Hallo Leute,
ich habe mit einem Kollegen gerade einen kleinen Streit. Es geht um die DGUV Vorschrift 23
Genauer gesagt um § 10:
Zitat(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sich die für das Wach- und Sicherungspersonal erforderlichen Einrichtungen, Ausrüstungen und Hilfsmittel in ordnungsgemäßem Zustand befinden und dass das Wach- und Sicherungspersonal in deren Handhabungen unterwiesen ist.
Der Kollege ist nun der Meinung, dass man Jährlich eine Unterweisung in die Handhabung durchführen muss.
Bei einer Taschenlampe würde er nicht nur in den Gefährdungen unterweisen, sondern quasi eine Ersteinweisung durchführen. Hier ist die Taschenlampe, hier geht sie an. Das sind die Betriebsmodi der Taschenlampe. Und ihr solltest übrigens nicht in das Licht reinschauen, da es blendet. Usw.
Gehört der Betrieb einer Taschenlampe eurer Meinung nach in die jährliche Unterweisung?
Und eine weitere Frage habe ich da:
Ich bin Sicherheitsingenieur. Ich habe es so verstanden, dass ich mich über Vorschriften hinweg setzen kann, wenn ich es nur ausreichend begründe. Bleiben wir bei der Taschenlampe und der Unterweisung in die Handhabung. Wenn ich jetzt finde, dass ein Mitarbeiter keine Unterweisung in die Handhabung braucht, diese Unterweisung sogar kontraproduktiv ist, kann ich dann darauf verzichten? Also mich über die Vorschrift hinwegsetzen?