Hi cu102,
ne Rechtsberatung kann ich dir leider nicht geben, bin kein Anwalt.
Aber vieleicht kann ich ein bischen helfen.
Als SiFa kann man ja nur für fahrlässiges Handeln - ich weis das was nicht OK ist und sage oder tue nix - bzw. für Falschausagen wo man es eigentlich hätte besser wissen müssen, belangt werden.
Hoffe den Satz versteht Jemand
Nach meiner Einschätzung würde ich davon ausgehen, wenn es Ärger geben sollte dann bekommt ihn der Geschäftsführer. Denn er muß dich ja beauftragen. Wenn er es nicht tut und dich schon arbeiten läßt - sein Ding -
Trotzdem empfehle ich dir schon mal mit den Kollegen von der BG und Gewerbeaufsicht zu reden. Besser ist die wissen bescheid. Und vielleicht können sie so rein zufällig (wie so bestellte Zufälle immer laufen ) anregen dich zu beauftragen.
Wielange hat denn dein Vorgägner noch? Und kann er nicht sonst die Geschichte vorschlagen?
Wie ist denn so der Draht nach oben? Wenn gut dann vieleicht ein Gespräch suchen. Oder sonst das Thema so zufällig in der nächsten ASA unter sonstiges als Vorschlag einbauen.
Hoffe ich habe jetzt nicht zu viel Verwirrung gestiftet.
Achso, nicht das du jetzt Angst bekommst schon vorab als SiFa berufen zu werden. Einfach Augen auf und den gesunden Meschen Verstand ein dann klappt es. Ansonsten in Ruhe in dem Vorschriften Wald suchen oder die Jungs von der BG nerven ;). Wenn du gar nicht weiter kommst - einfach Meldung ich weis nicht weiter brauche Experten. Denn Melden macht frei. Und als Anfänger darf man so was immer
Gruß
die SiFa