Beiträge von Ansgar

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    Habe jetzt Rücksprache gehalten.

    Hat jemand ein Konzept, wie es bei den Wohlfahrtsverbänden geregelt wird bzw durchgeführt wird?

    AWO, Diakonie oder Caritas als Beispiel. Ist da jemand tätig?

    Ja, bei den Maltesern.

    Und ich kann Dir für uns sagen, dass die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitssicherheits-Vorgaben genauso gelten, wie in der freien Wirtschaft. Auch wenn die Kirche als Unternehmen eine eigene Arbeitsrecht-Gesetzgebung hat, heisst das nicht, dass der Arbeitsschutz anders gehandhabt wird.

    Dem Gefahrstoff ist es egal, ob er im Wohlfahrtsverband oder in der Chemieindustrie eingesetzt wird, die Gefährdungen bleiben die gleichen.

    Hallo Buddah,

    herzlich willkommen hier im Forum.

    Es könnte sogar sein, dass wir uns kennen, war ich doch bis Ende 2019 noch in der Ambulanz in der Schielestr. beschäftigt.

    Wenn Du magst, können wir uns mal zusammenfinden, vielleicht kann ich Dir da auch bei dem einen oder anderen behilflich sein?

    LG Ansgar

    Leider, leider kann ich nicht kommen, da ich schon einen anderen Termin geblockt habe an dem Tag. Ich hoffe sehr auf den 9.9.23 (und blocke mir den gerne jetzt schonmal).

    Habt bitte viel Spaß und berichtet...

    LG Ansgar

    Da kann ich vielleicht helfen, ich bin nebenher auch Spielplatzprüfer.

    Ja, der Fallschutzsand wird auch kontrolliert, allerdings Sichtkontrolle auf Verunreinigungen und Schichtdicke bzw. Wegspieleffekte (z.B. die Kuhle unter Schaukeln). Weiterhin wird nach der Frequenz des Sandwechsels gefragt, evtl. lässt sich man einen Beleg für den Austausch zeigen.

    Meßtechnik zum Messen von Korngröße etc. hat man nicht dabei, sowas gibts wohl nur im Labor.

    Ich prüfe und messe die Schichtdicke der Fallschutzauflage (abhängig von der freien Fallhöhe: bis 2 m braucht es 20 cm zzgl. 10 cm Wegspieleffekt, ab 2 m braucht es 30 cm plus 10 cm Wegspieleffekt).

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    LG Ansgar

    Als ehemaliger Rettungsdienstmitarbeiter und Ausbilder EH kann ich nur sagen: Die Ersthelfer haben alles richtig gemacht.

    Mit Strom ist nicht zu spaßen.

    Es kann zum einen Verbrennungsverletzungen geben (wegen der Hitzeentwicklung an den Eintrittsstellen des Stroms), zum anderen kann der Strom die Herztätigkeit stören bis hin zu einem Herzstillstand. Und so eine Störung kann man (ein Arzt, idealerweise ein Internist) dann im EKG sehen. Störungen können übrigens auch noch im Nachgang auftreten, auch wenn vordergründig wohl nichts passiert sein mag.

    Ein Stromunfall sollte jedenfalls immer ärztlich abgeklärt werden, umso besser, wenn der Arzt der Meinung ist, es geht ohne Überwachung.

    Und die Aussage, damit habe man Rettungsdienstpersonal in Gefahr gebracht, ist doch Blödsinn. Welcher Ersthelfer ist so medizinisch ausgebildet, dass er erkennen kann, ob eine Dringende Zuführung zu einem Arzt oder eine Überwachung notwendig ist?

    Wenn ich mich daran zurückerinnere, wie oft wir nachts um 3 mit Blaulicht zu einem akuten Kopfschmerz gefahren sind, der schon seit 3 Tagen besteht, da ist eine Fehlfahrt aufgrund eines Stromunfalls doch das geringere Übel.

    Ein ehemaliger RTW-Fahrer ist der Meinung die EH hätten überreagiert und dadurch die RTW-Besatzung unnötigt gefährdet (hohes Risiko eines Verkehrsunfalls durch die Alarmfahrt) und überflüssige Kosten verursacht. Es hätte gereicht den Durchströmten mit dem Firmenwagen zu einem Arzt zu bringen. (Und der Verunfallte sagt, es wäre ja gar nix passiert, der Arztbesuch war nicht notwendig.)

    Hm, wie ist da wohl die Haftungsfrage? Es handelt sich hier ja dann streng genommen um einen Krankentransport. Und was ist, wenn der "Durchströmte" dann doch einen Herzstillstand im Firmenfahrzeug bekommt? Was wird da wohl der Richter zu sagen?

