Beiträge von count-doku

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    Das ist rechtlich nicht ganz richtig , er ist weiter für sein Produkt verantwortlich. Ich als Benutzer haftete gegeben falls nur für die nicht bestimmungsgemäße Verwendung, falls die Schadensursache aufgrund der nicht bestimmungsgemäße Verwendung entsteht . Das ist ein Unterschied.

    Wenn ich in die Konstruktion und Schutzeinrichtung (das Gehäuse der Maschine in diesem Fall) eingreifen, das Produkt gegen seine bestimmungsgemäße Verwendung in einen eigens konstruierten Halter verschraube, warum soll der Hersteller der Flex dann noch für sein Produkt haften?

    Wenn der Hersteller mit der Konformitätserklärung erklärt, dass sein Produkt den einschlägig betrachteten Richtlinien und Vorschriften entspricht und daher ein bspw. CE nach Maschinenrichtlinie ausspricht und ich als Betreiber die Flex anderweitig einsetze, dann verliert die Erklärung ihre Gültigkeit. Kann man auf den Meisten Konformitätserklärungen auch so nachlesen.

    ...und Elektromotoren, Netzteile und die anderen aufgezählten Produkte von "zzz" haben das CE-Zeichen nicht, weil sie nach MaschRl in Verkehr gebracht worden sind, denn E-Motoren zählen zu den unvollständigen Maschinen im Sinne der MaschRL. Elektromotoren haben ein CE-Zeichen nach Niederspannungs- oder EMV- oder ROHS aber sicher nicht für MaschRL.

    Nein, keine wesentliche Änderung! Sondern nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch. Das CE-Zeichen des Flex-Herstellers erlischt beim Eingriff in die bestimmungsgemäße Verwendung.

    Gehäuse der Flex öffnen und Kabel fest anschließen sowie die Flex in eine Halterung verschrauben gehört zur nicht bestimmungsgemäßen Verwendung.

    Wortspalterei aber wichtig!

    ...dann definitv, bezogen war das berühren auf die Fingerspitzen. Die dürfen sich bei ausgestreckten Armen nicht berühren. Somit kommst du nicht in meinen "Dunstbereich"...

    Es genügt, wenn zwei Personen je einen Arm waagerecht ausstrecken. Der menschliche (durchschnittliche) Arm hat von den Fingerspitzen bis Achselhöhle 850 mm (EN ISO 13857). Wenn nun beide die Arme ausstrecken und dich die Fingerspitzen nicht berühren, dann kommt nach Adam Riese 1700 mm zusammen - ausreichender Sicherheitsabstand.

    Hallo Reinhard,

    die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Konformitätserklärung ist eine Herstellererklärung.

    Zunächst müsstest ihr prüfen unter welche Richtlinie eure Brandschutztüren fallen. Vermutlich ist deine benannte Norm dann eine harmonisierte Norm aus der dir noch unbekannten Richtlinie oder wird im Zuge der genannten Übergangsfrist zur harmonisierten Norm.

    Das gilt es zunächst zu prüfen, bevor von "Leid" die Rede ist..

    Auswechselbare Ausrüstung verändert die bestimmungsgemäße Verwendung eine Grundmaschine regelmäßig durch eben diese auswechselbare Ausrüstung. Der Halter gesondert in Verkehr gebracht kann die bestimmungsgemäße Verwendung der Flex gar nicht ändern, da die Flex fest in den Halter integriert / montiert und das Anschlußkabel fest angeschlossen an die Steuerung werden muss. Die Feder ist wie beim Kugelschreiber auch als gespeicherte Energie zu sehen, da gebe ich dir Recht. Doch hast du auf jedem Kugelschreiber ein CE-Zeichen drauf? Eher nicht!
    Das "selbstgebaute Ding" ist eine eigenständige Maschine für innerbetriebliche Zwecke. Deshalb Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und CE-Zeichen.
    Im übrigen weicht die Dokumentation einer Maschine nur marginal von der einer auswechselbaren Ausrüstung ab.

    Die Hersteller in Europa haben doch nach Selbstverantwortung gerufen. Dann sollen / müssen Sie auch lernen damit umzugehen.

