbehanten.

    Vielleicht kennt sich jemand damit aus.

    Viele Grüße Ramona

    Hallo Leute,
    wir können nur hoffen, dass sich diese und weitere Peinlichkeiten unserer Bundesregierung nicht weiter wiederholen. Noch ist diese EU - Richtlinie nicht in Nationales Recht umgesetzt (korrigiert mich wenn ich falsch liege). Die Gefahrstoff verordnung (nur z.B.) wurde auch in nationales Recht umgesetzt nach dem aus Brüssel der drohende Zeigefinger kam. Und was haben die da oben gemacht; die EU - Richtlinie ins deutsche übersetzt. Mehr nicht! Aber wenn´s denn mal an die Kreativität geht dann geht´s auch gewaltig in die Hose, siehe den gestrigen Fall wo ein mutmaßlicher Drahtzieher der Madriter Anschläge freigelassen wurde.
    Als wie oben schon geschrieben: Wir können nur hoffen, dass uns weitere Perinlichkeiten erspart bleiben!
    Gruß Ramona

    Hallo Andy,

    im Praxishandbuch für Arbeits- und Gesundheitsschutz von Krause Zander erscheint vierteljährlich eine CD-Rom mit PowerPoint-Folien, die man sich nach Bedarf an die eigenen Gegebenheiten anpassen kann. Die nutze ich auch immer für meine Unterweisungen uns ansonsten auch "selbstgeschnitztes".

    Gruß Ramona