Beiträge von caterpilar

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    Guen Morgen Heiko,

    Du bist vermutlich von einem Call-Center überrumpelt worden und nicht direkt vom Verlag. Diese Anrufe werden sich häufen und Du wirst Routine im Abwimmeln entwickeln müssen.

    Das Papier, das jetzt zu Dir kommt, solltest Du trotzdem mal lesen; das schadet nicht. Ich war es nach dem zweiten Versuch leid, immer die gleichen, dicht bedruckten 8seitigen Probeexemplare zu bekommen, die zudem superteuer sind.

    Du musst Dir selbst ein Bild machen, aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die Anrufer machen immer Panik wegen angeblicher oder echter Gesetzesänderungen und bieten das beste Hilfsmittel der Welt an. Natürlich tun sie das.

    Also, gelassen bleiben, Probeabo kündigen oder mal ein Jahr laufen lassen ... Du kommst schnell dahinter, welcher Weg für euch der beste ist.

    Gruß,

    Thomas.

    Moin Thomas,

    Das wäre das kleinere Problem.

    Das wäre das große Problem (ohne den Kollegen zu nahe treten zu wollen..... obwohl :saint:). Siehe Beitrag Nummer 9. Da stehen meine Bedenken. X(

    Gruß Frank

    OK, das wirst Du besser wissen ;).

    Ansonsten wäre es recht einfach und auch nicht so teuer, die Fahrzeuge auszurüsten (ggf. inkl. Bump Test Station) und somit das ganze organisatorische Problem zu entzerren. Aber wer weiß, ob die Leute überhaupt dazu zu überreden sind, wenn ich Beitrag #9 richtig deute ...

    Die Beschäftigten (Hausmeister), die Störungsbeseitigungen in den Holzpelletlagern vornehmen, befinden sich nicht in den entsprechenden Liegenschaften.

    Hallo Frank,

    wie realistisch wäre es, alle Hausmeister für den Anzeigentest zu qualifizieren, die in solche gefährlichen Bereiche einsteigen müssen?

    Dann könnten die Kollegen bei Bedarf Prüfgas in kleinen Druckdosen mitführen, eine kleine Armatur aufschrauben und den Test vor Ort selbst vornehmen.

    Gruß,

    Thomas.

    Und wenn er mit der Chemikalie hantiert, etwas auf die Hand, den Finger bekommt und dann die Nase juckt...

    Ein Klassiker.

    Es gibt Leute mit degenerativen Hauterkrankungen an den Ohren, weil sie sich vor jeder Pause den Gehörschutz mit von Lösemittel benetzten Handschuhen von den Ohren nehmen und dann an den Händen den Hautreinigungs- und Hautschutzplan umsetzen. Das Problem gehört sowieso in die Unterweisung.

    Der Umgang mit einer Trinkflasche eignet sich vielleicht, den Blick für Gefährdungen am Rande des Blickfelds zu schärfen.

    Genau DAS, also eine Nichtbeteiligung der Betriebsräte, steht keinesfalls in dem Artikel. Hier wird lediglich eine ergänzende Differenzierung bzw. Korrektur bisheriger Interpretationen vorgenommen - und dies ist grundsätzlich auch richtig.

    Ich habe keine Erfahrung mit Betriebsräten und kenne die Theorie rund um deren Arbeit nicht. Mich verwirrt dieses Urteil daher mehr, als dass es mir hilft. Für mein Unternehmen ist es nicht relevant, da kein BR. Danke für die Klarstellung.

    Wenn man die Trinkflaschen einsetzt, die Radfahrer benutzen, muss niemand mit kontaminierten Handschuhen an den Verschluss, weil es ein Mundstück gibt. Das Mundstück könnte aber auch selbst kontaminiert werden und das ist natürlich auch nicht gut. Also nimmt man besser doch eine Flasche die das Mundstück mit einer Kappe schützt.

    Klar gekennzeichnete Gebinde und eine deutlich gekennzeichnete Trinkflasche, die zum Beispiel abgesetzt im Drahtkorb steht (siehe Foto von Mike) und dazu die deutliche Unterweisung, nicht mit kontaminierten Handschuhen direkt an das Mundstück zu gehen - dann klappt das ordentlich und berücksichtigt alle Regeln.

