Beiträge von Harti64

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Mike und Frank,

    danke für eure schnellen Antworten, das hilft mir schon sehr weiter :) .

    Für die CE-Thematik werden ich unsere extrerne SiFa mit ins Boot holen (der hat für uns schone einige CE-Konformitätserklärungen erstellt).

    Der Zugang zu dem Gefahrenbereich ist nicht ohne erheblichen Aufwand möglich, werde aber trotzdem vorschlagen die Klappe zusätzlich mit einer Kontaktleiste abzusichern.

    Gruß aus dem sonnigen OWL

    Kai

    Hallo in die Runde,

    ich bin gerade dabei verschiedene Einrichtungen im Betrieb bzgl. Prüfpflichten, etc. zu betrachten. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:

    bei uns im Betrieb haben wir eine Materialtransporteinrichtung für Stückgut mit welcher die Fertigware aus der Produktionshalle nach draußen zum Lager transportiert wird.
    Im Transportweg ist eine senkrecht verfahrbare Klappe mit den Abmessung B=6 m, H=1,5 m als Wetterschutz. Die Klappe wird bei Produktannäherung automatisch per Pneumatikzylindern geöffnet und nach passieren wieder geschlossen.

    Als Sicherheitseinrichtung ist eine Lichtschranke installiert, welche bei Unterbrechung den Schließvorgang stoppt/reversiert. Die Vorrichtung ist vor ca. 20 Jahren im Eigenbau entstanden.

    Meine Fragen nun:

    1.) fällt sie unter die Maschinenrichtlinie?

    2.) fällt sie unter die ASR A1.7?

    Per der Definition der Maschinenrichtlinie für eine Maschine meine ich, dass die Vorrichtung darunter fällt.

    Bei der ASR A1.7 bin ich mir nicht sicher, weil dort immer von Türen, Toren, usw. für die Nutzung durch Personen geschrieben wird.


    Es würde mir sehr helfen eure Meinung zu dem Thema zu kennen.


    Danke und Gruß

    Kai

    Hallo Stephan und alle anderen im Forum,

    auf dem Display erscheint z.B. "Ersthelfer für CMI-Prod.-Linie 1".

    @Axel, die Gefahr des "St. Florian-Prinzips" ist sicher gegeben "lass das mal ruhig einen anderen machen". Dadurch dass aber 15 Ersthelfer gleichzeitig angewählt werden, finde ich, ist die Wahrscheinlichkeit das ein Anruf überhört oder überhaupt nicht angenommen wird, deutlich reduziert.

    Ich bin kein Telefonanlagenexperte, aber ich könnte mir vorstellen dass man diese Funktionalität auch auf einzelne Organisationseinheiten voreinstellen kann. Bei Unternehmen deren Fläche in km² angegeben wird, müsste man sonst doch noch recht kurzfristig das Beamen erfinden ^^ .


    Gruß

    Kai

    Hallo in die Runde,

    wir haben das auch so wie bei Stephan und Hans-Jürgen geregelt, allerdings haben wir auch einen Sammelnotruf für die Brandschutzhelfer.

    Auf dem Telefon-Display der hinterlegten Erst- und Brandschutzhelfer erscheint dann z.B. "Ersthelfer für XYZ". So wissen alle Erst- und Brandschutzhelfer sofort, aus welchem der Bereich der Notruf kommt.

    Der erste Helfer der den Anruf annimmt, hat dann für alle weiteren Aktionen "den Hut auf".


    Grüße aus OWL

    Kai

    Hallo Schorsch,

    fertige Formulierungen brauchst Du nicht selber einzustufen. Die WGK findest Du in der Regel in Kapitel 14 des Sicherheitsdatenblattes.

    Bei selbst hergestellten Gemischen hast Du ja den Hinweis von Kelte und Martin gesehen.

    Ich würde die WGK auf jeden Fall mit in das Gefahrstoffkataster aufnehmen, denn die Einstufung hat ja z.B. große Auswirkung auf die Art der Lagerung.

    Guudsje hat natürlich recht, eine Flasche Tip-Ex brauchst Du sicher nicht aufnehmen. Hast Du davon aber ständig 500 Stück gelagert, sieht das anders aus

    Gruß Kai

    Tschuldigung, ist natürlich Kapitel 15 im SDB

    Hallo in die Runde,

    vorab eine kurze Vorstellung meinerseits:

    Ich lebe und arbeite im nördlichen OWL. Wir sind ein mittelständischen Betrieb mit weltweit ca. 400 Mitarbeitern.

    Meine Ausbildung zur SiFa habe ich letztes Jahr beim TÜV-Süd gemacht. Dieses Jahr kam dann noch der fachspezifische Teil der BG RCI und die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragen hinzu. Zusätzlich kümmere ich mich als UMB um unser Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, welches wir in 2017 durch den TÜV haben zertifizieren lassen.

    Durch viele Bauaktivitäten und neue Produktionsanlagen stellt sich auch bei uns die Frage, wie wir mit Fremdfirmen auf unsrem Gelände umgehen. Gerne wir übersehen, dass man als Auftraggeber bei dem Thema Arbeitssicherheit, Umweltschutz und auch Brandschutz für das Tun des Auftragnehmers mitverantwortlich ist

    Die BAuA hat freundlicherweise ihre Fremdfirmenordnung ins Netz gestellt. Wenn man die entsprechend anpasst, dürfte man damit eigentlich schon mal eine gute Basis haben.

    viele Grüße aus OWL

    Kai

    Hallo mjeitm,

    im Produktionsbereich greife ich immer gerne das Thema "Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen" auf. Zu diesem Themenbereich hat fast jeder einen praktischen Bezug und man kann gut die Bereiche Umwelt-, Arbeits- und Brandschutz miteinander verbinden.

