Wenn es in der Feuerklausel eurer Versicherung drin steht, müsst ihr den Sachverständigen beauftragen und bezahlen.
Normal ist hier eine jährliche Prüffrist und diese kann aber durch den Versicherer verlängert werden.
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Neues Benutzerkonto erstellenWenn es in der Feuerklausel eurer Versicherung drin steht, müsst ihr den Sachverständigen beauftragen und bezahlen.
Normal ist hier eine jährliche Prüffrist und diese kann aber durch den Versicherer verlängert werden.
Du meinst jetzt aber nicht die Prüfung durch einen VdS-Gutachter?
Du meinst die elektrische Anlage in einem privat genutzten Wohnhaus?
Dann steht dazu in DIN VDE 0105-100 (woher auch die Prüffristen nach DGUV V3/DGUV V4 kommen) in Kapitel 5.3.3.101.6 Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen:
"Für Wohnungen können längere Zeitspannen (z.B. zehn Jahre) geeignet sein. Bei einem Wechsel der Bewohner ist eine Prüfung der elektrischen Anlage dringend empfohlen."
Klar ist das die Aufgabe des Vermieters!
Frage:
Gehst du nach dem Muster Praktikumsbericht der BG zur Erstellung des Praktiumberichtes vor?
Bei welchem Kapitel bist du?
Ich habe das Arbeitssystem unter Punkt 3.1.3 beschrieben und die allgemeinen Gefährdungen dann unter 3.1.4
Du bist nicht zu beneiden.
Du musst dich auf jeden Fall irgendwie absichern.
Bei mir wäre hier die Stufe erreicht das es nur noch schriftlich über die Geschäftsführung geht.
Wenn von den Zuständigkeiten und Ernennungen nix geregelt ist, was ich vermute, ist die Geschäftsführung im Falle eines Falles als erstes dran. Vielleicht kommt dann ein bisschen Bewegung in das Ganze.
Das es noch ein sehr langer Weg ist bis bei euch alles elektrotechnisch in richtigen Bahnen läuft ist auch klar.
Das ist mit ein paar Ernennungen nicht getan...
Wenn ich recht verstanden habe gibt es bei euch einen Elektromeister.
Und der hat die Freigabe erteilt das der Schlosser das machen darf.
Könnte es sein das sein Wissen etwas "veraltet" ist...
Will jetzt besser nicht danach fragen wie es sonst in eurem Elektrobereich aussieht.
Er sollte dringend mal sein Wissen auf den aktuellen Stand bringen.
Ohne das das Schlosser zumindest EuP ist macht der nicht mal einen Schaltschrank auf.
Zum Kabel anklemmen muss er dann mindestens EFK für festgelegte Tätigkeiten sein.
Hätte eine kurze Verständnisfrage:
Hat der die Arbeiten nur einmal an einer bei euch stehenden Anlage gemacht oder soll er das zukünftig auch öfters machen?
Oder geht das etwa auch noch an Kunden raus?
Ihr müsst aufpassen das ihr nicht was miteinander verwechselt.
Leitungsroller auf Baustellen müssen der "Kategorie 2" entsprechen.
Das steht in beiden DGUV-Informationen drin.
Es ist zusätzlich eine Forderung der Kategorie 2 speziell für Leitungsroller das diese der "Schutzklasse 2" (schutzisoliert) entsprechen.
Beide Merkmale müssen auf dem Leitungsroller erkennbar sein.
Wenn das so ist, dann ist auch alles in Ordnung und es gibt nichts zu meckern.
Selbstverständlich muss das Betriebsmittel auch mit einer aktuellen Prüfplakette (DGUV 3 Prüfung) versehen sein.
Genau diese Frage wollte ich auch stellen.
Hoffe doch schwer das dies eine Elektrofachkraft ist!
Für mich ist es viel wichtiger das der Anlagenbetreiber den Zugang zu dem Raum regelt.
Wer kann da alles rein?
Die Putzfrau? Der Hausmeister? Jeder?
Was für Gefahren sind in dem Raum?
Darf ihn nur eine Elektrofachkraft oder Elektrotechnisch unterwiesene Person betreten?
Waldmann: Richte der Tina einen schönen Gruß von mir aus! Wird in Deinem Kurs sitzen!
Zu spät!
Habe am Freitag bestanden.
Ich bin vom 05.07.-07.07. beim gleichen Seminar bei Heino...
Habe die Prüfungsfragen vom Seminar davor schon erhalten.
Jetzt mal typisch BG ETEM:
Habe mir im November 2016 ein Foto von den Terminen in 2017 gemacht um planen zu können.
Auf dem Foto ist der Termin wo Du warst als Termin bei E-Branche eingetragen.
Deshalb habe ich dann natürlich den auch nicht genommen, sondern den ab 05.07.
gemäß Vorgabe der DGUV-R 100+500 (2.5.3)
Kurze Frage:
Das Kapitel finde ich nicht in der aktuellen Ausgabe
Wir arbeiten nach:
DGUV Regel 103-011 und DIN VDE 0105-100 Kapitel 6.3
Ich bin erst vom 5.-7. Juli - Sandra in der Bierstube ist Pflichtprogramm!!!
Als Dipl.-Ing. alter Schule habe ich es da einfacher.
Ingenieur bin ich wenn ich alle Prüfungen bestanden habe und dürfte dann auch den Titel Ing. führen.
Durch die Diplomarbeit werde ich zum Dipl.-Ing.
Die Diplomarbeit ist aber keine Pflicht, sondern die Kür.
Wenn ich in Deutschland aber einen geschützten Titel führe den ich gar nicht habe, z.B. auf der Visitenkarte, mache ich mich strafbar und das kann richtig teuer werden (geht glaube ich in den 5-stelligen Eurobereich).
Und dazu zählt der Begriff "Ingenieur" auch.
Deshalb bitte vorher genau nachprüfen ob ich den Titel führen darf oder nicht!
Auf jeden Fall die zuständige BG fragen, aber ich würde mich nach einem neuen Ausbildungsträger umschauen der dies als Fernstudium anbietet und dort fragen was von der begonnenen Ausbildung angerechnet werden kann.
Als zweites geht es natürlich um die Kosten. Beim TÜV gibt es bestimmt eine Kündigungsfrist und die wollen bestimmt auch ihr Geld haben das ihnen zusteht.
Gruß
Jochen
Nachem aus der Region ja inzwischen einige SiFa hier im Forum vertreten sind, wird es mal Zeit, dass wir uns zusammenfinden zu einem Treffen.
Am besten fängt der mit den meisten Beiträgen an das Treffen zu organisieren!
Das war von mir nicht nur auf den Geruch bezogen...
Und bitte nicht die PSA vergessen die die Kinder dann benötigen auf Grund der veränderten Fahreigenschaften.