Beiträge von Labo-1

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    Moin,

    Wir haben unsere Rolltore mit Funkschaltern (Funkfernbedienungen für Garagentore) ausgerüstet. Die Sender sind fest auf den Gabelstapern montiert, so das die Tore bei Annäherung von den Fahrern geöffnet werden können. An die Steuerungen sind gelbe Rundumkennleuchten gekoppelt, so das Fussgänger vor den kommenden Staplern gewarnt werden. Ansonsten werden die Tore durch die üblichen Druckschalter mit Wandmontage bedient. Das funzt seit Jahren gut und ist auch nicht sehr teuer.

    mit freundlichen Grüßen
    Klaus

    Hallo Safety-Officer,

    ich halte die Feuerlöscherbestückung in der Küche auch für ausreichend. Die fehlende LE macht im Ernstfall den Kohl auch nicht mehr fett. Außerdem gehe ich davon aus, dass diese Küche nicht allein auf freiem Feld steht, sondern einer Unterkunft angegliedert ist. Und in dieser werden vermutlich weitere Feuerlöscher griffbereit sein.


    Der Streit geht um die alten, ungeklärten Fragen:

    Sind die Gefährdungen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen im Ehrenamt mit denen in gewerblichen Tätigkeitsfeldern gleich zu setzen?

    Und, darf man im Arbeitsschutz die "Gesunder-Menschenverstand-Verordnung" (Hier im Forum als BGV/GUV-V A0 bekannt) anwenden und von den strikten, auf gewerbliche Tätigkeiten zugeschnittenen Regeln abweichen?

    Die Diskussion ist mir, als ehemaligem Zugführer einer Einsatzeinheit NRW (für Nichteingeweihte: kombinierte Sanitäts- und Betreuungseinheit im Katastrophenschutz des Landes NRW), hinlänglich bekannt. Und ich bin der Meinung, das hier nicht nur die gleichen Regeln gelten müssen, sondern das diese auch auf das genaueste zu Beachten sind. Immerhin führen hier relativ unerfahrene Menschen Tätigkeiten mit unter Umständen hohem Gefahrenpotential aus. Und das unter erschwerten Bedingungen. Ein Feuerwehrmann (oder -frau) der FF, der mitten in der Nacht bei einem Zugunglück eingeklemmte Personen aus den Trümmern flexen muss, hat mit Sicherheit nicht die selbe Routine und Sicherheit, wie der neben ihm arbeitende Berufsfeuerwehrmann (oder -frau), aber er ist genau den selben Gefahren ausgesetzt!
    Mal abgesehen davon habe ich keine nachvollziehbare Begründung dafür gefunden, warum für den ehrenamtlichen Transportführer eines KTW´s (=Rettungssanitäter) nicht die gleichen Regeln gelten sollten wie für den hauptamtlichen Fahrer eines RTW`s (=Rettungssanitäter). Das will in mein begrenztes Hirn nicht rein!

    mit freundlichen Grüßen
    Klaus

    Moin,

    Ich denke, das Angebot richtet sich in erster Linie an die Beschäftigten eines Unternehmens (Ähh, die SiFa zählt da natürlich auch zu :S ). Soll heißen, wenn ein Mitarbeiter Mängel sieht und innerhalb seines Unternehmens damit nicht weiterkommt, kann er/sie sich an diese Hotline wenden. Die schicken dann die Kavallerie! Das ist bestimmt eine gute Sache. Ich habe schon in einigen Fällen Bekannten und Freunden geraten sich mit ihren Problemen an das Amt für Arbeitsschutz zu wenden. Die haben es meistens nicht gemacht, da sie nicht absehen konnten was passiert und Angst vor Repressalien hatten (z.B. Thema Mobbing).

    Als Sifa sollte ich meine Ansprechpartner bei den BG-en und Behörden kennen. Viele Probleme kann man dann auf dem kleinen Dienstweg klären. Ist schon mal sehr hilfreich.

    Da weißt du echt nicht mehr was du sagen sollst. Da hätte ich echt Lust der BG mal nen Tipp zu geben. Aber sowas darf man ja nicht.

    Wenn ich innerhalb der Firma nicht weiterkomme, halte ich einen Anruf bei der Aufsichtsperson oder GAA-Beamten meines Vertrauens durchaus für legitim (s.o.).

    Gruß
    Klaus

    Hallo Zusammen,

    Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat gerade eine Hotline für Arbeitsschutz freigeschaltet. Beschäftigte können hier Beschwerden über Missstände in ihren Unternehmen loswerden. Die Beschwerden werden vertraulich behandelt und können zu unangemeldeten Kontrollen führen.

    Hier der Link zu der Pressemitteilung:http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=484988</a>

    mit freundlichen Grüßen
    Klaus

    Hallo Zusammen,

    Eine Dokumentationspflicht bzgl. der Vorsorgeuntersuchungen hat eigentlich immer schon bestanden. Ich erinnere mich, vor einigen Jahren gab es bei uns im Unternehmen die Diskussion, ob Mitarbeiter an den Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze teilnehmen müssen. Eine Rückfrage beim Amt für Arbeitsschutz ergab dann folgende Antwort: Die Mitarbeiter müssen natürlich nicht zu dieser Untersuchung (ist "nur" Angebotsuntersuchung) aber es ist zu dokumentieren, das dass Angebot da war und der Mitarbeiter kein Interesse hat. Seitdem wird das Angebot bei uns in der Kartei jedesmal dokumentiert.
    Neu ist also nur der Formbrief. Und das sollte in Zeiten der EDV eigentlich kein Problem sein!

    mit freundlichen Grüßen
    Klaus

    Hallo Andreas,

    auf die schnelle kann man diese Frage eigentlich nicht beantworten. Es hängt sehr stark von der Bauweise der Röntgeneinrichtungen und den möglichen Strahlenbelastungen ab. Euer Strahlenschutzbeauftragter (oder -te) sollte anhand der vorliegenden Daten sogenannte Überwachungs- und Kontrollbereiche festgelegt haben (s. §19 RöV). Diese sind dann entsprechend zu kennzeichnen und es muss ggfs. auch eine Zutrittskontrolle erfolgen. Außerhalb dieser Bereiche ist meines Erachtens nach eine weitere Kennzeichnung nicht erforderlich.

    Ich würde jedoch generell den Zutritt zu diesem Arbeitsbereich auf dort beschäftigtes Personal begrenzen.


    mit freundlichen Grüßen
    Klaus

    Man lernt halt nie aus.
    Als ehemaliger EH- und Katastrophenschutzausbilder habe ich jahrelang den Einsatz von Löschdecken (gerade beim löschen von Personen) propagiert. Und jetzt stellt sich das als falsch heraus.

    Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass Löschpulver in offenen Brandwunden gegenüber den in der BGI 562 dargestellten Gefahren der Löschdecken wirklich eine Verbesserung darstellt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    Etwas anders sieht die Sache allerdings bei Wasser- oder Schaumlöschern aus. Die würde ich zum löschen von brennenden Personen auch bevorzugen.
    Da ich diese Geräte vorziehe (Aufgrund der wesentlich geringeren Sekundärschäden), kann man hier zusätzliche Argumente finden.

    viele Grüße
    Klaus