Beiträge von Harti64

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    Guten Morgen in die Runde,

    eure Anmerkungen und Bedenken spiegeln meine Gedanken recht gut wieder.

    Also, es gibt vom Maschinenhersteller wohl eine Konstruktionszeichnung, das Ganze ist aber wohl eher als Lagerbock gedacht, unter den man 4 Bockrollen (davon 2 lenkbar) vorgesehen hat.

    Diese Rollen sind wahrscheinlich lediglich zum Bewegen (fein justieren bei Beladung durch Kran) des leeren Bockes gedacht.

    In dem Augenblick, in dem ich aber den beladenen Bock mit einer Deichsel (maschinell) hin und her ziehe oder schiebe, ist das ja keine reines Lagerungs-, sondern ein Transportmittel.

    Ich werde von dieser Form der Nutzung abraten.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Harti

    Hallo in die Runde,

    ich greifen diesen Faden wieder auf, weil er einige meiner Fragen schon beantwortet hat, andere aber noch offen sind.

    Und zwar handelt es sich um den Selbstbau eines Transportwagens für 15-20 Tonnen schwere Walzen, als Zubehör für eine neu beschaffte Produktionsanlage. Die Vorgaben für die Dimensionierung stammen von dem Lieferanten der Produktionsanlage.

    Eigentlich eine simple Geschichte: 4 hoch belastbare Rollen, 1 Rahmen als Fahrgestell, 2 Aufnahmen für die Walzenzapfen und eine Deichsel um das ganze innerhalb der Produktionshalle mittels Zugfahrzeug zu bewegen.

    Nach den vorherigen Beiträgen würde ich vermuten:

    CE = nicht notwendig

    Maschinenrichtlinie = kein eigener Antrieb, aber zum Schieben von Hand eindeutig zu schwer, also???

    Als Problem sehe ich:

    die nicht nachgewiesene Tragfähigkeit der ganzen Konstruktion
    die Deichsel (kann diese die Zug- und Druckkräfte überhaupt aufnehmen?)

    ab wann ist ein eigens Bremssystem vorgeschrieben?

    Wie ist diese ganze Geschichte einzuordnen?


    Viele Grüße und schon einmal Danke für eure Unterstützung

    Harti *maske*

    Leider muß ich Franks Aussage zustimmen, dass viele MA die Einstellung hegen "Ich muss das ja nicht bezahlen ..."


    Von der DGUV gibt es speziell für diesen Winter Erläuterungen zum Heizenergiesparen, unter dem Begriff:

    Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)

    "Erläuterungen zur Umsetzung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) an Innenraumarbeitsplätzen"

    Gruß

    Harti

    was mich auf der Seite vom BMAS irritiert hat, ist die Statusbeschreibung "Verordnung ist noch nicht verkündet". Gleichzeitig steht dort aber auch, dass sie ab dem 01. Oktober 2022 in Kraft tritt.:/

    Vielleicht gibt es ja noch irgendwoher erhellende Erläuterungen, wie das Ganze in der Praxis umsetzt werden soll. Ohne irgendwelche Grenzwerte ist es m.E. schwierig, aus der Gefährdungsbeurteilung resultierende Schutzmaßnahmen dem Volke zu verkaufen.

    "wir haben Südwind und die Kühe schauen nach Westen - ab morgen setzen wir die Maßnahmen aus der Corona-ArbSchV um"=O

    Viele Grüße

    Harti

    Hallo in die Runde,

    hat schon jemand gehört, wann die Corona-ArbSchV im Bundesrat behandelt werden soll?

    In §2(2) steht "die folgenden Maßnahmen zu prüfen ...", das lese ich als Kann-Maßnahmen oder wie seht Ihr das?

    Ab welchem Zeitpunkt macht es denn Sinn die vorgeschlagenen Maßnahmen zu aktivieren? (Offizielle Kennzahlen, die man als Begründung zur Anwendung der Maßnahmen verwenden könnte, gibt es ja auch nicht mehr so richtig.)

    Gruß

    Harti

    Guten Morgen in die Runde,

    ich bin ja immer wieder verblüfft, was bei uns in Deutschland geregelt ist und was nicht. Diese Drehkreuze bergen ja schon die eine oder andere Gefährdung durch klemmen, stolpern, etc., tauchen aber irgendwie nirgends so richtig in Regelwerken auf.

