Beiträge von RKKV

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    Moin Roland,

    das war kein Vorschlag. Eine unserer Schwangeren hatte sich die Treppen hochgekämpft, und einem Kollegen fiel auf auf, dass sie sichtlich zu kämpfen hatte. Daraufhin hat er bei der Personalabteilung nachgefragt, ob man da nicht etwas machen könne. Ohne große Diskussionen wurde dann diese Regelung für alle Schwangeren eingeführt.

    Gruß Frank

    So sieht dann wohl Wertschätzung aus :thumbup:
    Werde den Vorschlag bei uns auch einbringen.

    Guten Morgen,

    mich würde einmal brennend interessieren, wie ihr eure Gefährdungsbeurteilung gestaltet, aufbaut und pflegt?
    Welche Software nutzt ihr? Word, Excel oder Spezialsoftware? Habt ihr eine große Gefährdungsbeurteilung oder besteht diese aus mehreren Dokumenten? Habt ihr die Gefährdungsbeurteilung (nach der Erstellung) in Papierform oder elektronisch vorliegen?
    Vielleicht möchte auch jemand eine Seite bespielhaft zur Anschauung hochladen.

    Durch den Jobwechsel und die Tatsache, dass die Arbeitssicherheit hier mehr oder weniger Neuland ist, habe ich natürlich die Möglichkeit den Großteil nach meinen Vorstellungen umzusetzen. Da meine bisherige und dienstleistergeprägte Art sicherlich nicht das Nonplusultra ist, erhoffe ich mir Anregungen und Verbesserungen für meine Dokumentation.

    Vielen Dank im Voraus!

    Hi Frank,

    DGUV Vorschrift 79
    §9 (5) Abweichend von Absatz 4 dürfen Verbrauchseinrichtungen an Schlauchleitungen
    angeschlossen werden, die länger als 0,4 m sind, wenn besondere betriebstechnische
    Gründe vorliegen und wenn besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten und die
    Schlauchleitungen so kurz wie möglich sind.

    Betriebsspezifische Gründe liegen ja vor, weil niemand mit 40cm Zündeln kann^^.
    Aber was versteckt sich genau hinter den "besonderen Sicherheitsmaßnahmen" und heißt dies, dass alle o.g. Einrichtungen verwendet werden müssen oder reichen auch zwei?

    Mahlzeit,

    der Thread ist zwar schon etwas älter aber heute erreichte mich die Anfrage bzgl. dem Umgang mit Unkrautbrennern. Konnte dem Thread auch schon viele hilfreiche Informationen entnehmen. Besten Dank an alle Beteiligten.

    Eine Frage, über die ich außerhalb des Forums gestolpert bin möchte ich allerdings stellen.

    Stimmt es, dass bei der Verwendung von Schlauchleitungen über 0,4 m Länge Druckregelgerät, Überdrucksicherheitseinrichtung und Schlauchbruchsicherung verwendet werden müssen?

    Kommt ja darauf an .... ich würde nicht Wald und Wiesen mache sondern weiter aufdrösselnz. B. Rasenmähen, Baumfällen, Obstbäume kurzen, Schafe hüten.....oder so

    Bei dem Ansatz habe ich doch ähnlich viele Betriebsanweisungen mit nahezu identischem Inhalt was Pflanzen, Tiere, Parasiten etc. angeht, wie z.B. tote Tiere nicht anfassen, keine Beeren und Früchte essen oder ausreichend Abstand zu unbekannten Pflanzen halten.

    Guten Morgen,

    ich bin von Personengruppen, die sich häufig in der Natur aufhalten auf das Thema Betriebsanweisungen angesprochen worden. Hier wurden Begriffe wie Zecken, Mücken, Eichenprozessionsspinner, Riesen-Bärenklau, Fuchsbandwurm, etc. angesprochen worden. Hat jemand von euch diesbezüglich Sammelbriebsanweisungen erstellt, z.B. "Schädliche Pflanzen", "Parasiten" oder "Gefährdungen durch Tiere"? Bei der SVLFG findet man ja zu den einzelnen Sachen an sich viele Informationen.
    Ist es hier aus eurer Sicht überhaupt sinnvoll Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen? Einerseits möchte ich mir natürlich etwas Arbeit ersparen aber andererseits möchte ich die Abteilungen am Anfang auch nicht direkt mit Betriebsanweisungen überfluten.

    Moin,

    ich finde es bruhigender, wenn wenigstens der Versuch einer Händedesinfektion gestartet wird. Viel schlimmer sind da die Handschuhträger, die mit einem paar Handschuhe bedienen, kassieren und zwischendurch noch Türklinken anfassen.

    Wie oben schon erwähnt besteht einfach vielfach Unwissenheit zum Thema Händesdesinfektion. Jeder Kunde wartet mit Sicherheit gerne die 30 Sekunden ab, die eine Händedesingektion in Anspruch nimmt.
    Es gibt auch genügend Leute, die erst ein paar Sekunden Wasser über die Hände laufen lassen, ungenügend trocken reiben und dann zum Desinfektionmittel greifen. Da freut sich die Haut fast so sehr, wie auf stundenlanges tragen von Handschuh.

    Das ist schon viel Aufwand . Reicht da nicht 1 + vielleicht so vorhanden noch eine Kollege vom Betriebs-Sozialrat und vielleicht noch der Betriebsarzt.
    Hier mal was in der KomNet-Wissensdatenbank zu " Telearbeit eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort" vermerkt wurde.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28278

    Natürlich ist das zu viel Aufwand. Hab das System hier so vorgefunden. Es nehmen Teil: Koordinator Telearbeitsplatz, Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte, jemand aus der Technik, jemand aus der IT und die Sifa.

    Bin schon dabei viele andere Abläufe zu ändern. Aber brauch ja auch noch was fürs nächste Jahr. Hab mir deinen Link mal gespeichert, danke!