Beiträge von Dan_Hart

ANZEIGE
ANZEIGE

    Ich habe das am Anfang auch nicht verstanden.

    Aber die Rechnung war logisch. Wenn ein Fehlalarm innerhalb der drei Minuten erkannt wird, werden Meldung an die Lst., Aufmachen eines Einsatzes, Ausrücken der WF etc. gespart.
    Nach der Identifizierung des Brandes, wir reden von - maximal -drei Minuten, wirft die Lst. sofort die WF raus. Diese erreicht innerhalb von 2 Minuten jeden Punkt auf dem Gelände, auch innerhalb der Werkhallen.

    Macht eine Hilfsfrist von 5 Minuten.
    Danach etwaige Nachalarmierungen.

    Das Konzept klang für mich soweit logisch.

    Moin Simon,

    Sinn? Unabhängig von der Haftungsfrage.

    unsere Werkfeuerwehr wird über die Leitstelle der Stadt alarmiert.
    Bevor der Alarm aber an die Lst. weitergeleitet wird, läuft er beim Geländepförtner (Wache) auf. Dann sind drei Minuten Zeit um den Alarm als Fehlalarm zu identifizieren.
    Bedeutet, die Wache ruft den Branderkunder des Bereichs an, dieser begibt sich zum entsprechenden Melder und gibt Rückmeldung.

    Gruß
    Dan_Hart

    Sowas könnte gleich ins neue Wiki.
    Also den Thread zusammenfassen.

    Meine Liste aus der (2)
    Guudsje's Links aus der (11)
    Irgendwo noch KomNet verwursten.
    Das könnte toll werden. :thumbup:

    EDIT
    Habs einfach mal ausprobiert: Klick

    Achtung gefährliches Halbwissen, da ich die Grundlage gerade nicht zur Hand habe:

    Du musst bei diesen Prüfungen immer nur gewährleisten können, dass alles geprüft ist und du nichts vergisst.
    Eine Plakette ist nur ein optisches Hilfsmittel um schnell prüfen zu können, ob das Betriebsmittel geprüft ist.
    Wenn du eine Inventarnummer am Gerät und einen Prüfnachweis zu der Inventarnummer im System (Prüfbuch, SAP, Excel...) hast, ist das ausreichend. So machen wir das jedenfalls und so wurde es mir auch erklärt.

    Antwort auf die Frage: Ja.


    Zur Erklärung verweise ich - mal wieder - auf die schöne Seite KomNet.
    Hier steht alles wichtige.

    Wenn bei deiner GBU rauskommt, dass es sich nicht um eine gefährliche Tätigkeit handelt, ist erstmal alles gut.

    Hier die Liste der gefährlichen Arbeiten nach DGUV V1 - Grundsätze der Prävention:

    Gefährliche Arbeiten
    Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

    Gefährliche Arbeiten können z. B. sein:

    Arbeiten mit Absturzgefahr,
    Arbeiten in Silos, Behältern oder engen Räumen,
    Schweißen in engen Räumen,
    Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen oder an geschlossenen Hohlkörpern,
    Gasdruckproben und Dichtigkeitsprüfungen an Behältern,
    Erprobung von technischen Großanlagen, wie Kesselanlagen,
    Sprengarbeiten,
    Fällen von Bäumen,
    Arbeiten im Bereich von Gleisen während des Bahnbetriebes,
    der Einsatz bei der Feuerwehr,
    Vortriebsarbeiten im Tunnelbau,
    Arbeiten an offenen Einfüllöffnungen von Ballenpressen, die mit Stetigförderern beschickt werden, und deren ungesicherten Aufgabestellen,
    Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen,
    Hebezeugarbeiten bei fehlender Sicht des Kranführers auf die Last,
    Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, z. B. in chemischen, physikalischen oder medizinischen Laboratorien,
    Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikostufe IV
    Dienstleistung an Personen, die sich gegen die Dienstleistung tätlich wehren.

    Jetzt bekommt jeder noch ein Dankesschreiben der obersten Heeresleitung, und dann wollen wir hoffen, dass wir keinen der Kolleginnen und Kollegen benötigen.

    Stimmt, das war bei meiner Sani-Ausbildung auch das Schlußwort.
    "Herzlichen Glückwunsch und jetzt hoffen wir, dass wir euch nie brauchen." :thumbup:

    Moin,

    Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer sind zwei verschiedene Sachen.

    An sich hast du schon alles gesagt.
    1) 5 - 15% der Beschäftigen sollen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein und können nach ihrer Ausbildung einen Entstehungsbrand bekämpfen, so das Ziel.
    2) Eine Ausbildung zum Evakuierungshelfer muss es nicht geben, es ist aber sinnvoll einem MA diese Aufgabe zu geben, damit man z.B. als Vorgesetzter im Brandfall einen Ansprechpartner hat. Die Evakuierungshelfer führen keine Brandbekämpfung durch.
    3) Es gibt auch noch Branderkunder, jedenfalls bei uns. Deren Aufgabe ist die Bestätigung eines BMA-Alarms um Fehlalarme auszuschließen. Auch die benötigen keine spezielle Ausbildung - mit Zertifikat.

