Beiträge von Marco S.

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    Also ich bin wirklich unschlüssig was wir nächste Woche noch aufrecht erhalten.

    Der Druck aus der Belegschaft ist schon hoch und überall wird gelockert.

    Meine Ideen dazu:

    - Maskenpflicht bleibt

    - in der Kantine sind wieder mehrere Mitarbeiter an einem Tisch erlaubt. Vorzugsweise aus einem Arbeitsteam

    - Bei Anzeichen von Symptomen Testen.

    - Wer sich freiwillig testen will, bekommt einen Test

    - Lüften, Lüften, Lüften

    - Option, falls sich die innerbetrieblichen Fälle häufen, dann werden die Maßnahmen wieder verschärft.

    Sehr viel mehr wird fürchte ich nicht übrig bleiben.

    Was nicht vergessen werden darf, die SARS CoV 2 Arbeitsschutzregel bleibt ja bestehen.

    Mir gefällt deine Einstellung |?

    Wir hatten ein ähnliches Problem.

    Corona bedingt haben wir unsere Kantine für Fremdarbeiter gesperrt. Nach kurzer Diskussion wurde für die Fremdarbeiter ein Container aufgestellt.

    Die Fremdarbeiter dürfen sich aber in der Kantine das Essen holen.

    Das war tatsächlich relativ unproblematisch.

    Das PEI hat die Anforderungen an den Vollständigen Impfschutz in Bezug auf Johnson & Johnson geändert. Ab sofort benötigt man auch hier zwei Impfdosen.

    Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass alle Mitarbeiter die einmalig mit Johnson geimpft sind nicht mehr als vollständig geimpft sind, und sich demnach ab sofort jeden Tag Testen müssen?

    Das gleiche gilt für ungeimpfte Genesene Mitarbeiter, die nach altem Stand noch genesen sind mit der Verkürzung aber den Genesenen Status verlieren?

    Was für ein Spaß.

    ja plausibel ist das, aber dann hätte man es von Anfang an so handhaben sollen und nicht festlegen, dass beim erstmaligen Betreten der Arbeitsstätte der Testnachweis gültig sein muss und über den Tag ablaufen kann.

    Morgen Guudsje,

    ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob dies nicht von Anfang an so gedacht war. Ob dies aber in den FAQ des BMAS oder in einem Webinar so gesagt wurde, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

    Das war ja auch schon letztes Jahr ;)

    Wir kontrollieren niemanden, der Mittags das Betriebsgelände verlässt und dann wiederkommt.

    Naja, dass ist schon plausibel. Ich mache meinen Test an meinem Freien Tag um 10:05 und gehe am nächsten Tag um 07.00 Uhr in die Arbeit, der Test ist noch gültig.

    Wenn ich dann um 12:00 Uhr zum Mittagessen gehe, ist der Test bei meiner Rückkehr ungültig und ich müsste mich testen lassen.

    Kontrollieren möchte ich das aber nicht.

    Ich empfand den Frageborgen sehr anspruchslos. Ich hätte da mit mehr gerechnet.

    Immerhin etwas. Bei uns hat sich seit Beginn der Pandemie keine Behörde blicken lassen.

    Ich hätte zumindest vom Gesundheitsamt mal erwartet, dass sie nachfragen, nachdem Mitarbeiter von uns an Corona erkrankt waren.

    Nur die BG war einmal vor Ort (nach Ankündigung).

    Zum Glück ist unsere GL trotzdem sehr dahinter, dass die Maßnahmen größtenteils umgesetzt werden.

    Nun hält er sich aber selbst nicht dran, Freitag hat er in seinem Büro den Test gemachtr, da noch unter Aufsicht. Gestern hab ich gar keinen Nachweis von ihm, obwohl er in der Firma war. Und heute schickt er mir ein Bild wo seine Uhr und eine Testkassette drauf ist.

    Selbst der Hinweis auf die Vorbildfunktion könnte nach hinten losgehen.

    Wie ist denn die Stimmung zwischen Euch?.......

    Ich glaube Mick meint die Stimmung zwischen dir und GF

    Wobei ich, wenn es passt, wirklich auf die Vorbildfunktion hinweisen würde und der Fairness gegenüber den Mitarbeiter.

    Recht viel mehr wirst du nicht machen können.

    Hallo zusammen,

    laut Suchfunktion gab es keinen Treffer.

    Muss ein Ungeimpfter Geschäftsführer einen 3G Nachweis bringen?

    Laut FAQ BMAS 1.1.3 ist ein GF nicht als Beschäftigter aufgelistet…

    Danke für Eure Hilfe?

    Das BAMS sagt in den FAQ:

    Zitat
    • 1.1.8. Welche Ausnahmen sind hinsichtlich der 3G- Nachweispflichten vorgesehen?

      Beschäftigte und auch die Arbeitgeber selbst dürfen eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt. Ausnahmen sind ausschließlich

      • für die Wahrnehmung von Testangeboten in der Arbeitsstätte, die der Erlangung eines Testnachwachweises dienen und
      • für die Wahrnehmung von Impfangeboten in der Arbeitsstätte

      vorgesehen.

      Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.


    https://www.bmas.de/DE/Corona/Frag…006499bodyText3

    Wir (165 Mitarbeiter auf 3 Schichten verteilt) bieten 3 Selbsttest unter Aufsicht an. Diese Tests sind außerhalb der Arbeitszeit zu machen und werden von einem Anwesenden Abteilungsleiter bzw. stellv. Abteilungsleiter überwacht.

    Die Abteilungsleiter werden von mir geschult wie diese Tests durchzuführen sind und bekommen von der GL dies und die Kontrolle auch schriftlich Beauftragt.

    Die anderen beiden Tests müssen die Mitarbeiter selbst erbringen und den AL bei Arbeitsbeginn vorzeigen.

    Ohne einen Testnachweis, darf der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht aufnehmen.

    Bei uns gibt es nun noch eine kleine Änderung. Mitarbeiter die extern keinen Testtermin bekommen, bekommen dann von uns am Folgetag von uns einen Test gestellt, der dann eben wie die anderen überwacht wird. De Facto stellen wir diese Tests nun also an 5 Tagen zur Verfügung.

    Insgesamt war gestern ein echt anstrengender Tag. Ich werde heute noch ein betriebsinternes FAQ per Mail verschicken.

    1. Kann ich einen Selbsttest mitbringen und vor der Arbeitszeit unter Aufsicht machen:

    Nein weil ich nicht jeden Test prüfen kann und will ob dieser zugelassen wird

    2. Kann ich nach der Arbeit einen Test machen und da dieser 24 Stunden gültig ist für den nächsten Tag verwenden:

    Wenn ich den Test um 08.00 Uhr mache und am nächsten Tag um 07:30 Uhr komme gilt der Test dann noch?

    Wir haben entschieden, dass ein Test/Testnachweis vor der Arbeit gemacht werden muss bzw. vorgezeigt werden muss

    3. Was mache ich, wenn der Selbsttest in der Firma positiv ist:

    Sollte ein No Brainer sein :rolleyes:

    4. Kann ein Test oder ein Testnachweis von ungeimpften Beschäftigten verweigert werden.

    5. Ich bekomme keinen Testtermin von einer externen Teststelle

    Na eben bei uns.

    Der geringste Aufwand ist der Selbsttest unter Aufsicht im Betrieb. Die Aufsicht kann eine ernannte Person übernehmen, hier bietet sich der Schichtleiter an.

    Die Aufsichtsperson muss lt. FAQ der BMAS

    Zitat

    überprüfen, ob die jeweiligen Probanden das Testverfahren ordnungsgemäß entsprechend der Gebrauchsanordnung des verwendeten Tests durchführen. Sie müssen hierzu entsprechend unterwiesen werden. Die Unterweisung soll auch auf die für die Testung unter Aufsicht erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen für alle Beteiligten eingehen. Name, Vorname von Aufsichtsführenden und Probanden sowie Datum und Uhrzeit der Probenahme sind zum Beispiel in einer Tabelle – ggf. auch digital – zu dokumentieren.

    Wir handhaben das jetzt so:

    Wir (165 Mitarbeiter auf 3 Schichten verteilt) bieten 3 Selbsttest unter Aufsicht an. Diese Tests sind außerhalb der Arbeitszeit zu machen und werden von einem Anwesenden Abteilungsleiter bzw. stellv. Abteilungsleiter überwacht.

    Die Abteilungsleiter werden von mir geschult wie diese Tests durchzuführen sind und bekommen von der GL dies und die Kontrolle auch schriftlich Beauftragt.

    Die anderen beiden Tests müssen die Mitarbeiter selbst erbringen und den AL bei Arbeitsbeginn vorzeigen.

    Ohne einen Testnachweis, darf der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht aufnehmen.

    Hallo Flo,

    -kein Studium oder Ingenieure, was willst du hier? :wacko:

    Ich bin nicht mal Meister und habe die Ausbildung über "meisterähnliche Tätigkeit" absolviert. Das geht.

    Für mich ist es wichtig, dass man engagiert an die Sache rangeht.

    Der Rest wird schon.

    Und hier im Forum wird einem auch oft bei speziellen Fragen weitergeholfen.:doppelthumbsup:

    Viel Spaß deshalb hier im Forum.:)

    Willkommen im Leben einer FASI.... sowas kommt bei mir immer wieder.

    Beispiel?


    - Anrufer/in: Moin. Du… Sachmal… Wir haben hier vom Kunden einen Stapler hingestellt bekommen. Sieht noch echt gut aus, ist fast neu, hat aber keine UVV. Dürfen wir den benutzen?

    Ich hatte einen ähnlichen Fall.

    Die UVV Prüfung war mehr als ein Jahr abgelaufen. Die für die UVV zuständige Abteilung hat den Stapler aber munter weitergenutzt. Ich bin dann zum Abteilungsleiter und hab ihn darauf aufmerksam gemacht.

    Seine Antwort : "Ja wenn du das so streng siehst." :rolleyes:

    Ich hab ihn dann auf seine Pflichten Aufmerksam gemacht und was im Falle eines Unfalls auf ihn zukommt.

    2 Stunden später war ein Schild am Stapler angebracht, dass dieser nicht mehr benutzt werden darf.


    Manchmal kommt es mir auch so vor, dass bei unbeliebten Arbeiten die SiFa eingeschalten wird, mir der Hoffnung, dass man dann diese Tätigkeiten nicht mehr machen muss.