    Ich denke, Ersthelfer zu verunsichern, in dem man die Rechtmäßigkeit von Rettungsdiensteinsätzen hinterfragt, ist total kontraproduktiv. Der Rettungsdienst ist dafür da, an genau der Stelle anzusetzen, wo der (Laien)-Ersthelfer mit seinen Kenntnissen am Ende ist.

    LG Ansgar

    So meine Lieben. Ich würde gerne wissen wer jetzt definitiv dabei ist. Das wird auch die Auswahl am Kuchenbüffet beeinflussen.

    Ich werde entgegen meiner Ankündigung nun leider auch nicht teilnehmen können, da ich jetzt doch bereits am Samstag morgen in den Urlaub starte und dann schon hoffentlich weit im Norden sein werde.

    Ich freue mich aber schon auf das nächste Treffen.

    Hallo Ansgar,

    ich weiß zwar nicht in welchem Bereich Du tätig bist, ...

    Ich arbeite für die Malteser, und das sind wir ja ziemlich vielschichtig aufgestellt.

    In diesem Fall ging es um eine Verwaltungsgebäude und um in diesem Raum stattfindende Erste-Hilfe-Ausbildungen. Und den Vorhang braucht man zum Verdunkeln bei Präsentationen mit dem Beamer.

    Vor diesem Hintergrund passt die VdS 2226 nicht, aber trotzdem ganz herzlichen Dank, für die Bereiche, die passen, habe ich dann jetzt was in der Hand.

    LG Ansgar

    Vielen lieben Dank Euch allen.

    Ich habe mich noch bei allen möglichen anderen Stellen versucht schlau zu machen.

    Letztendlich habe ich den vorbeugenden Brandschutz der betreffenden Stadt angerufen, bin dabei bei der Feuerwehr gelandet und die haben mir ausreichend Auskunft gegeben.

    Es hängt davon ab, ob es ein Fluchtweg ist oder nicht.

    Ist es ein Fluchtweg, muss es schwer entflammbar sein, ist er es nicht, braucht es diese Anfoderung nicht.

    Handelt es sich um ein elektrisch betriebenen Sonnenschutz und ist es ein Fluchtweg, muss er manuell bedienbar sein, ist es kein Fluchtweg, dann isses egal.

    Guten Morgen,

    :moin:

    ich habe leider im Forum nichts geeignetes gefunden, auch finde ich meine Antwort auf eine zumindest thematisch verwandte Unterhaltung nicht mehr, deswegen hier ein neuer Thread.

    Es steht die Frage im Raum, ob notwendige Verdunkelungsrollos für Präsentationen in einem rundum verglasten Ausbildungsraum schwer entflammbar sein müssen.

    Für Kindergärten scheint es da ja etwas zu geben, auch hier bin ich noch nicht fündig geworden.

    Ich suche mir hier gerade einen Wolf nach Literatur, in der Anforderungen an Verdunkelungsrollos zu finden sind.

    Hat jemand von Euch da spontan entsprechende Literatur vorrätig oder einen Tipp, wo ich suchen (und finden) kann?

    Vielen Dank vorab

    Guten Morgen,

    ich will dieses Thema nochmal hochholen, da ich Eure Hilfe brauche.

    Es steht die Frage im Raum, ob notwendige Verdunkelungsrollos für Präsentationen in einem rundum verglasten Ausbildungsraum schwer entflammbar sein müssen.

    Ich suche mir hier gerade einen Wolf nach Literatur, wo Anforderungen an Verdunkelungsrollos zu finden sind.

    Hat jemand von Euch da spontan entsprechende Literatur vorrätig oder einen Tipp, wo ich suchen (und finden) kann?

    Vielen Dank vorab

    BTW: Wenn ich meine bescheidene Meinung noch einfügen dürfte:

    Meines Wissens nach gibt es in Sachen Masern keine gesetzliche Imfpflicht, sondern die Notwendigkeit, eine Immunität nachzuweisen.

    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied: Habe ich eine Maserninfektion durchgemacht (ärztlich bestätigt) oder wurde früher mal geimpft, dann ist alles in Butter und ich kann in dem Job weiterarbeiten. Falls nicht, und erst hier kommt eine Pflicht zur Erlangung der Immunität (also Impfung) ins Spiel, dann muss ich mich halt impfen lassen, wenn ich einen bestimmten Job ausüben will.

    Ok, ich sehe schon, ich werde mich wohl auch schweren Herzens in die Reihe der Qualitätskontrolleure einreihen müssen *seufz* :Lach::44:

    Würde es was bringen, wenn wir die Gefahrstoffe sehr großzügig verdünnen :138:?