    Im Bürobereich könnte man in Richtung Kennzahlen und Umweltaspekte gehen.

    In beiden Bereichen kann man über die Umweltziele des Unternehmens sprechen, damit die Mitarbeiter sich besser mit dem UMS identifizieren können, weil sie sehen, wie sich auch die oberste Führung für den Umweltschutz im Unternehmen engagiert.

    Das Thema Abfalltrennung geht immer ;(

    Gruß Kai

    Hallo in die Runde,

    neben meiner Ausbildung zur FaSi durfte ich letztes Jahr "nebenbei" noch mal eben ein UMS nach 14001:2015 einführen.


    Also nach meinem Verständnis (und so wie wir es beschrieben haben) meint das prinzipiell die Betrachtung der Umwelteinwirkungen von der Förderung der Rohstoffe (Erze, Rohöl, usw.) für das Produkt bis zu dessen Entsorgung. Zitat "3.3.3 Lebensweg aufeinander folgende und miteinander verknüpfte Phasen eines Produktsystems (oder Dienstleistungssystems), von der Rohstoffgewinnung oder Rohstofferzeugung bis zur endgültigen Beseitigung" und "Anmerkung 1 zum Begriff: Die Abschnitte des Lebenswegs umfassen Rohstoffbeschaffung, Entwicklung, Herstellung, Transport/Lieferung, Nutzung, Behandlung am Ende-des-Lebenswegs und endgültige Beseitigung."

    Bei Produkten die man "anpacken" kann ist das noch relativ einfach, bei Dienstleistungen bleiben einem häufig nur Umwelteinwirkungen der verwendeten Energie und z.b. verwendeten Hardware, Reinigungsmittel usw.. Wenn Du es ganz hübsch machen willst, machst Du für eure Produkte noch eine EPD (Enviromental Product Declaration). Ist eine sehr aufwändige Geschichte, dabei berechnest Du letztendlich wie viel CO2 das Produkt auf seinem Lebensweg an die Umwelt abgibt

    Das Thema gehört zu bei dem Punkt "Umweltaspekte". Die Umweltaspekte müssen schriftlich dokumentiert werden, was aber nicht heißt, dass der Lebensweg bis ins 1000stel beschrieben werden muß. Eine guter Ansatz ist schon mal die Lieferanten zu fragen ob sie auch ein UMS haben, schauen was passiert bei euch selber (Emissionen, Abfälle, usw.) und zu guter Letzt, ist das Endprodukt 100% recycelbar usw.

    Bei den 2015er Versionen der 14001 und auch 9001 ist es nicht mehr möglich einzelne Scopes komplett wegzulassen. Wenn man Punkte hat, die nicht zutreffen, so sollte man das kurz beschreiben und begründen warum sie nicht anwendbar sind

    Falls Du dich schwer tust die Umweltaspekte zu definieren, schicke gedanklich eine Drohne mit allen denkbaren Sensoren über eurem Unternehmen in die Luft und schau was die Drohne auffängt (Lärm, Staub, Abgase, Vibrationen, Licht, usw.). Zu den Emission suchst Du dir die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben raus. Dann schickst Du die Drohne ein Stück höher und schaust was habe ich in meiner Nachbarschaft (Industriegebiet, Mischgebiet, Naturschutzgebiet usw.). Dabei hast Du auch gleich ein paar interessierte Parteien ermittelt (Nachbarn, Naturschutzbehörden, usw.).

    Ich hoffe ich habe jetzt nicht zu weit ausgeholt, aber die merkwürdige Normsprache für normalen Menschenverstand verständlich zu machen ist manchmal recht schwierig.

    Gruß Kai

    Hallo daty,

    Um mich kurz vorzustellen: ich bin seit letztem Jahr aktiver Passivleser hier im Forum und mache zur Zeit die Ausbildung zur FaSi beim TÜV-Süd in Leipzig.


    Der TÜV-Süd bietet die LEK 4 für mehrere BG's an, so dass man dann innerhalb einer Woche den Abschluss für alle angebotenen BG's machen kann. Die Ausbildung zur FaSi dauert insgesamt knapp ein 3/4 Jahr.


    Ohne jetzt für den TÜV-Süd in Leipzig Werbung machen zu wollen (kenne aber von anderen Seminaren/Ausbildungen auch andere Bildungsträger), hat mir die Ausbildung dort sehr gut gefallen.

    • die Ausbildung ist anspruchsvoll aber fundiert
    • die räumliche und technische Ausstattung ist sehr gut,
    • der Service vor und bei dem Lehrgang ist sehr gut und
    • der Dozent (der im nächsten Jahr leider nicht mehr zur Verfügung steht) war super. An das leichte Sächseln hatte man sich schnell gewöhnt ^^

    dieses ist natürlich mangels, Erfahrung mit anderen FaSi-Ausbildungen, eine subjektive Bewertung.


    Soweit ich das verstanden habe, soll die FaSi-Ausbildung 2018 in sofern geändert werden, dass es weniger Präsensphasen und mehr Selbstlernphasen geben soll. Ich finde das bedauerlich, denn gerade bei den Präsensphasen konnte man sich super über den Lehrstoff und die gemachten praktischen Erfahrungen in der Zwischenzeit austauschen.


    Gruß

    Harti