Beiträge von Harti64

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    Hallo Peter,

    in unserem Fall wird mit der Luft frisch extrudierte Folie (1-3 mm dick) angeblasen um die Folie auf einem Glättwerk abzulegen.

    8-10bar Systemdruck am 2" Schlauch, reguliert durch ein Kugelventil.

    Was passieren muss, passiert: neuer Kollege öffnet das Kugelventil zu schnell, Schlauch schlägt andrem Mitarbeiter um die Ohren.

    Instandhaltung: "Wo steht, dass man das so nicht machen darf". Ein Absperrventil mit Spindel würde das Problem schon deutlich entschärfen, ein Druckminderer wäre sicher auch nicht fehl am Platz:/

    Gruß

    Harti

    gerade über unseren Arbeitgeberverband bekommen:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    das BMAS hat in der vergangenen Woche darüber informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht erneut verlängert werden soll. Damit wird die Verordnung mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft treten.

    Mit dem Auslaufen der Verordnung wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft treten.

    Unabhängig davon ist aber noch vorgesehen die Arbeitsschutzregel im Ausschusses für Arbeitssicherheit (ASTA) zu überarbeiten, um - falls es das Infektionsgeschehen zukünftig wieder erforderlich machen sollte - kurzfristig auf eine bereits überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können.

    Das BMAS hat dazu folgende offizielle Information veröffentlicht:

    „Bundesminister Hubertus Heil hat entschieden, dass die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen nicht noch einmal verlängert wird.

    Ungeachtet dessen beabsichtigt die Bundesregierung, mit Hinblick auf ein mögliches Wideransteigen des Infektionsgeschehens und das Auftreten weiterer, besorgniserregender Virusvarianten Vorsorge zu treffen.

    Dies betrifft auch Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutz und diesbezügliche gesetzliche Regelungen. Da es sich im Verlauf der Pandemie bewährt hat, die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Ausschüsse hierbei einzubeziehen, bittet BM Heil die betroffenen Ausschüsse ausdrücklich darum, sich auch nach dem Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung an diesen Vorbereitungen zu beteiligen und z.B. auf Grundlage einer Bewertung der Wirksamkeit der verschiedenen, im Verlauf der Pandemie getroffenen Regelungen Empfehlungen für künftige Maßnahmen- und Regelungskonzepte zum betrieblichen Infektionsschutz auszusprechen.“

    Ursprüngliche Quelle: BDI

    Gruß

    Harti

    Moin in die Runde,

    unser Arbeitgeberverband ist eigentlich immer ganz gut informiert, die haben aber auch keine greifbaren Informationen. Man geht aber davon aus, dass die Regelungen auslaufen und ggf zum Herbst was neues kommt.

    Gruß

    Harti

    ich habe meine Vorschläge auf Basis des Referentenentwurfes gestern an die GF weitergeleitet.

    Bis jetzt keine Rückmeldung:/

    Ich geh jetzt ins Wochenende - mein neuer Grill ist geliefert worden:303:+ :138:

    Viele Grüße

    Harti

    Moin in die Runde,

    unsere GF möchte als Neuregelung, dass sich alle MA alle 72 Stunden/alle 3 Tage vor Dienstantritt mit einem überwachten Selbsttest testen.

    Ich persönlich halte von diesem Wunsch nicht viel, und suche nach griffigen Argumenten um diesen Vorschlag abzubiegen (wir sind ein normaler Produktionsbetrieb und haben nix mit dem Heil- und Pflegebereich zu tun.

    Irgendwie bewegt man sich da vermutlich zwischen dem GG und dem Direktionsrecht. Wie ist denn eure Einschätzung dazu?

    Gruß

    Harti

    Hallo in die Runde,

    großer Scheffe möchte 3G-Regelung, inklusive Test am Werkeingang gerne bis mindestens Ende März weiterlaufen lassen.

    Inzidenz im Landkreis liegt noch immer bei >1700.

    Ist dass eurer Meinung nach, bei voller Kostenübernahme, als Arbeitsschutzmaßnahme umsetzbar?

    Viele Grüße

    Harti

    diese ketzerische Frage kam bei mir auch schon von verschieden Seiten:cursing:.

    Großer Chef: "Sie haben dann doch viel Zeit, ich möchte dem Unternehmen ein grüneres Image verschaffen. Machen Sie sich doch mal Gedanken, können wir nicht irgendwo ein Windrad hinstellen?"

    Hat eigentlich nix mit SiFa oder UMS zu tun, aber da sind ja dann freie Kapazitäten.


    schönes Wochenende und viel Spaß beim SturmwichtelnIMG-20220217-WA0000.jpg

    Harti

    Hallo in die Runde,

    anbei die aktualisierte "Corona-Test und Quarantäne VO NRW" vom 26.01.22.

