Antwort auf die Frage: Ja.
Zur Erklärung verweise ich - mal wieder - auf die schöne Seite KomNet.
Hier steht alles wichtige.
Wenn bei deiner GBU rauskommt, dass es sich nicht um eine gefährliche Tätigkeit handelt, ist erstmal alles gut.
Hier die Liste der gefährlichen Arbeiten nach DGUV V1 - Grundsätze der Prävention:
Gefährliche Arbeiten
Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.
Gefährliche Arbeiten können z. B. sein:
Arbeiten mit Absturzgefahr,
Arbeiten in Silos, Behältern oder engen Räumen,
Schweißen in engen Räumen,
Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen oder an geschlossenen Hohlkörpern,
Gasdruckproben und Dichtigkeitsprüfungen an Behältern,
Erprobung von technischen Großanlagen, wie Kesselanlagen,
Sprengarbeiten,
Fällen von Bäumen,
Arbeiten im Bereich von Gleisen während des Bahnbetriebes,
der Einsatz bei der Feuerwehr,
Vortriebsarbeiten im Tunnelbau,
Arbeiten an offenen Einfüllöffnungen von Ballenpressen, die mit Stetigförderern beschickt werden, und deren ungesicherten Aufgabestellen,
Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen,
Hebezeugarbeiten bei fehlender Sicht des Kranführers auf die Last,
Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, z. B. in chemischen, physikalischen oder medizinischen Laboratorien,
Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikostufe IV
Dienstleistung an Personen, die sich gegen die Dienstleistung tätlich wehren.