Beiträge von Dan_Hart
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Macht euch kleine Schilder mit Avatar und Username in 50x70, die passen perfekt auf die Namensschilder.
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Da bin ich dakor
d'accord...
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und viel Erfolg bei der weiteren Ausbildung.
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Aber dann könnte man ja keine Flasche am Gerät lagern für den direkten Einsatzzweck.
Eine an das Gerät angeschlossene Gasflasche ist keine Lagerung.
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Moin Stephan,
in Werkstätten sollte immer nur der Tages- bzw. Schichtbedarf zur Verfügung stehen. Für die Lagerung von Gefahrstoffen sind spezielle Lagerräume einzurichten.
Für diese gibt es die Anforderung, dass sie gut belüftet sind und die Flaschen gegen Umfallen gesichert werden.Leider 2013 außer Kraft getreten, gab es mal die TGR 280 die auch einige gute Hinweise enthält.
Mittlerweile gilt anstelle davon die TRGS 510, dort steht alles wichtige drin und auch ganz gut verständlich.Grüße
DanielPS. Community, bitte berichtigt mich, wenns nicht die 510 war
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Es gibt, von meiner Seite aus, gar kein Problem damit. Deswegen ist es ja auch eine "Neuigkeit".
Ich dachte nur, dass es die anderen SifaBoarder auch interessieren könnte. -
Hallo Zusammen,
die Firma GRS hat mit Wirkung zum 05.07.2017 die Rücknahme von Batterien für „freiwillige Sammler“ vorerst für kostenpflichtigerklärt.
Für Firmen die nicht als Verkäufer, Hersteller oder Importeur für Batterien auftreten, war der Service bis dato kostenlos.Um dem Batteriegesetz gerecht zu werden, könnte alternativ jede Firma ihre Batterien kostenlos an den Hersteller zurückgeben, dieses bedeutet allerdings einen hohen Sortieraufwand und Transportkosten.
Außerdem würden diese dann als Absender für Gefahrgut auftreten – bei Lithium Ionen Batterien.Folgend noch die Veröffentlichung von GRS. klick
Seit dem 05.07.2017 fallen demnach 64,95€ pro Fass an. -
Ich hatte den Thread von Mike gefunden.
Da geht der Link in #10 auch für Nicht-BG RCI'lerEDIT: Mike hat seinen Thread auch wieder gefunden.. siehe Link in #12 hier
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Moin,
ich kann und muss mich @Mike144 da vollumfänglich anschließen.
Zur Zeit sind die diverse Schutzeinrichtungen deaktiviert bzw. demontiert vor dem Hintergrund dass ja nur Mitarbeiter mit Facharbeiterbrief an den Anlagen arbeiten und denen die Gefahren bekannt sind.
Manipulation!
"nur MA denen die Gefahren bekannt sind" DAS ist keine Begründung, die du irgendwem verkaufen kannst, wenn wer fragt.Sobald du eine wesentliche Änderung an einer Maschine vornimmst, dazu zählt das Ausserkraft setzen von Schutzeinrichtungen, bist du vor dem Gesetz ganz schnell Hersteller dieser "neuen" Maschinen, mit allen Verpflichtungen.
Dabei zu beachten sind dann CE-Konformität, BetriebsSichV, MaschinenRL und noch ein paar andere.Warum werden die Maschinen eigentlich beschafft, wenn sie "unbrauchbar" sind? Aber das ist ein anderes Thema.
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Guten Morgen,
Besteht die Möglichkeit, dass der MA regelmäßige Pausen außerhalb des Raums einlegt?
Also z.B. alle 30min, 10min zum Abkühlen?
Bei einer 3h Wartung wäre somit 1h als zusätzliche Pause nötig.Das ganze ergibt natürlich nur Sinn, wenn der MA nicht schon 10min zur Reparaturstelle benötigt und wenn sich die Wartung regelmäßig unterbrechen lässt.
Gruß Daniel
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Doch, Gewerbeabfälle sind überlassungspflichtig, sofern keine Verwertung stattfindet. Siehe §17 Abs. 2, Punkt 4 KrWG.
Heißt also, im Zweifel erstmal den kommunalen Entsorger nach dem Verwertungs-/Beseitgungsverfahren fragen um das bewerten zu können?
Und wenn eine Verwertung stattfindet, Abfall nach Absprache über ihn entsorgen? (getrennt, je nach dem welche Tonnen zur Verfügung stehen?) -
Zusätzlich zur schlechten maschinellen Übersetzung ist auch die Technik der Seite gewöhnungsbedürftig.
Das man z.B. automatisch an den oberen Rand der Seite zurückgesetzt wird, wenn man das Ende erreicht, zeugt auch nur von einer schnell zusammenprogrammierten Oberfläche.Zusammenfassung: Idee gut, Umsetzung mangelhaft
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Dein Unternehmen istDie Liegenschaften deines Arbeitgebers sind keine privaten Haushalte. -
Dein Unternehmen ist kein privater Haushalt.
Damit kann auch der Siedlungsabfall nicht aus einem Privathaushalt stammen.Zitat von Springer WirtschaftslexikonPrivathaushalt: Begriff der amtlichen Statistik für zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (z.B. Einzeluntermieter). Zum Privathaushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (z.B. Hauspersonal).
Anstalten gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z.B. Privathaushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnungen werden u.U. mehrfach gezählt.
Vgl. auch Haushalt.
Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Privathaushalt, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6611/privathaushalt-v9.html -
Ich hab das ganze mal auf Frage 1 zurückgesetzt
http://www.spiegel.de/quiztool/quiztool-67525.html
EDIT
7/7 -
Moin,
auch von mir ein
Ich bin in KW34 auf der P4 wieder in BME und abends natürlich in der Bierstube zu finden.
Beste Grüße aus Magdeburg
Daniel -
Hallo zusammen,
ich hole das Thema nochmal nach vorne um eine etwas allgemeinere Frage zu formulieren.Mich beschäftigt die Frage, ob ich aus dem Abfallschlüssel bzw. aus dem Sammelentsorgungsnachweis die Einstufung nach Gefahrgutrecht vornehmen kann.
Muss ich zur Einstufung nach Gefahrgutrecht jedes AVV eine Abfallanalyse durchführen lassen?
Gibt es eine Handlungshilfe zur Festlegung der UN-Nummer anhand des AVV oder definieren die Entsorger das anhand der ADR?
Können auch nicht gefährliche Abfälle unter das Gefahrgutrecht fallen?Beste Grüße
Daniel -
Herzlich Willkommen!
Ich denke mit 50 Lenzen kannst du wahrscheinlich einiges deiner Lebenserfahrung mit uns teilen.
Gesunder Menschenverstand führt häufig leichter zum Ziel als nur §§-Reiten. -
Ist "Stunde" oder "Tag" oder "°C" auch nicht, trägt aber zur allgemeinen Verständlichkeit bei...
Die tägliche Arbeitszeit in Zukunft als 8 * 3,6 ks auszudrücken, find ich garnich doof.