Beiträge von isoline

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    Hallo Community,

    vielleicht ist das jetzt nicht die richtige Seite um mein Anliegen los zu werden. Einige Mitarbeiter in unserem Betrieb haben den Kontakt zu mir gesucht und mich zumindest in den Wahlausschuss aufstellen zu lassen. Die Anfrag kommt überwiegend von Mitarbeitern aus dem mittleren Management. Wir sind ein konzernangehöriges Unternehmen mit vielen kleinen Standorten und einer Hauptverwaltung mit ca. 130 Beschäftigten (ohne Betriebsrat). Die einzelnen Standorte in der Bundesrepublik haben je nach Größe einen BR.

    Nun kann ich mich mit dem Gedanken bedingt anfreunden. Allerdings sehe ich eine gewisse Form des Rollenkonflikts.

    Mich würde einmal interessieren, ob es in unseren Reihen hier Sifas gibt, die Erfahrung als Betriebsrat haben.

    Danke im Voraus

    Viele Grüße

    Spannende Diskussion.

    Wir haben uns dazu entschlossen die Betriebsanweisung um folgende Punkte zu erweitern:

    --> "Die Maske sollte maximal 30 Minuten am Tag verwendet werden darf."

    (Die soll auch nur punktuell zum Einsatz kommen).

    --> "Wenn Sie die Maske mehr als 30 min. am Tag tragen möchten, bieten wir Ihnen eine Angebotsvorsorge an." In diesem Fall müssen Sie uns mitteilen, ob Sie die Angebotsvorsorge wahrnehmen möchten oder nicht."

    Ich denke dann sind wir sauber aus der Sache raus.

    Ich möchte nicht nochmal meinen Beitrag verändern, daher nutze ich ein neues Antwortfeld.

    Um es korrekt zu erfragen, läßt Du Dir die Konformitätserklärung geben oder schaust in die Herstellerinformation, welches Institut die Klamotte zertifiziert hat.

    Dann nimmst Du das Telefon in die Hand und rufst an und fragst einfach nach :)

    Leider kann nämlich ein Vertrieb ganz oft keine korrekte Info geben, weil sie die Normen nicht verstehen oder nicht verstehen wollen und dann kommen solche Aussagen zu Stande, wie man sie Dir gegeben hat.

    Absolut, da bin ich voll bei dir. Da habe ich gestern dem Einkauf per Telefon mitgeteilt und die Antwort lautete "Unser Einkauf arbeitet gewissenhaft und wenn das Ergebnis so ist [...] dann vertrauen wir den Kollegen das auch alles geprüft haben". Nach dem Institut habe ich auch bereits gefragt, da wurde sie dann wütend und patzig. Habe mich jetzt mit einer entsprechenden Email an den Vorgesetzten gewandt. Mal sehen wir die Reaktion ist.

    Hallo Felidaea,

    du hast es auf den Punkt gebracht. Besten Dank. Es heißt natürlich nicht 0,3m² sondern 0,003m² oder eben 30cm², also die Abmaße sind 6*5cm.

    Ich gehe davon aus, dass der Lieferant die Jacke ohne Logo eingereicht hat. Etwas anderes kann ich mir nicht erklären. Die sagen nämlich, wenn Logo, dann nur in den Signalfarben. Es kam gar keine Rückmeldung bezüglich der Größe etc.

    Sicher, dass Du Dich da nicht mit der Einheit geirrt hast?

    Hallo Axel,

    erst war ich verunsichert. Aber es hat in der Tat die Abmaße 6,1x5 cm. Es heißt natürlich 30cm² :) Sorry.

    Wirkt erst einmal riesig, allerdings ist das ja nicht komplett ausgefüllt. Man nimmt hier schlichtweg höhe * breite als Quadrat. Die Zwischenräume im Logo sind tatsächlich im Hintergrundmaterial (neongelb), würde man tatsächlich nur die "Buchstaben" ausschneiden und berechnen würde man auf sage und schreibe 8-10 cm² kommen. Aber so sind halt die Regeln, sonst wäre der Aufwand zu groß um das zu berechnen.