    Das CE-besagt nur (zumindest für die MaschRL) dass ich als Hersteller alles dafür getan habe, um mein Produkt sicher "bestimmungsgemäß" verwenden zu können. Jedem Hersteller, der das als bürokratischen Schwachsinn sieht, begegne ich mit der Frage, ob er seine Tochter mit 16 Jahren auch an seiner "nicht sicheren" Maschine arbeiten lassen würde.

    Ähnlich wie bei der ISO Zertifizierung muss man als Hersteller von Maschinen das Inverkehrbringen in seine Prozesse integrieren und mit Leben füllen, dann ist das kein unnötiger Quatsch und viel Aufwand, sondern gut zu handeln und ich brauch keine Sorge haben, dass mein Kunde nicht auch die zweite Maschine bei mir kauft - Vertrauen schaffen.

    Ich bin selbst als TQM Auditor unterwegs gewesen und setze noch eins drauf:

    Die Unternehmen (meist die Leitung) unterwerfen sich einer selbst auferlegten, freiwilligen "Kontrolle" durch Auditoren, bezahlen ein Schweinegeld dafür um erklärt zu bekommen wie sie, ihr Unternehmen besser führen können und scheinen es nicht zu verstehen, dass es mittel- bis langfristig besser ist, die Anforderungen aus dem Zertifikat mit Leben zu füllen, als nur ständig hinterher zu dokumentieren. Nach dem Audit ist vor dem Audit!

    Ein gelebtes Zertifikat taucht nicht plötzlich zwei Wochen vorher in meinem Terminkalender auf und ich mach auch nicht alle Kollegen und Mitarbeiter am Tag des Audits nervös, nur weil ich Angst habe mein Zertifikat nicht zu bestehen. Es gibt kein "Bestehen" ich bezahle dafür, dass ich mich der Systematik unterwerfe und dann habe ich auch noch "Angst" vor dem Audit? Ein Auditor wäre vom Teufel besessen, wenn er seine Kuh, die er jährlich fett milkt, nicht das Zertifikat erteilen würde.

    Ein gelebtes Zertifikat kann ich zu jeder Stunde erkennen ohne "Kontrolleffekt" durch einen Auditor!

    Besserwisser ENDE!

    Man darf im Zusammenhang mit SCC und anderen MS ein paar Dinge nicht übersehen:

    - Zertifizierungen sind annähernd eine Gelddruckmaschine für die Zertifizierungsindustrie. Ist doch toll, wenn der Kunde jedes Jahr wiederkommen muss für ein sehr gut bezahltes Audit, um seinen Zettel nicht zu verlieren. Das ist für die Zertifizierer erst mal reines Business (!), das am Rollen gehalten wird. Ich habe in ca. 30 Jahren HSE-Arbeit noch von keinem einzigen Fall erfahren, bei dem eine Firma ein Zertifikat nicht erhielt oder verlor. Des lieben Geldes wegen werden notfalls alle Augen inkl. der Hühneraugen geschlossen. Die Zertifikate an sich sind also erst mal keine Garantie für eine gute Sicherheitskultur!

    ...das kann ich nur so unterstreichen, der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken...

    Wenn der Hersteller uneinsichtig ist, dann die Marktaufsichtsbehörde aufmerksam machen oder zumindest dem Hersteller gegenüber dies so kommunizieren und du wirst sehen, er lenkt ein.

    Das ist meine Erfahrung als langjähriger CE-Koordinator und SiFa...

    Auch ich tendiere zur vollständigen Maschine im Sinne der MaschRL.
    Die Flex ist bestimmungsgemäß ein handgeführtes Elektrogerät, welches nun statisch verwendet wird. Die Flex ist zudem mit einer Steuerung (Not-Aus und Ein/Aus Schalter versehen). Also verwendet ihr das Ding nicht bestimmungsgemäß, ergo ihr werdet zum Hersteller einer neuen Maschine.
    Interessant wird der Aufnahmehalter. Wenn ihr den ohne Steuerung gesondert in Verkehr wird er mit menschlicher Kraft betrieben. Somit keine Maschine im Sinne der MaschRL. Liefert ihr das Ding mit Steuerung aus, könnte die Niederspannungsrichtlinie interessant werden.
    Verwendet Ihr das Ding ausschließlich in eurer eigenen Werkstatt als Stückzahl 1, dann habt ihr eine neue Maschine gebaut.
    Somit Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und CE-Kennzeichnung.