    Ich danke euch trotzdem für eure Denkanstöße :)

    Viele Grüße

    Harti

    PS: Funktionskennzeichnungswesten bei der Feuerwehr sind auch von Kirchturm zu Kirchturm unterschiedlich, sprich es gibt keine bundesweite Regelung

    das Drehkreuz ist mannshoch und würde mit etwas S-Draht auf dem Dach wahrscheinlich auch bei einer JVA seine Dienste tun.

    Die Nutzung der beiden anderen Zugänge wäre über normale, recht breite Zugangstüren möglich, würde aber eine komplette Querung des relativ stark befahrenen Werksgeländes erforderlich machen.

    Das Drehkreuz ist nicht kraftbetätigt, deshalb kommt die DGUV 208-026 m.E. nicht zum Tragen.

    Die ASR V3a2 kommt nur dann zum Tragen, wenn bereits Mensch mit Behinderung dort arbeiten und diesen Zugang nutzen müssen. Für den Neubau sind die Vorgaben demnach nicht bindend. Ich bin mir auch nicht sicher, ober der dort verwendete Begriff "Karusselltür" auf "Personenvereinzelungsanlagen" anwendbar ist.:/.

    Gruß

    Harti

    Hallo in die Runde,

    nach Umbau, ist bei uns der Zutritt zum Betriebsgelände jetzt über ein Drehkreuz (ich glaube das nennt sich auch Personenvereinzelungsanlage???) geregelt. Soweit so gut, is ja eigentlich nix ungewöhnliches.

    Aber, das System ist von den Segmenten her so klein, dass man als Durchschnittsmensch (mit Normalgewicht) schon Probleme hat das Drehkreuz zu passieren.

    Menschen mit Gehhilfen haben überhaupt keine Chance das Drehkreuz zu passieren, weil nicht genug Platz ist, um diese im Drehkreuz zu verwenden. Rollifahrer müssen draußen bleiben oder lassen sich eben von den LKW durch das große Zufahrtstor schieben.

    Ich habe bei meiner Suche im Netz bisher leider keinerlei Vorgaben für Drehkreuztüren (Mindestbreite der Segmente , etc.) gefunden.

    Es ist leider wieder die übliche Diskussion, wenn irgendwo Murks verzapft worden ist - wo steht das, dass das Murks ist? :cursing:

    Falls jemand greifbare Vorschriften zu diesem Problem kennt, würde mir das helfen. (DGUV V0 ist leider nicht von jedem anwendbar:()

    Danke und Gruß

    Harti

    danke schon mal für eure schnelle Unterstützung:).

    Das hilft mir schon mal, wenigsten eine "Schmalspur"-Ausbildung zusammen zu stricken.

    Das sifa-typisch Handwerkliche wie Gefährdungsbeurteilungen, etc., is ja nicht das Problem, aber solche Dinge wie Sozial- und Methodenkompetenz sind ja dann für Nichtpädagogen schon eine kleine Herausforderung=O

    Externe Veranstaltungen sind gerade für die Kollegen/innen aus der Produktion immer mal wieder was außergewöhnliches. Es ist blöd, dass man bei der BG RCI, bei ausgebuchten Veranstaltungen sich nicht schon für das Folgejahr vormerken lassen kann.

    Viele Grüße

    Harti

    Hallo in die Runde,

    ich staube diesen Faden mal ein bisschen ab, da ich beim Thema Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten etwas Hilfe brauche.

    Da die Lehrgänge für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ständig ausgebucht sind, und unser TAB mir sagte, ich könne die Kollegen auch selber ausbilden, stehe ich vor dem Problem brauchbare Schulungsunterlagen zu finden.

    Selber mal gerade die Schulungsunterlagen für 2-5 Tage Ausbildung zu stricken ist schon recht aufwendig, Außer vom WEKA-Verlag habe ich keinen Anbieter gefunden, der so etwas als "Konserve" anbietet.(das die betriebsspezifischen Dinge da noch eingebaut werden müssen, ist klar)

    Eine Art Stundenplan würde mir zur Orientierung auch schon weiterhelfen.

    Danke und Gruß

    Harti

    Moin in die Runde,

    die Instandhaltung hat mein Meckern erhört und will Druckminderer und Niederschraubventil installieren. Somit dürfte ein unkontrolliertes Umherschlagen des Schlauches weitestgehend ausgeschlossen sein.

    Zum Thema Lärm, es handelt sich ohnehin um einen Lärmbereich, die Mitarbeiter nutzen auch den entsprechenden Gehörschutz.

    Danke für eure Hilfe, die Paragraphenkeule war dieses mal glücklicherweise nicht notwendig

    Harti