    Hallo Zusammen,

    hier mal ein Thema zu Warnschutzkleidung der Kategorie III. Unser Marketing teilt mit, das unsere Warnschutzjacken nach der neuen Verordnung und EN 20471 nicht mehr mit unserem Logo in den entsprechenden Farben (Schwarz) bedruckt werden darf. Jetzt liegt mir die Norm als Text leider nicht vor, aber im Prüfverfahren steht was von Mindestfläche 0,8 m² für Hintergrundmaterial (floureszierendes Hintergrundmaterial) und 0,2m² reflektierendes Material (Reflektorstreifen). Jetzt haben wir auf der Vorderseite in Höhe der linken Brusttasche ein Logo in der Größe 0,3m². Jetzt sagt der Lieferant, dass das nicht mehr in den Originalfarben bedruckt werden darf, sondern nur in Gelb, Orange oder Rot. Habe jetzt selbst eine Jacke noch nich gemessen, kann da jemand etwas zu sagen? Wie ist das denn bei Euch?

    :thumbup: Und ja, die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist wichtiger als das Logo. Dennoch suche ich nach einer sachlich fundierten Antwort.


    Lieben Gruß in die Runde

    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für Eure zahlreichen qualifizierten Antworten. Leider habe ich nicht wirklich viel Zeit auf jeden einzelnen Beitrag einzugehen. Es stecken tatsächlich in jedem Beitrag ein stückchen Wahrheit. Auffällig war bei uns aber, das wir drei unterschiedliche Lieferanten aus drei Bundesländern haben, die unter anderem FFP2 Masken liefern können. Die Hersteller sind alle unterschiedlich, aber das Datum und die Unterschrift und alles andere auf dem Zeritifkat waren identisch. Habe jetzt die Zertifikate per Mail an ECM gesendet, aml sehen was passiert.

    Aber bei "normalen" Masken nach Typ 1 oder Typ 2 ist eine "hauseigene" CE Konformitätserklärung beigefügt und unter notified Body steht "Not applicable". Heißt doch einfach nur, das "hinz und kunz" erklärt das die Normen eingehalten wurden aber eine Prüfung durch eine externe Stelle hat nie stattgefunden oder?

    Hallo Zusammen,

    wenn im Ausland ein Produkt hergestellt wird und es eine CE Konformitätserklärung bedarf, kann das ein Insititut aus dem (aisatischen) Ausland vergeben oder muss es ein deutsches/ europäisches Institut sein? Mir liegt ein certificate of conformity aus Italien für ein Produkt das in China Produziert wurde vor. Kann man sich darauf verlassen oder sollte man ein deutsches Institut mit der Prüfung beauftragen?

    Kennt jemand den Zertifikatherausgeber "Ente Certificazione Macchine"? Ist aus Italien.

    Vielen Dank im Voraus

    Rein aus Interesse:

    Was heißt hier genug Frischluft? Wie Überwacht ihr das im Betrieb? habt ihr einen CO Melder oder ähnliches in Verwendung?

    Hallo grebe,

    habe jetzt nicht alles hier wiedergegeben. Es steht dann noch der Satz mit: "Für die Installation der Absauganlage in der Arbeitsstätte, in Verbindung mit dem Bullerjan, ist ein Fachunternehmen zu beauftragen. Sämtliche Dokumentionen und Nachweise sind vor Inbetriebnahme der Abteilung HSE vorzulegen ...

    Ein klassischer Bullerjan. Der Hersteller gibt hier üblicherweise einen Seitenabstand von 70 cm vor. Ich würde pauschal 1m vorgeben.

    Einige der Bullerjan haben keine BImSch Stufe 2 Zulassung und dürfen somit nicht ohne weiteren Filter betrieben werden, aber das dürfte der Schornsteinfeger abgeklärt haben.

    Mit was wird denn da geklebt bzw. versiegelt?