    Gruß
    Dan_Hart

    Hallo zusammen,

    ich möchte erstmal los werden, dass ich es super finde, dass das Wiki jetzt hier integriert wird. Bisher habe ich es so gut wie nicht benutzt, weil es "zu weit" weg war.
    Nun zu meinen Fragen:

    (1) Werden die existierenden Artikel übertragen oder fangen wir bei 0 an?
    (2) Welchen Rahmen wird das Wiki haben? Also ja klar - SUG - aber wie sieht es mit Schnittstellen aus? Ab wann kann z.B. auf ein anderes großes Wiki verlinkt werden?
    (3) Wie erstelle ich einen Artikel und wie bearbeite - verbessere - ich einen bestehenden Artikel? Es gibt im Forum den Thread "Fertige SIFA-Wiki Artikel", was soll da rein? Werden Änderungen direkt übernommen oder gibt es eine Moderatorenfunktion und wer darf Änderungen vornehmen?

    Gruß
    Dan_Hart

    Moin,

    <BEGIN persönliche Meinung>
    Ich nutze die RSS Feeds
    BAUA Pressemitteilungen - http://www.baua.de/de/Presse/Aktu…se-RSS-Feed.xml
    BG ETEM Arbeitssicherheit - http://www.bgetem.de/arbeitssicherh…praevention/RSS

    sowie den

    Umweltonline Newsletter
    <END persönliche Meinung>

    Innerhalb der Unternehmensgruppe wird quartalsweise ein Newsletter mit allen relevanten Änderungen und Fristen veröffentlicht.

    Alle vier laufen unter einer Richtlinie "Newsletter" in Outlook auf und werden automatisch in einen Ordner "später lesen" verschoben. Dort schaue ich i.d.R. im Laufe der Mittagspause rein.

    Gruß
    Dan_Hart

    Diese wird dann direkt von mir in die GBU übertragen. Aber sollte man diese dann direkt an den entsprechenden Verantwortlichen weiterleiten,

    Hallo Tom,

    der Ansatz ist genau seitenverkehrt.
    Der Verantwortliche muss seine Änderungen kennen und die GBU entsprechend anpassen. Erst wenn er da auf Probleme stößt, sollte er deinen Rat einholen.
    Dass DU die GBU für IHN erstellst und aktualisierst, kann nicht funktionieren. Außerdem ist er der Verantwortliche, der am Ende auch verantwortlich ist, sollte etwas passieren.

    Hier nochmal die Grundlagen laut BAUA

    Grüße
    Dan

    Moin Mick,

    da es sich um Digitalfunk handelt, solltest du am ehesten die Grundlagen der BDBOS beachten.
    http://www.mezger-sikom.de/wp-content/upl…n-darmstadt.pdf
    Ansprechpartner Bund und Land - http://www.bdbos.bund.de/DE/Digitalfunk…ation_node.html
    Gebäudefunkanlagen - http://www.bdbos.bund.de/DE/Fachthemen/…rgung_node.html

    EDIT:
    Hab gerade nochmal drüber gelesen, hier der entscheidende Abschnitt :)

    Wie und wo werden Objektversorgungsanlagen angemeldet?

    Die BDBOS hat alle notwendigen Voraussetzungen für die Errichtung oder Umrüstung von Objektfunkanlagen geschaffen. Ein Leitfaden zur Objektversorgung beschreibt die technischen Standards von Objektfunkanlagen und stellt den Errichtungsprozess in Zusammenarbeit zwischen den Objekteigentümern, Planern bzw. Errichtern der Anlagen, der im Land zuständigen Autorisierten Stelle, der fordernden BOS, der BDBOS und der Bundesnetzagentur dar.
    Mit Bekanntwerden der Verpflichtung, eine digitale Gebäudefunkversorgung zu errichten, ist zeitnah die zuständige Stelle für die Objektversorgung des jeweiligen Landes zu beteiligen. Auf diese Weise kann das Anzeigeverfahren umgehend gestartet und ohne Verzögerung bearbeitet werden. Die für das Verfahren notwendigen Unterlagen und Formulare stehen am Ende dieses Artikels zum Download zur Verfügung.

    END of EDIT

    Für Hessen ist der Ansprechpartner das Innenministerium
    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
    Referat Informations- und Kommunikationstechnik Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
    Dr.-Ing. Richard Georgi
    Tel.: 0611 / 353 1400
    E-Mail: V2@hmdis.hessen.de

    Vielleicht hilft dir diese lose Linksammlung schonmal.

    Grüße
    Dan