Alles anzeigenHallo,
warum ein zweiter Thread? Siehe meine Antwort von heute.
Was verstehen Sie unter Kennzeichnung? Meinen Sie den Aufkleber
"Brandschutztür" oder dergleichen? Das ist bei dieser Frage
unerheblich. Die Kennzeichnung an sich, kann man je nach Alter
der Tür bzw. Hersteller ohnehin nicht entfernen. Siehe dazu:
https://www.feuertrutz.de/beurteilungen-…estand-18122017
Gruß
Simon Schmeisser
Ich habe auf eine Antwort von AxelS geantwortet. Ein zweiter Thread war mir nicht bekannt. Sorry dafür, aber um Ihren Thread geht es mir nicht.
Axel sprach von der Entfernung der Zulassungsplakette.
Siehe hier:
Wenn die Brandschutztür nachweislich nicht mehr als solche benötigt wird, würde ich die Zulassungsplakette entfernen. Dann kann man sie behandeln wie jede andere Tür auch.
Allerdings wird es dann auch schwierig, wenn mal wieder jemand auf die Idee kommt etwas am Brandschutzkonzept zu ändern, die Tür im Nachgang wieder als Brandschutztür zu verwenden.
Ich wollte wissen, worin er die Schwierigkeiten bei der Wiederverwendung als Brandschutztür sieht.