    Ja, in der Tat der Bullerjan bereits entsprechend nachgerüstet worden. Der Abstand passt soweit

    Vielen Dank für den Hinweis. In dem Raum wird viel gesägt, gefräst und geschnitten. Die Fräse selbst hat eine eigene Absaugvorichtung, nach einer Messung im letzten Jahr ist diese nicht ausreichend, so das eine Raumabsaugung installiert werden soll.

    Aber vielen Dank für den Hinweis -Absaugung und Feuerstelle- daran habe ich nun wirklich gar nicht gedacht. Und nein, der Bullerjan verfügt über keine separate Frischluftzufuhr. Hab nun die Installation der Absaugeinrichtung nur mit der Bedingung -ausreichend Frischluftzufuhr für den Bullerjan- freigegeben.

    Vielen DANK für den Hinweis (daumen hoch).

    Hallo Axel,

    danke für deine Rückmeldung. Der Abstand ist dann soweit eingehalten.

    Mit was genau geklebt wird kann ich dir nicht sagen. Ich meine es ist ein Leimkleber, so etwas wie ponal. Nicht brennbar, wenn du das meinst. Dafür aber Gesundheitsschädigend, wird mit Atemschutz gearbeitet und entsprechender Lüftung sowei Absauganlage für den "sägestaub".

    Hallo Zusammen,

    eine mir neue Situation. Es handelt sich um einen Alleinarbeitsplatz. Raumgröße ca. 50 m², Raum ist voll umschlossen.

    Tätigkeit: Sonderanfertigung Trockenbauelemente. Verfahren: fräsen, sägen, kleben. Um das Kleben und Versiegeln zu beschleunigen, hat man einen "Hochleistungsofen" angeschafft. Der Ofen ist von einem Schornsteinfeger abgenommen (Modell siehe Bild)

    Folgende Fragen stellen sich mir:

    darf ich in dem selben Raum Holz lagern, wenn ja wieviel und vor allem wie?

    Welche Rechtsvorschriften gibt es hier (Bauordnung des Landes liegt mir vor) z.B. für die Lagerung von Holz. Hier wird bis unter die Decke gelagert im selben Raum und im Abstand von <2 meter. Ist das erlaubt?

    Bin für jeden Hinweis Dankbar. :)


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    Interessant wäre zu erfahren, über welche Tätigkeiten du sprichst und welche Unfälle und Erkrankungen dich dazu bewegen eine G25 als "Lösung" einzusetzen.

    Gruß

    Andy

    Fahr und Steuertätigkeiten im weitesten Sinne und die Bedienung von beweglichen Anlagen und Maschinen im Transportwesen.

    Die G25 ist sicherlich nur ein Teil der Lösung. In den letzten Jahren ist die Zahl der Unfälle und arbeitsbedingten Erkrankung stetig gestiegen und im gleichen Zeitraum hat der Anteil der Teilnehmer an den Vorsorgen abgenommen. Unsere Erwartung ist, dass durch die konsequente Teilnahme an der Vorsorge (nur ein Baustein neben vielen), die Zahl der Unfälle und Abwesenheiten zumindest auf das Niveau von vor 3-5 jahren sinkt. (Wie gesagt, die Vorsorge ist nur ein Baustein)

    Hallo awen,

    Das ist keine Vorsorge, sondern eher eine Eignungsuntersuchung. Für die G25 ist die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung keine Grundlage. Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage.

    "kein Vorsorge, sondern eher eine Eignungsuntersuchung." Hmmm, du kannst unheimlich gut erkären, um welches rhetorische Mittel handelt es sich hier eigentlich? Also wenn es eher eine Eignungsuntersuchung ist, kann man das andere -jott sei Dank- nicht gänzlich -als Vorsorge- ausschließen. Ist das dein Ernst?

    So einfach ist das nicht.

    Eignung

    Ganz erhlich, wenn das alles so einfach wäre, dann hätte ich bestimmt nicht den Thread erstellt.