    Wahrscheinlich hat es dazu noch keine Präzedenzfall mit Geschädigten / Opfern und Urteil gegeben. OK Danke. Warten wir einfach mal ab.

    Bei den Rundgängen der BG, der Feuerwehr oder anderer durch unser Haus hat erst einmal ein Brandsachverständiger mit einer Taschenlampe an einem alten Klebeschild geprüft, ob es noch auf das direkte Licht reagiert und nachleuchtet. Er gab aber keine Empfehlungen, nachzumessen oder wie man sonst einen Eindruck von der Nachleuchtfähigkeit bekommen könnte.

    Ich nehme als Eindruck dieses Threads mit, dass ich mit unseren Brandschutzhelfern wenigstens mal prüfe, wie der subjektive Eindruck ist, wenn die Schilder von der Flurbeleuchtung "aufgeladen" werden. Das hatte ich wirklich nicht auf dem Schirm.

    Standard-Prüfungsfrage: "Wann muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden?"

    Antwort: "Wenn sich die Beschäftigten in Ihrem Arbeitssystem in ihrem Wohlbefinden gestört fühlen."

    Hier als Antwort nur irgendwelche Paragrafen zu zitieren gibt Punktabzüge. Alle Gesetze, Vorschriften und Regeln, die man nach dieser Antwort nennen kann und sollte, konkretisieren die allgemeine Antwort.

    Vorschriften sind einzuhalten. Technische Regeln liefern konkrete Handlungshilfen und sollten wenn möglich immer zur Anwendung kommen. Da haben sich schlaue Leute viele Gedanken gemacht und die Unternehmen wären mit der Drahtbürste geschrubbt, wenn sie die Informationen nicht nutzen und den Stand der Technik nicht umsetzen würden.

    Die oben von Wizzard76 aufgeführten Grundgedanken sind ein wichtiges, alles verbindendes Gerüst. Die Überzeugungsarbeit und die formlosen Gespräche, die die Beschäftigten mitnehmen, lassen sich nicht in technische Regeln bündeln. Hier kommen die Ausdauer und die Sozialkompetenz einer Sifa zum Tragen.

    Der Weg der Überzeugungsarbeit ist lang und schwer, keine Frage. Interne Sifas sind vermutlich gegenüber externen Sifas im Vorteil. Man muss Verbündete finden (neudeutsch Multiplikatoren) und die Betriebsanweisungen als Hilfsmittel verkaufen, nicht als Gängelei. Da muss natürlich das ganze Unternehmen mitspielen. Sind die Anweisungen in einer BA nicht umsetzbar, weil das Papier nur zur Show bei BG-Rundgängen aushängt, werden sie auch missachtet.

    Daher werden wir hier immer wieder verschiedenste Ansätze zur Durchsetzung von BAs hören. Aber von diesem Austausch lebt das Forum schließlich. :)

    Der Kollege (hat weder mit dem Betrieb etwas zutun noch mit mir persönlich) ist der Meinung, dass er alles unterweisen muss, weil es ja die Vorschrift ist. Und wenn ich es nicht mache, dann würde ich gegen die Vorschrift verstoßen.

    Dann hat er vielleicht auch schon mal schlechte Erfahrungen gemacht, weil ihm nach einem Vorfall zu verstehen gegeben wurde, dass er auch Unsinniges nicht weglassen dürfe. Oder er ist einfach so drauf. Jedenfalls hat er ja nicht unrecht. Sein Standpunkt ist wasserdicht.

    Hallo LL0rd ,

    das Thema der Sinnhaftigkeit von Unterweisungen selbsterklärender Dinge des Alltags ist vermutlich so alt, wie dieses Forum. Ich würde die Debatte gar nicht erst führen, sondern die Unterweisung durchziehen und gut is'.

    Wenn Dir wohler dabei ist, versuche das Thema in andere Abläufe einzubinden, indem Du Schnittstellen suchst. Zum Beispiel gibt es doch sicher einen geregelten Weg der Batterien vom Lager bis zur Entsorgung. Das könnte man auch unterweisen. Oder es könnte Regeln geben, wie der Wachmann die Lampe einzusetzen hat, wenn er einen Einbrecher ertappt.

    Ist immer noch keine Sensation, aber: Einfach machen und dokumentieren. Wer schreibt, der bleibt.