Beiträge von Horst L.

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    Hallo,
    als ich noch in einer Spedition gearbeitet habe, hatten wir dieses Thema auch. Paletten stehen im Fluchtweg, aber"....das geht schon, da kommen wir locker dran vorbei....". Keiner wollte hier was ändern, weil "ist ja viel ASrbeit...".
    Die SiFa (extern), hat dann mal ein paar andere Paletten dazugestellt, das Licht ausgemacht und die Kollegen bei Dunkelheit aufgefordert das Lager so schnell wie möglich zu verlassen.......
    Danach standen da keine Plaetten mehr...

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Mich ärgert halt nur immer wie mit den Mitarbeitern in den Zeitarbeitsunternehmen umgegangen wird, es traut sich hier auch kaum einer was dagegen zu unternehmen.

    ....bitte nicht immer alle ZA-Unternehmen über einen Kamm scheren
    ....Danke.
    Dieses beschriebene Fehlverhalten der Vorgesetzten gibt es nämlich auch in Unternehmen die ZA einsetzen...und das nicht zu knapp......

    ei der G 25 bekomme der AG mitgeteilt, ob Gesundheitliche Bedenken vorliegen. "Nein, bedingt, Ja, Ja-befristet bis xx.xx.xx."
    Des weitern eine Bemerkung, z.B. "geeignete Sehhilfe tragen"

    Warum der Kollege die Anforderungen der G 25 nur befristet oder gar nicht erfüllt wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.

    ....nur wenn der zu Untersuchende der Weitergabe zustimmt. Sonst bekommt man nur mitgeteilt, dass der Proband bei der Untersuchung anwesend war.

    Servus,

    G25 ist eine Eignungsuntersucheugn und VOR Arbeitsaufnahme ANZUBIETEN. Nimmt der AN dieses Angebot nicht an, dann kann /darf er nicht eingesetzt werden.
    Nimmt er dsas Angebot an, aber verweigert die Zustimmung zur Weiterabe des U-Ergebnisses an den AG, dann kann/darf er ebenfalls nicht eingesetzt werden, da der AG ja keinen Nachweis der Eignung hat.

    Mit dem Schreiben lehnt sich der AG weit aus dem Fenster. Denn mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat aus 2013 wurde die ArbMedVV grundlegend geändert. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass keine Duldungspflicht und damit kein Untersuchungszwang hinsichtlich der körperlichen oder klinischen Untersuchung besteht.

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo,
    ich verstehe die Kollegen nicht, die sich über das "neue Konzept" mokieren. Ich würde im "Bestand" nicht arbeiten wollen, denn für mich ist das mehr ein Notbehelf denn ein Büro. Allein die Bewegungsflächen zwischen den Schreibtischen im hinteren Bereich sind sehr, ich sag mal "schmal" (20cm ?)
    Da sieht der neue Plan doch um Welten besser aus und die Arbeitszufriedenheit würde dort mit Sicherheit auch steigen (psych. Beanspruchung / Belastung ???)

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo,
    ich bin froh, dass unser Unternehmen zertifiziert ist. Definierte und dokumentierte Prozesse erleichtern die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, stellen eine einheitliche Arbeitsweise sicher und machen dadurch eine Vertretbarkeit der Stelleninhaber leicht möglich.
    Aber ja, es muss von der U-leitung gewollt und getragen weren. Nur dann werden Verbesserungsvorschläge aus den Standorten wirklich geprüft und für alle umgesetzt.
    Fehlt dieses Wollen, dann wird QM von der Belegschaft auch nicht mitgetragen und als Belastung wahrgenommen. Ergebnis: Zertifikat hängt an der Wand und macht alle 3 Jahre wirklich mehr Arbeit.

    Horst

    Sorry, dass ich mich nicht deutlich ausgedrückt habe. Also: Die Themen und interessierte Parteien müssen festgelegt werden. Welche Themen und welche i. P. das sind, legt das Untern. fest, es gibt keine Vorgabe was da hin zu schreiben ist. Dementsprechen fällt dann auch die Dokumentation dazu aus.
    Ebenfalls leichter ist, dass man wieder einfacher Dinge ausschließen kann.

    Der Auditor ist aber auch der Meinung, dass es Sinn macht weiterhin einen QMB zu haben (Verantwortlichkeit ist gebündelt...)

    Horst

    Servus Reinhard,

    danke der Nachfrage. Das Audit lief gut. Wir stellen nächstes Jahr um auf 9001-2015, haben aber unseren Dokumentationsentwurf diesmal zur Prüfung vorgelegt. Der wurde so als gut machbar bewertet.
    Unser Ansatz ist, die bewährte Struktur aus der "alten" Norm, also QMH, VerfahrensAnweisungen, ArbeitsAnweisungen und FormBlätter beizubehalten und als erstes Kapitel die "neue" Norm mit Verweisen auf die bestehende Dokumentation einzufügen.

    BTW: Unser Auditor hat Einblick in die P-Akten der externen MA, da der Aufbau und Inhalt der P-Akte in allen Geschäftsstellen gleich sein muss. (Matrixzertifizierung). Die G u V geht den nichts an. Im Auditgespräch kann er die Umsatzzahlen und eine Einschätzung des wirtschaftlichen Erfolgs bekommen. Muss er sich also selbst einen Reim darauf machen.

    Gruß vom sehr kalten und tief verschneiten Rand der Alpen
    Horst

    Sicherlich, diese Frage regelt man aber u.a. in der BSO/Brandschutzorganisation.
    Zudem könnte man diese Frage in jedem Objekt aufwerfen...

    Da stimme ich Ihnen voll zu.

    Wer bedient im Büro, im Kaufhaus, in der Schule, im Rathaus, im Krankenhaus?
    Sorry, vielleicht sollten Sie sich mal mit den Grundlagen beschäftigen.

    Hier ist die Ausgangslage anders. Es ging um ein Altenheim mit, wie Sie selber sagen "Menschen mit Besonderheiten"
    Und mit Grundlagen habe ich mich beschäftigt (Ausbildung im Selbstschutz..)

    Man kann aber den Zugang nicht
    so erschweren, damit hinterher kein Mitarbeiter, Besucher und auch
    Bewohner etc. einen Zugriff mehr hat.

    Das habe ich auch nicht geschrieben

    Ernsthaft? Wir lassen diesen Mangel jetzt zu, damit niemand auf den
    Gedanken von einem Löschversuch kommt?

    Da haben Sie meinen Satz aus dem Zusammenhang gerissen.....Einen Löschversuch kann man nur machen, wenn ein Löschmittel vorhanden ist und zwar da wo es sein soll.....so habe ich das gemeint. (Vielleicht nicht ganz verständlich ausgedrückt. Sorry)

    Hallo,
    ich habe selber einen Angehörigen in einem Altenheim und habe mir gestern (weil ich hier mitgelesen habe) die "Feuerlöschersituation" dort angeschaut und dabei sind mir ein paar Fragen gekommen:
    1. Wer soll die Löscher bedienen wenns brennt ? Die alten Herrschaften mit Sicherheit nicht, weil keiner weiß wies geht und die allermeisten körperlich auch nicht in der Lage dazu wären die zu bedienen.
    2. Wenn das so ist, wer machts dann ? Pflegekräfte und wenn zufällig da, Besucher.
    3. Wäre es da nicht besser, den "unbefugten" Zugriff auf die Löscher zumindest zu erschweren ?

    Ich glaube das wäre besser, als alles so zu lassen wie es jetzt ist und im Ernstfall zu Suchen. Dann geht nämlich retten vor suchen..

    Nur mal so....

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst