Beiträge von Mattes14

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    Guten Tag,

    im Moment liest sich der Sachverhalt sehr subjektiv. Es mag sein, dass die Belastung vereinzelter MA größer sein kann. Ich würde zunächst einmal um eine Disskussionsgrundlage zu haben,
    eine Gefährdungsbeurteilung nach der Leitmerkmalmethode Heben und Tragen anstoßen, sollte diese noch nicht vorhanden sein. Um eine oder mehrere Kennzahlen zu bekommen.

    Unter Erste Hilfe steht wahrscheinlich auch:

    Nach Hautkontakt mit Wasser spülen.

    Tja und das bei einer Händedesinfektion, lass Dich davon nicht auch noch irritieren.

    Weiß nicht ob es an dieser Stelle passend ist und hier hingehört, aber wie haltet hier das dann in solchen Fällen mit dem Plausibilitätscheck der SDB? Inbesondere stehen standardmäßig bei Händedesinfektionsmittel Handschuhe als persönliche Schutzausrüstung drin. Nach Verordnung müsste man dieses jedes mal ankreiden. Oder sehe ich das zu streng? ?(

    was ist daran so abwegig ein Büro im Keller zu installieren?

    Nun, mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung wird eine Sichtverbindung nach außen gefordert bzw. Einwirkung von Tageslicht in einen Raum. Es kann davon abgewichen werden, wenn u.a. auf Grund Verfahrensgründen nicht zuträglich ist (z. B. Fotolabor).
    Mit einer Neueinrichtung ist man an die neue Verordnung gebunden.

    Hallo Caribe.

    Ok ich gebe zu der Satz ist nicht ganz gelungen es sollte damit ausgesagt werden, dass die Beschwerden auf Grund von z. B. Zwanghaltungen etc im Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit stehen. Es fehlt ansonsten der Grund für Anerkennung einer BK.

    Nun, ist ein Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner bei der Hand? Könnte der MA einen Antrag auf Annerkennung einer Berufskrankheit mit allen Befunden bei der BG stellen.
    Diese prüft dann und würde bei einem positiven Bescheid, wenn es keine Rehamaßnahmen zur Verbesserung gibt eine mögliche Umschulung bezhalen bzw. bezuschussen.
    Dies Verfahren kann unter Umständen lange dauern. Der betroffene MA muss belegen können, dass die Beschwerden von seiner langjährigen Tätigkeit zu tun hat.

    Hallo,

    kommt natürlich darauf an was im Bericht den die BG hat geschrieben worden ist.

    Ich bin aber der Meinung, dass der von außen auf den Körper wirkende und zeitlich begrenzte Sachverhalt vorliegt.(Sturz)
    Dennoch ist es so das sich die BGen davor scheuen und und ersteinmal versuchen nicht zu zahlen.

    Guten Tag zusammen,

    ich möchte darauf hinweisen, dass es den Begriff der "Vorsorgeuntersuchungen" nicht mehr gibt. Es gibt nach ArbMedVV die verschiedenen Vorsorgen die als Pflicht-, Angebotsvorsorgen durchgeführt werden. Bei den Vorsorgen liegt der Fokus auf die Individuelle Beratung des Beschäftigten und sollte losgelöst von irgendwelchen Untersuchgen stattfinden und wenn dies in einem Termin stattfinden soll, ist es dem Beschäftigten deutlich zu machen.

    Gruß
    Mattes

    Guten Tag zusammen,

    ich habe die Suche bemüht leider habe ich zu folgender Frage nichts gefunden.

    Folgender Fragestellung ist aufgekommen und dazu würde ich gerne Eure Meinungen wissen.

    Muss bei einer Druckluftflasche/ Pressluftflasche für Pressluftatmer oder Selbstretter nach einem Flaschentüv nochmals eine Erstinbetriebnahmeprüfung stattfinden? Und wenn ja, welche Anforderungen muss die Firma, Person, die diese druchführt erfüllen?
    Zunächst sei festgehalten, dass wir uns nicht im Bereich der Feuerwehr befinden, sondern im gewerblichen Bereich in den Atemschutz getragen werden muss auf Grund von gefährlicher Atmosphäre. Weiter ist festzuahalten, dass die Flasche ein Arbeitsmittel darstellt, sonst würde Sie nicht unter die Betriebssicherheitsverordnung fallen.

    Ich bin der Meinung, dass man eine Inbetriebnahmeprüfung dieser Flasche nicht durchführen muss aufgrund der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 "Druckanlagen" Absatz 6.9 "Flaschen für Atemschutzgeräte" Satz 6.9.3
    "Bei Flaschen für Atemschutzgeräte, die mit Ausrüstung als funktionsfertige Baugruppe in Verkehr gebracht werden, entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme, sofern der Hersteller das nächste Prüfdatum auf der Flasche angegeben hat."

    Nach dem TÜV bekommen wir die Flasche gestempelt und mit Prüfprotokoll zurück, eine CE Konformitätserklärung liegt auch bei. Oft ist es so, das wir die Flasche leer bekommen und diese dann füllen. Sind wir dann in der Pflicht eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen?

    Ich hoffe meine Fragestellung ist deutlich und verständlich. Würde mich über Antworten freuen.

    Gruß Mattes

    Guten Tag,

    alternative zum Stretchen, gibt es Aufsatzrahmen für Paletten jeglicher Art, zwei Ausführungen sind mir bekannt einmal aus Holz und einmal als Gitterboxaufsatz.
    Die Holzaufsatzrahmen bestehen aus mehreren Elementen und können daher individuell Höhentechnisch angepasst werden.
    Die Palette müsste dann auf dem Lkw dennoch nieder gezurrt werden.
    Weiß natürlich nicht ob es den Preis sprengt.

    http://www.palettenrahmen.de/assets/images/…_extra_quer.gif

    http://thumbs.ebaystatic.com/images/g/0zUAA…dhae/s-l225.jpg

    Guten Tag,

    klinke ich mich doch auch mal Versuchsweise als Neuling ein.

    Von mir als Ergänzung ist dazu zu sagen, dass ich keinen alleine klettern lasse, da die Zeit die dann jemand braucht um zum Verunfallten zu kommen oft zu lange ist. Ich spreche aber hier von Höhen von 8- 40 Meter über Grund. Bei 8 Meter ist es vielleicht übertrieben, doch der Weg dorthin ist sehr mühsam. Daher gehen ohnehin die Leute die klettern in 2er Teams in die Höhe. Um die Distanz schneller überbrücken zu können.

    Weiterer Aspekt der zu bedenken ist, gehen die nur mit Arbeitsgeräte, oder steigen die von dort sogar aus?

    Gruß
    Mattes

    Tach,

    gebe ich auch mal mein Senf hierzu.

    Also, ich persönlich hatte auch nur Powepoint als Medium genutzt. Bei uns hat aber auch der Dozent so ein bisschen dazu geraten. ;)

    Es gab einen aus unserm Kurs, der hat zwei Medien genutzt und zwar Powepoint und Flipchart mit Magnetzetteln.
    Um da plakativ etwas zu verdeutlichen.

    Gruß