    Moin Isoline,

    ich muss Dich enttäuschen. Es gibt keine Vorsorge G25. Hier im Forum findest Du unzählige Beiträge zur Rechtsmäßigkeit der G25 (insbesondere bei einem bestehenende Beschäftigungsverhältnis). Hier wurde auch schon oft die unterschiedliche Sichtweise der DGUV und des BMAS thematisiert.

    Selbst wenn Du die G25 im Betrieb in irgendeiner Form etablierst (ohne rechtliche Grundlage), erhältst Du von dem Betriebsarzt kein Ergebnis der Vorsorge, so dass Du genau so nass bist, wie vorher auch. Ich möchte diese Thematik nicht nochmals aufrollen, da es wie gesagt bereits viele Themen zu genau dieser Fragestellung gibt.

    Aber die G25 als Vorsorge gibts ned, hatts noch nie gegibst und wird es vielleicht auch nie gibsen. ;)

    Gruß Frank

    Lieber Guudsje,

    mich kannst du nicht entäusschen, höchsten mir wertvolle Arbeitszeit nehmen, da ich mir dann wieder Gedanken machen muss was ich dir schreiben soll, um letztendlich wieder ohne Ergebnis da zu stehen. Auf Sophisterei habe ich nicht wirklich Lust, aber....

    Aber Du sagst selbst, dass es unterschiedliche Sichtweisen gibt, jott sei dank. Ob jetzt juristisch oder eben nicht, es ist derzeit immernoch als sog. "G25" bekannt.

    Außerdem ist es kein Geheimnis, dass bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen keine "Ergebnisse" mitgeteilt werden. Allerdings kann man anhand der nächst terminierten Untersuchung eben doch einen Rückschluss, wenn auch vage, auf ein mögliches Ergebnisse ziehen (geeignet oder eben nicht oder eben eingeschränkt). Aber das interessiert mich gar nicht. Aber scheinbar hast du nicht verstanden worum es mir geht.

    Ziel ist es, dass die Beschäftigten "Gesund" zur Arbeit erscheinen. Ich bin als Arbeitgeber nicht daran interessiert, zu erfahren, was mein Mitarbeiter hat, ich bin daran interessiert, das die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt wird!

    Hallo Isoline,

    du kannst grundsätzlich keinen MA "zu seinem Glück" zwingen und hast dazu auch nicht das Recht.

    Wenn du es als verpflichtend ausweist steigert das garantiert nicht die Akzeptanz und genau die ist es, die dir deine gewünschten Ergebnisse bringt.

    Lieber hathor,

    "niemand hat die Absicht den MA zu seinem Glück zu zwingen". :)

    Das soll auch nicht die Lösung sein. Aber wenn ich mit dieser "Pflicht" den MA vor schlimmerem bewahren kann, dann ist das doch ok.

    Hallo Isoline,

    wenn subjektiv etwas unterstellt wird, ist Aufklärungsarbeit angesagt! Bei einer offenen Kommunikation dürfte sich der "Erfolg" von alleine einstellen.

    Hallo Nullchecker,

    wir haben einen Zustand: mehr Unfälle, mehr Abwesenheit, weniger TN in Vorsorge. Hier sehen wir einen Zusammenhang (ohne eine tiefergehende statistische Prüfung wie signifikanztest, Korreltation etc.), das meinte ich mit subjektiv. Mit einer offenen Kommunikation findest du doch nicht heraus, ob es da einen Zusammenhang gibt oder nicht :). Wir gehen davon aus, dass durch die TN an der Vorsorge, die Anzahl der Unfälle und Erkrankungen zurück geht.

    Was du sicherlich mit offene Kommunikation meinst ist offen auf die MA zuzugehen, um Akzeptanz für die Vorsorge zu schaffen. In diesem Punkt gebe ich dir absolut recht. Nur wie :)? Ich brauche Ideen ;)! Auch eine offene Kommunikation ist mit Bedacht zu führen. Das kann auch nach hinten los gehen ;(