    Dazu eine ergänzende Info von unserem Arbeitgeberverband:

    " Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wurde punktuell geändert.

    Die Änderungen ergeben sich vor allem aus der Änderung des „Lolli“-PCR-Testverfahrens an Grundschulen, über die das Schulministerium per Schulmail am 25. Januar informiert hat.

    In § 13 Abs. 2 ist die o.g. Änderung beim Testverfahren umgesetzt worden.

    Zudem wird in § 14 („Isolierung bei Verdacht und Nachweis einer Infektion, Informationspflichten“) in Abs. 5 Satz 1, in dem es um das grundsätzliche Ende der Isolierung geht, der Zeitpunkt durch eine Ergänzung präzisiert:

    „Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust), wenn

    zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen, oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest).“

    Eine entsprechende Ergänzung erfolgt auch in § 15 („Quarantäne für Haushaltsangehörige“) in Abs. 4 Satz 1"


    Gruß

    Harti

    Von unserem Arbeitgeberverband erreichte mich folgende Info zum Thema 3G-Regelung in Betrieben:

    " ... Verkürzung der Gültigkeitsdauer von sog. Genesenennachweisen

    Genesenennachweise müssen nunmehr die folgenden Kriterien erfüllen:

    Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels

    Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik)

    erfolgt sein. Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Das

    Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

    Das bedeutet im Ergebnis, dass die Genesenennachweise künftig nur noch 62 Tage gültig sind (90

    abzüglich 28). Die Gültigkeitsdauer der Genesenennachweise wird dadurch -unerwartet und ohne Ankündigung der Politik - erheblich verkürzt.

    Die vom RKI veröffentlichten Vorgaben sowie die SchAusnahmV enthalten keine Übergangsregelung für deren Anwendbarkeit. Die Regelung dürfte daher von den Gesundheitsämtern sofort umzusetzen sein.

    Unklar ist allerdings, wie mit Altfällen umzugehen ist, also mit Genesenennachweisen, die vor dem

    15. Januar 2022 ausgestellt wurden und die die bisherige und längere Gültigkeitsdauer ausweisen.

    Hier stellt sich die Frage, ob diese weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

    Folgen der neuen Reglungen für den Zutritt zum Betrieb

    § 28b Abs. 1 S. 1 IfSG verweist in Bezug auf die zu erbringenden 3G-Nachweise auf die Regelungen in

    § 2 Nr. 3 (Impfnachweis), Nr. 5 (Genesenennachweis) und Nr. 7 (Testnachweis) der SchAusnahmV. Diese wiederum verweist - nunmehr dynamisch - auf die entsprechenden Vorgaben des PEI bzw. RKI. Die vom RKI veröffentlichten Vorgaben sowie die SchAusnahmV enthalten wie dargelegt keine

    Übergangsregelung für deren Anwendbarkeit. Das bedeutet, dass zumindest die künftigen Genesenennachweise mit Ausstellungsdatum nach dem 15. Januar 2022 die neuen Anforderungen erfüllen sollten. ..."

    es bleibt also unübersichtlich ...

    Gruß

    Harti

    Hallo Frank,

    eine ähnliche Problematik gibt es wohl auch bei Ratssitzungen u.ä. in den Städten und Gemeinden. Hier wird es teilweise so geregelt, dass es eine Art Hausordnung gibt, in der 3G festschrieben ist.

    In der freien Wirtschaft ist das theoretisch einfacher, aber wenn Duim eigenen Haus so Dussel dabei hast die nicht in der Lage sind Fremdfirmen eine Ansage zu machen, nützt dass auch alle nix 😟.

    Gruß

    Harti

    es gibt auch positive Rückmeldungen (hier auf die angebotenen internen Impfaktionen) :

    "Hallo Frau XXX (Sekretariat GF)

    Auch wenn ich sie aufgrund der geographischen Distanz nicht in Anspruch nehmen werde, so möchte ich doch mal loswerden, dass ich die Möglichkeiten, die die Firma in den letzten Wochen und Monaten hier bietet absolut hervorragend finde. Da müsste doch wirklich für jede und jeden eine Möglichkeit dabei gewesen sein oder sich zeitnah ergeben.

    Mein ‚Booster‘ wird am 17.12. stattfinden bei meinem Hausarzt."

    Gruß

    Harti

    meine Frau hat sich so eine Karte in der Apotheke geholt. Kostet mit QR-Code knapp 10€ (funktioniert vor allem auch dann wenn das Handy mal wieder leer ist;))

    Eine Update-Möglichkeit gibt es, glaube ich, leider nicht.

    Gruß

    Harti