Du hast natürlich auch gute Punkte angebracht, die in dem Einzelfall auch passen: Die Person stört sich an den Geräuschen. Punkt. Also muss der AG alles tun, damit die negative Beeinträchtigung behoben wird.
Handlungsbedarf bestünde auch ohne diese spezielle Person, da Büro und Küche baulich quasi nicht getrennt sind.
Dennoch ging es mir bei der Eingangsfrage nicht um den speziellen Fall, sondern allgemein darum, ob auch bei Messungen im Anwendungsbereich der ASR A3.7 die Messunsicherheit dazu addiert werden muss um fachlich sauber zu arbeiten. Das wäre ja z.B. auch für eine Vergleichsmessung Vorher/Nachher interessant (wobei der Unterschied im Vergleich zur Unsicherheit ggf. "untergeht").
Zudem sind Messungen meiner Meinung nach hier schon wichtig um Objektivität rein zu bringen. Das kann den Betroffenen und dem AG helfen. Klar, es ist nicht die einzige Grundlage: das subjektive Empfinden der MA ist auch wichtig.
Oder meinst Du, man solle im Bereich der ASR nie messen?